Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Information: Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.03.2010   KA/007/2010 
Beschluss:(nicht beschlossen)
DokumenttypBezeichnungAktionen

Medizinaldirektor Dr. Dittmeier teilte mit, dass mit Bescheid vom 11.03.2010 das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) dem Landkreis Miltenberg als zweckgebundene Förderung für das geplante „Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement“ einen Betrag von insgesamt 36.000 € für einen Zeitraum von 3 Jahren vom 01.05.2010 bis 30.04.2013 bewilligt hat.

 

Grundlage der Bewilligung sind der gestellte Antrag einschließlich Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan für eine 1,0-Vollzeitstelle in Höhe von jährlich 57.204 € vom 22.01.2010, wie er bereits an die Fraktionsvorsitzenden verteilt worden ist.

 

Die wahrzunehmenden Aufgaben der Stelle sind in den dafür vom Ministerium festgelegten Eckpunkten für das Modellprojekt „Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement“ in Bayern (Az. III 7/2550/174/09) vorgegeben. Dazu gehören u. a.:

·         Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung und Vernetzung der bestehenden Aktivitäten.

·         Information, fachliche Beratung (z.B. zu Fragen der Versicherung, Steuern, Organisation, Aus- und Fortbildung, Begleitung und Anerkennung von Freiwilligen, Fördermöglichkeiten, Musterprojekte) sowie Koordination aller Formen des Bürgerschaftlichen Engagements.

·         Beratung und Koordination von lokaler Öffentlichkeitsarbeit zum Bürgerschaftlichen Engagement.

·         Entwicklung von neuen geeigneten lokalen Projekten.

 

Außerdem sind u. a. auch noch folgende weitere Auflagen zu beachten:

 

·         Die Einrichtung ist auch nach außen als „Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement“ zu benennen.

·         Sie ist in zentral gelegenen, gut erreichbaren Räumlichkeiten einzurichten und mit zeitgemäßer Büro- und EDV-Technik einschließlich Internetanschluss auszustatten.

·         Der Landkreis hat zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit als Eigenanteil einen Beitrag mindestens in Höhe der staatlichen Förderung zu leisten.

·         Der Zuständigkeitsbereich des Koordinierungszentrums für Bürgerschaftliches Engagement muss sich räumlich auf den gesamten Landkreis erstrecken.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2009 auf Antrag der CSU-Fraktion mehrheitlich beschlossen, dass zur Vorbereitung der Einrichtung einer hauptamtlichen Stelle zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Stellenplan eine Ausweisung erfolgt. Die Stelle wird nur besetzt, wenn sie bezuschusst wird.

 

Der Kreisausschuss hat dann den gesamten Haushalt 2009 einstimmig dem Kreistag zur Annahme empfohlen, was dann am 05. März 2009 geschehen ist.

 

Außerdem wurde das Thema auch nochmals am 27. Mai 2009 im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales behandelt, bei dem auch der Geschäftsführer des Landesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement Bayern, Herr Dr. Thomas Röbke, aus Nürnberg anwesend war.

 

Schließlich wurde die Einrichtung des Koordinierungszentrums im März 2009 auch noch mit der hiesigen „Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und anderer Sozialinstitutionen im Landkreis Miltenberg“ und mit der Vorstandschaft des von den freien Wohlfahrtsverbänden im hiesigen Landkreis gegründeten „Beratungszentrums für Senioren und pflegende Angehörige“ besprochen. Beide Organisationen bzw. Einrichtungen sahen keine Überschneidungen / Kollisionen mit bereits bestehenden bzw. in Planung oder im Aufbau sich befindenden anderen Einrichtungen und Projekten im Landkreis.

 

Kreisrat Dr. Kaiser fragte Landrat Schwing nach der Vereinbarkeit mit dem Haushalt insgesamt, besonders im Hinblick auf die anfallenden Kosten nach den ersten drei Jahren.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass dieser Antrag mehrheitlich bereits im Jahr 2009 beschlossen und gestellt, aber erst jetzt genehmigt worden sei. Es sei eine wichtige Stelle der Verknüpfung und das Ehrenamt werde immer wichtiger. Man könne froh sein, eine solche Stelle zu haben.

 

Auch Kreisrat Dr. Fahn sprach die Kosten an und frage nach der Möglichkeit einer halben Stelle.

 

Landrat Schwing ergänzte, dass eine Vollzeitstelle so beschlossen und im Förderantrag beantragt worden sei, nun müsse man auch dazu stehen.

 

 

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