Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Resolution zur geplanten Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II

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Sitzung:10.12.2009   KA/005/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtsrat Vill wies auf die Sachverhaltsdarstellung zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt „Zukünftige Aufgabenwahrnehmung im SGB II“ hin und sagte, auch wenn nach dem Wortlaut der Koalitionsvereinbarung eine Ausweitung der Option zumindest fraglich erscheine, sollte aus Sicht der Verwaltung nichts unversucht bleiben, was bei der Bundesregierung vielleicht doch noch zu einem Meinungsumschwung führen könne. Die Verwaltung habe dazu eine Resolution erarbeitet. Eine inhaltsgleiche Resolution werde auch der benachbarte Neckar-Odenwald-Kreis verabschieden.

 

Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, folgende Resolution zu

 

b e s c h l i e ß e n :

 

1.    Der Kreistag des Landkreises Miltenberg fordert die Bundesregierung sowie alle politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene dazu auf, die im Koalitionsvertrag vorgesehene getrennte Aufgabenwahrnehmung im Bereich des SGB II nicht umzusetzen.

2.    Die getrennte Aufgabenwahrnehmung wird zu einer spürbaren finanziellen Mehrbelastung der Landkreise und kreisfreien Städte führen. Die Verdoppelung von Arbeitsprozessen verursacht eine deutliche Erhöhung der Personal- und Sachkosten. Die Kommunen werden mit einem erheblichen Finanzierungsanteil belastet, ohne eine nennenswerte Steuerungsmöglichkeit bei der regionalen Arbeitsmarktstrategie zu haben. Auch die alleinige Hoheit der Agentur für Arbeit bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit birgt ein beträchtliches finanzielles Risiko für den Landkreis als Sozialleistungsträger.

Diese zusätzliche Ausgabenlast kann vom Landkreis Miltenberg nicht akzeptiert werden.

3.    Die getrennte Aufgabenwahrnehmung bedeutet das Ende der „Hilfegewährung aus einer Hand“. Dieser Mangel kann auch durch Kooperationsvereinbarungen nur begrenzt abgeschwächt werden. Sich in der ohnehin belastenden Situation der Arbeitslosigkeit künftig auch noch mit zwei Behörden auseinandersetzen zu müssen, ist eine Zumutung für bedürftige arbeitsfähige Menschen.

4.    Durch die geplante Neuregelung werden die bisherigen hervorragenden Eingliederungserfolge der ARGE Landkreis Miltenberg als Ergebnis der engagierten Zusammenarbeit der hiesigen ARGE-Mitarbeiter zunichte gemacht. Der Wegfall der kommunalen Kompetenz bei der aktiven Arbeitsförderung wird zusätzlich die Integration von Langzeitarbeitslosen erschweren. Für den Landkreis Miltenberg ist dies auch im Hinblick auf seine soziale Verantwortung gegenüber den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so nicht hinnehmbar.

5.    Fehlende politische Gestaltungskraft in Berlin darf nicht dazu führen, dass sich die Situation für die betroffenen Menschen, aber auch für die bisher nach dem Modell der Arbeitsgemeinschaft erfolgreich tätigen Landkreise und kreisfreien Städte künftig wieder drastisch verschlechtert. Der in der Koalitionsvereinbarung und den Eckpunkten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II vorgegebene Weg wäre jedenfalls für alle Beteiligten ein krasser Rückschritt.

6.    Um auch weiterhin eine schnelle, unbürokratische und effiziente Hilfe gewährleisten zu können, ist nicht die getrennte Aufgabenwahrnehmung, sondern allein die Ausweitung und Entfristung der Option ein sachgerechter Weg. Der Kreistag des Landkreises Miltenberg fordert deshalb alle politischen Entscheidungsträger auf, sich nachdrücklich für ein solches Modell einzusetzen und über die 69 festgeschriebenen Optionskommunen hinaus auch allen anderen kommunalen Trägern die Möglichkeit zur Option einzuräumen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Resolution den maßgeblichen Entscheidungsträgern zuzuleiten.

 

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