Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Antrag der SPD-Fraktion: Aufnahme des Punktes "Wünsche, Verschiedenes" als letzten Tagesordnungspunkt der öffentlichen Kreistags- und Ausschusssitzungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.12.2009   KA/005/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsdirektor Fieger gab davon Kenntnis, dass die SPD-Fraktion mit Schreiben vom 09.11.2009 beantragt habe, bei jeder Sitzung des Kreistages sowie seiner Ausschüsse als letzten Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung den Punkt „Wünsche, Verschiedenes“ aufzunehmen. Unter diesem Punkt sollen keine Anträge gestellt oder Debatten geführt werden, sondern nur Anregungen und Fragen an die Verwaltung oder das Gremium gerichtet werden, die dann ggf. zu einem späteren Zeitpunkt inhaltlich diskutiert werden sollen.

 

Nach § 16 der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse werde die Tagesordnung der Kreistagssitzungen und über § 37 Abs. 1 GeschO auch die Tagesordnung der Ausschusssitzungen vom Landrat aufgestellt. Die Aufstellung der Tagesordnung sei eine laufende Angelegenheit im Sinne von § 39 Abs. 1 Ziff. 1 GeschO, für die der Landrat die ausschließliche Zuständigkeit besitze.

 

Ein Antrag einer Kreistagsfraktion oder eines Kreistagsmitgliedes in diesem Zuständigkeitsbereich könne daher lediglich als Antrag an den Landrat (und nicht an ein Gremium) verstanden werden, mit der Folge, dass hierüber auch kein Gremiumsbeschluss zu fassen sei.

 

Der Begriff „Verschiedenes“ erscheine sehr weit gefasst. Er gehe auch über die von der SPD-Fraktion vorgetragene Erläuterung des Antrages hinaus und lasse mehr zu, als nach dem Antrag tatsächlich gewollt sei. Künftig (ab dem Jahr 2010) werde es daher am Ende jeder öffentlichen Sitzung des Kreistages und seiner Ausschüsse einen Tagesordnungspunkt „Anfragen“ geben.

 

Landrat Schwing bemerkte ergänzend, dass „Anfragen“ nicht heiße, dass diskutiert und Erklärungen abgegeben werden können. Künftige Anfragen werden mündlich oder schriftlich beantwortet. Im Übrigen könne er sich an keinen einzigen Fall erinnern, in dem ein Kreistagsmitglied im Kreistag oder einem Ausschuss nicht die Möglichkeit gehabt habe, eine Anfrage zu stellen.

 

Kreisrat Bieber (1. Bürgermeister der Stadt Miltenberg) berichtete, dass bereits seit Beginn seiner Amtszeit Stadträte von Miltenberg Gelegenheit hätten, Anfragen zu stellen, ohne dass dafür ein Punkt auf der Tagesordnung ausgewiesen sei.

 

Kreisrat Schötterl äußerte die Befürchtung, dass künftige Anfragen nicht einfach zu formulieren und abzuarbeiten sein werden.

 

Landrat Schwing bat die anwesenden Kreisausschussmitglieder, mit Anfragen zu Problemen nicht bis zu einer Sitzung zu warten, sondern solche Anfragen sofort an die Verwaltung zu stellen.

 

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