Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Zukünftige Aufgabenwahrnehmung im SGB II
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.12.2009 KT/005/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Unter Hinweis auf die allen Kreistagsmitgliedern
übermittelte Sitzungsvorlage teilte Verwaltungsamtsrat Vill mit, dass sich die
Erfolgsausichten seit der Kreisausschusssitzung vom
Verwaltungsamtsrat Vill bat die anwesenden
Kreistagsmitglieder, bei der Beschlussfassung an folgendes zu denken:
1. An die Menschen, die von Arbeitslosigkeit
betroffen seien und für die es eine Zumutung wäre, im Rahmen einer getrennten
Aufgabenwahrnehmung von zwei Behörden betreut zu werden.
2. An die Kosten der Verwaltung, denn die
getrennte Aufgabewahrnehmung würde wesentlich höhere Kosten verursachen.
3. An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
ARGE Landkreis Miltenberg, die engagiert und hoch motiviert seien und die fünf
Jahre lang Aufbauarbeit geleistet hätten. Für sie wäre es ein wichtiges Signal,
wenn der Kreistag hinter ihnen stehen würde und sie ihre gute Arbeit auch
künftig fortsetzen könnten.
Landrat Schwing erklärte, er habe diese Angelegenheit
deswegen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt, weil die
Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung die getrennte
Aufgabenwahrnehmung vorschlage. Lediglich der Bestand der derzeitigen 69
Optionen sei gesichert. Der Deutsche Ladkreistag habe daher alle 301 Landkreise
Deutschlands abgefragt, wie sie sich künftig verhalten wollen. Inzwischen hätten
171 Landkreise erklärt, sie wünschen die Option. Nach einem Gespräch mit
Vertretern der neuen Bundesregierung sei man anlässlich der Präsidialsitzung
des Deutschen Landkreistages der Meinung gewesen, dass sich etwas zum Positiven
bewege. Die Vertreter des Arbeits- und Sozialministeriums hätten sich einmütig
für die Öffnung der Optionen ausgesprochen und sich damit der langjährigen
Forderung der Städte und Landkreise angeschlossen. Man habe sogar über eine
Änderung des Grundgesetzes nachgedacht. Der Landkreis Miltenberg spreche sich
ebenfalls für die Option aus, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür
geschaffen werden. Alle Landkreise werden vermutlich nicht zum Zuge kommen,
aber der Landkreis Miltenberg dürfte gute Chancen haben.
Kreisrat Andre appellierte an alle
Kreistagsmitglieder, geschlossen für die Option zu stimmen, denn die ARGE
Landkreis Miltenberg habe bisher zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet und
sollte ihre gute Arbeit auch künftig fortsetzen können.
Kreisrat Dr. Fahn unterstützte ebenfalls den
Empfehlungsbeschluss des Kreisausschusses.
Kreisrätin Münzel sagte, inhaltlich könne sie zum
Empfehlungsbeschluss Ja sagen. Die Resolution lese sich wie ein Positionspapier
der rot-grünen Bundesregierung. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die
Grünen werde einen Gesetzesentwurf einbringen.
Landrat Schwing bemerkte abschließend, dass er davon
ausgehe, dass es mindestens zu einer Verdoppelung der Optionen kommen werde und
er hoffe, dass der Landkreis Miltenberg dazugehöre.
Auf Empfehlung des Kreisausschuss vom
B
e s c h l u s s :
Sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür
geschaffen werden, macht der Landkreis Miltenberg von der Möglichkeit der Option
Gebrauch.