Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Resolution zur geplanten Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.12.2009 KT/005/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtsrat Vill wies auf die
Sachverhaltsdarstellung zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt „Zukünftige
Aufgabenwahrnehmung im SGB II“ hin und sagte, auch wenn nach dem Wortlaut der
Koalitionsvereinbarung eine Ausweitung der Option zumindest fraglich erscheine,
sollte aus Sicht der Verwaltung nichts unversucht bleiben, was bei der
Bundesregierung vielleicht doch noch zu einem Meinungsumschwung führen könne.
Die Verwaltung habe dazu eine Resolution erarbeitet. Eine inhaltsgleiche
Resolution werde auch der benachbarte Neckar-Odenwald-Kreis verabschieden.
Durch den Kreistag wurde auf Empfehlung des
Kreisausschusses vom
b e s c h l o s s e n :
1. Der Kreistag des Landkreises Miltenberg fordert die Bundesregierung
sowie alle politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene dazu
auf, die im Koalitionsvertrag vorgesehene getrennte Aufgabenwahrnehmung im
Bereich des SGB II nicht umzusetzen.
2. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung wird zu einer spürbaren
finanziellen Mehrbelastung der Landkreise und kreisfreien Städte führen. Die
Verdoppelung von Arbeitsprozessen verursacht eine deutliche Erhöhung der
Personal- und Sachkosten. Die Kommunen werden mit einem erheblichen
Finanzierungsanteil belastet, ohne eine nennenswerte Steuerungsmöglichkeit bei
der regionalen Arbeitsmarktstrategie zu haben. Auch die alleinige Hoheit der
Agentur für Arbeit bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit birgt ein
beträchtliches finanzielles Risiko für den Landkreis als Sozialleistungsträger.
Diese zusätzliche Ausgabenlast kann vom Landkreis
Miltenberg nicht akzeptiert werden.
3. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung bedeutet das Ende
der „Hilfegewährung aus einer Hand“. Dieser Mangel kann auch durch
Kooperationsvereinbarungen nur begrenzt abgeschwächt werden. Sich in der
ohnehin belastenden Situation der Arbeitslosigkeit künftig auch noch mit zwei
Behörden auseinandersetzen zu müssen, ist eine Zumutung für bedürftige
arbeitsfähige Menschen.
4. Durch die geplante Neuregelung werden die bisherigen
hervorragenden Eingliederungserfolge der ARGE Landkreis Miltenberg als Ergebnis
der engagierten Zusammenarbeit der hiesigen ARGE-Mitarbeiter zunichte gemacht.
Der Wegfall der kommunalen Kompetenz bei der aktiven Arbeitsförderung wird zusätzlich
die Integration von Langzeitarbeitslosen erschweren. Für den Landkreis
Miltenberg ist dies auch im Hinblick auf seine soziale Verantwortung gegenüber
den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so nicht hinnehmbar.
5. Fehlende politische Gestaltungskraft in Berlin darf
nicht dazu führen, dass sich die Situation für die betroffenen Menschen, aber
auch für die bisher nach dem Modell der Arbeitsgemeinschaft erfolgreich tätigen
Landkreise und kreisfreien Städte künftig wieder drastisch verschlechtert. Der
in der Koalitionsvereinbarung und den Eckpunkten des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales zur Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II
vorgegebene Weg wäre jedenfalls für alle Beteiligten ein krasser Rückschritt.
6. Um auch weiterhin eine schnelle, unbürokratische und
effiziente Hilfe gewährleisten zu können, ist nicht die getrennte
Aufgabenwahrnehmung, sondern allein die Ausweitung und Entfristung der Option
ein sachgerechter Weg. Der Kreistag des Landkreises Miltenberg fordert deshalb
alle politischen Entscheidungsträger auf, sich nachdrücklich für ein solches
Modell einzusetzen und über die 69 festgeschriebenen Optionskommunen hinaus
auch allen anderen kommunalen Trägern die Möglichkeit zur Option einzuräumen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Resolution den
maßgeblichen Entscheidungsträgern zuzuleiten.
Landrat Schwing bat alle Kreistagsmitglieder, die
ihnen bekannten Bundestagsabgeordneten zu bitten, die vom Kreistag Miltenberg
erlassene Resolution zu unterstützen. Unter Hinweis auf die Finanzierung bemerkte
Landrat Schwing, dass der Bund immer weniger zahle und die Kommunen immer mehr
zahlen müssen, weil eine Festlegung auf die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
und nicht auf die Höhe der Kosten bestehe. Dies müsse geändert und künftig an
den Kosten festgemacht werden. In Bayern habe man das große Glück, dass der
Freistaat ein 100 Millionen-Programm aufgelegt habe, was allerdings nur eine
freiwillige Leistung sei.