Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Bedarfsanerkennung für Jugendsozialarbeit an der Josef-Anton-Rohe-Volksschule Kleinwallstadt
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.11.2009 JHA/003/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter
Winkler gab bekannt, dass die Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt als
Schulaufwandsträger der Josef-Anton-Rohe-Volksschule Kleinwallstadt
beabsichtige, ab
- Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stelle
im Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit
fest.
- Der Bedarf
sei vom Jugendhilfeausschuss zu bestätigen.
- Es sei ein in Federführung des Jugendamtes
gemeinsam mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger
erarbeitetes Konzept vorzulegen.
- Zwischen den
genannten Beteiligten sei eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
- Die Aufgaben seien mit mindestens 19,25
Wochenstunden in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen.
- Der Antrag
auf Förderung sei bis spätestens
Entsprechend den Richtlinien habe die
Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt rechtzeitig vor dem Stichtag die
Antragsunterlagen zur Stellungnahme und Weiterleitung beim Sachgebiet Kinder,
Jugend und Familie eingereicht. Begründet werde der Bedarf für
Jugendsozialarbeit zum einen mit dem signifikant über dem Landkreisdurchschnitt
liegenden Anteil an ausländischen Schülerinnen und Schüler bzw. mit doppelter
Staatsbürgerschaft oder Migrationshintergrund sowie mit dem Missbrauch von Medien
wie Internet und Handy, (z.B. Cyber-Mobbing, Verbreitung von sexuell
anzüglichen Fotos), Mobbing von Mitschülern, aktiven und passiven
Schulverweigerern, verbaler und körperlicher Gewalt. Die Schule sehe sich nicht
als Brennpunktschule, erkenne aber trotzdem einen Bedarf an Jugendsozialarbeit,
um auch in Zukunft die Probleme adäquat bearbeiten zu können. Dabei gehe es vor
allem darum, Schülerinnen und Schüler mit sozialer Benachteiligung bei der
beruflichen Integration zu unterstützen und „soziales Wirken“ zu fördern.
Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie könne ein Bedarf auf Grund
der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der
bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden. Der Bedarf beziehe
sich jedoch ausschließlich auf den Einzugsbereich der Josef-Anton-Rohe-Volksschule
Kleinwallstadt und sei nicht von überörtlicher Bedeutung. Eine Förderung durch
den Landkreis Miltenberg werde nicht erfolgen, da dies nicht den
Handlungsempfehlungen der Jugendhilfeplanung entspreche. Die Einschätzung der
Verwaltung sei der Regierung von Unterfranken zur Fristenwahrung vorab
mitgeteilt worden mit dem Hinweis, dass die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses
nachgereicht werde. Da die Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt bereit sei,
den kommunalen Anteil der Finanzierung zu übernehmen, könne der Träger nach
positiver Bedarfsfeststellung durch den Jugendhilfeausschuss mit einer
Förderung von 40 % der pauschalierten Personalkosten rechnen. Das Staatliche Schulamt
Miltenberg habe den Bedarf bereits bestätigt.
Es werde vorgeschlagen, der Bedarfsfeststellung
zuzustimmen und damit dem Schulverband der Josef-Anton-Rohe-Volksschule
Kleinwallstadt den Weg zur Aufnahme in die staatliche Förderung freizumachen.
Die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages sei am
Durch den Jugendhilfeausschuss wurde einstimmig
folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Der Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Josef-Anton-Rohe-Volksschule
Kleinwallstadt für den Bereich der Hauptschule wird bestätigt. Die
Bedarfsfeststellung bezieht sich ausschließlich auf den Einzugsbereich der
Verbandsschule und ist nicht von überörtlicher Bedeutung.