Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Bedarfsanerkennung für Jugendsozialarbeit an der Josef-Anton-Rohe-Volksschule Kleinwallstadt

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.11.2009   JHA/003/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler gab bekannt, dass die Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt als Schulaufwandsträger der Josef-Anton-Rohe-Volksschule Kleinwallstadt beabsichtige, ab 01.09.2010 Jugendsozialarbeit für den Hauptschulbereich anzubieten. Gleichzeitig soll die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt werden. Entsprechend den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, Az. VI 5/7209-2/18/03, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 27.10.2006, Nr. VI 5/7209-2/51/06, sei folgendes Vorgehen geplant:

-   Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stelle im Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit fest.

-   Der Bedarf sei vom Jugendhilfeausschuss zu bestätigen.

-   Es sei ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und dem Träger erarbeitetes Konzept vorzulegen.

-   Zwischen den genannten Beteiligten sei eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

-   Die Aufgaben seien mit mindestens 19,25 Wochenstunden in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen.

-   Der Antrag auf Förderung sei bis spätestens 01.09. des Vorjahres einzureichen.

 

Entsprechend den Richtlinien habe die Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt rechtzeitig vor dem Stichtag die Antragsunterlagen zur Stellungnahme und Weiterleitung beim Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie eingereicht. Begründet werde der Bedarf für Jugendsozialarbeit zum einen mit dem signifikant über dem Landkreisdurchschnitt liegenden Anteil an ausländischen Schülerinnen und Schüler bzw. mit doppelter Staatsbürgerschaft oder Migrationshintergrund sowie mit dem Missbrauch von Medien wie Internet und Handy, (z.B. Cyber-Mobbing, Verbreitung von sexuell anzüglichen Fotos), Mobbing von Mitschülern, aktiven und passiven Schulverweigerern, verbaler und körperlicher Gewalt. Die Schule sehe sich nicht als Brennpunktschule, erkenne aber trotzdem einen Bedarf an Jugendsozialarbeit, um auch in Zukunft die Probleme adäquat bearbeiten zu können. Dabei gehe es vor allem darum, Schülerinnen und Schüler mit sozialer Benachteiligung bei der beruflichen Integration zu unterstützen und „soziales Wirken“ zu fördern. Seitens des Sachgebiets Kinder, Jugend und Familie könne ein Bedarf auf Grund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden. Der Bedarf beziehe sich jedoch ausschließlich auf den Einzugsbereich der Josef-Anton-Rohe-Volksschule Kleinwallstadt und sei nicht von überörtlicher Bedeutung. Eine Förderung durch den Landkreis Miltenberg werde nicht erfolgen, da dies nicht den Handlungsempfehlungen der Jugendhilfeplanung entspreche. Die Einschätzung der Verwaltung sei der Regierung von Unterfranken zur Fristenwahrung vorab mitgeteilt worden mit dem Hinweis, dass die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses nachgereicht werde. Da die Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt bereit sei, den kommunalen Anteil der Finanzierung zu übernehmen, könne der Träger nach positiver Bedarfsfeststellung durch den Jugendhilfeausschuss mit einer Förderung von 40 % der pauschalierten Personalkosten rechnen. Das Staatliche Schulamt Miltenberg habe den Bedarf bereits bestätigt.

 

Es werde vorgeschlagen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit dem Schulverband der Josef-Anton-Rohe-Volksschule Kleinwallstadt den Weg zur Aufnahme in die staatliche Förderung freizumachen. Die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages sei am 15.09.2009 erfolgt.

 

Durch den Jugendhilfeausschuss wurde einstimmig folgender

 

B e s c h l u s  s

gefasst:

 

Der Bedarf für Jugendsozialarbeit an der Josef-Anton-Rohe-Volksschule Kleinwallstadt für den Bereich der Hauptschule wird bestätigt. Die Bedarfsfeststellung bezieht sich ausschließlich auf den Einzugsbereich der Verbandsschule und ist nicht von überörtlicher Bedeutung.

 

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