Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Bedarfsanerkennung für Jugendsozialarbeit an den Förderschulen für individuelle Lernförderung im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.11.2009 JHA/003/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter
Winkler führte aus, dass der Landkreis Miltenberg als Schulaufwandsträger der
Janusz-Korczak-Schule Elsenfeld und der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg
(Schulen zur individuellen Lernförderung) beabsichtigt, ab
- Der öffentliche Träger der Jugendhilfe
stelle im Benehmen mit der zuständigen Regierung den Bedarf für die
Jugendsozialarbeit fest.
- Der Bedarf
sei vom Jugendhilfeausschuss zu bestätigen.
- Es sei ein in Federführung des Jugendamtes
gemeinsam mit der Regierung von Unterfranken, den beteiligten Schulen vor Ort
und dem Träger erarbeitetes Konzept vorzulegen.
- Zwischen den
genannten Beteiligten sei eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
- Die Aufgaben seien mit mindestens 19,25
Wochenstunden in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen.
- Der Antrag auf Förderung sei bis spätestens
Auf Initiative der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule hätten
Gespräche zwischen der Regierung von Unterfranken, der Schule und dem Landkreis
Miltenberg über die Einführung von Jugendsozialarbeit an der Förderschule stattgefunden.
Dabei sei schnell klar geworden, dass der skizzierte Bedarf an beiden
Förderschulen im Landkreis Miltenberg besteht. Auf Anregung von Landrat Schwing
seien daher beide Schulen in die Bedarfsanalyse eingebunden und von beiden ein
Konzept zur Einführung von Jugendsozialarbeit erstellt worden. Beide Schulen
hätten als Belastungsfaktoren aufgezeigt, dass ihre Schülerinnen bzw. Schüler in
einem erhöhtem Umfang (bis zu 30 %) bei einem alleinerziehenden Elternteil
aufwachsen, ihren Lebensunterhalt bis zu 34 % von Hartz IV bestreiten,
signifikant erhöht einen Migrationshintergrund hätten und in einem hohen Umfang
Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt in Form von Unterbringung in einer
Pflegefamilie, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogischer Familienhilfe o.
ä. erhalten. Auch wenn diese Belastungsfaktoren nicht für jedes Kind gelten,
könne doch festgestellt werden, dass die beiden Förderschulen im Landkreis Miltenberg
die höchsten Belastungsfaktoren hätten und somit die höchste Priorität beim
Bedarf an Jugendsozialarbeit bestehe.
Die beiden Förderschulen werden von Kindern aus dem
gesamten Landkreis Miltenberg besucht, so dass die Kostenübernahme des
kommunalen Anteils durch den Landkreis mit entsprechender Refinanzierung durch
die Kommunen über die Kreisumlage gerechtfertigt erscheine.
Die Trägerschaft soll im Rahmen des
Subsidiaritätsprinzips an einen freien Träger vergeben werden. Um die
Jugendsozialarbeit individuell für jede Schule gestalten, den Abstimmungsbedarf
gering und die Präsenz vor Ort angemessen gestalten zu können, sollte die
Besetzung der beantragten Vollzeitplanstelle mit zwei Teilzeitkräften erfolgen.
Sollte es nicht möglich sein, geeignetes Fachpersonal zu finden, wäre die
Besetzung mit einer Vollzeitkraft mit jeweils hälftigem Einsatz an jeder Schule
eine Alternative.
Finanzielle Auswirkungen: Bei Gesamtkosten von
15.650,00 € verbleiben nach Abzug des staatlichen Zuschusses beim Landkreis
Miltenberg im Jahr 2010 Kosten in Höhe von 10.197,00 €. Im Folgejahr werde der
Anteil des Landkreises Miltenberg rd.
30.500,00 € betragen.
Kreisrätin Tulke begrüßte Jugendsozialarbeit an
Förderschulen und weiteren Schulen und bezeichnete sie als Präventionsaufgabe.
Sie sei der Meinung, dass der Landkreis Jugendsozialarbeit anbieten sollte. Es
dürfe nicht so sein, dass die Finanzierung auf die Kommunen abgewälzt werde.
Die Begründung, dass Jugendsozialarbeit an Hauptschulen keine überörtliche
Bedeutung habe, stimme nicht. Was geschehe, wenn künftig an Verbandsschulen und
wie angedacht auch an Grundschulen Jugendsozialarbeit eingeführt werde? Diese
Schulen werden von Kindern aus mehreren Gemeinden besucht. Wie werde sich der
Landkreis dann aus der Verantwortung ziehen?
Jugendamtsleiter Winkler wies darauf hin, dass
entsprechend den Förderrichtlinien in Bayern 350 Stellen für Jugendsozialarbeit
eingerichtet werden. Das bedeute für den Landkreis Miltenberg 1,5 Stellen. Im
Rahmen der Jugendhilfeplanung sei festgelegt worden, dass jede Schule, die
aktiv werde, eine staatliche Förderung erhalte. Der Landkreis Miltenberg habe
durch Schnelligkeit schon mehr Stellen als andere unterfränkische Landkreise
erhalten. Wäre der Landkreis in die Förderung eingestiegen, hätten an erster
Stelle die Förderschulen und eine weitere Schule gestanden. In Großwallstadt
trete der Schulverband und in Kleinwallstadt die Verwaltungsgemeinschaft ein.
Landrat Schwing erinnerte daran, dass die
Jugendhilfeplanung vom Kreistag verabschiedet worden sei. Wenn die Verwaltung
beauftragt werde, Jugendsozialarbeit an jeder Schule einzuführen und die
Finanzierung über die Kreisumlage erfolgen soll, habe er keine Einwände. Den
Landkreis Miltenberg habe jedoch bisher immer ausgezeichnet, dass er
kooperative Wege mit seinen Kommunen gegangen sei und Netzwerke gegründet habe,
um Ressourcen zu schonen. Dies sei z.B. beim ÖPNV, bei den Übungsleitern und
den Volksbildungswerken der Fall. Seiner Meinung nach wäre es nicht gerecht,
Kommunen, die keinen Nutzen davon hätten, jahrelang mitbezahlen zu lassen. Der
Antrag der Verbandsschule Klingenberg/Erlenbach/Wörth sei daher unverständlich.
Dieser Antrag werde anlässlich der Haushaltsberatung 2010 behandelt und wenn
dem Antrag stattgegeben werde, müsse die Kreisumlage erhöhnt werde. Daraufhin
werde jede Kommune mit einem Hauptschulstandort Jugendsozialarbeit fordern.
Kreisrat Scherf sagte, die Aussage von Landrat Schwing
überzeuge ihn nicht. Jugendsozialarbeit sei seiner Meinung nach eine Leistung
der Jugendhilfe. Die Bedarfsanerkennung sei kein Problem. Er habe sich mit der
Rechtslage auseinander gesetzt, aber von überregionaler Bedeutung sei dort
keine Rede. Daher die Frage: Was sei Sinn dieser Regelung? In der Bekanntmachung
des Bayer. Sozialministeriums stehe, dass die Finanzierung im Einvernehmen
einer Kommune übertragen werden könne. Wenn die Kommune jedoch nicht zur
Übernahme der Finanzierung bereit sei, werde der Landkreis nicht die
Bedarfsanerkennung bestätigen. Hintergrund dieser Regelung sei folgender: Die
Opposition im Bayer. Landtag habe Jugendsozialarbeit gefordert, die vom
Freistaat Bayern zu finanzieren sei. Die von der CSU getragene Staatsregierung
sage, Jugendsozialarbeit sei notwendig, die Kreistags-CSU dagegen sage, das
werde anders durchgeführt. Landrat Schwing sollte nicht den
Jugendhilfeausschuss überzeugen wollen, sondern die eigene Partei.
Jugendsozialarbeit sei ein wichtiger präventiver Baustein der Jugendhilfe.
Deshalb sollte der Landkreis Miltenberg zu seiner Verantwortung stehen und die
Finanzierung nicht auf die Kommunen abwälzen. Schließlich werde auch der
Tourismus vom Landkreis Miltenberg gefördert.
Landrat Schwing bemerkte, dass Kreisrat Scherf einige
Dinge durcheinander bringe. Tatsache sei, dass Geld, das ausgegeben werde,
verdienst werden müsse. Der Landrat werde sich auch künftig für den Tourismus
engagieren, aber auch für optimale Zustände an den Schulen einsetzen, obwohl er
dafür nicht zuständig sei. Man lebe allerdings in einem Rechtsstaat, in dem die
Regierung entscheide. Er (Landrat Schwing) sei in erster Linie gegenüber den
Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Miltenberg verpflichtet und trete dafür
ein, dass die Finanzen des Landkreises und seiner Kommunen nicht
überstrapaziert werden. Es gebe in Unterfranken und in Bayern nicht viele
Landkreise, die bezüglich Jugendsozialarbeit schon so weit seien wie der
Landkreis Miltenberg. Im Übrigen könne der Landrat nur das ausführen, was der
Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen habe. Es wäre interessant zu
erfahren, wie die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen würden,
wenn die Kreisumlage erhöht werden müsste.
Herr Prof. Dr. Adams sagte, es gebe zwar gewisse
Gründe, Jugendsozialarbeit dem Kultusministerium anzugliedern, die Anbindung an
das Sozialministerium sei jedoch die bessere Alternative. In Unterfranken sei
Jugendsozialarbeit an Schulen schon sehr gut ausgebaut, im Landkreis Miltenberg
sei dies vorbildlich. Er gab in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass es in
Unterfranken die einzige Fachhochschule gebe, die dafür einen eigenen
Studienlehrgang anbiete. Weiter sprach er sich für die Zusammenarbeit von
Jugendhilfe und Schulen aus. Dieser Weg werde im Landkreis Miltenberg
beschritten. Dass Jugendsozialarbeit beim Sozialministerium angesiedelt sei,
helfe den Schulen, sich weiter zu entwickeln.
Kreisrat Scherf bemerkte, dass er nicht gefordert
habe, das Jugendsozialarbeit zum Kultusministerium komme, sondern dass der
Freistaat für die Finanzierung aufkomme. Ohne die Leistung des Landkreises
Miltenberg schmälern zu wollen, sei er der Meinung, dass die Jugendsozialarbeit
noch nicht vorbildlich sei, denn der Bedarf dafür sei größer als das Angebot.
Es stimmt nicht, dass Jugendsozialarbeit an den Hauptschulen in Großwallstadt
und Kleinwallstadt nicht von überörtlicher Bedeutung sei.
Landrat Schwing sagte dazu, selbst wenn es so wäre wie
Kreisrat Scherf behaupte, würde das nicht automatisch dazu führen, dass der
Landkreis Miltenberg die Kosten übernehmen müsse. Bevor an andere Schule
gedacht werden könne, müssen die Landkreisschulen mit Jugendsozialarbeit
versorgt werden.
Durch den Jugendhilfeausschuss wurde einstimmig folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Der Bedarf für Jugendsozialarbeit an der
Janusz-Korczak-Schule Elsenfeld und der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg
(Schulen zur individuellen Lernförderung) wird bestätigt. Der Landkreis
Miltenberg übernimmt als Schulaufwandsträger den kommunalen Anteil für die
Vollzeitplanstelle.