Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Vorstellung der Koordinierenden Kinderschutzstelle für den Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.11.2009   JHA/003/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Diplom-Sozialpädagogin Neppl gab folgende Information:

 

Im August 2009 wurde die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) im Landratsamt Miltenberg, Sachbereich Sozialpädagogische Fachdienste eingerichtet. Die Fachstelle ist eine von bayernweit insgesamt 250 geplanten neuen Stellen im Bereich Kinderschutz, die auch durch Fördergelder des Bayerischen Sozialministeriums unterstützt werden.

 

Ziel der KoKi ist es, verlässliche Strukturen für eine frühe Wahrnehmung möglicher Risikofaktoren bei Familien mit Kindern vor allem im Altersbereich von 0 bis sechs Jahren zu schaffen und dadurch eine schnelle Vermittlung von niedrig schwelligen Hilfen bzw. ein Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen für einen frühen Schutz von Kindern zu ermöglichen.

 

Dies soll u.a. dadurch erreicht werden, dass eine möglichst enge Zusammenarbeit und Vernetzung dafür relevanter Stellen stattfindet. Zu diesen Stellen gehören Akteure aus dem Gesundheitswesen und psychosozialen Versorgungsbereich, Kinder-, Haus- und Frauenärzte, Hebammen, Kinder- und Geburts-/Frauenkliniken, Psychiater, Therapeuten und Beratungsstellen sowie  auch Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die Kindertagesbetreuung und Frühförderung, aber auch Schulen und Justizwesen. Durch abgestimmte Zusammenarbeit der Akteure sollen z.B. möglichst umfassende Informationen darüber bereitgestellt werden, welche niedrig schwelligen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Bildungsangebote) in der Region vorhanden sind. Darüber soll bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt betroffenen Familien die Stärkung von Erziehungskompetenzen vermittelt und damit das Bewusstsein gefördert werden, was Kinder für einen guten Start ins Kinderleben benötigen. Diese Informationen zu den Angeboten sollen auch für Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht werden.

 

Ein weiterer Teil der Arbeit der KoKi ist, in Fällen mit bereits vorhandenen Gefährdungsmerkmalen Beratung anzubieten, z.B. in Form anonymer Fallberatung, um zu einer besseren Einschätzung der Situation kommen zu können. Diese Beratung kann sowohl von Institutionen bzw. Fachkräften, als auch von Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden.

 

Außerdem sollen bei Bedarf auch für Fachkräfte aus den bereits genannten Bereichen Schulungen zum Thema Kinderschutz (auch zu rechtlichen Grundlagen) angeboten werden, um immer wieder für den Kinderschutz zu sensibilisieren.

 

Ziel ist es, durch die Vernetzung eine möglichst frühzeitige und umfassende Erkennung von Risikofamilien zu gewährleisten und daraus resultierend das Bedarfsangebot an Förderungsmöglichkeiten für diese Familien zu schaffen, um so den Schutz und die Förderung der betroffenen Kinder sicherzustellen. Dafür müssen die Fachkräfte in ihren Einschätzungs- und Handlungsmöglichkeiten bezüglich evtl. vorhandener Gefährdungssituationen gestärkt werden und leicht erreichbare Hilfsangebote zur Förderung und Stärkung von Erziehungskompetenzen bei Risikofamilien anbieten sowie schnell vermittelbar sein.

 

Die bisherigen Aktivitäten der KoKi lagen vor allem in der differenzierten Einarbeitung in das neue Aufgabengebiet, z.B. die Aufarbeitung bereits vorhandener Informationen zu generellen organisatorischen und inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten der KoKi. Es wurden bereits Handlungshilfen in Form von Informationsmaterial und Broschüren für Fachkräfte des Erziehungswesens zur konkreten Herangehensweise an die Themengebiete „Kindeswohl/Kindeswohlgefährdung“ und „Sexueller Missbrauch“ erstellt. Diese sollen die Einschätzungsmöglichkeiten der Fachkräfte in Bezug auf einen Gefährdungsverdacht verbessern und somit mehr Handlungssicherheit vermitteln. Dazu fanden bereits erste Kontaktaufnahmen der hiesigen KoKi zur Bekanntmachung und Vorstellung der KoKi-Inhalte und der Stelleninhaberin z.B. zu Kindertageseinrichtungen, Hebammen, Beratungsstellen, Frühförderstellen, Ärzten und Kliniken in der Region statt.

 

Weitere Vorhaben in Kürze sind die Erstellung eines aktuellen und ausführlichen Beratungsführers zu vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten in der Region in Zusammenarbeit mit der hiesigen Fachstelle für Familienangelegenheiten sowie eine Fortbildungsveranstaltung für Tagesmütter zum Thema Kinderschutz gemeinsam mit der hiesigen Fachkraft für Kindertagespflege.

 

Landrat Schwing teilte ergänzend mit, dass der Landkreis Miltenberg vom Bayer. Sozialministerium jährlich 16.360,00 € zur Mitfinanzierung der Stelle erhalte.

 

Der Jugendhilfeausschuss nahm diese Information einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

Kreisrat Scherf äußerte sich erfreut über die Schaffung der Koordinierenden Kinderschutzstelle sowie die Besetzung der Stelle mit Frau Neppl. Er fragte, ob es bereits erste Erfahrungen mit Eltern, denen Hilfen angeboten worden seien, gebe und ob mit der personellen Ausstattung der Stelle zurecht gekommen werde.

 

Frau Neppl antwortete darauf, dass sie mit betroffenen Eltern bisher noch nicht in Kontakt gekommen sei. Es habe bisher nur Fallberatung in Kindergärten gegeben, so dass noch nicht konkret gesagt werden könne, wie die Koordinierende Kinderschutzstelle angenommen werde.

 

Jugendamtsleiter Winkler berichtete, dass der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) seit Bestehen der Koordinierenden Kinderschutzstelle eine spürbare Entlastung habe, weil viele Telefonanrufe an Frau Neppl weitergeleitet werden können. Bei vielen Eltern bestehe nämlich eine Hemmschwelle, den ASD in Anspruch zu nehmen. An die Koordinierende Kinderschutzstelle wenden sich seit deren Bestehen auch Kindergärten und Ärzte. Wenn Anhaltspunkte für Kindesmisshandlung bestehen, sei der ASD zuständig. Als der ASD seinerzeit eine zusätzliche Planstelle bekommen habe, hätten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Einrichtung eines Fachdienstes „Familiengerichtshilfe“ ausgesprochen. Dieser entlaste zum einen den ASD und habe zum anderen die Grundlage für die zeitnahe Umsetzung des FamFG gelegt. Derzeit habe das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schwerpunktmäßig im ambulanten Bereich tätig seien.

 

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