Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Vorstellung der Koordinierenden Kinderschutzstelle für den Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 26.11.2009 JHA/003/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Diplom-Sozialpädagogin
Neppl gab folgende Information:
Im August 2009 wurde die Koordinierende
Kinderschutzstelle (KoKi) im Landratsamt Miltenberg, Sachbereich
Sozialpädagogische Fachdienste eingerichtet. Die Fachstelle ist eine von bayernweit
insgesamt 250 geplanten neuen Stellen im Bereich Kinderschutz, die auch durch
Fördergelder des Bayerischen Sozialministeriums unterstützt werden.
Ziel der KoKi ist es, verlässliche Strukturen für eine
frühe Wahrnehmung möglicher Risikofaktoren bei Familien mit Kindern vor allem
im Altersbereich von 0 bis sechs Jahren zu schaffen und dadurch eine schnelle
Vermittlung von niedrig schwelligen Hilfen bzw. ein Hinwirken auf die
Inanspruchnahme von Hilfen für einen frühen Schutz von Kindern zu ermöglichen.
Dies soll u.a. dadurch erreicht werden, dass eine
möglichst enge Zusammenarbeit und Vernetzung dafür relevanter Stellen
stattfindet. Zu diesen Stellen gehören Akteure aus dem Gesundheitswesen und
psychosozialen Versorgungsbereich, Kinder-, Haus- und Frauenärzte, Hebammen,
Kinder- und Geburts-/Frauenkliniken, Psychiater, Therapeuten und
Beratungsstellen sowie auch Träger der
Kinder- und Jugendhilfe, die Kindertagesbetreuung und Frühförderung, aber auch
Schulen und Justizwesen. Durch abgestimmte Zusammenarbeit der Akteure sollen
z.B. möglichst umfassende Informationen darüber bereitgestellt werden, welche
niedrig schwelligen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten (z.B.
Bildungsangebote) in der Region vorhanden sind. Darüber soll bereits zu einem
möglichst frühen Zeitpunkt betroffenen Familien die Stärkung von
Erziehungskompetenzen vermittelt und damit das Bewusstsein gefördert werden,
was Kinder für einen guten Start ins Kinderleben benötigen. Diese Informationen
zu den Angeboten sollen auch für Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht
werden.
Ein weiterer Teil der Arbeit der KoKi ist, in Fällen
mit bereits vorhandenen Gefährdungsmerkmalen Beratung anzubieten, z.B. in Form
anonymer Fallberatung, um zu einer besseren Einschätzung der Situation kommen
zu können. Diese Beratung kann sowohl von Institutionen bzw. Fachkräften, als
auch von Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden.
Außerdem sollen bei Bedarf auch für Fachkräfte aus den
bereits genannten Bereichen Schulungen zum Thema Kinderschutz (auch zu
rechtlichen Grundlagen) angeboten werden, um immer wieder für den Kinderschutz
zu sensibilisieren.
Ziel
ist es, durch die Vernetzung eine möglichst frühzeitige und umfassende
Erkennung von Risikofamilien zu gewährleisten und daraus resultierend das
Bedarfsangebot an Förderungsmöglichkeiten für diese Familien zu schaffen, um so
den Schutz und die Förderung der betroffenen Kinder sicherzustellen. Dafür
müssen die Fachkräfte in ihren Einschätzungs- und Handlungsmöglichkeiten
bezüglich evtl. vorhandener Gefährdungssituationen gestärkt werden und leicht
erreichbare Hilfsangebote zur Förderung und Stärkung von Erziehungskompetenzen
bei Risikofamilien anbieten sowie schnell vermittelbar sein.
Die
bisherigen Aktivitäten der KoKi lagen vor allem in der differenzierten
Einarbeitung in das neue Aufgabengebiet, z.B. die Aufarbeitung bereits
vorhandener Informationen zu generellen organisatorischen und inhaltlichen
Gestaltungsmöglichkeiten der KoKi. Es wurden bereits Handlungshilfen in Form
von Informationsmaterial und Broschüren für Fachkräfte des Erziehungswesens zur
konkreten Herangehensweise an die Themengebiete „Kindeswohl/Kindeswohlgefährdung“
und „Sexueller Missbrauch“ erstellt. Diese sollen die
Einschätzungsmöglichkeiten der Fachkräfte in Bezug auf einen
Gefährdungsverdacht verbessern und somit mehr Handlungssicherheit vermitteln. Dazu
fanden bereits erste Kontaktaufnahmen der hiesigen KoKi zur Bekanntmachung und
Vorstellung der KoKi-Inhalte und der Stelleninhaberin z.B. zu
Kindertageseinrichtungen, Hebammen, Beratungsstellen, Frühförderstellen, Ärzten
und Kliniken in der Region statt.
Weitere
Vorhaben in Kürze sind die Erstellung eines aktuellen und ausführlichen
Beratungsführers zu vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten in der
Region in Zusammenarbeit mit der hiesigen Fachstelle für
Familienangelegenheiten sowie eine Fortbildungsveranstaltung für Tagesmütter
zum Thema Kinderschutz gemeinsam mit der hiesigen Fachkraft für
Kindertagespflege.
Landrat Schwing teilte ergänzend mit, dass der
Landkreis Miltenberg vom Bayer. Sozialministerium jährlich 16.360,00 € zur
Mitfinanzierung der Stelle erhalte.
Der Jugendhilfeausschuss nahm diese Information
einstimmig zustimmend zur Kenntnis.
Kreisrat Scherf äußerte sich erfreut über die
Schaffung der Koordinierenden Kinderschutzstelle sowie die Besetzung der Stelle
mit Frau Neppl. Er fragte, ob es bereits erste Erfahrungen mit Eltern, denen
Hilfen angeboten worden seien, gebe und ob mit der personellen Ausstattung der
Stelle zurecht gekommen werde.
Frau Neppl antwortete darauf, dass sie mit betroffenen
Eltern bisher noch nicht in Kontakt gekommen sei. Es habe bisher nur
Fallberatung in Kindergärten gegeben, so dass noch nicht konkret gesagt werden
könne, wie die Koordinierende Kinderschutzstelle angenommen werde.
Jugendamtsleiter Winkler berichtete, dass der
Allgemeine Soziale Dienst (ASD) seit Bestehen der Koordinierenden
Kinderschutzstelle eine spürbare Entlastung habe, weil viele Telefonanrufe an
Frau Neppl weitergeleitet werden können. Bei vielen Eltern bestehe nämlich eine
Hemmschwelle, den ASD in Anspruch zu nehmen. An die Koordinierende
Kinderschutzstelle wenden sich seit deren Bestehen auch Kindergärten und Ärzte.
Wenn Anhaltspunkte für Kindesmisshandlung bestehen, sei der ASD zuständig. Als
der ASD seinerzeit eine zusätzliche Planstelle bekommen habe, hätten sich die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Einrichtung eines Fachdienstes
„Familiengerichtshilfe“ ausgesprochen. Dieser entlaste zum einen den ASD und
habe zum anderen die Grundlage für die zeitnahe Umsetzung des FamFG gelegt. Derzeit
habe das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie 43 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die schwerpunktmäßig im ambulanten Bereich tätig seien.