Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter für die Amtsperiode 2010 bis 2015: Beschlussfassung über die Vorschlagsliste des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.10.2009   KT/007/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsdirektor Fieger gab bekannt, dass der Landkreis Miltenberg nach dem Schreiben des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 15.09.2009  10 Personen zur Wahl als ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und –richter vorschlagen könne.

 

Der Kreisausschuss habe dazu am 20.05.2009 folgendes beschlossen:

 

„Dem Kreistag wird folgendes Vorgehen empfohlen:

  • Die 10 Wahlvorschläge werden auf die im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen gemäß ihrem Stärkeverhältnis verteilt.
  • Die Verteilung erfolgt grundsätzlich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren (s. § 33 Abs. 2 GeschO).
  • Danach entfallen auf die CSU 4 Wahlvorschläge, auf die SPD 2, auf die FW 1 und auf Bündnis 90/Die Grünen 1 Wahlvorschlag. Die restlichen beiden Wahlvorschläge müssten aufgrund derselben Nachkommazahl unter CSU, FW, Neue Mitte und FDP ausgelost werden.
  • Zur Vermeidung eines Losverfahrens verzichten die beiden Fraktionen, auf die bereits ein Wahlvorschlag entfallen ist (CSU und FW), zugunsten der Fraktionen von Neuer Mitte und FDP auf den ihnen durch die Auslosung eventuell noch zufallenden Wahlvorschlag.“

 

Die Fraktionen des Kreistages hätten folgende 10 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Landkreises Miltenberg benannt:

 

  1.  Herrn Bieberle Bernhard, Kleinheubach

  2.  Frau Fecher Edeltraud, Niedernberg

  3.  Herr Fried Bernhard, Erlenbach a.Main

  4.  Frau Herweg Judith, Bürgstadt

  5.  Herrn Klimmer Hubert, Obernburg a.Main

  6.  Herrn Lieb Edwin, Mömlingen

  7.  Herrn Schneider Joachim, Klingenberg a.Main

  8.  Herrn Dr. Schüren Ulrich, Elsenfeld

  9.  Herrn Spinnler Hermann, Sulzbach a.Main

10.  Herr Weber Roland, Collenberg.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sei nach § 28 Satz 4 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (= 31) erforderlich.

 

Kreisrat Andre erklärte, dass sich die CSU-Fraktion von den Freien Wählern hintergangen fühle. Sie hätten ursprünglich zugestimmt, dass sie und die CSU auf einen Sitz zugunsten der Fraktionen Neue Mitte und FDP verzichten. Nachdem die FDP-Fraktion darauf nicht eingegangen sei, sei nach Meinung der CSU-Fraktion die Geschäftsgrundlage des Kreisausschussbeschlusses entfallen. Es sei bedauerlich, dass Kreisrat Dr. Fahn nicht zur Korrektur bereit sei. Für die CSU-Fraktion sei klar, dass sie künftig keine derartigen Vereinbarungen mehr treffen werde. Sie schlage vor, der vorliegenden Vorschlagsliste in geschlossener Abstimmung zuzustimmen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka wies darauf hin, dass die FDP-Fraktion einen Wahlvorschlag habe einreichen sollen. Er persönlich habe nicht vorgeschlagen werden können, weil er noch als Beamter im Dienst sei. Die beiden weiteren Mitglieder der FDP-Fraktion hätten das Ehrenamt ebenfalls nicht wahrnehmen können. Man habe dann überlegt, wer vorgeschlagen werden könnte und habe sich auf Kreisrat Edwin Lieb geeinigt, den man für seriös und geeignet halte. Kreisrat Dr. Fahn habe damit nichts zu tun. Die FDP-Fraktion habe diesen Vorschlag ohne Nebengedanken eingereicht und die Benennung von Kreisrat Lieb nicht als parteipolitische Angelegenheit gesehen.

 

Kreisrat Dr. Schüren bemerkte zur Aussage von Kreisrat Andre, dass er dieser zustimme, allerdings insofern, dass die CSU künftig mit den Freien Wählern keine Absprachen mehr treffen sollte.

 

Kreisrat Andre sagte, für ihn sei nicht vorstellbar, dass die FDP keinen geeigneten Kandidaten habe. Die vorliegende Liste werde von der CSU-Fraktion akzeptiert.

 

Der Kreistag fasste sodann einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Die genannten Personen werden in die Vorschlagsliste des Landkreises Miltenberg zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Verwaltungsgerichts Würzburg aufgenommen.

 

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