Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter für die Amtsperiode 2010 bis 2015: Beschlussfassung über die Vorschlagsliste des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.10.2009 KT/007/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsdirektor Fieger gab bekannt, dass der
Landkreis Miltenberg nach dem Schreiben des Verwaltungsgerichts Würzburg vom
Der Kreisausschuss habe dazu am
„Dem Kreistag wird folgendes Vorgehen empfohlen:
- Die
10 Wahlvorschläge werden auf die im Kreistag vertretenen Parteien und
Wählergruppen gemäß ihrem Stärkeverhältnis verteilt.
- Die
Verteilung erfolgt grundsätzlich nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren (s. § 33
Abs. 2 GeschO).
- Danach
entfallen auf die CSU 4 Wahlvorschläge, auf die SPD 2, auf die FW 1 und
auf Bündnis 90/Die Grünen 1 Wahlvorschlag. Die restlichen beiden
Wahlvorschläge müssten aufgrund derselben Nachkommazahl unter CSU, FW,
Neue Mitte und FDP ausgelost werden.
- Zur
Vermeidung eines Losverfahrens verzichten die beiden Fraktionen, auf die
bereits ein Wahlvorschlag entfallen ist (CSU und FW), zugunsten der
Fraktionen von Neuer Mitte und FDP auf den ihnen durch die Auslosung
eventuell noch zufallenden Wahlvorschlag.“
Die Fraktionen des Kreistages hätten folgende 10
Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Landkreises Miltenberg benannt:
1. Herrn Bieberle Bernhard,
Kleinheubach
2. Frau Fecher Edeltraud,
Niedernberg
3. Herr Fried Bernhard, Erlenbach
a.Main
4. Frau Herweg Judith, Bürgstadt
5. Herrn Klimmer Hubert, Obernburg
a.Main
6. Herrn Lieb Edwin, Mömlingen
7. Herrn Schneider Joachim,
Klingenberg a.Main
8. Herrn Dr. Schüren Ulrich,
Elsenfeld
9. Herrn Spinnler Hermann,
Sulzbach a.Main
10. Herr
Weber Roland, Collenberg.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sei nach § 28
Satz 4 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des
Kreistages, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (= 31) erforderlich.
Kreisrat Andre erklärte, dass sich die CSU-Fraktion
von den Freien Wählern hintergangen fühle. Sie hätten ursprünglich zugestimmt,
dass sie und die CSU auf einen Sitz zugunsten der Fraktionen Neue Mitte und FDP
verzichten. Nachdem die FDP-Fraktion darauf nicht eingegangen sei, sei nach
Meinung der CSU-Fraktion die Geschäftsgrundlage des Kreisausschussbeschlusses entfallen.
Es sei bedauerlich, dass Kreisrat Dr. Fahn nicht zur Korrektur bereit sei. Für
die CSU-Fraktion sei klar, dass sie künftig keine derartigen Vereinbarungen
mehr treffen werde. Sie schlage vor, der vorliegenden Vorschlagsliste in
geschlossener Abstimmung zuzustimmen.
Kreisrat Dr. Linduschka wies darauf hin, dass die
FDP-Fraktion einen Wahlvorschlag habe einreichen sollen. Er persönlich habe
nicht vorgeschlagen werden können, weil er noch als Beamter im Dienst sei. Die
beiden weiteren Mitglieder der FDP-Fraktion hätten das Ehrenamt ebenfalls nicht
wahrnehmen können. Man habe dann überlegt, wer vorgeschlagen werden könnte und
habe sich auf Kreisrat Edwin Lieb geeinigt, den man für seriös und geeignet
halte. Kreisrat Dr. Fahn habe damit nichts zu tun. Die FDP-Fraktion habe diesen
Vorschlag ohne Nebengedanken eingereicht und die Benennung von Kreisrat Lieb
nicht als parteipolitische Angelegenheit gesehen.
Kreisrat Dr. Schüren bemerkte zur Aussage von Kreisrat
Andre, dass er dieser zustimme, allerdings insofern, dass die CSU künftig mit
den Freien Wählern keine Absprachen mehr treffen sollte.
Kreisrat Andre sagte, für ihn sei nicht vorstellbar,
dass die FDP keinen geeigneten Kandidaten habe. Die vorliegende Liste werde von
der CSU-Fraktion akzeptiert.
Der Kreistag fasste sodann einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Die genannten Personen werden in die Vorschlagsliste
des Landkreises Miltenberg zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen
und Verwaltungsrichter des Verwaltungsgerichts Würzburg aufgenommen.