Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Einführung von Sperrmüll/Altholz auf Abruf (Konzeptbeschluss)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.07.2009 NU/004/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtsrat Röcklein wies darauf hin, dass
bereits bei der Vorbereitung der Ausschreibung des neuen Müllabfuhrvertrages im
Jahr 2007 und anlässlich der Beratung und Beschlussfassung über die neue
Die Landkreisverwaltung schlage hierfür folgendes
Konzept vor:
1. Das Abrufsystem für Sperrmüll/Altholz
und Altschrott/Elektro-Großgeräte wird ab 01.01.2010 so eingeführt, dass
Sperrmüll und Altholz gemeinsam und Altschrott und Elektro-Großgeräte gemeinsam
abgeholt werden. Es sind daher für Sperrmüll/Altholz und
Altschrott/Elektro-Großgeräte jeweils gesonderte Anmeldungen erforderlich.
Altschrott auf Abruf wurde bereits 2006 eingeführt. Die
Elektro-Großgeräteabholung wurde ebenfalls 2006 aus der bewährten
Kühlgeräteabholung auf alle Elektro-Großgeräte erweitert.
2. Begriffe:
a)
Leistungsbesteller ist derjenige, der die Abholung der Abfälle anfordert.
b) Gebührenschuldner
für gebührenpflichtige Anforderungen oder missbräuchliche Anforderungen ist der
Leistungsbesteller.
c) Leistung
ist jeweils eine Abholung von Sperrmüll/Altholz oder
Altschrott/Elektro-Großgeräten mit den vom Landkreis Miltenberg festgelegten
Bedingungen und Maximalmengen.
d) Die
Begriffe Sperrmüll, Altholz, Altschrott und Elektro-Großgeräte sind in der
e) Abholtag
ist der über das Internet, per Telefon oder per Benachrichtigungskarte bekannt
gegebene Tag für die Abholung der angemeldeten Abfälle.
3. Mieter und Eigentümergemeinschaften werden
aufgefordert, sich zusammenzuschließen und die Abholung gemeinsam anzufordern.
4. Bei der Anmeldung ist durch Ankreuzen und
Angabe der Anzahl anzugeben, welche Gegenstände und welche Mengen an Abfällen
zur Abholung bereitgestellt werden.
5. Angefahren werden nur Grundstücke, die an die
kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind und mit Fahrzeugen mit einem
Maximalgewicht von 28 Tonnen angefahren werden können.
6. Stimmt in Ausnahmefällen die Adresse des
Leistungsbestellers nicht mit dem Standort der Abfälle überein, so ist zusätzlich
die Standortadresse der Abfälle anzugeben (z.B. Vermieter für ihre
Mietgrundstücke, Altstadtbereiche, Sackgassen).
7. Die Abholmengen sind je Anforderung auf 5
Kubikmeter bei Sperrmüll und auf 5 Kubikmeter Altholz sowie Altschrott
begrenzt. Die Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter sein. Bitte die
Merkblätter des Landkreises Miltenberg beachten!
8. Die Abholung erfolgt spä
9. Wird ein Abholtermin durch den
10. Der Abholauftrag gilt auch als erfüllt, wenn
die Abfälle am Abholtag am angegebenen Standort nicht – mehr – vorgefunden
wurden.
11. Die Abfälle müssen am Abholtag ab 07:00 Uhr am
Straßenrand gut sichtbar und getrennt in die Fraktionen Sperrmüll und Altholz,
bzw. Altschrott und Elektro-Großgeräte bereitgestellt werden. Es ist darauf zu
achten, dass Verkehrsbehinderungen, auch auf den Gehwegen vermieden werden.
Erfolgt die Abholung nicht am bekannt gegebenen Tag, so wird sie unverzüglich
nachgeholt. Daher müssen die Abfälle auch am darauf folgenden Werktag weiterhin
bereitgestellt werden.
12. Jeder Grundstückseigentümer (Gebührenschuldner)
kann mit Angabe seines Namens und der Objektnummer des aktuellen
13. Bei Mietgrundstücken kann jeder Mieter unter
Angabe des Namens des Haushaltsvorstandes und der Objektnummer des aktuellen
14. Ist ein Grundstück nur mit der
Gewerbepflichttonne an die kommunale
15. Die Bestellung dieser Leistung kann Online über
die Internetadresse des Landkreises Miltenberg, über das Call-Center der Fa.
REMONDIS oder mittels Abrufkarte erfolgen.
16. Bei Bestellung über das Internet und über das
Call-Center erhält der Besteller sofort seinen Abholtermin mitgeteilt. Hat der
Besteller eine gültige E-Mailadresse angegeben, erhält er vier Tage vor diesem
Abholtermin eine Erinnerungsmail.
17. Jeder über die freien Abrufe hinausgehender Abruf
kostet 30,00 €.
18. Im Übrigen gelten die Regelungen der
Kosten
(nur Einsammlung ohne Verwertung/Beseitigung):
Mit
der Einführung werden sich für die ersten beiden Jahre die Sperrmüll- und Altholzmengen
reduzieren. Danach (ca. ab 2012) werden die Mengen wieder auf den alten Stand
ansteigen. Diese Annahme werde durch die Zahlen aus dem Versuch „Sperrmüll auf
Abruf in der Kreisstadt Miltenberg“ aus den Jahren 1994 bis 1996 und den
Erfahrungen anderer Landkreise bestätigt. Sie seien bereits in die
Ausschreibung und in den Vertrag mit der Fa. REMONDIS eingeflossen. Dies werde
im Jahr 2010 zu einem leichten Kostenrückgang für Sperrmüll und Altholz, für
2011 zu einem leichten Anstieg der Kosten gegenüber 2009 und für die Zeit ab
2012 zu einem Kostenanstieg für Sperrmüll um 25 % bis 37 % und für Altholz von
21 % bis 33 % führen. Die Kosten für Altschrott und Elektro-Großgeräte werden
unverändert bleiben. Damit werden die Einsammelkosten für Sperrmüll ab 2012 auf
85.000,00 € bis 95.000,00 € brutto/Jahr und für Altholz auf 145.000,00 bis
160.000,00 € brutto/Jahr steigen. Für die EDV-Pakete werden einmalige
Investitionskosten von rd. 15.000,00 € anfallen. Hinzu kommen jährliche
Wartungskosten von 500,00 € brutto/Jahr. Die Einführung werde mit entsprechender
Öffentlichkeitsarbeit begleitet, die aus dem allgemeinen Etat für
Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden könne.
An
Einsparungen erhoffe man sich nach der Einführungsphase weniger Ärger und
Arbeit bei der Landkreisverwaltung und den Städten und Gemeinden. Ferner werde
gehofft, dass die Sperrmüllentsorgung in Zukunft mit weniger
Umweltbeeinträchtigung durchgeführt werden könne. Auch die derzeit noch oft zu beobachtenden
Verkehrsbeeinträchtigungen, hauptsächlich auf den Gehsteigen, werden dann der Vergangenheit
angehören.
Kreisrat
Dr. Steidl teilte mit, dass die CSU-Fraktion über diesen zusätzlichen Service
für die Bürgerinnen und Bürger erfreut sei. Außerdem werde mit dem heute zu
beschließenden Konzept ein langjähriges Problem, die Herausnahme von wertvollem
Material (z.B. Metall) vor der Abfuhr, gelöst. In der Vergangenheit habe sich
in den Städten und Gemeinden oftmals ein unschönes Bild gezeigt, wenn vor
Abfuhrtagen Sperrmüll zerfleddert auf der Straße herumgelegen habe. Aber auch
im Hinblick auf den Tourismus sei die Abfuhr auf Abruf eine gute Sache.
Landrat
Schwing berichtete, dass vor einigen Jahren in der Kreisstadt Miltenberg der
Versuch „Sperrmüllabfuhr auf Abruf“ gestartet worden sei. Nachdem jetzt bei der
Landkreisverwaltung die erforderlichen EDV-Voraussetzungen vorliegen, könne
dieser Service auf den gesamten Landkreis Miltenberg ausgeweitet werden.
Schließlich gebe es mehrere Altstadtbereiche, die von Müllfahrzeugen gar nicht
angefahren werden können.
Kreisrat
Maurer regte an, in Punkt 3. das Wort „aufgefordert“ durch das Wort „gebeten“
zu ersetzen, so dass dieser Satz wie folgt laute: „Mieter und
Eigentümergemeinschaften werden gebeten, sich zusammenzuschließen und
die Abfuhr gemeinsam anzufordern.“
Kreisrätin
Weitz wies darauf hin, dass es im Landkreis Miltenberg viele Bürgerinnen und
Bürger mit Migrationshintergrund gebe, die mit dem Entsorgungssystem des
Landkreises Probleme hätte. Sie frage deshalb, ob die Aufklärung über den neuen
Service mehrsprachig und in welcher Weise (z.B. durch Mitteilungsblätter der
Städte und Gemeinden, Flugblätter u.a.) geplant sei.
Regierungsamtsrat
Röcklein entgegnete darauf, dass darüber noch nicht nachgedacht worden sei. In
früheren Jahren hätten im Landkreis Miltenberg hauptsächlich türkische
Mitbürger gelebt, die in ihrer Muttersprache
Landrat
Schwing sagte dazu, dass die Aufklärung in den Sprachen aller im Landkreis
Miltenberg vertretenen Nationen den Integrationsbemühungen entgegen laufen
würde. Er hoffe auf Nachbarschaftshilfe und schlage vor, die
Kreisrat
Reinhard bezeichnete das vorliegende Konzept als komfortable Lösung für die
Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen, zumal die Kostensteigerung bereits in
die Kalkulation der
Auf
Befragen von Kreisrat Klimmer, ob aufgrund des neuen Service mit einer Erhöhung
der Wertstoffe zu rechnen sei, antwortete Regierungsamtsrat Röcklein wie folgt:
Altholz sei kein Wertstoff. Die Fa. REMONDIS erhalte vom Landkreis Miltenberg
für jede Tonne Altholz, die sie zum Biomasseheizkraftwerk verbringe, eine
Gebühr. An Schrott werden im Landkreis Miltenberg derzeit jährlich 60 bis 100
Tonnen eingesammelt, in früheren Jahren seien es 1.200 Tonnen gewesen. In
diesen Zeiten hätten zum Schrott allerdings noch Elektrogeräte (z.B.
Waschmaschinen, Herde usw.) gezählt.
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste sodann einstimmig folgenden
B
e s c h l u s s :
Zum 01.01.2010 wird für Sperrmüll und Altholz,
ergänzend zum bestehenden Abrufsystem für Altschrott und Elektro-Großgeräte, das
Abrufsystem eingeführt. Sperrmüll und Altholz werden dann gemeinsam und
Altschrott und Elektro-Großgeräte gemeinsam abgeholt. Es sind daher für
Sperrmüll/Altholz und Altschrott/Elektro-Großgeräte jeweils gesonderte
Anmeldungen erforderlich. Jeder Grundstücksbesitzer eines an die kommunale
Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept in die