Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Einführung von Sperrmüll/Altholz auf Abruf (Konzeptbeschluss)

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.07.2009   NU/004/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtsrat Röcklein wies darauf hin, dass bereits bei der Vorbereitung der Ausschreibung des neuen Müllabfuhrvertrages im Jahr 2007 und anlässlich der Beratung und Beschlussfassung über die neue Abfallwirtschaftssatzung im Jahr 2008 der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz und der Kreistag entschieden hätten, die Sperrmüll- und Altholzentsorgung zum 01.01.2010 auf Abruf umzustellen.

 

Die Landkreisverwaltung schlage hierfür folgendes Konzept vor:

 

1.  Das Abrufsystem für Sperrmüll/Altholz und Altschrott/Elektro-Großgeräte wird ab 01.01.2010 so eingeführt, dass Sperrmüll und Altholz gemeinsam und Altschrott und Elektro-Großgeräte gemeinsam abgeholt werden. Es sind daher für Sperrmüll/Altholz und Altschrott/Elektro-Großgeräte jeweils gesonderte Anmeldungen erforderlich. Altschrott auf Abruf wurde bereits 2006 eingeführt. Die Elektro-Großgeräteabholung wurde ebenfalls 2006 aus der bewährten Kühlgeräteabholung auf alle Elektro-Großgeräte erweitert.

 

2.  Begriffe:

     a)  Leistungsbesteller ist derjenige, der die Abholung der Abfälle anfordert.

     b)  Gebührenschuldner für gebührenpflichtige Anforderungen oder missbräuchliche Anforderungen ist der Leistungsbesteller.

     c)  Leistung ist jeweils eine Abholung von Sperrmüll/Altholz oder Altschrott/Elektro-Großgeräten mit den vom Landkreis Miltenberg festgelegten Bedingungen und Maximalmengen.

     d)  Die Begriffe Sperrmüll, Altholz, Altschrott und Elektro-Großgeräte sind in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg und den vom Landkreis im Internet veröffentlichten Merkblättern definiert.

     e)  Abholtag ist der über das Internet, per Telefon oder per Benachrichtigungskarte bekannt gegebene Tag für die Abholung der angemeldeten Abfälle.

 

3.  Mieter und Eigentümergemeinschaften werden aufgefordert, sich zusammenzuschließen und die Abholung gemeinsam anzufordern.

 

4.  Bei der Anmeldung ist durch Ankreuzen und Angabe der Anzahl anzugeben, welche Gegenstände und welche Mengen an Abfällen zur Abholung bereitgestellt werden.

 

5.  Angefahren werden nur Grundstücke, die an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind und mit Fahrzeugen mit einem Maximalgewicht von 28 Tonnen angefahren werden können.

 

6.  Stimmt in Ausnahmefällen die Adresse des Leistungsbestellers nicht mit dem Standort der Abfälle überein, so ist zusätzlich die Standortadresse der Abfälle anzugeben (z.B. Vermieter für ihre Mietgrundstücke, Altstadtbereiche, Sackgassen).

 

7.  Die Abholmengen sind je Anforderung auf 5 Kubikmeter bei Sperrmüll und auf 5 Kubikmeter Altholz sowie Altschrott begrenzt. Die Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter sein. Bitte die Merkblätter des Landkreises Miltenberg beachten!

 

8.  Die Abholung erfolgt spätestens einen Monat nach Eingang der Anmeldung.

 

9.  Wird ein Abholtermin durch den Abfallerzeuger versäumt, ist er verfallen. Die Abholung muss neu angemeldet werden.

 

10. Der Abholauftrag gilt auch als erfüllt, wenn die Abfälle am Abholtag am angegebenen Standort nicht – mehr – vorgefunden wurden.

 

11. Die Abfälle müssen am Abholtag ab 07:00 Uhr am Straßenrand gut sichtbar und getrennt in die Fraktionen Sperrmüll und Altholz, bzw. Altschrott und Elektro-Großgeräte bereitgestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass Verkehrsbehinderungen, auch auf den Gehwegen vermieden werden. Erfolgt die Abholung nicht am bekannt gegebenen Tag, so wird sie unverzüglich nachgeholt. Daher müssen die Abfälle auch am darauf folgenden Werktag weiterhin bereitgestellt werden.

 

12. Jeder Grundstückseigentümer (Gebührenschuldner) kann mit Angabe seines Namens und der Objektnummer des aktuellen Abfallgebührenbescheides für sein Grundstück bis zu vier gebührenfreie Abrufe von Sperrmüll/Altholz oder Altschrott/Elektrogroßgeräten im Kalenderjahr tätigen.

 

13. Bei Mietgrundstücken kann jeder Mieter unter Angabe des Namens des Haushaltsvorstandes und der Objektnummer des aktuellen Abfallgebührenbescheides des Mietgrundstückes für seinen Haushalt bis zu vier gebührenfreie Abrufe von Sperrmüll/Altholz oder Altschrott/Elektrogroßgeräten im Kalenderjahr tätigen.

 

14. Ist ein Grundstück nur mit der Gewerbepflichttonne an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen, besteht kein Anspruch auf Abholung von Sperrmüll/Altholz und Altschrott/Elektrogroßgeräten. Selbstverständlich können diese Abfälle auf den Wertstoffhöfen Erlenbach a.Main und Guggenberg angeliefert werden. Die näheren Bedingungen hierfür ergeben sich aus den „Wertstoffhofrichtlinien-Gewerbe“.

 

15. Die Bestellung dieser Leistung kann Online über die Internetadresse des Landkreises Miltenberg, über das Call-Center der Fa. REMONDIS oder mittels Abrufkarte erfolgen.

 

16. Bei Bestellung über das Internet und über das Call-Center erhält der Besteller sofort seinen Abholtermin mitgeteilt. Hat der Besteller eine gültige E-Mailadresse angegeben, erhält er vier Tage vor diesem Abholtermin eine Erinnerungsmail.

 

17.  Jeder über die freien Abrufe hinausgehender Abruf kostet 30,00 €.

 

18.  Im Übrigen gelten die Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg.

 

 

Kosten (nur Einsammlung ohne Verwertung/Beseitigung):

 

Mit der Einführung werden sich für die ersten beiden Jahre die Sperrmüll- und Altholzmengen reduzieren. Danach (ca. ab 2012) werden die Mengen wieder auf den alten Stand ansteigen. Diese Annahme werde durch die Zahlen aus dem Versuch „Sperrmüll auf Abruf in der Kreisstadt Miltenberg“ aus den Jahren 1994 bis 1996 und den Erfahrungen anderer Landkreise bestätigt. Sie seien bereits in die Ausschreibung und in den Vertrag mit der Fa. REMONDIS eingeflossen. Dies werde im Jahr 2010 zu einem leichten Kostenrückgang für Sperrmüll und Altholz, für 2011 zu einem leichten Anstieg der Kosten gegenüber 2009 und für die Zeit ab 2012 zu einem Kostenanstieg für Sperrmüll um 25 % bis 37 % und für Altholz von 21 % bis 33 % führen. Die Kosten für Altschrott und Elektro-Großgeräte werden unverändert bleiben. Damit werden die Einsammelkosten für Sperrmüll ab 2012 auf 85.000,00 € bis 95.000,00 € brutto/Jahr und für Altholz auf 145.000,00 bis 160.000,00 € brutto/Jahr steigen. Für die EDV-Pakete werden einmalige Investitionskosten von rd. 15.000,00 € anfallen. Hinzu kommen jährliche Wartungskosten von 500,00 € brutto/Jahr. Die Einführung werde mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit begleitet, die aus dem allgemeinen Etat für Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden könne.

 

An Einsparungen erhoffe man sich nach der Einführungsphase weniger Ärger und Arbeit bei der Landkreisverwaltung und den Städten und Gemeinden. Ferner werde gehofft, dass die Sperrmüllentsorgung in Zukunft mit weniger Umweltbeeinträchtigung durchgeführt werden könne. Auch die derzeit  noch oft zu beobachtenden Verkehrsbeeinträchtigungen, hauptsächlich auf den Gehsteigen, werden dann der Vergangenheit angehören.

 

Kreisrat Dr. Steidl teilte mit, dass die CSU-Fraktion über diesen zusätzlichen Service für die Bürgerinnen und Bürger erfreut sei. Außerdem werde mit dem heute zu beschließenden Konzept ein langjähriges Problem, die Herausnahme von wertvollem Material (z.B. Metall) vor der Abfuhr, gelöst. In der Vergangenheit habe sich in den Städten und Gemeinden oftmals ein unschönes Bild gezeigt, wenn vor Abfuhrtagen Sperrmüll zerfleddert auf der Straße herumgelegen habe. Aber auch im Hinblick auf den Tourismus sei die Abfuhr auf Abruf eine gute Sache.

 

Landrat Schwing berichtete, dass vor einigen Jahren in der Kreisstadt Miltenberg der Versuch „Sperrmüllabfuhr auf Abruf“ gestartet worden sei. Nachdem jetzt bei der Landkreisverwaltung die erforderlichen EDV-Voraussetzungen vorliegen, könne dieser Service auf den gesamten Landkreis Miltenberg ausgeweitet werden. Schließlich gebe es mehrere Altstadtbereiche, die von Müllfahrzeugen gar nicht angefahren werden können.

 

Kreisrat Maurer regte an, in Punkt 3. das Wort „aufgefordert“ durch das Wort „gebeten“ zu ersetzen, so dass dieser Satz wie folgt laute: „Mieter und Eigentümergemeinschaften werden gebeten, sich zusammenzuschließen und die Abfuhr gemeinsam anzufordern.“

 

Kreisrätin Weitz wies darauf hin, dass es im Landkreis Miltenberg viele Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund gebe, die mit dem Entsorgungssystem des Landkreises Probleme hätte. Sie frage deshalb, ob die Aufklärung über den neuen Service mehrsprachig und in welcher Weise (z.B. durch Mitteilungsblätter der Städte und Gemeinden, Flugblätter u.a.) geplant sei.

 

Regierungsamtsrat Röcklein entgegnete darauf, dass darüber noch nicht nachgedacht worden sei. In früheren Jahren hätten im Landkreis Miltenberg hauptsächlich türkische Mitbürger gelebt, die in ihrer Muttersprache informiert worden seien. Zwischenzeitlich leben hier Mitbürger aus 115 Nationen. D.h. die Aufklärung über den neuen Service müsste mindestens in sechs Sprachen erfolgen, was auch ein finanzielles Problem wäre.

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass die Aufklärung in den Sprachen aller im Landkreis Miltenberg vertretenen Nationen den Integrationsbemühungen entgegen laufen würde. Er hoffe auf Nachbarschaftshilfe und schlage vor, die Bürgermeister anlässlich ihrer nächsten Dienstbesprechung um Unterstützung zu bitten.

 

Kreisrat Reinhard bezeichnete das vorliegende Konzept als komfortable Lösung für die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen, zumal die Kostensteigerung bereits in die Kalkulation der Abfallgebühren eingeflossen sei. Im Übrigen vertraue er auf die Erfahrungen aus dem Versuch in der Kreisstadt Miltenberg.

 

Auf Befragen von Kreisrat Klimmer, ob aufgrund des neuen Service mit einer Erhöhung der Wertstoffe zu rechnen sei, antwortete Regierungsamtsrat Röcklein wie folgt: Altholz sei kein Wertstoff. Die Fa. REMONDIS erhalte vom Landkreis Miltenberg für jede Tonne Altholz, die sie zum Biomasseheizkraftwerk verbringe, eine Gebühr. An Schrott werden im Landkreis Miltenberg derzeit jährlich 60 bis 100 Tonnen eingesammelt, in früheren Jahren seien es 1.200 Tonnen gewesen. In diesen Zeiten hätten zum Schrott allerdings noch Elektrogeräte (z.B. Waschmaschinen, Herde usw.) gezählt.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste sodann einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Zum 01.01.2010 wird für Sperrmüll und Altholz, ergänzend zum bestehenden Abrufsystem für Altschrott und Elektro-Großgeräte, das Abrufsystem eingeführt. Sperrmüll und Altholz werden dann gemeinsam und Altschrott und Elektro-Großgeräte gemeinsam abgeholt. Es sind daher für Sperrmüll/Altholz und Altschrott/Elektro-Großgeräte jeweils gesonderte Anmeldungen erforderlich. Jeder Grundstücksbesitzer eines an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstückes und jeder Mieter auf einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstückes kann jährlich maximal vier Abrufe kostenfrei tätigen. Weitere Abrufe kosten jeweils 30,00 €. Über die Gewerbepflichttonne angeschlossene Grundstücke und Einheiten haben keinen Anspruch auf Abholung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept in die Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung einzuarbeiten und diese dem Kreistag im Herbst 2009 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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