Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bericht über die Baumaßnahmen auf der Kreismülldeponie Guggenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.07.2009   NU/004/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Techn. Oberinspektor Strüber führte aus, dass, nachdem sich die Mitglieder des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz anlässlich eines Rundgangs einen Überblick über den aktuellen Baustand auf der Kreismülldeponie Guggenberg hätten verschaffen können, jetzt eine Zusammenfassung über die Baumaßnahme gegeben werde:

 

Begonnen worden sei am 19.01.2009 damit, dass die nach den Baumfällarbeiten im Frühjahr 2008 zurück gebliebenen 2.395 Wurzelstöcke vom Gelände beseitigt worden seien. Diese seien gezogen und nach dem Abschütteln von anhaftendem Erdmaterial mittels LKW´s zum Biomassekraftwerk zur energetischen Verwertung abtransportiert worden. Anschließend sei auf einer Fläche von 18.000 m² im DK 0-Bereich und 7.000 m² im DK II-Bereich der Oberboden bzw. Waldboden abgeschoben worden. Dieser habe auf der Baustelle zur Erstellung der technischen Bauwerke nicht verwendet werden können und hätte abtransportiert werden müssen. Insgesamt seien bisher ca. 10.000 m³ mit ca. 800 LKW´s abgefahren worden.

 

Anschließend habe mit der Gewinnung der einzelnen benötigten Materialien zur Erstellung der technischen Barriere und der mineralischen Dichtungsschicht begonnen werden können. Die Materialien seien dem Bereich der DK 0-Deponie entnommen, separiert und auf einzelnen Haufwerken gelagert worden. Anschließend seien sie in einem bestimmten vom Fremdüberwacher für den mineralischen Teil, der Fa. Roos Geoconsult, mittels Fräseinrichtung auf einem sog. Fräsfeld vermischt worden. Die Mischung sei dann auf LKW´s verladen und in das Baufeld gebracht, wo es mittels Raupe verteilt und anschließend durch Walzen verdichtet worden sei.

 

Es seien Probefelder zur Erprobung aller Materialien und Einbauweisen für beide Deponieklassen erstellt worden. Die einzelnen Ebenen seien dabei immer wieder entsprechend des Qualitätssicherungsplanes vermessen und begutachtet worden. Die entnommenen Proben seien auf erdbautechnische Parameter überprüft und die Schweißnähte der Kunststoffdichtungsbahnen mittels Druckluft auf ihre Dichtigkeit überprüft worden. Insgesamt sei die Qualität der beiden Bauwerke so gut gewesen, dass sie nach Begutachtung durch die Fremdüberwacher mit Zustimmung der Genehmigungs- und Fachbehörden im Gesamtbauwerk hätten verbleiben dürfen. Die weiteren Schichten seien danach mit ausreichender Verzahnung seitlich angeschlossen worden. Auch diese seien ebenso umfangreich durch die Fremdüberwacher in dem vorgegebenen Untersuchungsraster untersucht und nach Abschluss der Untersuchungen zum Weiterbau freigegeben worden.

 

Insgesamt seien bisher im DK II-Bereich auf einer Fläche von 7.000 m² mit einer Mächtigkeit von 1 m die technische Barriere errichtet und ca. 80 % davon mit einer Mischung aus Schluff und Sand im Verhältnis 1 : 1 und ca. 20 % aus Ton und Sand im Verhältnis 1 : 4 hergestellt worden. Diese unterschiedlichen Verhältnisse seien erforderlich, damit mit der Mischung die erforderliche Dichtigkeit und das Schadstoffrückhaltevermögen erreicht werden. Die Schichten seien nämlich nach dem Einbau nicht nur besonders dicht, sondern die Tonminerale können in den Zwischenräumen der Gitterstruktur Schadstoffe einbinden, die unter Normalbedingungen nicht mehr herausgelöst werden können. Beim Einbau der technischen Barriere seien Dichtigkeiten von 1 * 10-10 m/s bis 5 * 10-10 m/s erreicht worden. Das bedeute, dass ein Tropfen Wasser unter bestimmten Bedingungen zwischen ca. 3 mm/a und 15 mm/a in der Schicht zurücklegen könne und rechnerisch zwischen 66 und 333 Jahre benötige, um 1 m der technischen Barriere zu durchqueren. Diese Geschwindigkeiten werden allerdings nur dann erreicht, wenn eine bestimmte Wassersäule von oben permanent auf das Schichtpaket einwirke.

 

Die technische Barriere werde von einer 0,5 m starken mineralischen Dichtungsschicht überlagert, die aus Ton bestehe. Hier seien Durchlässigkeitsbeiwerte von ca. 5 *10-11 m/s ermittelt worden. Wasser fließe also mit dem Faktor 10 langsamer durch diese Schicht, als durch die darunter liegende.

 

In der Zwischenabdichtung zwischen dem alten Bauabschnitt II und dem im Bau befindlichen Bauabschnitt III seien ca. 4.000 m³ bis 5.000 m³ Abfälle umgelagert, damit ein geeignetes Planum für die darüber liegende zu errichtende Schicht mit korrektem Gefälle entstehe. Damit auf der mineralischen Dichtungsschicht kein Wasser stehen bleiben könne, befindet sich oberhalb davon eine Kunststoffdichtungsbahn. Es seien 7.000 m² auf der Fläche und 8.000 m² im Hangbereich als Zwischendichtung zwischen dem II. und neuen III. Bauabschnitt verlegt worden. Damit das Wasser von dieser Kunststoffdichtungsbahn auch abfließen könne, seien sämtliche Flächen in der Ebene mit einer bestimmten Neigung versehen und es befinde sich eine Entwässerungsschicht darauf. Als Entwässerungsschicht seien im DK II-Bereich in der Fläche 3.500 m³ und in der Zwischenabdichtung 2.400 m³ Schotter verbaut worden. Zum Ableiten des Sickerwassers sei weiter eine Deponiesickerwasserdrainageleitung mit ca. 140 m Länge verlegt worden.

 

Im DK 0-Bereich sei nach dem Ausbeuten von Ton, Schluff und Sand bisher in Teilbereichen die technische Barriere errichtet worden. Insgesamt bestehe die fertige Barriere aus 18.000 m³ Material, 30 % davon aus Schluff und Sand im Verhältnis 1 : 1 und 70 % aus Ton und Sand im Verhältnis 1 : 4. Zur Ableitung von nicht belastetem Niederschlagswasser seien bisher ca. 900 m Gräben errichtet, die Durchlässe unter der Kreisstraße erstellt und ein Regenrückhaltebecken gebaut worden.

 

Auch die Arbeiten an den Betriebsgebäuden seien beinahe abgeschlossen. Dahinter sei eine kleine Werkstatt mit erforderlich gewordenen Lagermöglichkeiten errichtet worden. Das Labor im Wagengebäude habe einem Umkleideraum weichen müssen und befinde sich inzwischen vollständig einsatzbereit.

 

So viel zu den Bauaktivitäten. Es gebe aber auch unerfreulichere Aspekte, mit denen die Landkreisverwaltung im Zusammenhang mit der Errichtung des Erweiterungsabschnittes der DK II-Deponie sowie der DK 0-Deponie zu kämpfen habe. Es habe teilweise große Problemen bei der Durchführung der Baumaßnahme gegeben:

 

Bei der Gewinnung der einzelnen Komponenten Ton, Schluff und Sand zur Herstellung der technischen Barriere und der mineralischen Dichtungsschicht hätten die Beteiligten mit deutlich anderen Verhältnissen zu kämpfen gehabt, als aufgrund der Bodenschürfe aus der Vorerkundung des Untergrundes vermutet worden sei. So sei das anstehende Material in einigen Teilbereichen mit dickeren Quarzitbänken vorgefunden worden, als in den Massenbilanzen vorab berücksichtigt gewesen sei. Die ausgebeutete Tonmenge sei zunächst nicht ausreichend gewesen, um die mineralischen Dichtungselemente bauen zu können, so dass in einigen Bereichen tiefer als zunächst geplant hätte ausgegraben werden müssen. Aus diesem Grund komme es zu Massenmehrungen für die Herstellung der Bauwerke und nach Auffassung des Auftraggebers auch zu einer nicht LV-konformen Ausführung bei der Gewinnung und der Separierung von Materialien. Das Resultat habe der Ausschuss anlässlich seines Rundgangs deutlich erkennen können. Es handele sich um den ca. 11.000 m³ großen Hügel von ungeeignetem Material, der sich nördlich des Erweiterungsabschnitts der DK II-Deponie erstreckt habe. Dieser werde jedoch noch in den vom Landkreis Miltenberg bestellten Zustand überführt.

 

In den letzten Wochen hätten Niederschläge die Arbeiten häufig unterbrochen, so dass keine Erdarbeiten möglich gewesen seien, teilweise seien nicht geländegängige Fahrzeuge auf der Baustelle gewesen. Häufig sei auch keine Reaktion der Baufirma zur Absprache und Durchführung von geeigneten Gegenmaßnahmen zum Schutz der bauseits zur Verfügung gestellten Materialien und Flächen erfolgt.

 

Innerhalb der ersten Tage nach Beginn der Wald-/Oberbodenabfuhr sei die von der ARGE Deponie Guggenberg gewählte Route vom Neckar-Odenwald-Kreis teilweise gesperrt worden, so dass Umwege in Kauf genommen werden mussten. Die LKW´s hätten insgesamt 10 km einfache Strecke mehr fahren müssen, so dass bei ca. 800 Fahrten insgesamt 16.000 km bei Berücksichtigung von An- und Abfahrt an Mehrkilometer angefallen seien. Hierzu seien beim Landkreis Miltenberg als Auftraggeber Mehrkosten angemeldet worden, die selbstverständlich nicht vergütet werden können. Der Landkreis Miltenberg habe nämlich weder die Entsorgungsstelle, noch den Weg für den Abtransport vorgegeben. Dieser sei allein von der Baufirma gewählt worden. Selbstverständlich habe sich der Landkreis Miltenberg um eine einvernehmliche Lösung bemüht und dazu auch Gespräche mit den Verantwortlichen des Nachbarlandkreises geführt.

 

Um bei dem Thema Anmeldung von Mehrkosten und damit bei den Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen bei der Verwaltung zu bleiben: In der Folgezeit hätten sich nicht nur die Forderungen gehäuft, sondern auch weitere Schreiben einen normalen Arbeitsablauf in der Verwaltung und beim Ingenieurbüro ibu fast unmöglich gemacht. Der Schriftverkehr von einem Monat hierzu überschreite inzwischen die Aufnahmekapazität eines breiten Aktenordners. Anfangs seien die Mehrkosten-Meldungen wöchentlich gekommen. Im Laufe des Baufortschrittes hätten sich diese sogar bis auf ein Maximum von drei pro Tag erhöht. Der überwiegende Teil dieser Mehrkosten-Meldungen seien ungerechtfertigt gewesen, was einen deutlichen Mehraufwand sowohl bei der Verwaltung als auch beim Büro ibu verursacht habe. Nur ein geringer Anteil dieser Schreiben sei berechtigt gewesen. Hierüber werde im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beraten.

 

Leider seien auch Klärungsversuche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer fehlgeschlagen. Des Weiteren hätten die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung, des beteiligten Büros ibu und der eingeschalteten Fremdüberwacher damit zu kämpfen gehabt, dass oftmals getroffene Anweisungen unbeachtet geblieben seien oder das Gegenteil davon ausgeführt worden sei.

 

Seitens der Baufirma sei auch einmal ohne Freigabe durch die beteiligten Fremdüberwacher weitergebaut worden. Die 4. Lage der technischen Barriere sei ausgeführt, obwohl die 3. Lage noch nicht habe abgenommen werden können. Hier seien die geforderten Verdichtungsgrade in einem Teilbereich zunächst nicht erreicht worden, da die verwendeten Baumaterialien nicht ordnungsgemäß und entsprechend den Anweisungen vor eindringendem Niederschlagswasser geschützt und die Baustoffe zu feucht gewesen seien. Dabei wäre ein Schutz sehr einfach durch Abdecken bzw. Abwalzen möglich gewesen. Maßnahmen zum Schutz vor Witterungseinflüssen seien ohnehin in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Glücklicherweise habe bei der 4. Lage dann auch für die anfangs nicht erreichten Werte in der 3. Lage im Anschluss eine ausreichende Verdichtung erreicht und durch den Fremdüberwacher anhand von Messwerten nachgewiesen werden können. Ansonsten hätten beide Ebenen ausgebaut und komplett neu hergestellt werden müssen.

 

Bei der Ausführung für das Auflager der Sickerwasserleitung sei zunächst mit einem falschen Gefälle gearbeitet worden, das im Nachgang nachgebessert werden musste. Aus diesem Grund habe die abfallrechtliche Abnahme nicht wie geplant am 21.07.2009 erfolgen können. Dem Landkreis Miltenberg stehe daher derzeit auch der Abschnitt für den Abfalleinbau noch nicht zur Verfügung. Abfälle der Deponieklasse II müssen deshalb zunächst zwischengelagert werden. Die Abnahme erfolge hoffentlich problemlos und ohne weitere Verzögerungen am 03.08.2009.

 

Für die DK 0-Deponie soll die Abnahme am 01.09.2009 erfolgen. Damit seien die Fertigstellungstermine für beide Deponieklassen entsprechend des Bauvertrages überschritten.

 

Zu guter Letzt sei bei der Überprüfung der Nachtragsangebote aufgefallen, dass die erforderliche Preisermittlung für einige Nachunternehmer nicht übergeben worden sei, was nun zu Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Angemessenheit dieser Nachträge führe. Auch dazu mehr im nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung.

 

Techn. Oberinspektor Strüber bemerkte abschließend, dass durch seine Ausführungen kein verkehrtes Bild über die bisher errichteten Bauwerke entsteht soll: Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass die entstandenen Bauteile, die durch die Fremdüberwacher abgenommen seien, technisch einwandfreie Gewerke seien, bei denen alle Vorgaben des mit den Genehmigungs- und Fachbehörden abgestimmten Qualitätssicherungsplanes eingehalten seien. Alle Beteiligten hoffen nun auf einen möglichst schnellen, zuverlässigen Baufortschritt und die fachgerechte Ausführung ohne weitere Probleme.

 

Unter Hinweis darauf, dass 20.000 cbm nicht belastetes Material von der Deponie Guggenberg weggefahren worden seien, fragte Kreisrätin Münzel, warum dieses Material nicht vorübergehend abseits abgelagert und später zur landkreiseigenen DK 0-Deponie verbracht worden sei. Damit hätten Kosten gespart werden können.

 

Regierungsamtsrat Röcklein teilte daraufhin mit, dass das Verbringen dieses Materials zu einer Firma kostengünstiger als die Ablagerung auf der eigenen Deponie gewesen sei und das Material entsprechend dem gesetzlichen Vorrang der Verwertung verwertet worden sei. Die Verwaltung habe sich vom Ausschuss für Natur- und Umweltschutz im Vorfeld 300.000,00 € genehmigen lassen, um weitere mögliche Verwertungswege zu finden. Im vorliegenden Fall sei die Verwertung über die Baufirma möglich gewesen.

 

Kreisrat Maurer fragte, ob Material aus einem Hausabbruch, das nicht verwertet werden könne, auf der DK II-Deponie abgelagert werden könne.

 

Regierungsamtsrat Röcklein erklärte dazu, dass bei einem Hausabbruch verwertbare und nicht verwertbare Materialien anfallen, die entsprechend ihrer Belastung auf verschiedene Deponien verbracht werden müssen.

 

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