Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Bericht über die Baumaßnahmen auf der Kreismülldeponie Guggenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.07.2009 NU/004/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Techn. Oberinspektor Strüber führte aus, dass, nachdem sich die
Mitglieder des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz anlässlich eines
Rundgangs einen Überblick über den aktuellen Baustand auf der Kreismülldeponie Guggenberg
hätten verschaffen können, jetzt eine Zusammenfassung über die Baumaßnahme
gegeben werde:
Begonnen worden sei am 19.01.2009 damit, dass die nach den Baumfällarbeiten
im Frühjahr 2008 zurück gebliebenen 2.395 Wurzelstöcke vom Gelände beseitigt
worden seien. Diese seien gezogen und nach dem Abschütteln von anhaftendem
Erdmaterial mittels LKW´s zum Biomassekraftwerk zur energetischen Verwertung
abtransportiert worden. Anschließend sei auf einer Fläche von 18.000 m² im DK
0-Bereich und 7.000 m² im DK II-Bereich der Oberboden bzw. Waldboden
abgeschoben worden. Dieser habe auf der Baustelle zur Erstellung der technischen
Bauwerke nicht verwendet werden können und hätte abtransportiert werden müssen.
Insgesamt seien bisher ca. 10.000 m³ mit ca. 800 LKW´s abgefahren worden.
Anschließend habe mit der Gewinnung der einzelnen benötigten
Materialien zur Erstellung der technischen Barriere und der mineralischen
Dichtungsschicht begonnen werden können. Die Materialien seien dem Bereich der
DK 0-Deponie entnommen, separiert und auf einzelnen Haufwerken gelagert worden.
Anschließend seien sie in einem bestimmten vom Fremdüberwacher für den mineralischen
Teil, der Fa. Roos Geoconsult, mittels Fräseinrichtung auf einem sog. Fräsfeld
vermischt worden. Die Mischung sei dann auf LKW´s verladen und in das Baufeld
gebracht, wo es mittels Raupe verteilt und anschließend durch Walzen verdichtet
worden sei.
Es seien Probefelder zur Erprobung aller Materialien und Einbauweisen
für beide Deponieklassen erstellt worden. Die einzelnen Ebenen seien dabei
immer wieder entsprechend des Qualitätssicherungsplanes vermessen und
begutachtet worden. Die entnommenen Proben seien auf erdbautechnische Parameter
überprüft und die Schweißnähte der Kunststoffdichtungsbahnen mittels Druckluft auf
ihre Dichtigkeit überprüft worden. Insgesamt sei die Qualität der beiden
Bauwerke so gut gewesen, dass sie nach Begutachtung durch die Fremdüberwacher
mit Zustimmung der Genehmigungs- und Fachbehörden im Gesamtbauwerk hätten
verbleiben dürfen. Die weiteren Schichten seien danach mit ausreichender
Verzahnung seitlich angeschlossen worden. Auch diese seien ebenso umfangreich
durch die Fremdüberwacher in dem vorgegebenen Untersuchungsraster untersucht
und nach Abschluss der Untersuchungen zum Weiterbau freigegeben worden.
Insgesamt seien bisher im DK II-Bereich auf einer Fläche von 7.000 m² mit
einer Mächtigkeit von 1 m die technische Barriere errichtet und ca. 80 % davon mit
einer Mischung aus Schluff und Sand im Verhältnis 1 : 1 und ca. 20 % aus Ton
und Sand im Verhältnis 1 : 4 hergestellt worden. Diese unterschiedlichen Verhältnisse
seien erforderlich, damit mit der Mischung die erforderliche Dichtigkeit und das
Schadstoffrückhaltevermögen erreicht werden. Die Schichten seien nämlich nach dem
Einbau nicht nur besonders dicht, sondern die Tonminerale können in den Zwischenräumen
der Gitterstruktur Schadstoffe einbinden, die unter Normalbedingungen nicht
mehr herausgelöst werden können. Beim Einbau der technischen Barriere seien
Dichtigkeiten von 1 * 10-10 m/s bis 5 * 10-10
m/s erreicht worden. Das bedeute, dass ein Tropfen Wasser unter bestimmten
Bedingungen zwischen ca. 3 mm/a und 15 mm/a in der Schicht zurücklegen könne
und rechnerisch zwischen 66 und 333 Jahre benötige, um 1 m der technischen
Barriere zu durchqueren. Diese Geschwindigkeiten werden allerdings nur dann
erreicht, wenn eine bestimmte Wassersäule von oben permanent auf das Schichtpaket
einwirke.
Die technische Barriere werde von einer 0,5 m starken mineralischen
Dichtungsschicht überlagert, die aus Ton bestehe. Hier seien
Durchlässigkeitsbeiwerte von ca. 5 *10-11 m/s ermittelt worden.
Wasser fließe also mit dem Faktor 10 langsamer durch diese Schicht, als durch
die darunter liegende.
In der Zwischenabdichtung zwischen dem alten Bauabschnitt II und dem im
Bau befindlichen Bauabschnitt III seien ca. 4.000 m³ bis 5.000 m³ Abfälle
umgelagert, damit ein geeignetes Planum für die darüber liegende zu errichtende
Schicht mit korrektem Gefälle entstehe. Damit auf der mineralischen
Dichtungsschicht kein Wasser stehen bleiben könne, befindet sich oberhalb davon
eine Kunststoffdichtungsbahn. Es seien 7.000 m² auf der Fläche und 8.000 m² im
Hangbereich als Zwischendichtung zwischen dem II. und neuen III. Bauabschnitt
verlegt worden. Damit das Wasser von dieser Kunststoffdichtungsbahn auch
abfließen könne, seien sämtliche Flächen in der Ebene mit einer bestimmten Neigung
versehen und es befinde sich eine Entwässerungsschicht darauf. Als
Entwässerungsschicht seien im DK II-Bereich in der Fläche 3.500 m³ und in der
Zwischenabdichtung 2.400 m³ Schotter verbaut worden. Zum Ableiten des
Sickerwassers sei weiter eine Deponiesickerwasserdrainageleitung mit ca. 140 m
Länge verlegt worden.
Im DK 0-Bereich sei nach dem Ausbeuten von Ton, Schluff und Sand bisher
in Teilbereichen die technische Barriere errichtet worden. Insgesamt bestehe
die fertige Barriere aus 18.000 m³ Material, 30 % davon aus Schluff und Sand im
Verhältnis 1 : 1 und 70 % aus Ton und Sand im Verhältnis 1 : 4. Zur Ableitung
von nicht belastetem Niederschlagswasser seien bisher ca. 900 m Gräben
errichtet, die Durchlässe unter der Kreisstraße erstellt und ein
Regenrückhaltebecken gebaut worden.
Auch die Arbeiten an den Betriebsgebäuden seien beinahe abgeschlossen. Dahinter
sei eine kleine Werkstatt mit erforderlich gewordenen Lagermöglichkeiten
errichtet worden. Das Labor im Wagengebäude habe einem Umkleideraum weichen müssen
und befinde sich inzwischen vollständig einsatzbereit.
So viel zu den Bauaktivitäten. Es gebe aber auch unerfreulichere Aspekte,
mit denen die Landkreisverwaltung im Zusammenhang mit der Errichtung des Erweiterungsabschnittes
der DK II-Deponie sowie der DK 0-Deponie zu kämpfen habe. Es habe teilweise
große Problemen bei der Durchführung der Baumaßnahme gegeben:
Bei
der Gewinnung der einzelnen Komponenten Ton, Schluff und Sand zur Herstellung
der technischen Barriere und der mineralischen Dichtungsschicht hätten die
Beteiligten mit deutlich anderen Verhältnissen zu kämpfen gehabt, als aufgrund
der Bodenschürfe aus der Vorerkundung des Untergrundes vermutet worden sei. So
sei das anstehende Material in einigen Teilbereichen mit dickeren Quarzitbänken
vorgefunden worden, als in den Massenbilanzen vorab berücksichtigt gewesen sei.
Die ausgebeutete Tonmenge sei zunächst nicht ausreichend gewesen, um die mineralischen
Dichtungselemente bauen zu können, so dass in einigen Bereichen tiefer als
zunächst geplant hätte ausgegraben werden müssen. Aus diesem Grund komme es zu
Massenmehrungen für die Herstellung der Bauwerke und nach Auffassung des
Auftraggebers auch zu einer nicht LV-konformen Ausführung bei der Gewinnung und
der Separierung von Materialien. Das Resultat habe der Ausschuss anlässlich
seines Rundgangs deutlich erkennen können. Es handele sich um den ca. 11.000 m³
großen Hügel von ungeeignetem Material, der sich nördlich des Erweiterungsabschnitts
der DK II-Deponie erstreckt habe. Dieser werde jedoch noch in den vom Landkreis
Miltenberg bestellten Zustand überführt.
In
den letzten Wochen hätten Niederschläge die Arbeiten häufig unterbrochen, so
dass keine Erdarbeiten möglich gewesen seien, teilweise seien nicht
geländegängige Fahrzeuge auf der Baustelle gewesen. Häufig sei auch keine
Reaktion der Baufirma zur Absprache und Durchführung von geeigneten Gegenmaßnahmen
zum Schutz der bauseits zur Verfügung gestellten Materialien und Flächen
erfolgt.
Innerhalb
der ersten Tage nach Beginn der Wald-/Oberbodenabfuhr sei die von der ARGE
Deponie Guggenberg gewählte Route vom Neckar-Odenwald-Kreis teilweise gesperrt
worden, so dass Umwege in Kauf genommen werden mussten. Die LKW´s hätten insgesamt
10 km einfache Strecke mehr fahren müssen, so dass bei ca. 800 Fahrten
insgesamt 16.000 km bei Berücksichtigung von An- und Abfahrt an Mehrkilometer
angefallen seien. Hierzu seien beim Landkreis Miltenberg als Auftraggeber Mehrkosten
angemeldet worden, die selbstverständlich nicht vergütet werden können. Der
Landkreis Miltenberg habe nämlich weder die Entsorgungsstelle, noch den Weg für
den Abtransport vorgegeben. Dieser sei allein von der Baufirma gewählt worden.
Selbstverständlich habe sich der Landkreis Miltenberg um eine einvernehmliche
Lösung bemüht und dazu auch Gespräche mit den Verantwortlichen des
Nachbarlandkreises geführt.
Um
bei dem Thema Anmeldung von Mehrkosten und damit bei den Schwierigkeiten im
Zusammenhang mit den Baumaßnahmen bei der Verwaltung zu bleiben: In der
Folgezeit hätten sich nicht nur die Forderungen gehäuft, sondern auch weitere
Schreiben einen normalen Arbeitsablauf in der Verwaltung und beim Ingenieurbüro
ibu fast unmöglich gemacht. Der Schriftverkehr von einem Monat hierzu
überschreite inzwischen die Aufnahmekapazität eines breiten Aktenordners.
Anfangs seien die Mehrkosten-Meldungen wöchentlich gekommen. Im Laufe des
Baufortschrittes hätten sich diese sogar bis auf ein Maximum von drei pro Tag
erhöht. Der überwiegende Teil dieser Mehrkosten-Meldungen seien
ungerechtfertigt gewesen, was einen deutlichen Mehraufwand sowohl bei der Verwaltung
als auch beim Büro ibu verursacht habe. Nur ein geringer Anteil dieser
Schreiben sei berechtigt gewesen. Hierüber werde im nichtöffentlichen Teil
dieser Sitzung beraten.
Leider
seien auch Klärungsversuche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer fehlgeschlagen.
Des Weiteren hätten die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung, des beteiligten Büros
ibu und der eingeschalteten Fremdüberwacher damit zu kämpfen gehabt, dass
oftmals getroffene Anweisungen unbeachtet geblieben seien oder das Gegenteil
davon ausgeführt worden sei.
Seitens
der Baufirma sei auch einmal ohne Freigabe durch die beteiligten
Fremdüberwacher weitergebaut worden. Die 4. Lage der technischen Barriere sei
ausgeführt, obwohl die 3. Lage noch nicht habe abgenommen werden können. Hier
seien die geforderten Verdichtungsgrade in einem Teilbereich zunächst nicht
erreicht worden, da die verwendeten Baumaterialien nicht ordnungsgemäß und entsprechend
den Anweisungen vor eindringendem Niederschlagswasser geschützt und die
Baustoffe zu feucht gewesen seien. Dabei wäre ein Schutz sehr einfach durch
Abdecken bzw. Abwalzen möglich gewesen. Maßnahmen zum Schutz vor
Witterungseinflüssen seien ohnehin in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Glücklicherweise habe bei der 4. Lage dann auch für die anfangs nicht
erreichten Werte in der 3. Lage im Anschluss eine ausreichende Verdichtung
erreicht und durch den Fremdüberwacher anhand von Messwerten nachgewiesen
werden können. Ansonsten hätten beide Ebenen ausgebaut und komplett neu
hergestellt werden müssen.
Bei
der Ausführung für das Auflager der Sickerwasserleitung sei zunächst mit einem
falschen Gefälle gearbeitet worden, das im Nachgang nachgebessert werden
musste. Aus diesem Grund habe die abfallrechtliche Abnahme nicht wie geplant am
21.07.2009 erfolgen können. Dem Landkreis Miltenberg stehe daher derzeit auch
der Abschnitt für den
Für
die DK 0-Deponie soll die Abnahme am 01.09.2009 erfolgen. Damit seien die
Fertigstellungstermine für beide Deponieklassen entsprechend des Bauvertrages
überschritten.
Zu
guter Letzt sei bei der Überprüfung der Nachtragsangebote aufgefallen, dass die
erforderliche Preisermittlung für einige Nachunternehmer nicht übergeben worden
sei, was nun zu Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Angemessenheit dieser
Nachträge führe. Auch dazu mehr im nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung.
Techn.
Oberinspektor Strüber bemerkte abschließend, dass durch seine Ausführungen kein
verkehrtes Bild über die bisher errichteten Bauwerke entsteht soll:
Zusammenfassend könne festgehalten werden, dass die entstandenen Bauteile, die
durch die Fremdüberwacher abgenommen seien, technisch einwandfreie Gewerke
seien, bei denen alle Vorgaben des mit den Genehmigungs- und Fachbehörden
abgestimmten Qualitätssicherungsplanes eingehalten seien. Alle Beteiligten
hoffen nun auf einen möglichst schnellen, zuverlässigen Baufortschritt und die fachgerechte
Ausführung ohne weitere Probleme.
Unter
Hinweis darauf, dass 20.000 cbm nicht belastetes Material von der Deponie
Guggenberg weggefahren worden seien, fragte Kreisrätin Münzel, warum dieses
Material nicht vorübergehend abseits abgelagert und später zur landkreiseigenen
DK 0-Deponie verbracht worden sei. Damit hätten Kosten gespart werden können.
Regierungsamtsrat
Röcklein teilte daraufhin mit, dass das Verbringen dieses Materials zu einer
Firma kostengünstiger als die Ablagerung auf der eigenen Deponie gewesen sei
und das Material entsprechend dem gesetzlichen Vorrang der Verwertung verwertet
worden sei. Die Verwaltung habe sich vom Ausschuss für Natur- und Umweltschutz
im Vorfeld 300.000,00 € genehmigen lassen, um weitere mögliche Verwertungswege
zu finden. Im vorliegenden Fall sei die Verwertung über die Baufirma möglich
gewesen.
Kreisrat
Maurer fragte, ob Material aus einem Hausabbruch, das nicht verwertet werden
könne, auf der DK II-Deponie abgelagert werden könne.
Regierungsamtsrat
Röcklein erklärte dazu, dass bei einem Hausabbruch verwertbare und nicht
verwertbare Materialien anfallen, die entsprechend ihrer Belastung auf
verschiedene Deponien verbracht werden müssen.