Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Ehrenordnung des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.05.2009   KA/002/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing erläutert eingangs, dass der Entwurf der Ehrenordnung am 18.05.2009 mit den Fraktionsvorsitzenden und davor bereits in einem Workshop mit den Verbänden abgestimmt worden sei. Heute wolle man die gemeinsam erarbeitete Fassung den Ausschussmitgliedern vorstellen, mit dem Anliegen, diese in der Kreistagssitzung am 28.05.2009 zu verabschieden. Ziel sei gewesen, die Vielzahl von bestehenden Regelungen zusammenzufassen, aufzuwerten und handhabbarer zu machen. Es sollen keine langjährigen Mitgliedschaften geehrt werden, hierfür seien die Verbände zuständig.

 

Verwaltungsoberamtsrat Rüth führt aus, dass mit der Ehrenordnung dem Ehrenamt ein besonderer Stellenwert in der öffentlichen Darstellung geschaffen werden solle. Über Jahre hinweg hätte sich durch unterschiedliche Beschlüsse eine Vielzahl an Ehrungstatbeständen ergeben, die sich hinsichtlich ihrer Kriterien überschnitten und Abgrenzungen schwierig gemacht hätten. Zu Kreis- und Verbandsehrungen habe man nicht in Konkurrenz treten wollen. Mit der Ehrenordnung verfolge man eine Aufwertung der Ehrungen des Landkreises Miltenberg.

 

Er gibt sodann mittels Powerpointpräsentation (welche im Kreistagsinformationssystem KIS eingestellt ist) einen Überblick über die bisherigen und die künftigen Ehrungen.

 

Neu hinzugetreten seien folgende Ehrungen:

 

    • Ehrenplakette des Landkreises
    • Das Goldene Buch
    • Ehrenurkunde

 

Somit verfüge der Landkreis Miltenberg künftig insgesamt über folgende Ehrungen:

 

    • Ehrenpreis des Landkreises
    • Ehrenplakette des Landkreises
    • Landkreis-Ehrengabe
    • Das Goldene Buch
    • Ehrenmedaille in Gold
    • Ehrenmedaille in Silber
    • Ehrenurkunde
    • Jugendkulturpreis für Musik und Kunst
    • Agenda 21-Preis

 

Die Ehrenordnung solle am 01. Juli 2009 in Kraft treten, wodurch sämtliche bisher von den Kreisgremien erlassenen Regelungen in Ehrungsangelegenheiten gegenstandslos würden.  

 

Landrat Schwing verweist auf die zusätzlichen Durchführungsrichtlinien, welche nachträgliche  Änderungen handhabbarer machen würden.

 

Kreisrat Bieber stimmt der Ehrenordnung zu, gibt jedoch zu bedenken, dass im Hinblick auf § 4 geregelt werde müsse, dass der Landrat zu entscheiden hätte, wer in das Goldene Buch eingetragen werde.

 

Landrat Schwing schlägt vor, unter § 4, Punkt 2 Folgendes festzuhalten:

 

(2) Über den Eintrag in das Goldene Buch entscheidet der Landrat.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen von den Ausführungen und dem Änderungsvorschlag einstimmig zustimmend Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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