Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Sponsoring - Flursäuberungsaktion "Unser Landkreis räumt auf"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.05.2009 NU/001/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann Röcklein berichtet, dass der
Landkreis Miltenberg seit vielen Jahren jeweils im Frühjahr die Aktion „Wir räumen
unseren Landkreis auf“ durchführe. Hierbei unterstützten den Landkreis neben
den Gemeinden auch zahlreiche private Unternehmen, indem sie für die Helferinnen
und Helfer vor Ort Getränke und/oder Verpflegung spendeten oder aber Container
für die anfallenden Abfälle in den Ortschaften aufstellten und diese zu den
Anlagen des Landkreises Miltenberg transportierten. Spendenquittungen seien in
den vergangenen Jahren nicht erteilt worden.
Der Wert der Sachleistungen, welche die einzelnen
Unternehmen jeweils zur Verfügung stellten, sei unterschiedlich hoch und richte
sich in der Regel nach den örtlichen Erfordernissen wie Anzahl der Helferinnen
und Helfer oder Zahl der unterstützenden Unternehmen. Meist werde der Bedarf
auch direkt zwischen den Gemeinden und den Unternehmen abgestimmt, so dass dem
Landkreis der Wert der Sachleistung nicht bekannt sei.
Die Sachleistungen, welche die privaten Unternehmen an
die Helferinnen und Helfer der Flursäuberungsaktion geben würden, sei, je
nachdem, ob eine Firma mit dieser Unterstützung werbe oder nicht, als
Sponsoring oder als versteckte Spende anzusehen. Diese Sachleistungen seien
nach den für das Landratsamt Miltenberg geltenden Regelungen für den Umgang mit
Spenden, Schenkungen und Sponsoring in ein Formblatt einzutragen und von
Landrat Schwing genehmigen zu lassen.
Auf die Sachleistungen durch die verschiedenen
privaten Unternehmen im Rahmen der Flursäuberungsaktion könne und wolle man
nicht verzichten, um nicht nur die Kosten der öffentlichen Hand für die Aktion
möglichst gering zu halten, sondern auch, weil sich die ehrenamtlichen
Müllsammlerinnen und -sammler vor Ort eine kleine Anerkennung in Form eines
Vespers verdient hätten.
Nachdem der Landkreisverwaltung, wie bereits erwähnt,
die einzelnen Sachleistungen in Art und Umfang nicht genau bekannt seien und
der bürokratische Aufwand für die Erfassung und Genehmigung der einzelnen
Sachleistungen sehr hoch sei, bitte man darum, die Aktion „Wir räumen unseren
Landkreis auf“ vom Nachweisverfahren nach den Regelungen für den Umgang mit
Spenden, Schenkungen und Sponsoring zu befreien. Die Firmen dürften wie bisher
durch die Landkreisverwaltung angeschrieben und um entsprechende Sachleistungen
gebeten werden.
Die Mitglieder des Natur- und Umweltschutzausschusses
fassen einstimmig folgenden Beschluss:
Die Aktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ wird vom
Nachweisverfahren nach den Regelungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen
und Sponsoring befreit. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die Firmen
weiterhin um Sachleistungen zur Unterstützung der Flursäuberungsaktion zu
bitten.