Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Sponsoring - Flursäuberungsaktion "Unser Landkreis räumt auf"

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.05.2009   NU/001/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsamtmann Röcklein berichtet, dass der Landkreis Miltenberg seit vielen Jahren jeweils im Frühjahr die Aktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ durchführe. Hierbei unterstützten den Landkreis neben den Gemeinden auch zahlreiche private Unternehmen, indem sie für die Helferinnen und Helfer vor Ort Getränke und/oder Verpflegung spendeten oder aber Container für die anfallenden Abfälle in den Ortschaften aufstellten und diese zu den Anlagen des Landkreises Miltenberg transportierten. Spendenquittungen seien in den vergangenen Jahren nicht erteilt worden.

 

Der Wert der Sachleistungen, welche die einzelnen Unternehmen jeweils zur Verfügung stellten, sei unterschiedlich hoch und richte sich in der Regel nach den örtlichen Erfordernissen wie Anzahl der Helferinnen und Helfer oder Zahl der unterstützenden Unternehmen. Meist werde der Bedarf auch direkt zwischen den Gemeinden und den Unternehmen abgestimmt, so dass dem Landkreis der Wert der Sachleistung nicht bekannt sei.

 

Die Sachleistungen, welche die privaten Unternehmen an die Helferinnen und Helfer der Flursäuberungsaktion geben würden, sei, je nachdem, ob eine Firma mit dieser Unterstützung werbe oder nicht, als Sponsoring oder als versteckte Spende anzusehen. Diese Sachleistungen seien nach den für das Landratsamt Miltenberg geltenden Regelungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und Sponsoring in ein Formblatt einzutragen und von Landrat Schwing genehmigen zu lassen.

 

Auf die Sachleistungen durch die verschiedenen privaten Unternehmen im Rahmen der Flursäuberungsaktion könne und wolle man nicht verzichten, um nicht nur die Kosten der öffentlichen Hand für die Aktion möglichst gering zu halten, sondern auch, weil sich die ehrenamtlichen Müllsammlerinnen und -sammler vor Ort eine kleine Anerkennung in Form eines Vespers verdient hätten.

 

Nachdem der Landkreisverwaltung, wie bereits erwähnt, die einzelnen Sachleistungen in Art und Umfang nicht genau bekannt seien und der bürokratische Aufwand für die Erfassung und Genehmigung der einzelnen Sachleistungen sehr hoch sei, bitte man darum, die Aktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ vom Nachweisverfahren nach den Regelungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und Sponsoring zu befreien. Die Firmen dürften wie bisher durch die Landkreisverwaltung angeschrieben und um entsprechende Sachleistungen gebeten werden.

 

Die Mitglieder des Natur- und Umweltschutzausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Aktion „Wir räumen unseren Landkreis auf“ wird vom Nachweisverfahren nach den Regelungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und Sponsoring befreit. Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, die Firmen weiterhin um Sachleistungen zur Unterstützung der Flursäuberungsaktion zu bitten.

 

 

 

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