Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Überarbeitung des Grüngutkonzeptes des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.05.2009   NU/001/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsamtmann Röcklein informiert darüber, dass im Jahr 2009 die Ausschreibungen für die Grüngutsammlung von den Grüngutsammelplätzen und der Betrieb des Grüngutkompostplatzes Erlenbach anstünden. Kompostierung sei zwar wünschenswert, aber nicht billig. Inzwischen sei auch die energetische Verwertung von Biomasse eine sinnvolle und ebenfalls erwünschte Maßnahme. Die Landkreisverwaltung wolle daher das Grüngutkonzept dergestalt überprüfen und überdenken, auch die energetische Nutzung in die Ausschreibung mit einzubeziehen. Dabei wolle man allerdings Komplettlösungen und nicht, dass sich die Anbieter die guten und heizwertreichen Holzanteile herauspickten und der Landkreisverwaltung den Grünschnitt überließen, denn auch zur Kompostierung von Grünschnitt werde Strukturmaterial benötigt. Natürlich müsse man die erforderlichen rd. 4.000 Tonnen Strukturmaterial für das Kompostwerk Guggenberg zurückbehalten. Damit verblieben nach den Werten der Jahre 2006 bis 2008 rund 12.000 Tonnen Abfälle, die zur Verwertung abgegeben werden könnten. Alternativ würden diese 12.000 Tonnen – wie bisher – mit 10.000 Tonnen auf dem Grüngutkompostplatz Erlenbach und mit 2.000 Tonnen in Guggenberg kompostiert.

 

Die Landkreisverwaltung müsse allerdings möglichen Anbietern verschiedene, von den jeweiligen Anlagen abhängige Verwertungsmöglichkeiten einräumen:

 

1.   Kompostierung von 10.000 Tonnen in Erlenbach (wie bisher); die weiteren 2.000 Tonnen werden in Guggenberg durch die Fa. HERHOF kompostiert;

2.   Energetische Verwertung der Gesamtmenge von 12.000 Tonnen einschließlich Verladung und Transport ab Erlenbach;

3.   Verladung und Transport der Gesamtmenge von 12.000 Tonnen ab Erlenbach, Aufteilung der Menge in Anteile zur energetischen Verwertung oder Vergärung oder Kompostierung nach den Erfordernissen und der freien Entscheidung des Auftragnehmers;

4.   Optional: Anmietung des Grüngutkompostplatzes Erlenbach für Zwecke der Behandlung
oder Kompostierung.

 

Die Einsammlung bleibe dabei nahezu unverändert. Allerdings könne man bei einer möglichen Abnahmestelle in Aschaffenburg die Grüngutmengen aus dem Nordteil direkt anliefern lassen und die Mengen aus dem Südteil als Strukturmaterial nach Guggenberg steuern. Bei anderen Abnahmestellen stünde der heutige Grüngutkompostplatz Erlenbach als Umschlagplatz zur Verfügung. Diese Überlegungen ließen sich als Optionen in die Ausschreibung aufnehmen, weshalb wie gewohnt zwei Ausschreibungen durchgeführt würden:

 

-      Einsammlung und Transport wie bisher, aber mit den Optionen auf zusätzliche Abladestellen wie z.B. Aschaffenburg, Hafengebiet;

-      Verwertung von rd. 12.000 Tonnen Garten- und Grünabfällen mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden energetischen Verwertung und der Möglichkeit, optional den Grüngutkompostplatz Erlenbach für Umschlag oder Kompostierung vom Landkreis anzumieten.

 

Kreisrätin Münzel sagt, es sei in ihrem Sinne, wenn das Material in ein Biomassekraftwerk verbracht würde und somit alternative Energien gestärkt würden. Begrüßenswert sei ein Biomassekraftwerk in einer Kommune des Landkreises, womit  weite Transportwege vermieden werden könnten.

 

Sie bittet um Erläuterung des Begriffes „Behandlung“ unter Punkt 4. Es interessiere sie weiterhin, ob im Hinblick auf die erwähnten zusätzlichen Abladestellen wie z.B. Aschaffenburg, Hafengebiet, Erlenbach als Annahmestelle bestehen bleibe, was für den nördlichen Landkreis von Bedeutung wäre.

 

Landrat Schwing bemerkt, dass die Nähe von Verwertungseinrichtungen ein Kriterium sei, da weite Transportwege die Kosten erhöhten.

 

Auf die Frage von Kreisrätin Münzel, wie es zu den zusätzlichen 2.000 Tonnen in Guggenberg komme, erläutert Regierungsamtmann Röcklein, dass auf dem Grüngutkompostplatz Erlenbach eine Genehmigung für 10.000 Jahrestonnen vorliege, 4.000 Tonnen im Kompostwerk Guggenberg benötigt würden und die Überschussmenge von rd. 2.000 Tonnen in Guggenberg als Grüngut kompostiert würde. Unter „Behandlung“ (Punkt 4) sei Shreddern und Absieben gemeint. Was die Einsammlung und den Transport mit Option auf zusätzliche Abladestellen wie z.B. Aschaffenburg, Hafengebiet, betreffe, sei angedacht, die Ströme von den nördlichen Grüngutsammelplätzen umzuleiten, was bedeute, dass das Grüngut z.B. vom Grüngutsammelplatz Großwallstadt oder Mömlingen in Containern direkt nach Aschaffenburg, statt zuerst nach Erlenbach und von dort aus nach Aschaffenburg, verbracht würde.

 

Auf ihre Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger weiterhin in ihren Ortschaften anliefern könnten, antwortet Regierungsamtmann Röcklein, dass sich am Konzept nichts ändere und lediglich die Verwertung betroffen sei. Die Grüngutsammelplätze in den Ortschaften und die Annahme in Erlenbach und Guggenberg blieben davon unberührt.

 

Kreisrat Dotzel lobt die Landkreisverwaltung, die sich neuen Entwicklungen gegenüber nicht verschließe. Auch er würde es begrüßen, wenn im Landkreis Miltenberg eine Verwertungseinrichtung entstehen könne.

 

Kreisrat Dr. Fahn sagt, für ihn mache es den Eindruck, als sei alleine die ökonomische Bewertung das Entscheidende. Er wolle darum bitten, als Kommune den ökologischen Aspekt nicht außer Acht zu lassen.

 

Landrat Schwing meint, er (Kreisrat Dr. Fahn) wisse als langjähriger Kreisrat, dass die Ausschreibung noch keine Vergabe sei. Die Landkreisverwaltung werde sowohl auf den ökonomischen als auch auf den ökologischen Aspekt achten. Alleine die ökonomischen Gründe würden einen Anbieter dazu zwingen, die ökologischen Gründe einzuhalten. Man sei als Verwaltung dazu verpflichtet vorzuschlagen, Einnahmemöglichkeiten wie die durch die Verwertung von Material zu nutzen.

 

Auf den Hinweis von Kreisrat Schumacher, dass die Verträge mit der Fa. HERHOF ausliefen und die Frage, wie das weitere Vorgehen aussehe, entgegnet Landrat Schwing, dass sich der Landkreis hinsichtlich der Folgenutzung von Ingenieurbüros beraten lassen wolle.  Im Ausschuss werde hierüber zu gegebener Zeit erneut berichtet.

 

Auf die Frage von Kreisrätin Almritter, ob in Erlenbach Investitionen anstünden und wer diese zu tragen hätte, erläutert Landrat Schwing, dass dies eine Frage der Vereinbarung sei. Der Landkreis müsse entweder direkt investieren oder entsprechende Preise zahlen.

 

Regierungsamtmann Röcklein weist darauf hin, dass Erlenbach vorerst als Option aufgeführt sei.

 

Landrat Schwing fügt an, dass eine Entscheidung erst bei Vorliegen der Angebote getroffen werden könne.

 

Die Mitglieder des Natur- und Umweltschutzausschusses fassen sodann einstimmig folgenden Beschluss:

 

Das Grüngutkonzept des Landkreises wird neu gefasst. Rd. 4.000 Tonnen werden als Strukturmaterial im Kompostwerk Guggenberg verwendet.  Die darüber hinausgehenden Mengen von rund 12.000 Jahrestonnen werden weit möglichst der
energetischen Verwertung zugeführt. Bei Bedarf wird der bisherige Grüngutkompostplatz Erlenbach als Sammel- und Umschlagplatz für diese Grüngutmengen verwendet. Optional kann er auch vom Auftragnehmer in sein Konzept eingebunden und vom Landkreis angemietet werden. Die Erfassung über die gemeindlichen Grüngutsammelplätze sowie der Transport ab diesen Anlagen werden wie bisher vom Landkreis ausgeschrieben. Die Entsorgung der Wertstoffhöfe wird je nach Konzept in diesen Transportauftrag eingebunden oder vom Landkreis selbst durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Ausschreibungen für die Einsammlung von den gemeindlichen Grüngutsammelplätzen für die Verwertung und die Anlieferung zu der/den Verwertungsanlage(n) vorzunehmen.

 

 

 

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