Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Überarbeitung des Grüngutkonzeptes des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.05.2009 NU/001/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann Röcklein informiert darüber, dass im
Jahr 2009 die Ausschreibungen für die Grüngutsammlung von den Grüngutsammelplätzen
und der Betrieb des Grüngutkompostplatzes Erlenbach anstünden. Kompostierung
sei zwar wünschenswert, aber nicht billig. Inzwischen sei auch die energetische
Verwertung von Biomasse eine sinnvolle und ebenfalls erwünschte Maßnahme. Die
Landkreisverwaltung wolle daher das Grüngutkonzept dergestalt überprüfen und
überdenken, auch die energetische Nutzung in die Ausschreibung mit einzubeziehen.
Dabei wolle man allerdings Komplettlösungen und nicht, dass sich die Anbieter
die guten und heizwertreichen Holzanteile herauspickten und der
Landkreisverwaltung den Grünschnitt überließen, denn auch zur Kompostierung von
Grünschnitt werde Strukturmaterial benötigt. Natürlich müsse man die
erforderlichen rd. 4.000 Tonnen Strukturmaterial für das Kompostwerk Guggenberg
zurückbehalten. Damit verblieben nach den Werten der Jahre 2006 bis 2008 rund
12.000 Tonnen Abfälle, die zur Verwertung abgegeben werden könnten. Alternativ
würden diese 12.000 Tonnen – wie bisher – mit 10.000 Tonnen auf dem
Grüngutkompostplatz Erlenbach und mit 2.000 Tonnen in Guggenberg kompostiert.
Die Landkreisverwaltung müsse allerdings möglichen
Anbietern verschiedene, von den jeweiligen Anlagen abhängige
Verwertungsmöglichkeiten einräumen:
1. Kompostierung von 10.000 Tonnen in Erlenbach (wie
bisher); die weiteren 2.000 Tonnen werden in Guggenberg durch die Fa. HERHOF
kompostiert;
2. Energetische Verwertung der Gesamtmenge von 12.000
Tonnen einschließlich Verladung und Transport ab Erlenbach;
3. Verladung und Transport der Gesamtmenge von 12.000
Tonnen ab Erlenbach, Aufteilung der Menge in Anteile zur energetischen
Verwertung oder Vergärung oder Kompostierung nach den Erfordernissen und der
freien Entscheidung des Auftragnehmers;
4. Optional: Anmietung des Grüngutkompostplatzes
Erlenbach für Zwecke der Behandlung
oder Kompostierung.
Die Einsammlung bleibe dabei nahezu unverändert.
Allerdings könne man bei einer möglichen Abnahmestelle in Aschaffenburg die
Grüngutmengen aus dem Nordteil direkt anliefern lassen und die Mengen aus dem
Südteil als Strukturmaterial nach Guggenberg steuern. Bei anderen
Abnahmestellen stünde der heutige Grüngutkompostplatz Erlenbach als
Umschlagplatz zur Verfügung. Diese Überlegungen ließen sich als Optionen in die
Ausschreibung aufnehmen, weshalb wie gewohnt zwei Ausschreibungen durchgeführt
würden:
-
Einsammlung und
Transport wie bisher, aber mit den Optionen auf zusätzliche Abladestellen wie
z.B. Aschaffenburg, Hafengebiet;
-
Verwertung von rd.
12.000 Tonnen Garten- und Grünabfällen mit dem Ziel einer möglichst
weitgehenden energetischen Verwertung und der Möglichkeit, optional den
Grüngutkompostplatz Erlenbach für Umschlag oder Kompostierung vom Landkreis
anzumieten.
Kreisrätin Münzel sagt, es sei in ihrem Sinne, wenn
das Material in ein Biomassekraftwerk verbracht würde und somit alternative
Energien gestärkt würden. Begrüßenswert sei ein Biomassekraftwerk in einer
Kommune des Landkreises, womit weite
Transportwege vermieden werden könnten.
Sie bittet um Erläuterung des Begriffes „Behandlung“
unter Punkt 4. Es interessiere sie weiterhin, ob im Hinblick auf die erwähnten
zusätzlichen Abladestellen wie z.B. Aschaffenburg, Hafengebiet, Erlenbach als
Annahmestelle bestehen bleibe, was für den nördlichen Landkreis von Bedeutung
wäre.
Landrat Schwing bemerkt, dass die Nähe von
Verwertungseinrichtungen ein Kriterium sei, da weite Transportwege die Kosten
erhöhten.
Auf die Frage von Kreisrätin Münzel, wie es zu den
zusätzlichen 2.000 Tonnen in Guggenberg komme, erläutert Regierungsamtmann
Röcklein, dass auf dem Grüngutkompostplatz Erlenbach eine Genehmigung für 10.000
Jahrestonnen vorliege, 4.000 Tonnen im Kompostwerk Guggenberg benötigt würden
und die Überschussmenge von rd. 2.000 Tonnen in Guggenberg als Grüngut
kompostiert würde. Unter „Behandlung“ (Punkt 4) sei Shreddern und Absieben gemeint.
Was die Einsammlung und den Transport mit Option auf zusätzliche Abladestellen
wie z.B. Aschaffenburg, Hafengebiet, betreffe, sei angedacht, die Ströme von
den nördlichen Grüngutsammelplätzen umzuleiten, was bedeute, dass das Grüngut z.B.
vom Grüngutsammelplatz Großwallstadt oder Mömlingen in Containern direkt nach
Aschaffenburg, statt zuerst nach Erlenbach und von dort aus nach Aschaffenburg,
verbracht würde.
Auf ihre Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger
weiterhin in ihren Ortschaften anliefern könnten, antwortet Regierungsamtmann
Röcklein, dass sich am Konzept nichts ändere und lediglich die Verwertung
betroffen sei. Die Grüngutsammelplätze in den Ortschaften und die Annahme in
Erlenbach und Guggenberg blieben davon unberührt.
Kreisrat Dotzel lobt die Landkreisverwaltung, die sich
neuen Entwicklungen gegenüber nicht verschließe. Auch er würde es begrüßen,
wenn im Landkreis Miltenberg eine Verwertungseinrichtung entstehen könne.
Kreisrat Dr. Fahn sagt, für ihn mache es den Eindruck,
als sei alleine die ökonomische Bewertung das Entscheidende. Er wolle darum
bitten, als Kommune den ökologischen Aspekt nicht außer Acht zu lassen.
Landrat Schwing meint, er (Kreisrat Dr. Fahn) wisse
als langjähriger Kreisrat, dass die Ausschreibung noch keine Vergabe sei. Die
Landkreisverwaltung werde sowohl auf den ökonomischen als auch auf den
ökologischen Aspekt achten. Alleine die ökonomischen Gründe würden einen
Anbieter dazu zwingen, die ökologischen Gründe einzuhalten. Man sei als
Verwaltung dazu verpflichtet vorzuschlagen, Einnahmemöglichkeiten wie die durch
die Verwertung von Material zu nutzen.
Auf den Hinweis von Kreisrat Schumacher, dass die
Verträge mit der Fa. HERHOF ausliefen und die Frage, wie das weitere Vorgehen
aussehe, entgegnet Landrat Schwing, dass sich der Landkreis hinsichtlich der
Folgenutzung von Ingenieurbüros beraten lassen wolle. Im Ausschuss werde hierüber zu gegebener Zeit
erneut berichtet.
Auf die Frage von Kreisrätin Almritter, ob in
Erlenbach Investitionen anstünden und wer diese zu tragen hätte, erläutert
Landrat Schwing, dass dies eine Frage der Vereinbarung sei. Der Landkreis müsse
entweder direkt investieren oder entsprechende Preise zahlen.
Regierungsamtmann Röcklein weist darauf hin, dass
Erlenbach vorerst als Option aufgeführt sei.
Landrat Schwing fügt an, dass eine Entscheidung erst
bei Vorliegen der Angebote getroffen werden könne.
Die Mitglieder des Natur- und Umweltschutzausschusses
fassen sodann einstimmig folgenden Beschluss:
Das Grüngutkonzept des Landkreises wird neu gefasst. Rd.
4.000 Tonnen werden als Strukturmaterial im Kompostwerk Guggenberg verwendet. Die darüber hinausgehenden Mengen von rund
12.000 Jahrestonnen werden weit möglichst der
energetischen Verwertung zugeführt. Bei Bedarf wird der bisherige
Grüngutkompostplatz Erlenbach als Sammel- und Umschlagplatz für diese
Grüngutmengen verwendet. Optional kann er auch vom Auftragnehmer in sein
Konzept eingebunden und vom Landkreis angemietet werden. Die Erfassung über die
gemeindlichen Grüngutsammelplätze sowie der Transport ab diesen Anlagen werden wie
bisher vom Landkreis ausgeschrieben. Die Entsorgung der Wertstoffhöfe wird je
nach Konzept in diesen Transportauftrag eingebunden oder vom Landkreis selbst
durchgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
Ausschreibungen für die Einsammlung von den gemeindlichen Grüngutsammelplätzen
für die Verwertung und die Anlieferung zu der/den Verwertungsanlage(n)
vorzunehmen.