Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Information: Verwendung der Mittel aus dem Otto-Ackermann-Fonds 2008
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 20.05.2009 KA/002/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Jugendamtsleiter Winkler gibt bekannt, dass laut
Satzung des Otto-Ackermann-Fonds dem
Kreisausschuss Bericht über die Verteilung der Mittel zu erstatten sei. Der
Grundstock des Fonds habe 170.000,00 DM betragen, das entspreche 86.919,62 €.
Mit dem Otto-Ackermann-Fonds würden primär arme
Waisenkinder (Voll- oder Halbwaisen) aus dem Landkreis Miltenberg unterstützt.
Der jährliche Zinsertrag könne auch bedürftigen Kindern, Jugendlichen und
Heranwachsenden aus dem Landkreis Miltenberg zu Gute kommen, die in einem Heim,
in einer Pflegefamilie oder in Gemeinschaft mit nur einem Elternteil leben
würden. Die Zinsen seien laut Satzung vor allem zur Behebung einer besonderen
Notlage oder zur Erfüllung eines besonderen Wunsches zu verwenden, insbesondere
für Weihnachten, Geburtstag, Kommunion, Konfirmation, Ferienfreizeit,
Erholungsurlaub. Voraussetzung sei, dass kein Anspruch auf Sozialleistungen für
die beantragten Leistungen bestehe. Zuschüsse für behinderte oder
benachteiligte Kinder, die bei ihren Eltern leben würden, seien nicht möglich.
Die Zinsausschüttung sei in den letzten Jahren weit unter dem Soll
zurückgeblieben, so dass derzeit nicht ausgeschüttete Zinserträge von rund 65.000
€ aufgelaufen seien.
Die
Zahlen im Überblick:
Es bleibe anzumerken, dass das Geld teilweise
langfristig angelegt sei und die Zinsen erst bei Laufzeitende fällig würden.
Landrat Schwing bedauert, dass der Spender nur einen
stark eingeschränkten Personenkreis ausgewählt habe. Eine nachträgliche
Änderung sei leider nicht möglich.
Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen von den
Ausführungen zustimmend Kenntnis.