Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Information: Verwendung der Mittel aus dem Otto-Ackermann-Fonds 2008

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Sitzung:20.05.2009   KA/002/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Jugendamtsleiter Winkler gibt bekannt, dass laut Satzung des Otto-Ackermann-Fonds  dem Kreisausschuss Bericht über die Verteilung der Mittel zu erstatten sei. Der Grundstock des Fonds habe 170.000,00 DM betragen, das entspreche 86.919,62 €.

 

Mit dem Otto-Ackermann-Fonds würden primär arme Waisenkinder (Voll- oder Halbwaisen) aus dem Landkreis Miltenberg unterstützt. Der jährliche Zinsertrag könne auch bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden aus dem Landkreis Miltenberg zu Gute kommen, die in einem Heim, in einer Pflegefamilie oder in Gemeinschaft mit nur einem Elternteil leben würden. Die Zinsen seien laut Satzung vor allem zur Behebung einer besonderen Notlage oder zur Erfüllung eines besonderen Wunsches zu verwenden, insbesondere für Weihnachten, Geburtstag, Kommunion, Konfirmation, Ferienfreizeit, Erholungsurlaub. Voraussetzung sei, dass kein Anspruch auf Sozialleistungen für die beantragten Leistungen bestehe. Zuschüsse für behinderte oder benachteiligte Kinder, die bei ihren Eltern leben würden, seien nicht möglich. Die Zinsausschüttung sei in den letzten Jahren weit unter dem Soll zurückgeblieben, so dass derzeit nicht ausgeschüttete Zinserträge von rund 65.000 € aufgelaufen seien.

 

Die Zahlen im Überblick:

 

 

Es bleibe anzumerken, dass das Geld teilweise langfristig angelegt sei und die Zinsen erst bei Laufzeitende fällig würden.

 

Landrat Schwing bedauert, dass der Spender nur einen stark eingeschränkten Personenkreis ausgewählt habe. Eine nachträgliche Änderung sei leider nicht möglich.

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses nehmen von den Ausführungen zustimmend Kenntnis.

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