Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Bedarfsanerkennung für Jugendsozialarbeit an der Herigoyen Volksschule Sulzbach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.05.2009 JHA/001/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler informiert darüber, dass die
Gemeinde Sulzbach a. Main beabsichtige, neben der offenen Jugendarbeit zukünftig
auch Jugendsozialarbeit an der Herigoyen Volksschule Sulzbach im Stundenumfang
von 19,5 Stunden anzubieten. Die Trägerschaft solle bei der Gemeinde liegen.
Gleichzeitig werde die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt.
Entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, AZ VI 5/7209-2/18/03 sei
folgendes Vorgehen vorgesehen:
·
Der öffentliche
Träger der Jugendhilfe stellt im Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den
Bedarf für die Jugendsozialarbeit fest.
·
Der Bedarf ist
durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen.
·
Es ist ein in
Federführung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Schulamt, der beteiligten Schule
vor Ort und der Gemeinde erarbeitetes Konzept vorzulegen.
·
Es ist eine
Kooperationsvereinbarung zwischen den o. g. Beteiligten abzuschließen.
·
Die Aufgaben sind
mit mindestens 19,5 Wochenstunden in den Räumlichkeiten der Schule
wahrzunehmen.
·
Der Antrag ist
bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Förderung einzureichen.
Der Bedarf sei laut dem vorgelegten Konzept u. a.
bedingt durch:
·
Einen signifikant
hohen Anteil an Alleinerziehenden, die die Nähe zum Arbeitsmarkt im Großraum
Frankfurt nutzen und keine familiäre Einbindung in das Gemeinwesen haben.
·
Eine hohe
Arbeitslosenquote bei unter 25-Jährigen: An der Anzahl der Arbeitslosen haben
die unter 25-Jährigen einen Anteil von 18,2 %, was über 4 % über dem Durchschnitt der Region
liegt.
·
Einen hohen
Anteil an Familien aus der unteren sozialen Schicht, die ihre Kinder nicht
unterstützen wollen oder können.
·
Schulische
Probleme: Suchtverhalten, rechtsradikale Neigungen, Schusswaffenbesitz,
gewalttätige Ausschreitungen, Schul- und Lernverweigerung.
Seitens des Jugendamtes könne ein Bedarf aufgrund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst, der Jugendgerichtshilfe sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden. Der Bedarf beziehe sich jedoch ausschließlich auf den Einzugsbereich der Herigoyen Volksschule Sulzbach und sei nicht von überörtlicher Bedeutung. Eine Förderung durch den Landkreis werde deshalb nicht erfolgen. Da die Gemeinde Sulzbach bereit sei, den kommunalen Anteil der Finanzierung zu tragen, könne die Stadt nach positiver Bedarfsfeststellung durch das staatliche Schulamt sowie der Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss mit einer Förderung von 40 % der pauschalierten Personalkosten rechnen.
Es werde empfohlen, der Bedarfsfeststellung
zuzustimmen und damit der Gemeinde Sulzbach den Weg zur Aufnahme in die
staatliche Förderung freizumachen.
Kreisrat Scherf warnt davor zu denken, dass Sulzbach
a. Main ein Vorort von Frankfurt a. Main sei. Vielmehr sei es so, dass die
Marktgemeinde Sulzbach a. Main und die Herigoyen Volksschule Probleme offensiv
angingen.
Landrat Schwing erklärt, dass aufgrund der Beantragung
der Gemeinde ein Nachweis für den Bedarf gebracht werden müsse, dessen
Begründung möglicherweise überbetont klingen könne.
Der
Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an Schulen für
die Herigoyen Volksschule Sulzbach. Die Bedarfsfeststellung bezieht sich
ausschließlich auf den Einzugsbereich der Volksschule Sulzbach und begründet
keine überörtliche Bedeutung.