Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Bedarfsanerkennung für Jugendsozialarbeit an der Herigoyen Volksschule Sulzbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.05.2009   JHA/001/2009 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Jugendamtsleiter Winkler informiert darüber, dass die Gemeinde Sulzbach a. Main beabsichtige, neben der offenen Jugendarbeit zukünftig auch Jugendsozialarbeit an der Herigoyen Volksschule Sulzbach im Stundenumfang von 19,5 Stunden anzubieten. Die Trägerschaft solle bei der Gemeinde liegen. Gleichzeitig werde die Aufnahme in das staatliche Förderprogramm beantragt. Entsprechend der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 04.07.2003, AZ VI 5/7209-2/18/03 sei folgendes Vorgehen vorgesehen:

 

·         Der öffentliche Träger der Jugendhilfe stellt im Benehmen mit dem zuständigen Schulamt den Bedarf für die Jugendsozialarbeit fest.

·         Der Bedarf ist durch den Jugendhilfeausschuss zu bestätigen.

·         Es ist ein in Federführung des Jugendamtes gemeinsam mit dem Schulamt, der beteiligten Schule vor Ort und der Gemeinde erarbeitetes Konzept vorzulegen.

·         Es ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen den o. g. Beteiligten abzuschließen.

·         Die Aufgaben sind mit mindestens 19,5 Wochenstunden in den Räumlichkeiten der Schule wahrzunehmen.

·         Der Antrag ist bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Förderung einzureichen.

 

Der Bedarf sei laut dem vorgelegten Konzept u. a. bedingt durch:

 

·         Einen signifikant hohen Anteil an Alleinerziehenden, die die Nähe zum Arbeitsmarkt im Großraum Frankfurt nutzen und keine familiäre Einbindung in das Gemeinwesen haben.

·         Eine hohe Arbeitslosenquote bei unter 25-Jährigen: An der Anzahl der Arbeitslosen haben die unter 25-Jährigen einen Anteil von 18,2 %, was  über 4 % über dem Durchschnitt der Region liegt.

·         Einen hohen Anteil an Familien aus der unteren sozialen Schicht, die ihre Kinder nicht unterstützen wollen oder können.

·         Schulische Probleme: Suchtverhalten, rechtsradikale Neigungen, Schusswaffenbesitz, gewalttätige Ausschreitungen, Schul- und Lernverweigerung.

 

Seitens des Jugendamtes könne ein Bedarf aufgrund der Erfahrungen aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst, der Jugendgerichtshilfe sowie der bevölkerungsstatistischen Erhebungen befürwortet werden. Der Bedarf beziehe sich jedoch ausschließlich auf den Einzugsbereich der Herigoyen Volksschule Sulzbach und sei nicht von überörtlicher Bedeutung. Eine Förderung durch den Landkreis werde deshalb nicht erfolgen. Da die Gemeinde Sulzbach bereit sei, den kommunalen Anteil der Finanzierung zu tragen, könne  die Stadt nach positiver Bedarfsfeststellung durch das staatliche Schulamt sowie der Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss mit einer Förderung von 40 % der pauschalierten Personalkosten rechnen.

 

Es werde empfohlen, der Bedarfsfeststellung zuzustimmen und damit der Gemeinde Sulzbach den Weg zur Aufnahme in die staatliche Förderung freizumachen.

 

Kreisrat Scherf warnt davor zu denken, dass Sulzbach a. Main ein Vorort von Frankfurt a. Main sei. Vielmehr sei es so, dass die Marktgemeinde Sulzbach a. Main und die Herigoyen Volksschule Probleme offensiv angingen.

 

Landrat Schwing erklärt, dass aufgrund der Beantragung der Gemeinde ein Nachweis für den Bedarf gebracht werden müsse, dessen Begründung möglicherweise überbetont klingen könne.

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss bestätigt den Bedarf für Jugendsozialarbeit an Schulen für die Herigoyen Volksschule Sulzbach. Die Bedarfsfeststellung bezieht sich ausschließlich auf den Einzugsbereich der Volksschule Sulzbach und begründet keine überörtliche Bedeutung.

 

 

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