Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Umbau und Generalsanierung von Julius-Echter-Gymnasium/Staatl. Realschule im Schulzentrum Elsenfeld BA III: Sachstandsbericht
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 31.03.2009 BA/003/2009 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Landrat
Schwing die Mitglieder des Bauausschusses, die öffentliche Tagesordnung um
einen weiteren Punkt 2 „Informationen zum Konjunkturpaket II“ erweitern zu
dürfen. Die Mitglieder des Bauausschusses erklären sich hiermit einstimmig
einverstanden.
Kreisbaumeisterin Schulz informiert darüber, dass der
Mitte Juni 2008 begonnene, erste Abschnitt der Generalsanierung der Realschule
Elsenfeld (Bauabschnitt III) in zwei Monaten an die Nutzer übergeben werde.
Bisher gebe es bei keinem Gewerk derartige Verzögerungen, die den
Übergabetermin Ende Mai 2009 und damit den geplanten Umzugstermin in den
unmittelbar anschließenden Pfingstferien sowie den rechtzeitigen Baubeginn des
Bauabschnittes IV Mitte Juni 2009 gefährden würden.
Baufortschritt:
Die Rohbauarbeiten am Bauabschnitt III seien zu 98 %
abgeschlossen, weitestgehend auch die Arbeiten an der Alu-Holz-Fassade.
Witterungsbedingt hätten die Dachabdichtungs- u. Spenglerarbeiten erst seit
09.03.2009 wieder aufgenommen werden können. Die Leistungen seien rund zur
Hälfte erbracht und würden rechtzeitig beendet sein, so dass keine
nachfolgenden Gewerke beeinträchtigt seien. Die Arbeiten am
Wärmedämmverbundsystem hätten am 06.03.2009 begonnen und würden im Laufe des
Monats April beendet.
Die Innenputzarbeiten seien zu 95 %, die
Trockenbauarbeiten zu 60 % fertig gestellt. Die leichten Trennwände aus Gipskarton
seien alle montiert, zurzeit seien die Arbeiten an den abgehängten Decken aus
Herakustikplatten in vollem Gange. Die Maler würden ab 06.04.2009 bis Anfang
Mai 2009 arbeiten. Das Parkett werde seit 23.03.2009 verlegt, innerhalb von
vier Wochen sei dieses Gewerk beendet. Die Estrich-/Asphaltarbeiten seien
bereits zu 80 % fertig. Arbeitsbeginn für das Gewerk Fliesen sei der 18.03.2009
gewesen, die Dauer der Arbeiten betrage rund vier Wochen. Die Rohzargen der
Innentüren seien bereits eingebaut, die Fertigstellung erfolge nach Beendigung
der Parkettarbeiten. Die Schlosserarbeiten seien fertig gestellt bis auf die Farbbeschichtung sämtlicher
Stahlbauteile im Innenbereich sowie die Montage der Fluchttreppe an der
Südost-Fassade. Diese sei von der witterungsbedingten Fertigstellung der
Dachabdichtungs- u. WDVS-Arbeiten abhängig. Die Metallbautüren würden Ende
April 2009 montiert. Die
Trennwandelemente in den oberen Klassenräumen seien mit den Unterkonstruktionen
vorbereitet und würden Anfang Mai 2009 eingebaut. Die gesamten
Rohinstallationen, Kabeltrassen und Leitungsnetze der elektrotechnischen
Gewerke Starkstrom-, Schwachstrom-, Brandmelde- und Blitzschutzanlagen seien
abgeschlossen. Lediglich die Endmontagen würden im Mai 2009 erfolgen. Die
Montagearbeiten der Gewerke Heizung (80 %), Lüftung (60 %), Sanitär (75 %) und
Dämmung technischer Anlagen (95 %) seien weitgehend abgeschlossen. Die
jeweilige Endmontage erfolge nach Baufortschritt. Insgesamt befänden sich alle
haustechnischen Gewerke im Zeitplan.
Für zwei Gewerke des Bauabschnittes III -
Fachklassenmobiliar sowie Einbaumöbel Hauswirtschaft - würden die Aufträge nach
Ablauf der Einspruchsfrist Anfang April 2009 erteilt und die Arbeiten jeweils
bis Mitte/Ende Mai 2009 ausgeführt.
Zurzeit laufe noch die beschränkte Ausschreibung für
die Baureinigungsarbeiten des Bauabschnittes III. Die Kosten für das Gewerk
bezifferten sich auf knapp 15.000 €.
Die Gewerke Schließanlage, Beschilderung, Lose Möblierung
und EDV-Anlagen würden bei den bisherigen am Bau tätigen Firmen weiter beauftragt.
Kostenentwicklung:
Der Bauabschnitt III sei der kleinste aller fünf
Bauabschnitte. Nach fortgeschriebener Kostenberechnung liege er bei rund 5,37
Mio. €, der Bauabschnitt IV als deutlich größerer und aufwändigerer
Bauabschnitt bei 7,75 Mio. €. Die Hauptnutzfläche (HNF) im Bauabschnitt III
betrage 1.346 m², im BA IV 2.171 m².
Bisher seien in 32 Gewerken in vier
Ausschreibungspaketen (einschließlich der heutigen Vergaben) 9.837.154,74 € für
beide Bauabschnitte BA III u. BA IV vergeben worden. Damit lägen die Kosten
derzeit nur um 199.867,31 € höher, dies entspreche einer Gesamtkostensteigerung
von zurzeit 2,07 %.
Aufgeteilt nach Bauabschnitten ergebe sich folgendes
Kostenbild:
Kostenberechnung BA III: 4.134.042,95 €
Vergabesummen BA III: 4.108.389,41
€
Minderkosten: 25.653,54
€ (= - 0,62 %)
Kostenberechnung BA IV: 5.503.244,48 €
Vergabesummen BA IV: 5.728.765,33
€
Mehrkosten: 225.520,85
€ (= + 4,10 %)
Im Bauabschnitt III seien noch die Gewerke
Baureinigung, Beschilderung, Schließanlage, Lose Möblierung, EDV-Anlage,
Regale/Schließfächer/Garderoben und Außenanlagen mit einer Gesamtsumme von
518.577,44 € zu vergeben. Im Bauabschnitt IV seien die gleichen Gewerke wie für
Bauabschnitt III und zusätzlich noch die „Demontage der haustechnischen Gewerke“,
„Fachklassenmobiliar“, „Einbaumöbel“ und „Fachklassenausstattung“ mit einer
Gesamtsumme von 1.410.885,02 € laut Kostenberechnung zu vergeben.
Umzug Bauabschnitt IV:
Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 müssten beide
Schulen für die Baustelle IV. Bauabschnitt im bestehenden Gebäude die
Nutzungsmöglichkeiten aufteilen und koordinieren. Mit Start dieses
Sanierungsabschnitts würden 14 Klassenzimmer und die naturwissenschaftlichen
Räume für die Realschule entfallen.
Wie bereits im Zuge der Gesamtplanung mit den Schulen
besprochen worden sei, müssten die bereits sanierten naturwissenschaftlichen
Fachräume des Gymnasiums 2 x Biologie, 2 x Chemie, 4 x Physik in diesem
Bauabschnitt gemeinsam genutzt werden. Mit
der Fertigstellung des III. Bauabschnitts würden bereits für die Realschule
sowohl die eigenen Werk- und Zeichenräume neu saniert zur Verfügung stehen, als
auch die zurzeit ausgelagerten Hauswirtschaftsbereiche. Der Fachbereich
Textiles Gestalten werde im Übrigen mittlerweile nur noch als Wahlfach
angeboten und somit in der Stundenzahl deutlich reduziert. Das Kreisbauamt habe
auf Grundlage des genehmigten Raumprogramms der schulaufsichtlichen Genehmigung
für das Gesamtprojekt die Räume auf die verbleibenden Gebäudeabschnitte umgelegt.
Diese Gegenüberstellung habe gezeigt, dass diese Anforderungen im Bereich des
Gymnasiums ohne wesentliche Einschränkungen umgesetzt werden könnten. Durch Umnutzung der zusätzlich mit IZBB
geschaffenen Aufenthaltsbereiche im Untergeschoss könnten allein hier auf über
200 m² Ausweichräume oder alternative Nutzungen geschaffen werden. Die Fachbereiche EDV und Musik des Gymnasiums
könnten weiterhin in ihren Räumen ohne Mehrfachnutzung unterrichtet werden. Bei
den Kursräumen müssten jedoch mit Verschiebungen und im Fachbereich Zeichnen
und Werken auch Verzicht in Kauf genommen werden. Dabei sei anzumerken, dass
die Ton- und insbesondere Holzwerkbereiche eher sporadisch oder noch gar nicht
genutzt würden, wie man an den unausgepackten Werkzeugen und ausschließlichen
Lageransammlungen in den Unterrichtsräumen ablesen könne.
Die Raumnutzung der Realschule werde im IV. Bauabschnitt
stärker beeinträchtigt. Aus Sicht des Kreisbauamtes könne jedoch durch den
Erweiterungsbau IZBB ein Teil des Raumbedarfs aufgenommen werden und auch im
Untergeschoss des III. Abschnittes könne durch Provisorien bzw. vorübergehende
Nutzungsänderung der Fehlbedarf aufgefangen werden.
Im Bauabschnitt III könne die Bibliothek und der Raum
für Textiles Gestalten vorerst als Klassenzimmer genutzt werden, auch einer der
beiden Zeichensäle könne nach Abstimmung mit der Schule für ein Jahr noch als
Klassenzimmer genutzt werden.
Die Werkräume im Bauabschnitt III könnten als
Klassenzimmer eingerichtet werden, der Werkunterricht der Realschule könnte in
den Räumen des Gymnasiums stattfinden.
Auch die Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung
Realschule im Obergeschoss des IZBB-Anbaus stünden vormittags gänzlich dem
Schulbetrieb zur Verfügung. Daneben könne
der Bereich des Hausmeisters des Julius-Echter-Gymnasiums ohne großen Aufwand
zu einem normal großen Klassenzimmer umgebaut werden. Der Hausmeister habe
bereits seit zwei Jahren Büro und Werkstatt im II. Bauabschnitt. Der
Pausenverkauf könne in das Schülerbistro der Mensa wechseln. Im Aulabereich stünden
damit vier vollwertige Klassenzimmer zur Verfügung. Zusätzlich könne der
Mehrzweck-, ein Informatikraum und einer der Musikräume im Bauabschnitt I als
Klassenraum genutzt werden. Aus dem Bereich des Gymnasiums könnte die
Realschule weitere Räume (z.B. Werken und/oder den Mehrzweckraum)
übergangsweise für ein Jahr nutzen. Zusätzlich
befänden sich im V. Bauabschnitt noch nicht sanierte Aufenthalts- und Bibliotheks-
und Arbeitsbereiche, die sich z.B. für die Kurse der Oberstufe anböten.
Wie bereits in mehreren Besprechungen mit den beiden
Schulen erkennbar, gebe es hinsichtlich des notwendigen Raumbedarfs
unterschiedliche Auffassungen. Die Schulen drängten auf die jenseits der
Baustraße liegenden Pavillons und begründeten dies mit gestiegenen
Anforderungen im Schulbetrieb. Für das Kreisbauamt sei maßgeblich das
genehmigte schulaufsichtliche Raumprogramm mit dem zusätzlichen Raumangebot
durch die 598 qm HNF große IZBB-Baumaßnahme. Diese Genehmigung der
Gesamtmaßnahme spiegele sich auch im Raumangebot nach der Fertigstellung aller
Bauabschnitte wieder. Es sei dem Kreisbauamt durchaus bewusst, dass während der
Generalsanierung Einschränkungen räumlicher, wegemäßiger und Lärm belästigender
Art für die Schulen schwierig und mit einem wesentlichen Mehraufwand in der
Koordination und Stundenplangestaltung verbunden seien. Jedoch löse der
Landkreis mit beträchtlichem finanziellem Aufwand für diese Großbaumaßnahme bereits
lang bestehende Missstände und die räumlichen Einschränkungen würden nur noch
ein Schuljahr andauern.
Die Nutzung der Pavillons als Klassenräume sehe das
Kreisbauamt mit erheblichem Gefahrenpotenzial verbunden, da hier die
Baustellenzufahrt quere und eine sichere Zuwegung nur mit hohen zusätzlichen
Kosten realisiert werden könne.
Mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem
Busunternehmen seien vor Ort Möglichkeiten einer verkehrssicheren Erschließung
der Schulen sowie der Baustelle abgeklärt worden. In diesem Termin sei von
allen Beteiligten einhellig festgestellt worden, dass die Verlegung der
Baustelleneinrichtung auf den derzeitigen Lehrerparkplatz aus
Verkehrssicherheitsgründen nicht möglich sei und abgelehnt hätte werden müssen.
Die jetzt vorhandene Baustellenzufahrt und Einrichtung sei als einzig sinnvolle
Ausfahrt bestätigt worden.
Nachdem die Schule den Landtagsabgeordneten Rüth zu
ihrer Interessensvertretung eingeschaltet habe und Herr Siegel mit einem
Schreiben an den Ministerialbeauftragten Herrn Schmitt, Würzburg, um dringende
Unterstützung für die „unumgängliche“ Pavillonnutzung gebeten habe, würde die
Verwaltung vorschlagen, mit einem temporären Brückenbauwerk die Pavillonbauten
über die Baustraße zu erschließen, jedoch verursache dies nicht zu vertretende
Mehrkosten von ca. 50.000 €.
Da nach Ansicht des Kreisbauamtes die Pavillonnutzung
während des IV. Bauabschnittes nachgewiesenermaßen nicht erforderlich sei, die
Schulen jedoch diese zusätzlichen Räume dringend nutzen möchten, sollten die
Schulen diese Querung der Baustraße verantwortlich beaufsichtigen und
Regelungen treffen, damit die Schülerinnen und Schüler nicht über diesen
offenen Bereich die Baustelle betreten. Die Bauleitung könnte für diesen
Bereich Schritttempo für die Baustellenfahrzeuge anordnen und die Querung
könnte außerhalb der Unterrichtszeiten durch ein provisorisches Bauzauntor
verschlossen werden (Hausmeister). Für diese Regelung sollte ein Vorort-Termin
mit Schulen, Bauleitung und Straßenverkehrsbehörde zur Abstimmung stattfinden.
Landrat Schwing sagt, dass offensichtlich keine
interne Lösung gefunden werden könne und unvereinbare Meinungen aufeinander
prallen. Der Landkreis müsse nicht nur für den äußeren Rahmen (wie Ausstattung
und Sachbedarf) sorgen, sondern auch die Finanzen im Auge behalten. Für
ihn habe es den Anschein, Geld spiele für
die Schulen keine Rolle mehr. Man befinde sich mit dem IV. Bauabschnitt derzeit
auf einer Zielgeraden mit einem Eingriff, der ein Jahr dauere. Den Betroffenen könnten
seiner Meinung nach für diesen Zeitraum Einschränkungen zugemutet werden. Da
die Schulen auf einer Pavillonnutzung bestünden, wolle man ihnen dennoch
entgegen kommen. Den Bau einer Brücke
halte er wirtschaftlich unangemessen. Organisatorische Vorkehrungen müssten
sowohl von Seiten der Schule, als auch des Kreisbauamtes und des Bauleiters getroffen
werden. Eine andere Lösung sei ebenfalls denkbar, allerdings müssten die
Schulen dann Einschränkungen, wie z. B. verstärkt Nachmittagsunterricht,
hinnehmen.
Kreisrat Fischer pflichtet Landrat Schwing bei;
Lehrerinnen/Lehrer und Schülerinnen/Schüler müssten Verständnis aufbringen
können.
Landrat Schwing schlägt ein Gespräch aller Beteiligten
vor Ort vor.
Kreisrat Oettinger warnt davor, blauäugig „irgendwelchen
Laienverkehr“ über eine Baustelle zu lassen. Er schlage vor, beiden
Schulleitern mitzuteilen, dass die vorhandenen Räumlichkeiten bis zum
Schuljahresbeginn aufgeteilt werden sollten und für ein Jahr in eigener
Zuständigkeit ein geordneter Unterrichtsablauf garantiert werden solle. Er
verstehe nicht, warum das Kreisbauamt den Schulen Nutzungsvorschläge unterbreiten
müsse.
Landrat Schwing führt als Vergleich das hohe
Verkehrsaufkommen am „Stachus“ in Elsenfeld an, der von den Schülerinnen und
Schülern täglich problemlos überquert werde. Was die Baustraße am Schulzentrum
Elsenfeld betreffe, könne der Bauleiter ein Auge auf zu schnell fahrende
Lkw-Fahrer werfen.
Kreisrat Demel bemerkt, dass durch den Landkreis im
Vorfeld die rechtliche Seite abzuklären sei, um mögliche Klagen des
Elternbeirats zu vermeiden.
Landrat Schwing meint, dass man keine absolute
Sicherheit erzielen könne, auch rechtlich nicht. Weder die Schule, noch der
Landkreis wolle die komplette Verantwortung übernehmen.
Kreisrat R. Köhler äußert, Schülerinnen und Schülern
ab der 5. Klasse müsse mehr zugetraut werden. Auf die Frage, was mit den
Pavillons geschehe, wenn diese nicht mehr benötigt würden, antwortet Landrat
Schwing, dass die Pavillons gekauft worden seien, daher keine Mietkosten
verursachten und allgemein für Baumaßnahmen des Landkreises zur Verfügung
stünden. Der Kauf der Pavillons sei
kostengünstiger gewesen als eine Anmietung.
Kreisbaumeisterin Schulz fügt an, die Pavillons seien
zurzeit zur Hälfte mit Lagergut aus beiden Schulen belegt. Im Rahmen des Konjunkturpaketes
entstehe eventuell ein Bedarf an der Realschule Obernburg.
Kreisrätin Becker möchte wissen, ob von juristischer
Seite abgeklärt worden sei, ob der Landkreis die Haftung für die Baustraße zu
übernehmen habe. Auch sie sehe Gefahrenpotential für die Schülerinnen und
Schüler beim Überqueren, unbeachtet dessen, wie hoch das Verkehrsaufkommen sei.
Landrat Schwing erklärt, dass es sich um eine
Privatstraße handele und somit die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gelte.
Haftbar sei die-/derjenige, die/der gegen die Straßenverkehrs-Ordnung verstoße.
Kreisrat Schmedding erinnert an die jahrelangen
Kanalbauten der Kommunen im Landkreis und daran, dass die Schülerinnen und
Schüler in diesen Bereichen ihren Schulweg beschritten hätten. Eigenverantwortung
sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch der Lehrkräfte gehöre dazu.
Dem Vorschlag eines zentralen Übergangs durch Kreisrat
Bein fügt Landrat Schwing an, dass ein Zebrastreifen denkbar sei.
Kreisrat Lieb sagt, man solle die Nutzung der
Pavillons in Betracht ziehen und sicherheitsrelevante Vorkehrungen treffen,
z.B. mit Bauzäunen, Gelbblinkanlage, etc. Schicke man statt der Jüngeren ältere
Schülerinnen und Schüler, die mit der Straßenverkehrs-Ordnung vertraut sein
müssten, zum Unterricht in die Pavillons, sollte es keine Probleme geben.
Kreisrat Schüßler meint, dass bei Treffen aller
Vorkehrungen nichts passieren könne. Den Jugendlichen müsse man mehr zutrauen.
Landrat Schwing wiederholt seinen Vorschlag des gemeinsamen
Gesprächs aller Beteiligten (Kreisbauamt, Schulen, Straßenverkehrsbehörde und evtl.
Polizei). Mit gegenseitigem Verständnis und Kooperationsbereitschaft könne die
Übergänge betreffend mit minimalem zusätzlichem Aufwand zu großer Sicherheit
gelangt werden, die Schulen könnten Pavillonbauten zusätzlich nutzen, und eine
vernünftige Lösung wäre gefunden.
Dieser Termin solle laut Landrat Schwing noch im April
2009 stattfinden.
Die
Mitglieder des Bauausschusses stimmen diesem Vorschlag einstimmig zu.