Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 05.05.1997
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.05.2002 SZ-01XQ1AZ |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing bemerkte, daß dieser
Punkt nicht auf der Tagesordnung für die heutige Bauausschußsitzung stehe, da
die 14-tägige Einspruchsfrist gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Bauausschusses vom 05.05.1997 erst am 20.06.1997 ende. Die Verwaltung bitte
aber trotzdem, diese Niederschrift bereits heute anzuerkennen. Sollten von
Bauausschußmitgliedern bis 20.06.1997 noch Einwendungen schriftlich vorgebracht
werden, werden diese selbstverständlich in der Bauausschußsitzung am 21.07.1997
behandelt.
Durch den Bauausschuß wurde
daraufhin einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Die Niederschrift über die Sitzung
des Bauausschusses vom 05.05.1997 gilt als anerkannt, vorausgesetzt, daß bis
zum Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist (20.06.1997) keine Einwendungen
schriftlich geltend gemacht werden.