Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Anerkennung der Sitzungsniederschrift vom 05.05.1997

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.05.2002   SZ-01XQ1AZ 
Beschluss:einstimmig beschlossen
Abstimmung:JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing bemerkte, daß dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung für die heutige Bauausschußsitzung stehe, da die 14-tägige Einspruchsfrist gegen die Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 05.05.1997 erst am 20.06.1997 ende. Die Verwaltung bitte aber trotzdem, diese Niederschrift bereits heute anzuerkennen. Sollten von Bauausschußmitgliedern bis 20.06.1997 noch Einwendungen schriftlich vorgebracht werden, werden diese selbstverständlich in der Bauausschußsitzung am 21.07.1997 behandelt.

 

Durch den Bauausschuß wurde daraufhin einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 05.05.1997 gilt als anerkannt, vorausgesetzt, daß bis zum Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist (20.06.1997) keine Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.

 

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