Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2.1: Müllhaushalt 2009: Anschluss der Gemeinden an die Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG)

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Sitzung:16.12.2008   NU/038/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Amtsrätin Heim gab folgenden Sachstandsbericht:

 

Im Sommer 2004 beschloss der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz, die zentrale Abfallgebührenstelle einzurichten und die An-, Ab- oder Ummeldung von Abfallbehältnissen sowie die Abfallgebührenerhebung Zug um Zug von den Gemeinden zur Landkreisverwaltung zurück zu nehmen. Begonnen wurde zum 01.01.2005 mit den Kommunen Collenberg, Großheubach und Miltenberg. Zum 01.01.2009 werden nun die letzten 5 verbliebenen Gemeinden an die Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG) angeschlossen. Es sind dies Erlenbach, Großwallstadt, Klingenberg, Schneeberg und Sulzbach mit insgesamt 29.275 Einwohnern.

 

Wie bereits mehrfach berichtet, war die Einrichtung der ZAG mit wesentlich mehr Arbeit verbunden als ursprünglich angenommen, da der Datenbestand in unserem EDV-Programm nicht aktuell war und zeitaufwändig auf den neuesten Stand gebracht werden musste. Außerdem musste oft in mühevoller Kleinarbeit der Verbleib von Mülltonnen vor Ort über Jahre hinweg nachvollzogen und aufgeklärt werden. Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit wie Mitteilungen in den gemeindlichen Amtsblättern, Blickpunkt mil oder dem Versenden von Info-Briefen sowie der Überprüfung von Eigentümerdaten im Vorfeld von Briefaktionen konnten nicht alle Grundstückseigentümer erreicht und Daten berichtigt werden. Die Eigentümer und Abfallgebührenschuldner meldeten sich, wenn überhaupt, erst nach Versenden der Gebührenbescheide, was für die Kollegen in der Gebührenstelle wieder Mehrarbeit durch die Berichtigung der Jahressollstellung bedeutete.

 

Eine besondere Herausforderung stellte und stellt der Anschluss der letzen 5 Gemeinden an die ZAG auch deshalb dar, weil er mit der Neuverteilung der Mülltonnen im Landkreis zusammen fällt. Sehr viele Bürgerinnen und Bürger wurden hierdurch aufgerüttelt und haben andere Mülltonnen angemeldet oder sich telefonisch über ihre Mülltonnendaten erkundigt. Bedingt durch die zeitweilige Veränderungssperre im Datenbestand haben sich nun Hunderte von Mülltonnenänderungswünschen angesammelt, die nun abgearbeitet werden müssen.

 

Die Einrichtung der Zentralen Abfallgebührenstelle bringt aber auch viel Erfreuliches:

 

·        Die Bürgerinnen und Bürger gewöhnen sich schnell daran, dass für Mülltonnenänderungen und die Gebührenerhebung nun das Landratsamt zuständig ist. In der Regel wenden sich unsere Kunden nach 3 – 4 Monaten Übergangszeit direkt an uns ohne den Weg über die Gemeinden, wobei diese insbesondere älteren Menschen weiterhin gerne behilflich sind.

·        Der Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung wird einheitlich vollzogen.

·        Der Mülltonnenbestand im Landkreis wurde aktualisiert und es ist bei Anfragen sofort nachvollziehbar, wo welche Mülltonne vor Ort steht.

·        Die Gebühreneinnahmen für die Mülltonnen haben sich positiv entwickelt. Trotz derzeit nichteinbringlicher Gebühren in Höhe von knapp 37.000 €/für die Jahre 2005 bis 2007, die auch im Wege von Beitreibungsmaßnahmen wie Abgabe an den Gerichtsvollzieher nicht eingenommen werden können, ist das Gebührenaufkommen angestiegen und zwar von 12.509.131,-- € im Jahr 2004 auf 13.123.167,-- € im Jahr 2007. Dies sind Mehreinnahmen von 614.036,-- €.

 

Insgesamt gesehen war somit die Einrichtung einer Zentralen Abfallgebührenstelle beim Landkreis Miltenberg eine richtige Entscheidung und das Pilotprojekt kann mit Übernahme der letzten Gemeinden als erfolgreich abgeschlossen angesehen werden.

 

Landrat Schwing bedankte sich für die Informationen. Man könne sehen, dass die letzten Jahre über hart gearbeitet worden sei. Durch den Einsatz von Chips habe man einen lückenlosen Überblick und eine Kontrollmöglichkeit gegenüber dem Abfuhrunternehmen, was bislang nicht möglich gewesen sei. Das System diene zudem der Gebührengerechtigkeit, jede der 32 Kommunen werde gleich behandelt.

 

Auf die Frage von Kreisrat Maurer, wie mit Mülltonnen, die versehentlich bei der Einsammelaktion nicht herausgestellt worden seien, verfahren werde, antwortete Regierungsamtmann Röcklein, dass die Einsammelaktion des Eigentümers, der Fa. SITA,  demnächst abgeschlossen, eine weitere Einsammelaktion nicht geplant sei und man mit der Rücklaufquote sehr zufrieden sei. Mehr könne er in öffentlicher Sitzung nicht dazu sagen.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nahm von diesen Ausführungen zustimmend Kenntnis. 

 

 

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