Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2.1: Müllhaushalt 2009: Anschluss der Gemeinden an die Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.12.2008 NU/038/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Amtsrätin
Heim gab folgenden Sachstandsbericht:
Im Sommer 2004 beschloss der Ausschuss für Natur- und
Umweltschutz, die zentrale Abfallgebührenstelle einzurichten und die An-, Ab-
oder Ummeldung von Abfallbehältnissen sowie die Abfallgebührenerhebung Zug um
Zug von den Gemeinden zur Landkreisverwaltung zurück zu nehmen. Begonnen wurde
zum 01.01.2005 mit den Kommunen Collenberg, Großheubach und Miltenberg. Zum
01.01.2009 werden nun die letzten 5 verbliebenen Gemeinden an die Zentrale
Abfallgebührenstelle (ZAG) angeschlossen. Es sind dies Erlenbach,
Großwallstadt, Klingenberg, Schneeberg und Sulzbach mit insgesamt 29.275
Einwohnern.
Wie bereits mehrfach berichtet, war die Einrichtung
der ZAG mit wesentlich mehr Arbeit verbunden als ursprünglich angenommen, da
der Datenbestand in unserem EDV-Programm nicht aktuell war und zeitaufwändig
auf den neuesten Stand gebracht werden musste. Außerdem musste oft in
mühevoller Kleinarbeit der Verbleib von Mülltonnen vor Ort über Jahre hinweg
nachvollzogen und aufgeklärt werden. Trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit wie
Mitteilungen in den gemeindlichen Amtsblättern, Blickpunkt mil oder dem
Versenden von Info-Briefen sowie der Überprüfung von Eigentümerdaten im Vorfeld
von Briefaktionen konnten nicht alle Grundstückseigentümer erreicht und Daten
berichtigt werden. Die Eigentümer und Abfallgebührenschuldner meldeten sich,
wenn überhaupt, erst nach Versenden der Gebührenbescheide, was für die Kollegen
in der Gebührenstelle wieder Mehrarbeit durch die Berichtigung der
Jahressollstellung bedeutete.
Eine besondere Herausforderung stellte und stellt der
Anschluss der letzen 5 Gemeinden an die ZAG auch deshalb dar, weil er mit der
Neuverteilung der Mülltonnen im Landkreis zusammen fällt. Sehr viele
Bürgerinnen und Bürger wurden hierdurch aufgerüttelt und haben andere
Mülltonnen angemeldet oder sich telefonisch über ihre Mülltonnendaten
erkundigt. Bedingt durch die zeitweilige Veränderungssperre im Datenbestand
haben sich nun Hunderte von Mülltonnenänderungswünschen angesammelt, die nun
abgearbeitet werden müssen.
Die Einrichtung der Zentralen Abfallgebührenstelle
bringt aber auch viel Erfreuliches:
· Die Bürgerinnen
und Bürger gewöhnen sich schnell daran, dass für Mülltonnenänderungen und die
Gebührenerhebung nun das Landratsamt zuständig ist. In der Regel wenden sich
unsere Kunden nach 3 – 4 Monaten Übergangszeit direkt an uns ohne den Weg über
die Gemeinden, wobei diese insbesondere älteren Menschen weiterhin gerne
behilflich sind.
· Der Vollzug der
Abfallwirtschaftssatzung wird einheitlich vollzogen.
· Der
Mülltonnenbestand im Landkreis wurde aktualisiert und es ist bei Anfragen
sofort nachvollziehbar, wo welche Mülltonne vor Ort steht.
· Die
Gebühreneinnahmen für die Mülltonnen haben sich positiv entwickelt. Trotz
derzeit nichteinbringlicher Gebühren in Höhe von knapp 37.000 €/für die Jahre
2005 bis 2007, die auch im Wege von Beitreibungsmaßnahmen wie Abgabe an den
Gerichtsvollzieher nicht eingenommen werden können, ist das Gebührenaufkommen
angestiegen und zwar von 12.509.131,-- € im Jahr 2004 auf 13.123.167,-- € im
Jahr 2007. Dies sind Mehreinnahmen von 614.036,-- €.
Insgesamt gesehen war somit die Einrichtung einer
Zentralen Abfallgebührenstelle beim Landkreis Miltenberg eine richtige
Entscheidung und das Pilotprojekt kann mit Übernahme der letzten Gemeinden als
erfolgreich abgeschlossen angesehen werden.
Landrat Schwing bedankte sich für die Informationen.
Man könne sehen, dass die letzten Jahre über hart gearbeitet worden sei. Durch
den Einsatz von Chips habe man einen lückenlosen Überblick und eine
Kontrollmöglichkeit gegenüber dem Abfuhrunternehmen, was bislang nicht möglich
gewesen sei. Das System diene zudem der Gebührengerechtigkeit, jede der 32 Kommunen
werde gleich behandelt.
Auf die Frage von Kreisrat Maurer, wie mit Mülltonnen,
die versehentlich bei der Einsammelaktion nicht herausgestellt worden seien,
verfahren werde, antwortete Regierungsamtmann Röcklein, dass die
Einsammelaktion des Eigentümers, der Fa. SITA,
demnächst abgeschlossen, eine weitere Einsammelaktion nicht geplant sei
und man mit der Rücklaufquote sehr zufrieden sei. Mehr könne er in öffentlicher
Sitzung nicht dazu sagen.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nahm von
diesen Ausführungen zustimmend Kenntnis.