Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung: Wunschleistungen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.12.2008 NU/038/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsrat Hoffmann teilte mit, dass man gerne im
Rahmen der Möglichkeiten auch Sonderwünsche der Kundinnen und Kunden erfüllen
wolle.
Ein aktuelles Beispiel:
Im Zuge der zunehmenden Papierflut wechseln immer mehr
der Bürgerinnen und Bürger zu größeren Papiertonnen, können oder wollen jedoch
aus den unterschiedlichsten Gründen keine 240-l-Papiertonne verwenden und
beantragen zwei 120-l-Papiertonnen. Eigentlich eine einfache Sache, aber durch
die zweite Papiertonne entstehen zusätzliche Kosten für das zweite Gefäß
selbst, für jede Leerung durch unsere Vertragsfirma, für die Aufstellung des
zweiten Gefäßes und natürlich auch Verwaltungsaufwand. Man schlage vor,
derartige Wunschleistungen zu erfüllen, wenn die Kundinnen und Kunden bereit
seien, die entsprechenden Kosten zu
tragen. Am Beispiel von zwei 120-l-Papiertonnen anstelle einer
240-l-Papiertonne betrage der Aufwand gerundet 25,-- € im Jahr.
Man bitte die Ausschussmitglieder um Zustimmung, dass,
wie in diesen Fällen und in künftigen vergleichbaren Fällen, nach dem Vorschlag
gehandelt werden darf.
Landrat Schwing merkte an, dass man damit das eine
oder andere Problem lösen könne.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste
sodann einstimmig folgenden Beschluss:
Der Umweltausschuss stimmt dem Vorschlag der
Landkreisverwaltung zu, soweit möglich und finanziell machbar, Wunschleistungen
der Kundinnen und Kunden der Kommunalen Abfallwirtschaft zu ermöglichen und auf
der Basis des § 7 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 8 Satz 2 der Abfallgebührensatzung
nach Aufwand abzurechnen.