Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung: Wunschleistungen

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Sitzung:16.12.2008   NU/038/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsrat Hoffmann teilte mit, dass man gerne im Rahmen der Möglichkeiten auch Sonderwünsche der Kundinnen und Kunden erfüllen wolle.

 

Ein aktuelles Beispiel:

Im Zuge der zunehmenden Papierflut wechseln immer mehr der Bürgerinnen und Bürger zu größeren Papiertonnen, können oder wollen jedoch aus den unterschiedlichsten Gründen keine 240-l-Papiertonne verwenden und beantragen zwei 120-l-Papiertonnen. Eigentlich eine einfache Sache, aber durch die zweite Papiertonne entstehen zusätzliche Kosten für das zweite Gefäß selbst, für jede Leerung durch unsere Vertragsfirma, für die Aufstellung des zweiten Gefäßes und natürlich auch Verwaltungsaufwand. Man schlage vor, derartige Wunschleistungen zu erfüllen, wenn die Kundinnen und Kunden bereit seien,  die entsprechenden Kosten zu tragen. Am Beispiel von zwei 120-l-Papiertonnen anstelle einer 240-l-Papiertonne betrage der Aufwand gerundet 25,-- € im Jahr.

 

Man bitte die Ausschussmitglieder um Zustimmung, dass, wie in diesen Fällen und in künftigen vergleichbaren Fällen, nach dem Vorschlag gehandelt werden darf.

 

Landrat Schwing merkte an, dass man damit das eine oder andere Problem lösen könne.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste sodann einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Umweltausschuss stimmt dem Vorschlag der Landkreisverwaltung zu, soweit möglich und finanziell machbar, Wunschleistungen der Kundinnen und Kunden der Kommunalen Abfallwirtschaft zu ermöglichen und auf der Basis des § 7 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 8 Satz 2 der Abfallgebührensatzung nach Aufwand abzurechnen.

 

 

 

 

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