Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Bezuschussung der beiden Arbeitslosen-Cafés in Miltenberg und Obernburg (Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.08)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.12.2008 KA/044/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsrat
Feil gab folgende Informationen bekannt:
Es
wurde von der SPD-Fraktion am 13.11.2008 der Antrag gestellt, den beiden
Arbeitslosen-Cafés in Miltenberg (Café fArbe) und Obernburg (Café Fifty) einen
einmaligen Zuschuss von jeweils 5.000,-- € zukommen zu lassen. Die Cafés nähmen
Aufgaben im Bereich der Beratung der Arbeitslosen,
Hilfestellungen bei Antragstellungen sowie Hilfe bei der Integration und
Schaffung der Teilhabe am kulturellen Leben wahr.
Die beiden Arbeitslosen-Cafés wurden über das Projekt
Leila 50 der ARGE Miltenberg ins Leben gerufen. Das Café Fifty wird
durch den Verein Café Sozial e.V. getragen, der auch das Café Oase in der Stadt
Aschaffenburg und das Café Arbeit in Alzenau betreibt. Die Kosten für die
Miete, die Personalkosten des Leiters und die sonstigen Betriebskosten werden
aus Spendenmitteln aufgebracht. Die Finanzierung des Café fArbe erfolgt durch
den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e. V., in dessen Räumlichkeiten
das Café sich befindet.
Für die Betreuung von Arbeitslosen sind
vorrangig die Arbeitsagentur sowie die ARGE Miltenberg zuständig. Durch die gemeinsame
Arbeit mit der Arbeitsagentur in der ARGE Miltenberg engagiert sich der
Landkreis Miltenberg bereits in diesem Tätigkeitsfeld und war auch bei der
Gründung der Arbeitslosencafés involviert. Die ARGE hat sich inzwischen aus der
Finanzierung des Projektes zurückgezogen. Augenblicklich
werden nur noch Trägerpauschalen in Höhe von 200,-- € je Person für die fünf
beim Café Fifty im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitgelegenheit beschäftigten
Personen gezahlt. Eine Kostenbeteiligung der
Arbeitsagentur ist nicht beabsichtigt. Wie ein möglicher Zuschuss verwandt
würde, kann nicht festgestellt werden, da dem Landratsamt Miltenberg keine
Beurteilungsmöglichkeit über die Mittelverwendung oder die Kostenstruktur der
Cafés zu Verfügung steht.
Darüber hinaus handelt es sich beim
vorliegenden Antrag um einen Antrag auf Übernahme einer freiwilligen Aufgabe
durch den Landkreis Miltenberg. In Anbetracht der Vielzahl von freiwilligen
Aufgaben, die der Landkreis bereits wahrnimmt und die auch immer wieder
herangetragen werden, kann eine solche Übernahme einer freiwilligen Aufgabe
regelmäßig nur erfolgen, wenn keine andere Stelle für diese Aufgabe zuständig
ist. Die Kosten der Aufgabe wären durch die Landkreiskommunen im Rahmen der
Kreisumlage zu tragen. Eine Ausweitung der freiwilligen Aufgaben des
Landkreises erscheint unter Beachtung der Zuständigkeitsregelungen und der
Verpflichtung zur Beachtung der kommunalen Haushaltsgrundsätze nicht
angemessen.
Landrat Schwing ergänzte, dass es im Landkreis
Aschaffenburg ebenfalls von der SPD-Kreistagsfraktion einen Antrag für die
Cafés im Landkreis Aschaffenburg gegeben
habe, welcher vom dortigen Kreisausschuss vor Monaten abgelehnt worden sei.
Kreisrat Dr. Schüren stellte den Antrag, Kreisrätin
Weitz, die als Nichtmitglied der Sitzung beiwohnte, das Rederecht einzuräumen.
Der Kreisausschuss beschloss sodann einstimmig,
Kreisrätin Weitz das Rederecht einzuräumen.
Kreisrätin Weitz führte aus, dass sich die ARGE
Miltenberg zwischenzeitlich aus der Finanzierung des Projektes zurückgezogen
habe und hier der Knackpunkt des Problems liege. Insbesondere das Café Fifty in
Obernburg habe zu kämpfen. Der Trägerverein sei noch sehr jung und habe sich
erst im Juni gegründet als die Diakonie ihre Trägerschaft zurückgezogen habe.
Die Bestrebungen, das Café lebensfähig zu erhalten, seien sehr intensiv. Ab Januar 2009 fallen Mietkosten an, die bisher von der Diakonie gezahlt worden
seien, aber nicht mehr gezahlt werden, da der Mietvertrag auslaufe. Nun gelte
es, die ersten Monate zu überbrücken. Sie wolle darauf hinweisen, dass es im
Café Fifty nicht nur um die Beratung und Unterstützung von Arbeitslosen ginge,
sondern auch darum, dass beide Cafés einen sehr wichtigen Beitrag zur sozialen
Infrastruktur im Landkreis leisten, wovon alle Gemeinden Nutznießer seien, da
auch Menschen mit geringem Einkommen diesen Treffpunkt nutzen und eine
Kommunikation gefördert werden könne, die sehr wichtig für diese Menschen sei.
Sie frage sich, wie sich der Landkreis in Zukunft aufstellen wolle, wenn
wichtige soziale Projekte nicht als Pflichtaufgabe, sondern als freiwillige
Aufgabe gesehen werden.
Landrat Schwing entgegnete, dass solche Bitten des
Öfteren vorgetragen werden und der Landkreis immer dann um Unterstützung
gebeten werde, wenn sich jemand anders aus der Verpflichtung zurückziehe.
Kreisrat Dr. Linduschka sagte er selbst kenne die
Probleme des Cafés Fifty in Obernburg und seiner neuen Trägerschaft. Dieses
Café nehme Aufgaben für eine Klientel wahr, die
besondere Aufmerksamkeit und Behandlung verdiene, was auch für den
Landkreis wichtig sei. Wenn die Klarlegung dieser Fälle überzeugend und eine
Nachweisbarkeit der Mittel gegeben sei, dann unterstütze er den Antrag der
SPD-Fraktion.
Kreisrat Dr. Schüren stellte hinsichtlich der Aussage
von Kreisrat Dr. Linduschka klar, dass man die einmaligen Zuschüsse nur in
Verbindung mit einem genauen Verwendungsnachweis zahlen wolle.
Landrat Schwing schlug sodann eine
Sitzungsunterbrechung vor, um gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden
nichtöffentlich eine Lösungsidee zu beraten.
Landrat Schwing
gab danach bekannt, dass es im Landkreis Miltenberg Stiftungen und Fonds
gebe, bei denen man einen Geldbetrag, dessen Höhe noch
nicht bezifferbar sei, beantragen werde. Der Haushalt des Landkreises würde somit nicht
belastet und Präzedenzfälle würden vermieden. Voraussetzung sei natürlich ein
genauer Verwendungsnachweis durch die Trägerschaft.
Der Kreisausschuss erklärte sich sodann einstimmig mit
der von Landrat Schwing vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.