Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Bezuschussung der beiden Arbeitslosen-Cafés in Miltenberg und Obernburg (Antrag der SPD-Fraktion vom 13.11.08)

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Sitzung:08.12.2008   KA/044/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsrat Feil gab folgende Informationen bekannt:

 

Es wurde von der SPD-Fraktion am 13.11.2008 der Antrag gestellt, den beiden Arbeitslosen-Cafés in Miltenberg (Café fArbe) und Obernburg (Café Fifty) einen einmaligen Zuschuss von jeweils 5.000,-- € zukommen zu lassen. Die Cafés nähmen Aufgaben im Bereich der Beratung der Arbeitslosen, Hilfestellungen bei Antragstellungen sowie Hilfe bei der Integration und Schaffung der Teilhabe am kulturellen Leben wahr.

 

Die beiden Arbeitslosen-Cafés wurden über das Projekt Leila 50 der ARGE Miltenberg ins Leben gerufen. Das Café Fifty wird durch den Verein Café Sozial e.V. getragen, der auch das Café Oase in der Stadt Aschaffenburg und das Café Arbeit in Alzenau betreibt. Die Kosten für die Miete, die Personalkosten des Leiters und die sonstigen Betriebskosten werden aus Spendenmitteln aufgebracht. Die Finanzierung des Café fArbe erfolgt durch den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e. V., in dessen Räumlichkeiten das Café sich befindet.

 

Für die Betreuung von Arbeitslosen sind vorrangig die Arbeitsagentur sowie die ARGE Miltenberg zuständig. Durch die gemeinsame Arbeit mit der Arbeitsagentur in der ARGE Miltenberg engagiert sich der Landkreis Miltenberg bereits in diesem Tätigkeitsfeld und war auch bei der Gründung der Arbeitslosencafés involviert. Die ARGE hat sich inzwischen aus der Finanzierung des Projektes zurückgezogen. Augenblicklich werden nur noch Trägerpauschalen in Höhe von 200,-- € je Person für die fünf beim Café Fifty im Rahmen einer gemeinnützigen Arbeitgelegenheit beschäftigten Personen gezahlt. Eine Kostenbeteiligung der Arbeitsagentur ist nicht beabsichtigt. Wie ein möglicher Zuschuss verwandt würde, kann nicht festgestellt werden, da dem Landratsamt Miltenberg keine Beurteilungsmöglichkeit über die Mittelverwendung oder die Kostenstruktur der Cafés zu Verfügung steht.

 

Darüber hinaus handelt es sich beim vorliegenden Antrag um einen Antrag auf Übernahme einer freiwilligen Aufgabe durch den Landkreis Miltenberg. In Anbetracht der Vielzahl von freiwilligen Aufgaben, die der Landkreis bereits wahrnimmt und die auch immer wieder herangetragen werden, kann eine solche Übernahme einer freiwilligen Aufgabe regelmäßig nur erfolgen, wenn keine andere Stelle für diese Aufgabe zuständig ist. Die Kosten der Aufgabe wären durch die Landkreiskommunen im Rahmen der Kreisumlage zu tragen. Eine Ausweitung der freiwilligen Aufgaben des Landkreises erscheint unter Beachtung der Zuständigkeitsregelungen und der Verpflichtung zur Beachtung der kommunalen Haushaltsgrundsätze nicht angemessen.

 

Landrat Schwing ergänzte, dass es im Landkreis Aschaffenburg ebenfalls von der SPD-Kreistagsfraktion einen Antrag für die Cafés  im Landkreis Aschaffenburg gegeben habe, welcher vom dortigen Kreisausschuss vor Monaten abgelehnt worden sei.

 

Kreisrat Dr. Schüren stellte den Antrag, Kreisrätin Weitz, die als Nichtmitglied der Sitzung beiwohnte,  das Rederecht einzuräumen.

 

Der Kreisausschuss beschloss sodann einstimmig, Kreisrätin Weitz das Rederecht einzuräumen.

 

Kreisrätin Weitz führte aus, dass sich die ARGE Miltenberg zwischenzeitlich aus der Finanzierung des Projektes zurückgezogen habe und hier der Knackpunkt des Problems liege. Insbesondere das Café Fifty in Obernburg habe zu kämpfen. Der Trägerverein sei noch sehr jung und habe sich erst im Juni gegründet als die Diakonie ihre Trägerschaft zurückgezogen habe. Die Bestrebungen, das Café lebensfähig zu erhalten, seien sehr intensiv.  Ab Januar 2009 fallen Mietkosten an,  die bisher von der Diakonie gezahlt worden seien, aber nicht mehr gezahlt werden, da der Mietvertrag auslaufe. Nun gelte es, die ersten Monate zu überbrücken. Sie wolle darauf hinweisen, dass es im Café Fifty nicht nur um die Beratung und Unterstützung von Arbeitslosen ginge, sondern auch darum, dass beide Cafés einen sehr wichtigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur im Landkreis leisten, wovon alle Gemeinden Nutznießer seien, da auch Menschen mit geringem Einkommen diesen Treffpunkt nutzen und eine Kommunikation gefördert werden könne, die sehr wichtig für diese Menschen sei. Sie frage sich, wie sich der Landkreis in Zukunft aufstellen wolle, wenn wichtige soziale Projekte nicht als Pflichtaufgabe, sondern als freiwillige Aufgabe gesehen werden.

 

Landrat Schwing entgegnete, dass solche Bitten des Öfteren vorgetragen werden und der Landkreis immer dann um Unterstützung gebeten werde, wenn sich jemand anders aus der Verpflichtung zurückziehe.

 

Kreisrat Dr. Linduschka sagte er selbst kenne die Probleme des Cafés Fifty in Obernburg und seiner neuen Trägerschaft. Dieses Café nehme Aufgaben für eine Klientel wahr, die  besondere Aufmerksamkeit und Behandlung verdiene, was auch für den Landkreis wichtig sei. Wenn die Klarlegung dieser Fälle überzeugend und eine Nachweisbarkeit der Mittel gegeben sei, dann unterstütze er den Antrag der SPD-Fraktion.

 

Kreisrat Dr. Schüren stellte hinsichtlich der Aussage von Kreisrat Dr. Linduschka klar, dass man die einmaligen Zuschüsse nur in Verbindung mit einem genauen Verwendungsnachweis zahlen wolle.

 

Landrat Schwing schlug sodann eine Sitzungsunterbrechung vor, um gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden nichtöffentlich eine Lösungsidee zu beraten.

 

Landrat Schwing  gab danach bekannt, dass es im Landkreis Miltenberg Stiftungen und Fonds gebe,  bei  denen man einen Geldbetrag, dessen Höhe noch nicht bezifferbar sei, beantragen werde.  Der Haushalt des Landkreises würde somit nicht belastet und Präzedenzfälle würden vermieden. Voraussetzung sei natürlich ein genauer Verwendungsnachweis durch die Trägerschaft.

 

Der Kreisausschuss erklärte sich sodann einstimmig mit der von Landrat Schwing vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.

 

 

 

 

 

 

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