Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Aufteilung und Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst in die Gemeinden Collenberg und Dorfprozelten, Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 20.10.2008 KA/043/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Landrat
Schwing teilte mit, dass über die Abgabe einer Zustimmungserklärung zur
Eingliederung des Kollenberger Forstes der Kreisausschuss bereits am 19.07.2007
beraten und beschlossen habe. Die erneute Vorlage dieses Tagesordnungspunktes
sei deshalb erforderlich geworden, weil der damals gefasste Beschluss des
Kreisausschusses nur die Zustimmung zur Eingliederung in das Gebiet der
Gemeinde Collenberg umfasst habe.
Zwischenzeitlich
haben mit Schreiben vom 03.09.2007 und 04.09.2007 die Gemeinden Collenberg und Dorfprozelten
gemeinsam bei der Regierung von Unterfranken die Aufteilung und Eingliederung
des gemeindefreien Gebietes „Kollenberger Forst“ beantragt.
Die
Regierung habe mit Schreiben vom 21.11.2007 mitgeteilt, dass keine dringenden
Gründe des öffentlichen Wohls ersichtlich seien, die einer Aufteilung und
Eingliederung gemäß den vorgelegten Unterlagen entgegenstehen würden. Die
Regierung beabsichtige daher den Erlass einer entsprechenden Verordnung zur
Aufteilung und Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst in
die Gemeinden Collenberg und Dorfprozelten.
Mit
Schreiben vom 25.08.2008 habe die Regierung nun das Landratsamt Miltenberg
gebeten, zu der beabsichtigten Aufteilung und Eingliederung des gemeindefreien
Gebietes Kollenberger Forstes einen Beschluss des zuständigen Gremiums
einzuholen.
Da
keine dringenden Gründe des öffentlichen Wohls der Aufteilung und Eingliederung
in die Gemeinden Collenberg und Dorfprozelten entgegenstehen, werde
vorgeschlagen, eine zustimmende Erklärung abzugeben.
Der Kreissausschuss fasste sodann
einstimmig folgenden Beschluss:
Der Kreisausschuss stimmt der von den
Gemeinden Collenberg und Dorfprozelten beantragten Aufteilung und Eingliederung
des gemeindefreien Gebietes „Kollenberger Forst“ in die Gemeinden Collenberg
und Dorfprozelten zu.