Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Umstufungsvereinbarung zur Aufstufung von Teilstrecken der Kreisstraßen MIL 22, MIL 38 und MIL 39 zur Staatsstraße 2313, Widmung des neu gebauten Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung der MIL 22 zur Staatsstraße

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.10.2008   KA/043/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Thiry, technischer Amtmann, Kreisbauamt, teilte Folgendes mit:

 

Bereits im Vorfeld wurde im Zuge der Herstellung einer Mainbrücke zwischen Sulzbach und Niedernberg in Verbindung mit dem Ausbau der Kreisstraße MIL 42 zwischen Kirchzell/Buch und Landesgrenze mit der Obersten Baubehörde in München festgelegt, dass nach Ablauf der Zuwendungsfristen für die Mainbrücke Teile der angrenzenden Kreisstraßen MIL 22, MIL 38 und MIL 39 eine Umstufung nach dem BayStrWG durchgeführt wird. Am 06.12.2007 wurde der Bauausschuss über die Aufstufung der Kreisstraße MIL 39 (Bereich Mainbrücke) und Teile der Kreisstraßen MIL 22 und MIL 38 informiert. Für eventuelle anfallende Kosten für Instandsetzungsarbeiten bzw. Deckensanierung aufgrund einer Streckenbegehung liegt die Zustimmung des Bauausschusses vor. Mit Schreiben vom 18.10.2007 hat der Landkreis das Umstufungsverfahren beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg beantragt. Die Widmungsumsetzung zur Staatstraße 2313 ist auf den 01.01.2009 vorgesehen.

 

Die vorliegende Umstufungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landkreis Miltenberg beinhaltet die vorgenannten Kreisstraßenabschnitte. Auf Grund ihrer Lage im Straßennetz (Mainbrücke) hat sich die Verkehrsbedeutung dieser Kreisstraßenabschnitte verändert. Sie dienen nunmehr als überregionale Verbindung des Verkehrs aus Richtung Süden und nordöstlich (Landkreis Miltenberg) über den Main und die zweibahnig ausgebaute Bundesstraße 469 nach Norden zu den Autobahnen A 3 und A 45, die den Ballungsraum Rhein–Main erschließen. Die folgenden Teilstrecken der Kreisstraßen sind gemäß ihrer jetzigen Verkehrsbedeutung zur Staatsstraße (St 2313) aufzustufen.

 

a)        Teilstrecke Kreisstraße MIL 22 zwischen Kreisverkehrsplatz Niedernberg und der Anschlussstelle B 469 Richtung Obernburg (von km 0,732 bis km 1,583) auf eine Länge von 0,851 km

b)        Teilstrecke Kreisstraße MIL 38 zwischen Kreisverkehrsplatz Niedernberg und Kreisverkehrsplatz Anschluss Mainbrücke / Großwallstadt (von km 11,438 bis km 14,128) auf eine Länge von 2,690 km

c)        Teilstrecke Kreisstraße MIL 39 zwischen Kreisverkehrsplatz Anschluss Mainbrücke / Großwallstadt bis Kreisverkehrsanlage bei Sulzbach / Anschluss an St 2309 (km 0,000 bis km 1,020) auf eine Länge von 1,020 km.

 

Im Gesamten werden 4,561 km Kreisstraßen auf der Grundlage des BayStrWG zur Staatsstraße aufgestuft. Die Aufstufung wird mit der Veröffentlichung im Bayer. Staatsanzeiger wirksam.

 

Nach Art. 9 Abs. 4 BayStrWG müssen die zu übergebenden Straßenteile an einen anderen Baulastträger in einem genügenden Ausbauzustand (baulich und verkehrsrechtlich) vorhanden sein. Die Verkehrsbelastung an den o. g. Streckenabschnitten hat nach der Fertigstellung der Mainbrücke erheblich zugenommen. Nach den amtlichen Verkehrszahlen stieg das Verkehrsaufkommen an der MIL 38 von 3.766 Kfz/24 h (Jahr 2000) auf 10.573 Kfz/24 h (Jahr 2005). Aus diesem Grunde wurde am 16.09.2008 eine Begehung gemeinsam mit dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg durchgeführt und etliche Mängel festgestellt. An der Kreisstraße MIL 22 ist die Asphaltbetondecke im Bauwerksbereich der B 469 stark verformt und weist erhebliche Spurrillen auf. Auf ca. 200 m² ist eine Deckensanierung durchzuführen. Ebenso ist auf einer Teilstrecke die Markierung abgängig und muss erneuert werden. Die zu erwartenden Instandsetzungskosten betragen bei der Deckensanierung ca. 3.665,- € und für die Markierung ca. 5.380,- €. Entlang der Kreisstraße MIL 38 weist die Asphaltdecke erhebliche Schäden auf: Spurrinnen, Längs- und Querrisse, offene und ausgemagerte Deckenstrukturen (Deckenaufbrüche). Teilweise sind Fahrbahnaufbrüche vorhanden, an denen der gesamte Oberbau gebrochen ist und sehr starke Randsetzungen. Für den Sanierungsaufwand fallen Kosten für Deckenerneuerung in Höhe von ca. 138.975,- €, Schadstellen Oberbau ca. 22.838,- € und Markierung in Höhe von ca. 6.044,- € an. Im Bereich der Kreisstraße MIL 39 (Brückenbereich mit Rampen) sind keine nennenswerten Schäden festgestellt. Zwischen dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg und dem Kreisbauamt wurde vereinbart, den Erstattungsbetrag in Höhe von 176.900,- € für die Instandsetzung/Sanierung im Jahre 2009 abzulösen. Mit der Zahlung an den neuen Baulastträger hat der Landkreis seine Unterhaltungsverpflichtungen nach Art. 9 Abs. 4 BayStrWg erfüllt. Das Staatl. Bauamt und die Kreisbauverwaltung empfiehlt der Umstufungsvereinbarung und der Niederschrift mit Erstattungsberechnung zuzustimmen.

 

Der Kreisausschuss empfahl sodann einstimmig dem Kreistag, der Umstufungsvereinbarung zur Aufstufung von Teilstrecken der Kreisstraßen MIL 22, MIL 38,   MIL 39 (Bereich Mainbrücke) mit angeschlossenen Kreisverkehrsplätzen sowie der Widmung des neu gebauten Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung der MIL 22 zur Staatsstraße 2313 zuzustimmen. Der Begehungsniederschrift einschließlich der ermittelten Instandsetzungskosten (Berechnungshöhe 176.900,- €) wird im Zuge des Umstufungsverfahren ebenfalls zugestimmt. Die Sanierungskosten sind im Haushalt 2009 einzustellen.

 

 

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung