Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Umstufungsvereinbarung zur Aufstufung von Teilstrecken der Kreisstraßen MIL 22, MIL 38 und MIL 39 zur Staatsstraße 2313, Widmung des neu gebauten Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung der MIL 22 zur Staatsstraße
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.10.2008 KA/043/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr
Thiry, technischer Amtmann, Kreisbauamt, teilte Folgendes mit:
Bereits im Vorfeld wurde im Zuge der Herstellung einer
Mainbrücke zwischen Sulzbach und Niedernberg in Verbindung mit dem Ausbau der
Kreisstraße MIL 42 zwischen Kirchzell/Buch und Landesgrenze mit der Obersten
Baubehörde in München festgelegt, dass nach Ablauf der Zuwendungsfristen für
die Mainbrücke Teile der angrenzenden Kreisstraßen MIL 22, MIL 38 und MIL 39
eine Umstufung nach dem BayStrWG durchgeführt wird. Am 06.12.2007 wurde der
Bauausschuss über die Aufstufung der Kreisstraße MIL 39 (Bereich Mainbrücke)
und Teile der Kreisstraßen MIL 22 und MIL 38 informiert. Für eventuelle
anfallende Kosten für Instandsetzungsarbeiten bzw. Deckensanierung aufgrund
einer Streckenbegehung liegt die Zustimmung des Bauausschusses vor. Mit
Schreiben vom 18.10.2007 hat der Landkreis das Umstufungsverfahren beim
Staatlichen Bauamt Aschaffenburg beantragt. Die Widmungsumsetzung zur
Staatstraße 2313 ist auf den 01.01.2009 vorgesehen.
Die vorliegende Umstufungsvereinbarung zwischen dem
Freistaat Bayern und dem Landkreis Miltenberg beinhaltet die vorgenannten
Kreisstraßenabschnitte. Auf Grund ihrer Lage im Straßennetz (Mainbrücke) hat
sich die Verkehrsbedeutung dieser Kreisstraßenabschnitte verändert. Sie dienen
nunmehr als überregionale Verbindung des Verkehrs aus Richtung Süden und
nordöstlich (Landkreis Miltenberg) über den Main und die zweibahnig ausgebaute
Bundesstraße 469 nach Norden zu den Autobahnen A 3 und A 45, die den
Ballungsraum Rhein–Main erschließen. Die folgenden Teilstrecken der
Kreisstraßen sind gemäß ihrer jetzigen Verkehrsbedeutung zur Staatsstraße (St
2313) aufzustufen.
a) Teilstrecke Kreisstraße MIL 22 zwischen
Kreisverkehrsplatz Niedernberg und der Anschlussstelle B 469 Richtung Obernburg
(von km 0,732 bis km 1,583) auf eine Länge von 0,851 km
b) Teilstrecke Kreisstraße MIL 38 zwischen
Kreisverkehrsplatz Niedernberg und Kreisverkehrsplatz Anschluss Mainbrücke /
Großwallstadt (von km 11,438 bis km 14,128) auf eine Länge von 2,690 km
c) Teilstrecke Kreisstraße MIL 39 zwischen
Kreisverkehrsplatz Anschluss Mainbrücke / Großwallstadt bis Kreisverkehrsanlage
bei Sulzbach / Anschluss an St 2309 (km 0,000 bis km 1,020) auf eine Länge von
1,020 km.
Im Gesamten werden 4,561 km Kreisstraßen auf der
Grundlage des BayStrWG zur Staatsstraße aufgestuft. Die Aufstufung wird mit der
Veröffentlichung im Bayer. Staatsanzeiger wirksam.
Nach Art. 9 Abs. 4 BayStrWG müssen die zu übergebenden
Straßenteile an einen anderen Baulastträger in einem genügenden Ausbauzustand
(baulich und verkehrsrechtlich) vorhanden sein. Die Verkehrsbelastung an den o.
g. Streckenabschnitten hat nach der Fertigstellung der Mainbrücke erheblich
zugenommen. Nach den amtlichen Verkehrszahlen stieg das Verkehrsaufkommen an
der MIL 38 von 3.766 Kfz/24 h (Jahr 2000) auf 10.573 Kfz/24 h (Jahr 2005). Aus
diesem Grunde wurde am 16.09.2008 eine Begehung gemeinsam mit dem Staatl.
Bauamt Aschaffenburg durchgeführt und etliche Mängel festgestellt. An der
Kreisstraße MIL 22 ist die Asphaltbetondecke im Bauwerksbereich der B 469 stark
verformt und weist erhebliche Spurrillen auf. Auf ca. 200 m² ist eine
Deckensanierung durchzuführen. Ebenso ist auf einer Teilstrecke die Markierung
abgängig und muss erneuert werden. Die zu erwartenden Instandsetzungskosten
betragen bei der Deckensanierung ca. 3.665,- € und für die Markierung ca.
5.380,- €. Entlang der Kreisstraße MIL 38 weist die Asphaltdecke erhebliche
Schäden auf: Spurrinnen, Längs- und Querrisse, offene und ausgemagerte
Deckenstrukturen (Deckenaufbrüche). Teilweise sind Fahrbahnaufbrüche vorhanden,
an denen der gesamte Oberbau gebrochen ist und sehr starke Randsetzungen. Für den
Sanierungsaufwand fallen Kosten für Deckenerneuerung in Höhe von ca. 138.975,-
€, Schadstellen Oberbau ca. 22.838,- € und Markierung in Höhe von ca. 6.044,- €
an. Im Bereich der Kreisstraße MIL 39 (Brückenbereich mit Rampen) sind keine
nennenswerten Schäden festgestellt. Zwischen dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg
und dem Kreisbauamt wurde vereinbart, den Erstattungsbetrag in Höhe von
176.900,- € für die Instandsetzung/Sanierung im Jahre 2009 abzulösen. Mit der
Zahlung an den neuen Baulastträger hat der Landkreis seine
Unterhaltungsverpflichtungen nach Art. 9 Abs. 4 BayStrWg erfüllt. Das Staatl.
Bauamt und die Kreisbauverwaltung empfiehlt der Umstufungsvereinbarung und der
Niederschrift mit Erstattungsberechnung zuzustimmen.
Der Kreisausschuss empfahl sodann einstimmig dem
Kreistag, der Umstufungsvereinbarung zur Aufstufung von Teilstrecken der
Kreisstraßen MIL 22, MIL 38, MIL 39
(Bereich Mainbrücke) mit angeschlossenen Kreisverkehrsplätzen sowie der Widmung
des neu gebauten Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung der MIL 22 zur
Staatsstraße 2313 zuzustimmen. Der Begehungsniederschrift einschließlich der
ermittelten Instandsetzungskosten (Berechnungshöhe 176.900,- €) wird im Zuge
des Umstufungsverfahren ebenfalls zugestimmt. Die Sanierungskosten sind im Haushalt
2009 einzustellen.