Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Benennung der Mitglieder für die Schulkommission

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2008   BA/052/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing führte aus, dass der Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales am 06.10.2008 seine Zustimmung zum nun vorliegenden Beschlussvorschlag gegeben habe und auch der Bauausschuss heute seine Zustimmung nach folgenden Ausführungen geben möge:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales hat in seiner Sitzung am 12.06.2008 die Angelegenheit schon einmal beraten und nach einer kontroversen Beratung fünf Beschlüsse über die Anzahl der Mitglieder und die Art der Besetzung der Schulkommission gefasst.

 

Einstimmig gefasst wurde der Beschluss, dass die Schulkommission aus 6 Mitgliedern, und zwar einem Mitglied aus jeder Fraktion bestehen soll. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Vorgabe, dass die Reihenfolge der Sitzvergabe nach der Stärke der Fraktionen im Kreistag erfolgen soll, bei gleicher Stärke nach der Stimmenzahl, die bei der Kreistagswahl am 2. März 2008 erzielt wurde. Diese Vorgabe ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn auch die übrigen Punkte aufrechterhalten werden sollten.

 

Die übrigen Punkte wurden jeweils nur mit Stimmenmehrheiten beschlossen.

 

Im Nachgang zu dieser Sitzung fanden verschiedene Gespräche zwischen den Fraktionen zur Lösung der Problematik statt.

 

Von den einzelnen Fraktionen wurden folgende Kreisrätinnen und Kreisräte vorgeschlagen:

 

CSU: Sonja Dolzer-Lausberger

 

SPD: Dr. Ulrich Schüren

 

Freie Wähler: Hermann Spinnler

 

Bündnis 90/ Die Grünen: Petra Münzel

 

Neue Mitte: Bruno Fischer

 

FDP: Dr. Heinz Linduschka.

 

Der Bauausschuss fasste sodann einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Die Schulkommission besteht aus den Kreisrätinnen und Kreisräten Sonja Dolzer-Lausberger (CSU), Dr. Ulrich Schüren (SPD), Hermann Spinnler (FW), Petra Münzel (Grüne), Bruno Fischer (NM) und Dr. Heinz Linduschka (FDP).

 

2. Die in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales am 12.06.2008 unter TOP 5 gefassten Beschlüsse sind damit gegenstandslos.

 

 

 

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