Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Abfallwirtschaftssatzung 2009: Beratung und Empfehlungsbeschluss für den Kreistag

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.10.2008   NU/042/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Vor Eintritt in die Tagesordnung hieß Landrat Schwing Herrn Buchbinder von der Fa. Schmidt/Bechtle GmbH und Frau Dietz und Herrn van Delden von der Fa. REMONDIS willkommen.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass man bereits bis ins letzte Jahr zurückliegend, Beschlüsse gefasst habe wie z. B. die Mülltonnen zu bestellen. Er nahm Bezug auf den Antrag von Kreisrat Scholz „Der Natur- und Umweltausschuss möge beschließen, die durch den geplanten Wegfall der 90-Liter-Tonne den 5- und 6-Personenhaushalten entstehenden Nachteile zu kompensieren“  und führte aus, dass er diesen Antrag nicht mehr behandeln könne, da man bereits beschlossen habe, die 90-Liter-Tonne abzuschaffen bzw. die Tonnenanzahl zu reduzieren und der Antrag erst kurzfristig eingegangen sei.

 

Regierungsamtmann Röcklein teilte mit, dass grundlegende Entscheidungen für die neue Abfallwirtschaftssatzung (abrufbar im Kreistagsinformationssystem) vom Umweltausschuss mit der Beschlussfassung über das Pflichtenheft für die inzwischen erfolgte Ausschreibung der Müllabfuhr am 02.10.2007, vom Umweltausschuss am 21.07.2008 und vom Kreistag am 28.07.2008 festgelegt worden seien. Diese Entscheidungen sowie die neuen Gegebenheiten aus dem Müllabfuhrvertrag mit der Fa. REMONDIS seien in die Satzung eingearbeitet worden. Ebenfalls eingearbeitet worden seien, soweit noch nicht geschehen, die neuen rechtlichen Entwicklungen. Dabei wurde die Satzung von bisher 31 auf 27 Paragraphen gestrafft.

 

Kreisrätin Münzel stellte fest, dass die Paragraphen, die entfallen, in ihren Augen wichtig seien. Sei habe keine Aussagen zu den Themen zu Paragraph 2 und 3 gefunden. Die erste Priorität sollte Abfallvermeidung sein, die zweite Abfallverwertung. Die beiden Punkte sollten unbedingt in einer Satzung aufrechterhalten werden, welche die Grundlage für das Verwaltungshandeln sei. Ebenfalls vermisse sie Paragraph 19 a. Abschließend bitte sie in der Satzung um geschlechtsneutrale Bezeichnungen.

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass man sich bemühen solle, nur die Dinge in Satzungen zu regeln, die geregelt werden müssen. Die Abfallvermeidung und – verwertung sei im Abfallwirtschaftsgesetz geregelt, was von Regierungsamtmann Röcklein bestätigt wurde.

 

Zu Paragraph 19 a führte Regierungsamtmann Röcklein aus, dass man in der Sitzung im März beschlossen habe, in Zukunft weitere Papiertonnen ohne Mehrkosten aufzustellen. Diesen Beschluss habe man in die Satzung eingearbeitet.

 

Kreisrätin Münzel beantragte sodann, dass die Regelungen  zur Abfallvermeidung und – verwertung wieder in die Satzung aufgenommen werden. Sollte nicht mit Mehrheit dafür gestimmt werden, werde sie aus diesem Grund gegen die Satzung stimmen.

 

Landrat Schwing sprach sich für eine Ablehnung des von Kreisrätin Münzel gestellten Antrags aus, da Satzungen lesbar bleiben sollten.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz stimmte sodann mit Stimmenmehrheit gegen den von Kreisrätin Münzel gestellten Antrag.

 

Kreisrätin Almritter fügte an, dass die SPD-Fraktion nicht für die Abschaffung der 90-Liter-Tonne gestimmt habe. In ihren Augen sei dieser Entschluss nicht familienfreundlich gewesen.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfahl sodann dem Kreistag bei 3 Gegenstimmen mit Stimmenmehrheit den vorliegenden Entwurf der neuen Abfallwirtschaftssatzung zu beschließen.

 

 

 

 

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