Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Abfallwirtschaftssatzung 2009: Beratung und Empfehlungsbeschluss für den Kreistag
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.10.2008 NU/042/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vor Eintritt in die Tagesordnung hieß Landrat Schwing
Herrn Buchbinder von der Fa. Schmidt/Bechtle GmbH und Frau Dietz und Herrn van
Delden von der Fa. REMONDIS willkommen.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass man bereits bis
ins letzte Jahr zurückliegend, Beschlüsse gefasst habe wie z. B. die Mülltonnen
zu bestellen. Er nahm Bezug auf den Antrag von Kreisrat Scholz „Der Natur- und
Umweltausschuss möge beschließen, die durch den geplanten Wegfall der
90-Liter-Tonne den 5- und 6-Personenhaushalten entstehenden Nachteile zu
kompensieren“ und führte aus, dass er
diesen Antrag nicht mehr behandeln könne, da man bereits beschlossen habe, die
90-Liter-Tonne abzuschaffen bzw. die Tonnenanzahl zu reduzieren und der Antrag
erst kurzfristig eingegangen sei.
Regierungsamtmann Röcklein teilte mit, dass grundlegende
Entscheidungen für die neue Abfallwirtschaftssatzung (abrufbar im
Kreistagsinformationssystem) vom Umweltausschuss mit der Beschlussfassung
über das Pflichtenheft für die inzwischen erfolgte Ausschreibung der Müllabfuhr
am 02.10.2007, vom Umweltausschuss am 21.07.2008 und vom Kreistag am 28.07.2008
festgelegt worden seien. Diese Entscheidungen sowie die neuen Gegebenheiten aus
dem Müllabfuhrvertrag mit der Fa. REMONDIS seien in die Satzung eingearbeitet
worden. Ebenfalls eingearbeitet worden seien, soweit noch nicht geschehen, die
neuen rechtlichen Entwicklungen. Dabei wurde die Satzung von bisher 31 auf 27
Paragraphen gestrafft.
Kreisrätin Münzel stellte fest, dass die Paragraphen,
die entfallen, in ihren Augen wichtig seien. Sei habe keine Aussagen zu den
Themen zu Paragraph 2 und 3 gefunden. Die erste Priorität sollte
Abfallvermeidung sein, die zweite Abfallverwertung. Die beiden Punkte sollten
unbedingt in einer Satzung aufrechterhalten werden, welche die Grundlage für
das Verwaltungshandeln sei. Ebenfalls vermisse sie Paragraph 19 a. Abschließend
bitte sie in der Satzung um geschlechtsneutrale Bezeichnungen.
Landrat Schwing sagte dazu, dass man sich bemühen
solle, nur die Dinge in Satzungen zu regeln, die geregelt werden müssen. Die
Abfallvermeidung und – verwertung sei im Abfallwirtschaftsgesetz geregelt, was
von Regierungsamtmann Röcklein bestätigt wurde.
Zu Paragraph 19 a führte Regierungsamtmann Röcklein
aus, dass man in der Sitzung im März beschlossen habe, in Zukunft weitere
Papiertonnen ohne Mehrkosten aufzustellen. Diesen Beschluss habe man in die
Satzung eingearbeitet.
Kreisrätin Münzel beantragte sodann, dass die
Regelungen zur Abfallvermeidung und –
verwertung wieder in die Satzung aufgenommen werden. Sollte nicht mit Mehrheit
dafür gestimmt werden, werde sie aus diesem Grund gegen die Satzung stimmen.
Landrat Schwing sprach sich für eine Ablehnung des von
Kreisrätin Münzel gestellten Antrags aus, da Satzungen lesbar bleiben sollten.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz stimmte
sodann mit Stimmenmehrheit gegen den von Kreisrätin Münzel gestellten Antrag.
Kreisrätin Almritter fügte an, dass die SPD-Fraktion
nicht für die Abschaffung der 90-Liter-Tonne gestimmt habe. In ihren Augen sei
dieser Entschluss nicht familienfreundlich gewesen.
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfahl sodann dem Kreistag bei 3
Gegenstimmen mit Stimmenmehrheit den vorliegenden Entwurf der neuen
Abfallwirtschaftssatzung zu beschließen.