Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Bericht über die Inhalte eines seniorenpolitischen Gesamtkonzepts und zur beabsichtigten Umsetzung im Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.10.2008 BKS/002/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing begrüßte zu TOP 2 Frau Wenng,
Dipl.-Psychogerontologin und Dipl.-Geografin, Leiterin der Arbeitsgruppe für
Sozialplanung und Altersforschung (AfA), München. Er führte aus, dass es für
das angestrebte „Seniorenpolitische Gesamtkonzept Landkreis Miltenberg“ zwei
Gründe gebe. Zum einen gebe es demographische Herausforderungen, über die man
bereits seit Jahren diskutiere, zum anderen ein Bayerisches Ausführungsgesetz,
in dem die Landkreise und die Kommunen verpflichtet werden, solche Konzepte zu
erarbeiten. Nachdem die Leitlinien im Sommer vom Freistaat Bayern herausgegeben
worden seien, wolle man nun gemeinsam mit vielen Beteiligten für die nächsten 18
Monate intensiv an diesem Projekt arbeiten.
Frau Wenng erläuterte, dass sich hinter der
Arbeitsgemeinschaft für Sozialplanung und Altersforschung in Bayern zwei Firmen
verbergen; zum einen sei dies die Fa. SAGS, zum anderen die Arbeitsgruppe für
Sozialplanung und Altersforschung, eine Firma, bei der sie Geschäftsführerin
sei und die bereits seit 20 Jahren bestehe. Sie gab sodann mittels Powerpointpräsentation
(welche im Kreistagsinformationssystem abrufbar ist) einen Überblick
darüber, was unter einem „Seniorenpolitischen Gesamtkonzept“ zu verstehen ist.
Im Anschluss daran verlas Landrat Schwing die 20
Mitgliedernamen des Begleitgremiums (dessen Zusammenstellung ebenfalls im
Kreistagsinformationssystem eingesehen werden kann) und stellte fest, dass
man eine gute, ausgewogene Verteilung erzielt habe.
Kreisrätin Weitz bedankte sich bei Frau Wenng für die
Ausführungen. Das vorgestellte Konzept habe Ähnlichkeit mit der
Jugendhilfeplanung. Sie wolle wissen, wer die Koordination übernehme und ob es
bereits Erfahrungswerte in anderen Landkreisen gebe.
Frau Wenng antwortete, dass es seniorenpolitische
Gesamtkonzepte erst seit kurzer Zeit gebe und die ersten zum jetzigen Zeitpunkt
einige Monate alt seien. Die Ähnlichkeit mit der Jugendhilfeplanung sei richtig
erkannt. Man müsse abwarten, wie die Umsetzung letztendlich aussehe. Ein
Treffen mit den Altenhilfefachberatern der Landkreise sei in den nächsten Monaten in Eching geplant.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass man die Fa. SAGS
bereits aus der Jugendhilfeplanung kenne und man froh sei, diese wieder mit
dabei zu haben.
Verwaltungsamtsrat Vill informierte darüber, dass die
Gemeinden in den nächsten Tagen ein Anschreiben erhalten, in dem um die
Bekanntgabe der demographischen Daten gebeten werde. Noch im November werde ein
weiteres Schreiben zugesandt, welches die Strukturen der Seniorenarbeit vor Ort
abfrage. Weiterhin gab er für das Begleitgremium den 28.01.2009 als
Sitzungstermin im Landratsamt bekannt.
Kreisrat Dr. Linduschka bat um Erläuterung, wie man
bei dem Befragungsverfahren zu der Zahl von
2000 Personen komme. Weiterhin interessiere ihn der Umfang der Befragung
pro Person.
Frau Wenng erklärte, dass für die Stichprobengröße die
Fa. SAGS verantwortlich sei. Erfahrungswerte von Rücklaufquoten liegen zwischen
40 und 50 Prozent, was bedeute, dass man Informationen von rund 1000 Befragten
erzielen werde. Im schriftlichen, maximal 4-seitigen Fragebogen werden Themen
abgefragt, welche für das Begleitgremium wichtig sind, wie z.B. „Wo will ich
wohnen im Alter“, „Was sagt mir betreutes Wohnen“, „Wo sehe ich Probleme in
meiner Nahversorgung“. Auch das Handlungsfeld „Ehrenamtliches Engagement“ werde
mit einbezogen.
Kreisrätin Fichtl fragte, ob es bei dem Handlungsfeld
„Ermitteln der Personen mit Pflegebedarf“ bereits im Maßnahmenkatalog eine
Abgrenzung gebe, wann der Pflegebedarf beginne.
Frau Wenng antwortete, dass sich die Ermittlung des
Pflegebedarfs der amtlichen Statistik bediene, welche alle zwei Jahre
zusammenfasse, wie viele pflegebedürftige Menschen mit Einstufung der
Pflegeversicherung im Landkreis pflegebedürftig seien. Diese Zahl werde wichtig
sein für die Fortschreibung, die man für den ambulanten, teilstationären,
stationären Bereich brauche. Diejenigen, die nicht im Sinne der
Pflegeversicherung pflegebedürftig, aber unterstützungsbedürftig seien, könne
man nur schätzen. Hinweise dazu bekomme man durch die Bestandserhebungen bei
den Einrichtungen.
Landrat Schwing fügte an, dass man bei der
Beteiligungsquote hinsichtlich der Befragungen und der Workshops optimistisch
sein könne, da die Bevölkerung seit Jahren durch Projekte wie der
Jugendhilfeplanung, LEADER in ELER oder auch das Bürgergutachten daran gewohnt
sei. Am Vormittag habe man das neue Konzept gemeinsam mit Frau Wenng in einer
Pressekonferenz vorgestellt. Je mehr Bürger sich beteiligen, desto besser
werden die Ergebnisse und die Realität abgebildet werden können.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales nahm
sodann von den Ausführungen einstimmig zustimmend Kenntnis.