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TOP Ö 4: Gesundes Mittagessen für alle: Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2008

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Sitzung:06.10.2008   BKS/002/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsrat Feil führte zu den Forderungen des Antrags „Gesundes Mittagessen für alle“  von Bündnis 90/Die Grünen Folgendes aus:

 

Der Landkreis subventioniert für Kinder aus Familien, die Leistungen aus dem SGB II oder SGB XII erhalten und Schulen und Kindertagesstätten besuchen, das Mittagessen, indem er die Differenz zwischen Regelsatz und tatsächlichen Kosten übernimmt:

 

Die Regelleistungen sollen die Kosten für die Ernährung absichern. Wenn das nicht gewährleistet ist, so ist es eine Bundesaufgabe, die Vorschriften entsprechend anzupassen. Der Freistaat Bayern unterstützt eine Bundesratsinitiative, mit der die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen für Kinder von Hartz IV-Empfängern gezielt gefördert werden soll. Sollte diese Initiative zu keinem zufrieden stellenden Ergebnis kommen, ist eine Lösung auf Landesebene zu suchen.

 

Im Übrigen hätte der Landkreis aus Datenschutzgründen gar keine Möglichkeit, den betroffenen Personenkreis zu ermitteln. Auch die Ermittlung des Differenzbetrags zwischen Regelsatz und tatsächlichen Kosten für das Mittagessen in der Schule wäre praktisch kaum durchführbar, da die Essenspreise individuell ganz unterschiedlich sein können.

 

Der Landkreis Miltenberg wirkt darauf hin, dass an den landkreiseigenen Schulen ein Mittagessen in Bio-Qualität nach (mindestens) EU-Norm angeboten wird:

Der Landkreis ist Schulaufwandsträger. Nach Art. 3 BaySchFG umfasst der Schulaufwand den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal.. Zum Sachaufwand gehören vor allem die Aufwendungen für die Bereitstellung, Einrichtung und Unterhaltung der Schulanlage. Zum Hauspersonal gehören die für Verwaltung und Bewirtschaftung der Schulanlage erforderlichen Dienstkräfte.

Der Betrieb von Einrichtungen für die Mittagsverpflegung der Schüler gehört nicht zum Schulaufwand und damit nicht zu den Aufgaben des Landkreises. Entscheidungen über das Essensangebot und die Preisgestaltung liegen deshalb nicht in der Zuständigkeit des LRA.

 

Die Entscheidungsträger der Schulen können selbst entscheiden, welches Essen angeboten wird und wer die Mensa betreiben soll:

Nach Art. 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BayEUG ist die Pausenverpflegung im Einvernehmen mit dem Schulforum festzulegen. Sinn und Zweck der Regelung ist nach Auskunft des Kultusministeriums, dass das Nahrungsangebot wegen der Bedeutung gesunder Ernährung in schulischer Verantwortung ausgewählt werden soll. Entsprechendes gelte deshalb auch für die Festlegung des Mittagessens in einer Schulmensa.

Die bisherigen Erfahrungen haben auch gezeigt, dass an den Schulen sehr unterschiedliche Vorstellungen bestehen, wie das Essen sein soll. Diese Ansprüche der Schulen können nur vor Ort mit dem jeweiligen Anbieter ausgehandelt werden.

 

Der Beitrag des Landkreises bei der Mittagsverpflegung in den Mensen ist die Nutzungsüberlassung der Räume an den jeweiligen Betreiber. Der Landkreis verzichtet hierbei auf die Erstattung der Nebenkosten (Strom/Wasser) und subventioniert die Mensen damit im Rahmen seiner Möglichkeiten.

 

Der Landkreis Miltenberg wirkt darauf hin, dass auch die Gemeinden an ihren Schulen ein entsprechendes Bio-Mittagessen sicherstellen:

Es liegt auch nicht in der Zuständigkeit des Landkreises, Einfluss auf die Essensgestaltung an den gemeindlichen Schulen zu nehmen.

 

Kreisrätin Kreuzer erläuterte, dass der Antrag bereits in der letzten Legislaturperiode von ihrer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt worden sei. Man investiere viel Geld in die Bildung, vor allem in Form von Schulgebäuden. Gute Bildung basiere auf einem gesunden, ausgewogenen sowie ernährungsreichen Essen, was bessere Leistungsfähigkeit bedeute. Sie sei der Meinung, dass man dies über die Jugendhilfe finanzieren könne, so wie es bereits in der Stadt Aschaffenburg gehandhabt werde und Eltern die Kosten von 40 € übernehmen. Der Landkreis Miltenberg solle eine Vorreiterrolle übernehmen, da Kinder das höchste Gut seien. Im Hinblick auf die Aussage, der Landkreis hätte aus Datenschutzgründen keine Möglichkeit, den betroffenen Personenkreis zu ermitteln, wolle sie an das Windelsackprojekt erinnern. Sie regte an, dass es den entsprechenden Personen möglich gemacht werden solle, über die Schulen Anträge stellen zu können, welche diese an den Landkreis weiterleiten. Abschließend bat sie darum, in den Bürgermeisterdienstbesprechungen darauf hinzuwirken, dass auch die Gemeinden an ihren Schulen ein entsprechendes Bio-Mittagessen sicherstellen.

 

Landrat Schwing führte aus, dass nicht die Bürgermeister, sondern die Schulen in ihrem Schulforum selbst entscheiden, was gegessen werde. Man stehe den Schulen beratend zur Seite, aber man könne nicht über das angebotene Essen entscheiden.  Würde der Landkreis die Zuständigkeit und die Kosten übernehmen, brauche man sich nicht zu wundern, wenn Staat und Bund ihre Unterstützung in Zukunft zurückhalten.

 

Kreisrat Dr. Linduschka betonte, dass eine Lösung vor Ort wichtig sei. Schulforum und Schulleitung hätten intensiv damit zu tun, einen ordentlichen Betreiber für die Mittagsversorgung zu finden. Er fügte an, dass der Bedarf vor Ort sehr unterschiedlich sei, da man in Bayern noch keine Ganztagsschulen flächendeckend betreibe und sich kein Betreiber auf eine feste Anzahl von Mittagessen verlassen könne. Abschließend regte er die Möglichkeit der Antragsstellung zu Zuschüssen zum Mittagessen in Form von z. B. Mittagessensgutscheinen für Hartz IV-Empfänger oder Arbeitslosengeld II-Empfänger an.

 

Kreisrat Schötterl schloss sich Kreisrat Dr. Linduschka an, dass es in Einzelfällen Sinn mache, die Mittagsverpflegung für Kinder zu fördern.

 

Landrat Schwing sagte, er sei überzeugt, dass man Einzelfälle immer lösen könne, was jedoch nur vor Ort möglich sei.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste sodann bei einer Gegenstimme mit Stimmenmehrheit folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 10.02.2008 ab.

 

 

 

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