Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Gesundes Mittagessen für alle: Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 10.02.2008
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.10.2008 BKS/002/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsrat
Feil führte zu den Forderungen des Antrags „Gesundes Mittagessen für alle“ von Bündnis 90/Die Grünen Folgendes aus:
Der
Landkreis subventioniert für Kinder aus Familien, die Leistungen aus dem SGB II
oder SGB XII erhalten und Schulen und Kindertagesstätten besuchen, das
Mittagessen, indem er die Differenz zwischen Regelsatz und tatsächlichen Kosten
übernimmt:
Die
Regelleistungen sollen die Kosten für die Ernährung absichern. Wenn das nicht
gewährleistet ist, so ist es eine Bundesaufgabe, die Vorschriften entsprechend
anzupassen. Der Freistaat Bayern unterstützt eine Bundesratsinitiative, mit der
die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen für Kinder von Hartz IV-Empfängern
gezielt gefördert werden soll. Sollte diese Initiative zu keinem zufrieden
stellenden Ergebnis kommen, ist eine Lösung auf Landesebene zu suchen.
Im
Übrigen hätte der Landkreis aus Datenschutzgründen gar keine Möglichkeit, den
betroffenen Personenkreis zu ermitteln. Auch die Ermittlung des
Differenzbetrags zwischen Regelsatz und tatsächlichen Kosten für das
Mittagessen in der Schule wäre praktisch kaum durchführbar, da die Essenspreise
individuell ganz unterschiedlich sein können.
Der
Landkreis Miltenberg wirkt darauf hin, dass an den landkreiseigenen Schulen ein
Mittagessen in Bio-Qualität nach (mindestens) EU-Norm angeboten wird:
Der Landkreis ist Schulaufwandsträger. Nach Art. 3 BaySchFG
umfasst der Schulaufwand den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und
Unterricht erforderlichen Sachaufwand sowie den Aufwand für das Hauspersonal.. Zum Sachaufwand gehören vor allem die Aufwendungen für die
Bereitstellung, Einrichtung und Unterhaltung der Schulanlage.
Zum Hauspersonal gehören die für Verwaltung und Bewirtschaftung der Schulanlage
erforderlichen Dienstkräfte.
Der
Betrieb von Einrichtungen für die Mittagsverpflegung der Schüler gehört nicht
zum Schulaufwand und damit nicht zu den Aufgaben des Landkreises.
Entscheidungen über das Essensangebot und die Preisgestaltung liegen deshalb
nicht in der Zuständigkeit des LRA.
Die
Entscheidungsträger der Schulen können selbst entscheiden, welches Essen
angeboten wird und wer die Mensa betreiben soll:
Nach
Art. 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BayEUG ist die Pausenverpflegung im Einvernehmen
mit dem Schulforum festzulegen. Sinn und Zweck der Regelung ist nach Auskunft
des Kultusministeriums, dass das Nahrungsangebot wegen der Bedeutung gesunder
Ernährung in schulischer Verantwortung ausgewählt werden soll. Entsprechendes gelte
deshalb auch für die Festlegung des Mittagessens in einer Schulmensa.
Die
bisherigen Erfahrungen haben auch gezeigt, dass an den Schulen sehr
unterschiedliche Vorstellungen bestehen, wie das Essen sein soll. Diese
Ansprüche der Schulen können nur vor Ort mit dem jeweiligen Anbieter
ausgehandelt werden.
Der
Beitrag des Landkreises bei der Mittagsverpflegung in den Mensen ist die
Nutzungsüberlassung der Räume an den jeweiligen Betreiber. Der Landkreis
verzichtet hierbei auf die Erstattung der Nebenkosten (Strom/Wasser) und subventioniert
die Mensen damit im Rahmen seiner Möglichkeiten.
Der
Landkreis Miltenberg wirkt darauf hin, dass auch die Gemeinden an ihren Schulen
ein entsprechendes Bio-Mittagessen sicherstellen:
Es
liegt auch nicht in der Zuständigkeit des Landkreises, Einfluss auf die
Essensgestaltung an den gemeindlichen Schulen zu nehmen.
Kreisrätin Kreuzer erläuterte, dass der Antrag bereits
in der letzten Legislaturperiode von ihrer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gestellt worden sei. Man investiere viel Geld in die Bildung, vor allem in Form
von Schulgebäuden. Gute Bildung basiere auf einem gesunden, ausgewogenen sowie
ernährungsreichen Essen, was bessere Leistungsfähigkeit bedeute. Sie sei der
Meinung, dass man dies über die Jugendhilfe finanzieren könne, so wie es
bereits in der Stadt Aschaffenburg gehandhabt werde und Eltern die Kosten von
40 € übernehmen. Der Landkreis Miltenberg solle eine Vorreiterrolle übernehmen,
da Kinder das höchste Gut seien. Im Hinblick auf die Aussage, der Landkreis
hätte aus Datenschutzgründen keine Möglichkeit, den betroffenen Personenkreis
zu ermitteln, wolle sie an das Windelsackprojekt erinnern. Sie regte an, dass
es den entsprechenden Personen möglich gemacht werden solle, über die Schulen
Anträge stellen zu können, welche diese an den Landkreis weiterleiten.
Abschließend bat sie darum, in den Bürgermeisterdienstbesprechungen darauf
hinzuwirken, dass auch die Gemeinden an ihren Schulen ein entsprechendes
Bio-Mittagessen sicherstellen.
Landrat Schwing führte aus, dass nicht die
Bürgermeister, sondern die Schulen in ihrem Schulforum selbst entscheiden, was
gegessen werde. Man stehe den Schulen beratend zur Seite, aber man könne nicht
über das angebotene Essen entscheiden.
Würde der Landkreis die Zuständigkeit und die Kosten übernehmen, brauche
man sich nicht zu wundern, wenn Staat und Bund ihre Unterstützung in Zukunft
zurückhalten.
Kreisrat Dr. Linduschka betonte, dass eine Lösung vor
Ort wichtig sei. Schulforum und Schulleitung hätten intensiv damit zu tun,
einen ordentlichen Betreiber für die Mittagsversorgung zu finden. Er fügte an,
dass der Bedarf vor Ort sehr unterschiedlich sei, da man in Bayern noch keine
Ganztagsschulen flächendeckend betreibe und sich kein Betreiber auf eine feste
Anzahl von Mittagessen verlassen könne. Abschließend regte er die Möglichkeit
der Antragsstellung zu Zuschüssen zum Mittagessen in Form von z. B.
Mittagessensgutscheinen für Hartz IV-Empfänger oder Arbeitslosengeld
II-Empfänger an.
Kreisrat Schötterl schloss sich Kreisrat Dr.
Linduschka an, dass es in Einzelfällen Sinn mache, die Mittagsverpflegung für
Kinder zu fördern.
Landrat Schwing sagte, er sei überzeugt, dass man
Einzelfälle immer lösen könne, was jedoch nur vor Ort möglich sei.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste
sodann bei einer Gegenstimme mit Stimmenmehrheit folgenden Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der
Ausschuss lehnt den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 10.02.2008 ab.