Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebühren 2009: Vorstellung des Konzeptes für die neue Gebührenkalkulation und Beschlussfassung

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.07.2008   NU/040/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Regierungsamtmann Röcklein stellte den Ausschussmitgliedern zu TOP 3 eine Tischvorlage  zur Verfügung.

 

Landrat Schwing begrüßte Herrn Buchbinder von der Fa. Bechtle/Schmidt, der den meisten Ausschussmitgliedern bereits bekannt sei und bat um Vorstellung der Grundzüge des Gebührenkonzeptes.

 

Herr Buchbinder gab sodann Erläuterungen zur Empfehlung zur zukünftigen Konzeption des Abfallgebührensystems im Landkreis Miltenberg (welches für die Ausschussmitglieder vorab im Kreistagsinformationssystem KIS zur Verfügung gestellt worden war).

 

Landrat Schwing sagte, dass man den Rahmen beschließen müsse für die spätere Kalkulation und führte an, dass Vorhaben, die erst ab 2011/2012 zum Tragen kämen, noch nicht beschlossen würden, sondern es sich vorerst um eine Absichtserklärung handele.

 

Kreisrätin Almritter sagte bezüglich der Eigenkompostierung, dass sie dagegen sei, dass die bisherige Preisreduktion für Eigenkompostierer reduziert werde. Man müsse die Leute in ihrer Eigenkompostierung bestärken. Zum Thema Sperrmüll, auch wenn es sich um eine Absichtserklärung für 2012 handele, möchte sie sich dagegen aussprechen, dies an der Gefäßgröße festzulegen, was evt. zur Folge hätte, dass einiges in der Landschaft entsorgt werde. Sperrmüll auf Abruf lehne sie ab, da bei vielen Bürgern diesbezüglich eine Hemmschwelle bestehe.

 

Landrat Schwing entgegnete, dass er nicht verstehen könne, dass Sperrmüll auf Abruf abgelehnt werde, da der Beschluss in der Vergangenheit einstimmig gefasst worden sei.

 

Kreisrat Dr. Fahn sagte, er verstehe die Argumentation, der reduzierte Wert spiegele die tatsächlichen Kostenverhältnisse wider. Die betriebswirtschaftliche Bewertung des Ganzen sei verständlich. Man dürfe aber auch die politische Bewertung nicht außer Acht lassen und solle sich fragen, wie das bei der Bevölkerung ankomme. Wäre es nicht besser, nichts zu ändern, da man ja mehr Kompostierung wünsche? Aus diesem Grunde beantrage er, den Gebührenabschlag bei nachgewiesener Eigenkompostierung wie bisher zu belassen.

 

Kreisrätin Münzel fügte an, dass sie auf Seite 9 unter „Kostenstellen für den Anlagenbetrieb“ den Wertstoffhof vermisse.

 

Regierungsamtmann Röcklein erläuterte, dass dieser im Punkt „Müllumladestation u. Grüngutkompostplatz Erlenbach“ enthalten sei, worauf Kreisrätin Münzel um gesonderte Aufführung der Kosten für den Wertstoffhof bat.

 

Landrat Schwing führte an, dass dies schwierig sei, da man die Maschinen, die Anlagen und das Personal gemeinsam nutze.

 

Regierungsamtmann Röcklein sagte ergänzend,  dass man bestimmte Einzelkosten, wie z. B. Kosten für Containerbewegungen an die Fa. SITA (ein Thema das bei einer der nächsten Sitzungen behandelt würde), aufführen könne.

 

In Bezug auf die Gebührenberechnung für die graue Hausmülltonne stellte Kreisrätin Münzel fest, dass man eine degressive Steigerung habe.  Sie wisse um das Argument, dass man gewisse Fixkosten habe, sie habe schon einmal um eine Aufschlüsselung gebeten. Sie wundere sich, dass beim Leerungsrhythmus für Restmüllbehälter ab 770 Liter die Gebühr proportional  berechnet werde. Sie sprach sich für eine bleibende Ermäßigung bei der Biomülltonne aus. Wenn es hieße, es sei noch viel Biomüll im Restmüll, stelle sie sich die Frage, ob dies von den Eigenkompostieren herrühre und wie dies erfasst werde.

 

Herr Buchbinder erläuterte zum Thema „Degression“, dass die Regelung den Hintergrund habe, dass an den Standorten oft nicht genügend Platz für alle Behälter vorhanden wäre. Deswegen entspreche ein wöchentlich geleerter 1100-Liter-Behälter zwei 14-tägig geleerten 1100-Liter-Behältern. Um diese Problematik bei Großwohnanlagen oder bei Gewerbebetrieben zu lösen, gebe es den wöchentlichen Abfuhrrhythmus. Ein anderer Aspekt sei, dass man einen Großbehälter wirtschaftlich leeren könne. Es gebe bestimmte Touren im Landkreis, die in der Regel nur in Bevölkerungsschwerpunkten gefahren werden. Es mache keinen Sinn, in einen Randbezirk zu fahren und dort einen Behälter wöchentlich zu leeren. Bei dem kürzeren Abfuhrrhythmus für Großbehälter handele es sich um ein Angebot, welches bundesweit in allen Landkreisen und Kommunen angeboten werde. Er betonte, dass der  Kernpunkt immer der Bereitstellungsplatz am jeweiligen Ort sei.

 

Kreisrat Eck wies Kreisrätin Münzel darauf hin, dass hinter dem Konzept betriebswirtschaftliche Erfahrungswerte stehen. Zur Eigenkompostierung möchte er sagen, dass die Änderung auf 10 % berechtigt sei, da es hier  Ungerechtigkeiten gebe. Es gebe viele Familien, die aus technischen Gründen keine Chance hätten, eine Eigenkompostierung zu praktizieren. 

 

Regierungsamtmann Röcklein sagte, dass die letzte Hausmüllanalyse aus den Jahren 2003/2004 stamme und damals festgestellt worden sei, dass der organische Anteil in der Restmülltonne der Eigenkompostierer bei 29,1 % liege. Der Bericht könne auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

 

Kreisrat Reinhard fügte zum Thema Biomüll an, dass man sich an den tatsächlichen Kosten orientieren müsse.

 

Regierungsamtmann Röcklein stellte fest, dass sich der Gebührenabschlag zwischen 12 und 16 % bewege, was sich aus der Gebührenerhöhung der letzten Jahre, der Euroumstellung, etc. ergeben habe. Es gebe keinen einheitlichen Abschlag mehr.

 

Auf die Frage von Kreisrat Dr. Steidl wie hoch der organische Anteil, der nicht eigenkompostiert werden könne, sei, antwortete Regierungsamtmann Röcklein dass dieser bei über 25 % liege.

 

Landrat Schwing sagte abschließend, dass man versucht habe, keine Systemänderung einzuführen. Er bitte um Absegnung der vorgeschlagenen Eckpunkte und schlage  eine Änderung des Gebührenabschlags bei Eigenkompostierern von 10 % auf 12 % vor.  Zum Thema Sperrmüll sagte er, dass es nicht um Einnahmen ginge, sondern darum, Missbrauch zu verhindern. Insgesamt habe man ein System, mit dem man in den vergangenen Jahren gut gefahren wäre.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste sodann (unter Berücksichtigung des von 10 % auf 12 % geänderten Gebührenabschlags bei nachgewiesener Eigenkompostierung) bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz beschließt das vom Büro Schmidt/Bechtle und Landkreisverwaltung vorgestellte Gebührenkonzept.

 

 

 

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung