Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebühren 2009: Vorstellung des Konzeptes für die neue Gebührenkalkulation und Beschlussfassung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.07.2008 NU/040/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann Röcklein stellte den
Ausschussmitgliedern zu TOP 3 eine Tischvorlage
zur Verfügung.
Landrat
Schwing begrüßte Herrn Buchbinder von der Fa. Bechtle/Schmidt, der den meisten
Ausschussmitgliedern bereits bekannt sei und bat um Vorstellung der Grundzüge
des Gebührenkonzeptes.
Herr
Buchbinder gab sodann Erläuterungen zur Empfehlung zur zukünftigen Konzeption
des Abfallgebührensystems im Landkreis Miltenberg (welches für die
Ausschussmitglieder vorab im Kreistagsinformationssystem KIS zur Verfügung
gestellt worden war).
Landrat
Schwing sagte, dass man den Rahmen beschließen müsse für die spätere
Kalkulation und führte an, dass Vorhaben, die erst ab 2011/2012 zum Tragen
kämen, noch nicht beschlossen würden, sondern es sich vorerst um eine
Absichtserklärung handele.
Landrat
Schwing entgegnete, dass er nicht verstehen könne, dass Sperrmüll auf Abruf
abgelehnt werde, da der Beschluss in der Vergangenheit einstimmig gefasst
worden sei.
Kreisrat
Dr. Fahn sagte, er verstehe die Argumentation, der reduzierte Wert spiegele die
tatsächlichen Kostenverhältnisse wider. Die betriebswirtschaftliche Bewertung
des Ganzen sei verständlich. Man dürfe aber auch die politische Bewertung nicht
außer Acht lassen und solle sich fragen, wie das bei der Bevölkerung ankomme.
Wäre es nicht besser, nichts zu ändern, da man ja mehr Kompostierung wünsche?
Aus diesem Grunde beantrage er, den Gebührenabschlag bei nachgewiesener
Eigenkompostierung wie bisher zu belassen.
Kreisrätin
Münzel fügte an, dass sie auf Seite 9 unter „Kostenstellen für den
Anlagenbetrieb“ den Wertstoffhof vermisse.
Regierungsamtmann
Röcklein erläuterte, dass dieser im Punkt „Müllumladestation u.
Grüngutkompostplatz Erlenbach“ enthalten sei, worauf Kreisrätin Münzel um
gesonderte Aufführung der Kosten für den Wertstoffhof bat.
Landrat Schwing führte an, dass dies schwierig sei, da
man die Maschinen, die Anlagen und das Personal gemeinsam nutze.
Regierungsamtmann Röcklein sagte ergänzend, dass man bestimmte Einzelkosten, wie z. B.
Kosten für Containerbewegungen an die Fa. SITA (ein Thema das bei einer der
nächsten Sitzungen behandelt würde), aufführen könne.
In Bezug auf die Gebührenberechnung für die graue
Hausmülltonne stellte Kreisrätin Münzel fest, dass man eine degressive
Steigerung habe. Sie wisse um das
Argument, dass man gewisse Fixkosten habe, sie habe schon einmal um eine
Aufschlüsselung gebeten. Sie wundere sich, dass beim Leerungsrhythmus für
Restmüllbehälter ab 770 Liter die Gebühr proportional berechnet werde. Sie sprach sich für eine
bleibende Ermäßigung bei der Biomülltonne aus. Wenn es hieße, es sei noch viel
Biomüll im Restmüll, stelle sie sich die Frage, ob dies von den
Eigenkompostieren herrühre und wie dies erfasst werde.
Herr Buchbinder erläuterte zum Thema „Degression“,
dass die Regelung den Hintergrund habe, dass an den Standorten oft nicht
genügend Platz für alle Behälter vorhanden wäre. Deswegen entspreche ein
wöchentlich geleerter 1100-Liter-Behälter zwei 14-tägig geleerten
1100-Liter-Behältern. Um diese Problematik bei Großwohnanlagen oder bei
Gewerbebetrieben zu lösen, gebe es den wöchentlichen Abfuhrrhythmus. Ein
anderer Aspekt sei, dass man einen Großbehälter wirtschaftlich leeren könne. Es
gebe bestimmte Touren im Landkreis, die in der Regel nur in
Bevölkerungsschwerpunkten gefahren werden. Es mache keinen Sinn, in einen
Randbezirk zu fahren und dort einen Behälter wöchentlich zu leeren. Bei dem
kürzeren Abfuhrrhythmus für Großbehälter handele es sich um ein Angebot,
welches bundesweit in allen Landkreisen und Kommunen angeboten werde. Er
betonte, dass der Kernpunkt immer der
Bereitstellungsplatz am jeweiligen Ort sei.
Kreisrat Eck wies Kreisrätin Münzel darauf hin, dass
hinter dem Konzept betriebswirtschaftliche Erfahrungswerte stehen. Zur
Eigenkompostierung möchte er sagen, dass die Änderung auf 10 % berechtigt sei,
da es hier Ungerechtigkeiten gebe. Es gebe
viele Familien, die aus technischen Gründen keine Chance hätten, eine
Eigenkompostierung zu praktizieren.
Regierungsamtmann Röcklein sagte, dass die letzte
Hausmüllanalyse aus den Jahren 2003/2004 stamme und damals festgestellt worden
sei, dass der organische Anteil in der Restmülltonne der Eigenkompostierer bei
29,1 % liege. Der Bericht könne auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Kreisrat Reinhard fügte zum Thema Biomüll an, dass man
sich an den tatsächlichen Kosten orientieren müsse.
Regierungsamtmann Röcklein stellte fest, dass sich der
Gebührenabschlag zwischen 12 und 16 % bewege, was sich aus der Gebührenerhöhung
der letzten Jahre, der Euroumstellung, etc. ergeben habe. Es gebe keinen
einheitlichen Abschlag mehr.
Auf die Frage von Kreisrat Dr. Steidl wie hoch der
organische Anteil, der nicht eigenkompostiert werden könne, sei, antwortete
Regierungsamtmann Röcklein dass dieser bei über 25 % liege.
Landrat Schwing sagte abschließend, dass man versucht
habe, keine Systemänderung einzuführen. Er bitte um Absegnung der
vorgeschlagenen Eckpunkte und schlage
eine Änderung des Gebührenabschlags bei Eigenkompostierern von 10 % auf
12 % vor. Zum Thema Sperrmüll sagte er,
dass es nicht um Einnahmen ginge, sondern darum, Missbrauch zu verhindern.
Insgesamt habe man ein System, mit dem man in den vergangenen Jahren gut
gefahren wäre.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste
sodann (unter Berücksichtigung des von 10 % auf 12 % geänderten
Gebührenabschlags bei nachgewiesener Eigenkompostierung) bei 2 Gegenstimmen
mehrheitlich folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz beschließt
das vom Büro Schmidt/Bechtle und Landkreisverwaltung vorgestellte Gebührenkonzept.