Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Abstufung der Kreisstraße MIL 40 zum öffentlichen Feld- und Waldweg sowie Radweg in der Baulast der Stadt Obernburg und der Stadt Wörth a. Main. Vereinbarung über die bauliche Unterhaltung des vorgenannten Streckenabschnitts

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.07.2008   BA/051/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Kreisbaumeisterin Schulz gab bekannt, dass im Abstufungsbeschluss vom 06.12.2007/ 17.12.2007 festgelegt worden sei, dass mit den beteiligten Städten eine Vereinbarung über den Bauunterhalt abgeschlossen werde. Die vorliegende Vereinbarung sei durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg unter Mitwirkung der Landkreisbauverwaltung aufgestellt worden. Nachdem die offenen Fragen mit der Stadt Wörth geklärt worden seien und die Stadträte der Städte Wörth und Obernburg ebenfalls der Vereinbarung zustimmen, könne die Abstufung zum 01.07.2008 rechtlich durchgeführt werden. Die Städte Wörth und Obernburg seien Baulastträger des öffentlichen Feld- und Waldweges innerhalb ihrer Gemarkungsgrenzen. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören die Beschaffung, Aufstellen und Unterhalten der Verkehrszeichen, Winterdienst und die Verkehrssicherungspflicht. Mit der Abstufung gehe auch das Eigentum an die Städte über. Sie seien auch gleichzeitig Straßenverkehrsbehörde.

 

In der Vereinbarung werde der Bauunterhalt aufgrund der Sondersituation wie folgt geregelt:

 

Die Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges übernehme ausnahmsweise der Landkreis. Hierzu gehören Instandhaltung und Reinigung der Fahrbahn, Entwässerungsanlagen, Verkehrseinrichtungen, weiter die Pflege und Unterhaltung der Straßenbepflanzung und die Überwachung, Prüfung und Unterhaltung der Ingenieurbauwerke. Art und Umfang richten sich nach den Verkehrsbedürfnissen und der erforderlichen Sicherheit.Das Kreuzungsbauwerk (Brücke) über die Bundesstraße 469 bei km 0,292 verbleibe nach § 13 FStrG in der Baulast der Bundesrepublik Deutschland. Lediglich der Bauunterhalt an Fahrbahn, Gehweg und Rinnen mit Einlaufschächten seien vom Landkreis zu übernehmen. Die Vereinbarung sei unbefristet. Änderungen bzw. Kündigung seien nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.

 

Kreisrat Fischer gab anschließend zur Kenntnis, dass der Stadtrat Obernburg am Vortag zugestimmt habe. Landrat Schwing fügte hinzu, dass auch der Stadtrat Wörth zugestimmt habe.

 

Kreisrat Linduschka fragte, worin der Sonderfall bestehe und bat um Erläuterung, warum so verfahren werde.

 

Kreisbaumeisterin Schulz sagte, dass normalerweise der Baueigentümer für den Unterhalt zuständig sei. Da es sich vorher um eine Kreisstraße gehandelt habe und aufgrund der vorliegenden Verkehrssituation sei man zu der Einigung gekommen, dass Stadt und Landkreis sich bestimmte Aufgaben teilen und  der Landkreis ausnahmsweise die Aufgaben des sonstigen Straßenbaulastträgers übernehme.

 

Landrat Schwing sagte anschließend, er wolle den neuen Ausschussmitgliedern den in der Historie liegenden Hintergrund erläutern:

 

Als es damals den Streit gab, ob die B 469 ab Obernburg weiter gebaut werde, habe es verschiedene Stadtrats- und Gemeinderatsbeschlüsse gegeben; einige seien dagegen gewesen, da neben einem breiteren vierspurigen Ausbau auch eine Kreisstraße und ein Rad- und Fußweg geplant gewesen sei. Man habe im Kreistag einen Beschluss dahingehend gefunden, dass die vierspurige Strecke kleiner gehalten werde und nur eine kombinierte breitere Straße als Radweg gebaut werde mit gleichzeitiger Benutzung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Eine Sperrung für Pkws sei nur dann möglich, wenn die Kreisstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft werde. Dazu brauche man die Kommunen.  Landrat Schwing wies abschließend darauf hin, dass der Maintalradweg einer der meist befahrenen Radwege in der Bundesrepublik sei.

 

Der Bauausschuss fasste sodann einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Stadt Wörth sowie der Stadt Obernburg über die bauliche Unterhaltung der abgestuften Kreisstraße MIL 40 zum öffentlichen Feld- und Waldweg sowie Radweg zu. Als Grundlage dient der Abstufungsbeschluss des Bauausschusses vom 06.12.2007 und des Kreistages vom 17.12.2007.

 

 

 

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