Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Abstufung der Kreisstraße MIL 40 zum öffentlichen Feld- und Waldweg sowie Radweg in der Baulast der Stadt Obernburg und der Stadt Wörth a. Main. Vereinbarung über die bauliche Unterhaltung des vorgenannten Streckenabschnitts
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.07.2008 BA/051/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz gab bekannt, dass im
Abstufungsbeschluss vom 06.12.2007/ 17.12.2007 festgelegt worden sei, dass mit
den beteiligten Städten eine Vereinbarung über den Bauunterhalt abgeschlossen werde.
Die vorliegende Vereinbarung sei durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg unter
Mitwirkung der Landkreisbauverwaltung aufgestellt worden. Nachdem die offenen
Fragen mit der Stadt Wörth geklärt worden seien und die Stadträte der Städte
Wörth und Obernburg ebenfalls der Vereinbarung zustimmen, könne die Abstufung
zum 01.07.2008 rechtlich durchgeführt werden. Die Städte Wörth und Obernburg seien
Baulastträger des öffentlichen Feld- und Waldweges innerhalb ihrer
Gemarkungsgrenzen. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören die Beschaffung, Aufstellen
und Unterhalten der Verkehrszeichen, Winterdienst und die Verkehrssicherungspflicht.
Mit der Abstufung gehe auch das Eigentum an die Städte über. Sie seien auch
gleichzeitig Straßenverkehrsbehörde.
In der Vereinbarung werde der Bauunterhalt aufgrund
der Sondersituation wie folgt geregelt:
Die
Unterhaltung des öffentlichen Feld- und Waldweges übernehme ausnahmsweise der
Landkreis. Hierzu gehören Instandhaltung und Reinigung der Fahrbahn,
Entwässerungsanlagen, Verkehrseinrichtungen, weiter die Pflege und Unterhaltung
der Straßenbepflanzung und die Überwachung, Prüfung und Unterhaltung der
Ingenieurbauwerke. Art und Umfang richten sich nach den Verkehrsbedürfnissen
und der erforderlichen Sicherheit.Das Kreuzungsbauwerk (Brücke) über die
Bundesstraße 469 bei km 0,292 verbleibe nach § 13 FStrG in der Baulast der
Bundesrepublik Deutschland. Lediglich der Bauunterhalt an Fahrbahn, Gehweg und
Rinnen mit Einlaufschächten seien vom Landkreis zu übernehmen. Die Vereinbarung
sei unbefristet. Änderungen bzw. Kündigung seien nur im gegenseitigen
Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.
Kreisrat
Fischer gab anschließend zur Kenntnis, dass der Stadtrat Obernburg am Vortag
zugestimmt habe. Landrat Schwing fügte hinzu, dass auch der Stadtrat Wörth
zugestimmt habe.
Kreisrat
Linduschka fragte, worin der Sonderfall bestehe und bat um Erläuterung, warum
so verfahren werde.
Kreisbaumeisterin
Schulz sagte, dass normalerweise der Baueigentümer für den Unterhalt zuständig
sei. Da es sich vorher um eine Kreisstraße gehandelt habe und aufgrund der vorliegenden
Verkehrssituation sei man zu der Einigung gekommen, dass Stadt und Landkreis
sich bestimmte Aufgaben teilen und der
Landkreis ausnahmsweise die Aufgaben des sonstigen Straßenbaulastträgers
übernehme.
Landrat
Schwing sagte anschließend, er wolle den neuen Ausschussmitgliedern den in der
Historie liegenden Hintergrund erläutern:
Als
es damals den Streit gab, ob die B 469 ab Obernburg weiter gebaut werde, habe
es verschiedene Stadtrats- und Gemeinderatsbeschlüsse gegeben; einige seien
dagegen gewesen, da neben einem breiteren vierspurigen Ausbau auch eine
Kreisstraße und ein Rad- und Fußweg geplant gewesen sei. Man habe im Kreistag
einen Beschluss dahingehend gefunden, dass die vierspurige Strecke kleiner
gehalten werde und nur eine kombinierte breitere Straße als Radweg gebaut werde
mit gleichzeitiger Benutzung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Eine Sperrung
für Pkws sei nur dann möglich, wenn die Kreisstraße zum öffentlichen Feld- und
Waldweg abgestuft werde. Dazu brauche man die Kommunen. Landrat Schwing wies abschließend darauf hin,
dass der Maintalradweg einer der meist befahrenen Radwege in der Bundesrepublik
sei.
Der
Bauausschuss fasste sodann einstimmig folgenden Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt der Vereinbarung zwischen dem
Landkreis Miltenberg und der Stadt Wörth sowie der Stadt Obernburg über die
bauliche Unterhaltung der abgestuften Kreisstraße MIL 40 zum öffentlichen Feld-
und Waldweg sowie Radweg zu. Als Grundlage dient der Abstufungsbeschluss des
Bauausschusses vom 06.12.2007 und des Kreistages vom 17.12.2007.