Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Staatsstraße 2308 - Ausbau der Ortsdurchfahrt Rück Änderung des Knotenpunktes zwischen der Kreisstraße MIL 34 und St 2308
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.07.2008 BA/051/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, dass das Staatl.
Bauamt Aschaffenburg beabsichtige, einen Teilbereich der Ortsdurchfahrt Rück im
Zuge der Staatsstraße 2308 auszubauen. Hierbei müsse auch die höhengleiche
Einmündung der Kreisstraße MIL 34 in die Staatstraße 2308 geändert werden. Eine
wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit bei der Ein- und Ausfahrt der
MIL 34 in die St 2308 werde dadurch erreicht. Die Maßnahme sei Teil des
inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplanes "Dorfentwicklung
Rück-Schippach". Die anfallenden Kosten für die Einmündungsänderung werden
im Verhältnis der Breite der beteiligten Knotenpunktsäste (2 x Staat, 1 x
Kreis) nach Art. 32 Abs. 4 BayStrWG
geteilt, sofern kein Ast unterhalb der 20%-Grenze liege. Der Verkehr auf der
MIL 34 betrage im Kreuzungsbereich laut Knotenpunktszählung mehr als 20% der
Belastung der beiden anderen Kreuzungsäste. Eine Tageszählung im Kreuzungsbereich zwischen 7
bis 9 Uhr und 15 bis 18 Uhr habe eine Spitzenbelastung der St 2308 von 3815
bzw. 3171 und der MIL 34 von 1084 Kraftfahrzeugen ergeben. Das
Kostenteilungsverhältnis für den Landkreis betrage 30,35 %. Auf die anfallenden
Gesamtkosten verteilt, betrage der Kostenanteil für den Landkreis
voraussichtlich 21.300 €. Die Bauausführung sei, nach gegenwärtiger
Einschätzung und vorbehaltlich der Finanzierung im Staatshaushalt, ab 2009
möglich. Es sei vorgesehen, den Kreisanteil im Kreishaushalt 2009 bereit zu
stellen. Die Verwaltung empfehle dem Bauausschuss, der Vorentwurfsplanung und
der geplanten Bauausführung aus verkehrsrechtlichen und wirtschaftlichen
Gründen zuzustimmen.
Kreisrätin Becker sagte, sie verstehe nicht, warum das
Haus, an welchem aufgrund der vorgesetzten Bauweise vor einem halben Jahr ein
Lkw hängen geblieben wäre, wieder
aufgebaut worden sei und warum hier die Zusammenarbeit zwischen Kommune und
Kreis nicht besser gewesen sei. Sie
hätte es besser gefunden, wenn man das Haus nicht wieder aufgebaut und der
Familie ein anderes Grundstück angeboten hätte.
Landrat Schwing meinte, dass es sich einfacher anhöre
als es letztlich sei und gab die Frage weiter an Kreisbaumeisterin Schulz.
Kreisbaumeisterin Schulz sagte hierzu, dass es sich
bei der Straßenplanung mit der Ortsdurchfahrt in Rück um eine Maßnahme im
Rahmen der Dorfsanierung handele. Das
Straßenbauamt habe die Anforderung an die Durchfahrtsstraße im Hinblick auf
Straßenbreite, Gehwegbreiten und Gestaltung der Einmündungsbereiche in die
Planung mit einfließen lassen. Sie erläuterte die geplante Straßenverbreiterung
anhand der Planung, die in der Übersichtskarte deutlich die Inanspruchnahme des
gegenüberliegenden Grundstücks in einem Teilbereich vorsieht. Der Gemeinde
obliege zudem die Planungshoheit in Abstimmung mit dem Staatl. Bauamt.
Landrat
Schwing gab zu Bedenken, ob es rechtlich überhaupt möglich sei, einen Auszug
der in diesem Haus wohnenden Familie zu fordern.
Der
Bauausschuss fasste sodann einstimmig folgenden Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt der Vorentwurfsplanung und
Ausführung zur Änderung des Knotenpunktes zwischen der Kreisstraße MIL 34 und
der Staatsstraße 2308 innerhalb der OD Rück zu. Die anteiligen Kosten des
Landkreises für den Kreuzungsbereich MIL 34 betragen nach Kreuzungsrecht ca.
21.300 €. Der Kostenansatz wird im Haushaltsjahr 2009 eingeplant.