Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Staatsstraße 2308 - Ausbau der Ortsdurchfahrt Rück Änderung des Knotenpunktes zwischen der Kreisstraße MIL 34 und St 2308

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.07.2008   BA/051/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, dass das Staatl. Bauamt Aschaffenburg beabsichtige, einen Teilbereich der Ortsdurchfahrt Rück im Zuge der Staatsstraße 2308 auszubauen. Hierbei müsse auch die höhengleiche Einmündung der Kreisstraße MIL 34 in die Staatstraße 2308 geändert werden. Eine wesentliche Verbesserung der Verkehrssicherheit bei der Ein- und Ausfahrt der MIL 34 in die St 2308 werde dadurch erreicht. Die Maßnahme sei Teil des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplanes "Dorfentwicklung Rück-Schippach". Die anfallenden Kosten für die Einmündungsänderung werden im Verhältnis der Breite der beteiligten Knotenpunktsäste (2 x Staat, 1 x Kreis) nach Art. 32  Abs. 4 BayStrWG geteilt, sofern kein Ast unterhalb der 20%-Grenze liege. Der Verkehr auf der MIL 34 betrage im Kreuzungsbereich laut Knotenpunktszählung mehr als 20% der Belastung der beiden anderen Kreuzungsäste. Eine  Tageszählung im Kreuzungsbereich zwischen 7 bis 9 Uhr und 15 bis 18 Uhr habe eine Spitzenbelastung der St 2308 von 3815 bzw. 3171 und der MIL 34 von 1084 Kraftfahrzeugen ergeben. Das Kostenteilungsverhältnis für den Landkreis betrage 30,35 %. Auf die anfallenden Gesamtkosten verteilt, betrage der Kostenanteil für den Landkreis voraussichtlich 21.300 €. Die Bauausführung sei, nach gegenwärtiger Einschätzung und vorbehaltlich der Finanzierung im Staatshaushalt, ab 2009 möglich. Es sei vorgesehen, den Kreisanteil im Kreishaushalt 2009 bereit zu stellen. Die Verwaltung empfehle dem Bauausschuss, der Vorentwurfsplanung und der geplanten Bauausführung aus verkehrsrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen zuzustimmen.

 

Kreisrätin Becker sagte, sie verstehe nicht, warum das Haus, an welchem aufgrund der vorgesetzten Bauweise vor einem halben Jahr ein Lkw hängen geblieben wäre,  wieder aufgebaut worden sei und warum hier die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Kreis nicht besser gewesen sei.  Sie hätte es besser gefunden, wenn man das Haus nicht wieder aufgebaut und der Familie ein anderes Grundstück angeboten hätte.

 

Landrat Schwing meinte, dass es sich einfacher anhöre als es letztlich sei und gab die Frage weiter an Kreisbaumeisterin Schulz.

 

Kreisbaumeisterin Schulz sagte hierzu, dass es sich bei der Straßenplanung mit der Ortsdurchfahrt in Rück um eine Maßnahme im Rahmen der Dorfsanierung handele.  Das Straßenbauamt habe die Anforderung an die Durchfahrtsstraße im Hinblick auf Straßenbreite, Gehwegbreiten und Gestaltung der Einmündungsbereiche in die Planung mit einfließen lassen. Sie erläuterte die geplante Straßenverbreiterung anhand der Planung, die in der Übersichtskarte deutlich die Inanspruchnahme des gegenüberliegenden Grundstücks in einem Teilbereich vorsieht. Der Gemeinde obliege zudem die Planungshoheit in Abstimmung mit dem Staatl. Bauamt.

 

Landrat Schwing gab zu Bedenken, ob es rechtlich überhaupt möglich sei, einen Auszug der in diesem Haus wohnenden Familie zu fordern.

 

Der Bauausschuss fasste sodann einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt der Vorentwurfsplanung und Ausführung zur Änderung des Knotenpunktes zwischen der Kreisstraße MIL 34 und der Staatsstraße 2308 innerhalb der OD Rück zu. Die anteiligen Kosten des Landkreises für den Kreuzungsbereich MIL 34 betragen nach Kreuzungsrecht ca. 21.300 €. Der Kostenansatz wird im Haushaltsjahr 2009 eingeplant.

 

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