Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Verteilung neuer Müllgefäße im Landkreis: - Vorstellung der Fa. OTTO, Vertragspartner für die Lieferung und Verteilung neuer Müllgefäße im Landkreis im zweiten Halbjahr 2008 - erste Informationen zum Ablauf der Verteilung

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.06.2008   NU/039/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Zu TOP 4 begrüßte Landrat Schwing Herrn Vick von der Fa. OTTO Entsorgungssysteme GmbH.

 

Herr Vick gab sodann anhand einer Powerpointpräsentation (welche im Kreistagsinformationssystem eingestellt ist) einen Firmenüberblick.

 

Landrat Schwing bedankte sich bei Herrn Vick für die Informationen.

 

Kreisrat Maurer sagte, er habe im Urlaub in Holland Müllfahrzeuge mit automatischem Arm gesehen, welcher Mitarbeiter einspare und sich letztlich nur noch der Fahrer auf dem Fahrzeug befinde. Er wollte wissen, ob das in Zukunft im Landkreis auch so gehandhabt werde.

 

Regierungsamtmann Röcklein antwortete, dass der Seitenlader mit automatischer Steuerung bereits vor 5 Jahren Thema bei den Ausschreibungen gewesen sei.  Er habe sich ein Versuchsfahrzeug angesehen und festgestellt, dass es für den Fahrer fast unmöglich sei, alles alleine zu bewältigen, zumal die Schwierigkeit auftrete, dass z. B. die Mülltonne an einer genau definierten Stelle bereit stehen müsse, ohne zusätzlich geparkte Fahrzeuge. Die Fa. SITA habe vor Jahren ein Angebot gemacht und einen Abschlag angeboten, wenn man in bestimmten Gemeinden und Ortsteilen das System einsetze. Schon damals sei der Umweltausschuss der Meinung gewesen, dass dies in die hiesige Gegend nicht gut passen würde, weshalb man bei der aktuellen Ausschreibung, wie bisher auch, herkömmliche Heckladersysteme ausgeschrieben habe, was bedeute, dass sich die Müllfahrzeuge vom Typ nicht ändern werden.

 

Auf die Frage von Kreisrat Schumacher, ob die ca. 90.000 neuen Mülltonnen mit Chipsystem geliefert und welche Daten gespeichert werden, schlug Regierungsamtmann Röcklein vor, die weiteren Informationen abzuwarten.

 

Regierungsamtmann Röcklein führte sodann aus, dass im Rahmen der Neuausschreibung der Müllabfuhr der Landkreis Miltenberg auch die Neubeschaffung von rund 90.000 Müllgefäßen beschlossen und deren Beschaffung europaweit ausgeschrieben habe. Den Auftrag zur Lieferung und Aufstellung der neuen Mülltonnen habe die Fa. OTTO Entsorgungssysteme in Neuruppin erhalten. Bisher haben sich alle Müllgefäße im Eigentum des Vertragspartners des Landkreises befunden und seien vom Landkreis angemietet und den Bürgern und Kunden der kommunalen Abfallwirtschaft im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses auf der Grundlage der Abfallwirtschaftssatzung zur Verfügung gestellt worden. In landkreiseigenen Müllgefäßen sehe der Landkreis künftig Vorteile und werde daher die Müllbehälter, ausgenommen Großbehälter mit 3000 l. und 5000 l. Volumen, selbst kaufen. Alle Müllbehälter werden künftig grau sein, nur die Deckelfarben grau, grün und braun unterscheiden die verschiedenen Abfallfraktionen. Auch aus dieser bereits seit vielen Jahren in der Abfallwirtschaftssatzung enthaltenen Regelung erhoffe sich der Landkreis weitere Vorteile beim Änderungsdienst und der Behältervorhaltung.
Form und Aussehen der neuen Müllgefäße entsprechen den heutigen Müllgefäßen, die ja auch überwiegend von der Fa. OTTO hergestellt worden seien. Jedes Müllgefäß werde mit einem Chip ausgestattet. Dabei handele es sich um einen Chip, der nur eine individuelle Müllgefäßkennzeichnung enthalte, aber keine Speicherung erlaube. Der Chip diene dazu, den Mülltonnenbestand des Landkreises zu verwalten und verhindere die Nutzung nicht registrierter Müllgefäße.

 

Alle Müllgefäße bis zum Volumen 1100 l. lassen sich – gegen eine Zusatzgebühr – mit Schlössern ausstatten. Die Bestellungen von Schlössern können ab 1. Januar 2009 bei der Kommunalen Abfallwirtschaft aufgegeben werden. Dabei handele es sich um Schwerkraftschlösser, die sich beim Kippvorgang am Müllfahrzeug automatisch öffnen. Näheres hierzu werde nach den anstehenden Satzungsbeschlüssen der Landkreisgremien im Herbst bekannt geben.

 

Die Vorbereitungen laufen bereits seit Mai 2007.  Mit der Auftragserteilung an die Fa. OTTO  sei man im April 2008 in die konkreten Vorbereitungen eingestiegen. Für diese Aktion werde der Landkreis in vier Verteilgebiete aufgeteilt. Die erste neue Mülltonne werde am 7. Oktober verteilt. Nach den Planungen sollte die Verteilung am 28.11.2008 beendet sein. Die Einteilung der Gemeinden in die Verteilgebiete erfahre man in der Septemberausgabe von Blickpunkt MIL und über die gemeindlichen Amtsblätter. Während der Verteilaktionen werde die kommunale Abfallwirtschaft ein CallCenter (Bürgertelefon) einrichten, an welches man sich mit Fragen wenden könne. Auch hierzu erfahre  man rechtzeitig Näheres. Eine kleine Einschränkung gelte während der Verteilaktionen für jeweils ca. drei Wochen: In dieser Zeit könne kein Änderungsdienst erfolgen. Das bedeute, man  erhalte weder neue Mülltonnen, noch werden Änderungs- und Tauschdienste durchgeführt oder abgemeldete Mülltonnen abgeholt. Dies lasse sich bei derartigen Großaktionen leider nicht vermeiden. Die Nutzer von Müllgefäßen mit 3000 l. und 5000 l. Volumen werden individuell von den Tauschaktionen informiert, welche voraussichtlich erst im Januar 2009 erfolgen werden.

 

Was geschieht mit den alten Mülltonnen? Diese stehen im Eigentum der Fa. SITA, die aufgrund der Vertragslage verpflichtet sei, diese einzusammeln. Leider hätte man bis zum Redaktionsschluss keine näheren Einzelheiten über die Planungen hierfür in Erfahrung bringen können. Aber auch hierüber werde man rechtzeitig informieren. Wahrscheinlich werde der überwiegende Anteil der alten, bis zu 20 Jahre alten Mülltonnen geschreddert und der stofflichen Verwertung zugeführt. Als Müllgefäße seien sie zumindest im Landkreis Miltenberg wertlos, da Müllgefäße ohne Chip ab 2009 nicht mehr entleert werden.

 

Des Weiteren teilte er mit, dass der Umweltausschuss in seinen Sitzungen am 18.07.2007 und am 02.10.2007 die Grundsatzentscheidungen für den Kauf der Müllgefäße und das Pflichtenheft zu den Randbedingungen der Ausschreibungen für Müllabfuhr und Mülltonnenkauf gefällt habe.

Für die Sitzung im Juli sei die Vorstellung der Grundzüge der neuen Gebührenkalkulation vorgesehen. Für die Sitzung am 30.09.2008 seien dann die Beratungen und Beschlussfassungen zu anstehenden Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung geplant.

 

Anschließend informierte er darüber, dass die Mülltonnen bisher bei der Fa. SITA angemietet gewesen und unterhalten worden seien. Wenn man mit dem alten System in eine Neuausschreibung gegangen wäre, hätte die Fa. SITA einen hohen finanziellen Vorteil gegenüber jedem Mitbewerber gehabt. Dies wäre sehr kritisch gewesen, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte man eine Vergaberüge bekommen. Hinzu komme, dass man in Zukunft bei Neuausschreibungen flexibler sein werde, wenn man selber Eigentümer der Mülltonnen sei.  Die alten Mülltonnen hätte man nicht mit Chipsystem ausstatten können und größtenteils auch nicht mit Schlössern. Die neuen Mülltonnen seien mit einem Ident-Chipsystem ausgestattet, was bedeute, dass die dort vermerkte Nummer erfasst und kontrolliert werde, ob sie auf der „schwarzen Liste“ stehe und ob eventuell an diesem Tag schon einmal geleert worden sei. Herr Schäfer, Fa. OTTO, demonstrierte sodann den Ausschussmitgliedern die Handhabe einer Mülltonne mit Schloss und Chipsystem.

 

Landrat Schwing meinte, es handele sich hier um ein Großprojekt; man werde mit den neuen Mülltonnen flexibler sein, zumal der Markt sich weiter entwickele.

 

Kreisrat Fahn sagte, er finde das Chipsystem und auch die Wiederverschließbarkeit der Mülltonne gut und fragte nach der Störanfälligkeit.

 

Herr Schäfer sagte, man müsse zwischen zwei Fällen unterscheiden.

Fall 1: Es werde eine „schwarze Liste“ erzeugt mit den Behältern, die nicht geleert werden sollen. In diesem Fall würde der Behälter beim Schüttvorgang stehen bleiben und im Bordfahrzeug angezeigt, dass nicht geleert werden dürfe. Hier müsse das Landratsamt regeln, wie vorgegangen werden solle. In diesen Fällen handele es sich nicht um eine Störung.

Fall 2: Von Störanfälligkeit könne geredet werden, wenn der Transponder nicht gelesen werde. Der Anteil dieser Störungen befinde sich im 0,2 %-Bereich, schließlich sei der Transponder  seit über 20 Jahren erprobt.

 

Kreisrätin Almritter fügte an, soweit sie sich erinnere, sei die Hochsetzung der Müllmenge pro Kopf eine bereits beschlossene Sache, was mit dem Einsatz größerer Müllgefäße einherginge. Dies führe nicht gerade zur Müllvermeidung.

 

Regierungsamtmann Röcklein sagte dazu, das es sich hierbei um eine Fehlinformation handele. Es sei beschlossen worden, die 90 l-Mülltonne abzuschaffen. Über die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung des Mindestvolumens pro Kopf sei noch nicht entschieden worden, was in 4 Wochen wahrscheinlich geschehen werde.

 

Auf die Frage von Kreisrat Fahn,  wann Behälter nicht geleert werden, antwortete Regierungsamtmann Röcklein, dass Behälter, die auf der „schwarzen Liste“ verzeichnet seien, nicht geleert werden. Dies seien z. B. gestohlene, verloren gegangene oder bereits abgemeldete Behälter oder auch Behälter, die bereits entleert worden seien.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nahm sodann von dieser Information einstimmig zustimmend Kenntnis.

 

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