Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Verteilung neuer Müllgefäße im Landkreis: - Vorstellung der Fa. OTTO, Vertragspartner für die Lieferung und Verteilung neuer Müllgefäße im Landkreis im zweiten Halbjahr 2008 - erste Informationen zum Ablauf der Verteilung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.06.2008 NU/039/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Zu
TOP 4 begrüßte Landrat Schwing Herrn Vick von der Fa. OTTO Entsorgungssysteme
GmbH.
Herr
Vick gab sodann anhand einer Powerpointpräsentation (welche im
Kreistagsinformationssystem eingestellt ist) einen Firmenüberblick.
Landrat
Schwing bedankte sich bei Herrn Vick für die Informationen.
Kreisrat
Maurer sagte, er habe im Urlaub in Holland Müllfahrzeuge mit automatischem Arm
gesehen, welcher Mitarbeiter einspare und sich letztlich nur noch der Fahrer
auf dem Fahrzeug befinde. Er wollte wissen, ob das in Zukunft im Landkreis auch
so gehandhabt werde.
Regierungsamtmann
Röcklein antwortete, dass der Seitenlader mit automatischer Steuerung bereits
vor 5 Jahren Thema bei den Ausschreibungen gewesen sei. Er habe sich ein Versuchsfahrzeug angesehen
und festgestellt, dass es für den Fahrer fast unmöglich sei, alles alleine zu
bewältigen, zumal die Schwierigkeit auftrete, dass z. B. die Mülltonne an einer
genau definierten Stelle bereit stehen müsse, ohne zusätzlich geparkte
Fahrzeuge. Die Fa. SITA habe vor Jahren ein Angebot gemacht und einen Abschlag
angeboten, wenn man in bestimmten Gemeinden und Ortsteilen das System einsetze.
Schon damals sei der Umweltausschuss der Meinung gewesen, dass dies in die
hiesige Gegend nicht gut passen würde, weshalb man bei der aktuellen
Ausschreibung, wie bisher auch, herkömmliche Heckladersysteme ausgeschrieben habe,
was bedeute, dass sich die Müllfahrzeuge vom Typ nicht ändern werden.
Auf
die Frage von Kreisrat Schumacher, ob die ca. 90.000 neuen Mülltonnen mit
Chipsystem geliefert und welche Daten gespeichert werden, schlug Regierungsamtmann
Röcklein vor, die weiteren Informationen abzuwarten.
Regierungsamtmann
Röcklein führte sodann aus, dass im Rahmen der Neuausschreibung der Müllabfuhr
der Landkreis Miltenberg auch die Neubeschaffung von rund 90.000 Müllgefäßen
beschlossen und deren Beschaffung europaweit ausgeschrieben habe. Den Auftrag
zur Lieferung und Aufstellung der neuen Mülltonnen habe die Fa. OTTO
Entsorgungssysteme in Neuruppin erhalten. Bisher haben sich alle Müllgefäße im
Eigentum des Vertragspartners des Landkreises befunden und seien vom Landkreis
angemietet und den Bürgern und Kunden der kommunalen Abfallwirtschaft im Rahmen
des öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses auf der Grundlage der
Abfallwirtschaftssatzung zur Verfügung gestellt worden. In landkreiseigenen
Müllgefäßen sehe der Landkreis künftig Vorteile und werde daher die
Müllbehälter, ausgenommen Großbehälter mit 3000 l. und 5000 l. Volumen, selbst
kaufen. Alle Müllbehälter werden künftig grau sein, nur die Deckelfarben grau,
grün und braun unterscheiden die verschiedenen Abfallfraktionen. Auch aus
dieser bereits seit vielen Jahren in der Abfallwirtschaftssatzung enthaltenen
Regelung erhoffe sich der Landkreis weitere Vorteile beim Änderungsdienst und
der Behältervorhaltung.
Form und Aussehen der neuen Müllgefäße entsprechen den heutigen Müllgefäßen,
die ja auch überwiegend von der Fa. OTTO hergestellt worden seien. Jedes
Müllgefäß werde mit einem Chip ausgestattet. Dabei handele es sich um einen
Chip, der nur eine individuelle Müllgefäßkennzeichnung enthalte, aber keine
Speicherung erlaube. Der Chip diene dazu, den Mülltonnenbestand des Landkreises
zu verwalten und verhindere die Nutzung nicht registrierter Müllgefäße.
Alle
Müllgefäße bis zum Volumen 1100 l. lassen sich – gegen eine Zusatzgebühr – mit
Schlössern ausstatten. Die Bestellungen von Schlössern können ab 1. Januar 2009
bei der Kommunalen Abfallwirtschaft aufgegeben werden. Dabei handele es sich um
Schwerkraftschlösser, die sich beim Kippvorgang am Müllfahrzeug automatisch
öffnen. Näheres hierzu werde nach den anstehenden Satzungsbeschlüssen der
Landkreisgremien im Herbst bekannt geben.
Die
Vorbereitungen laufen bereits seit Mai 2007.
Mit der Auftragserteilung an die Fa. OTTO sei man im April 2008 in die konkreten
Vorbereitungen eingestiegen. Für diese Aktion werde der Landkreis in vier
Verteilgebiete aufgeteilt. Die erste neue Mülltonne werde am 7. Oktober
verteilt. Nach den Planungen sollte die Verteilung am 28.11.2008 beendet sein. Die
Einteilung der Gemeinden in die Verteilgebiete erfahre man in der
Septemberausgabe von Blickpunkt MIL und über die gemeindlichen Amtsblätter.
Während der Verteilaktionen werde die kommunale Abfallwirtschaft ein CallCenter
(Bürgertelefon) einrichten, an welches man sich mit Fragen wenden könne. Auch
hierzu erfahre man rechtzeitig Näheres. Eine
kleine Einschränkung gelte während der Verteilaktionen für jeweils ca. drei
Wochen: In dieser Zeit könne kein Änderungsdienst erfolgen. Das bedeute,
man erhalte weder neue Mülltonnen, noch
werden Änderungs- und Tauschdienste durchgeführt oder abgemeldete Mülltonnen
abgeholt. Dies lasse sich bei derartigen Großaktionen leider nicht vermeiden. Die
Nutzer von Müllgefäßen mit 3000 l. und 5000 l. Volumen werden individuell von
den Tauschaktionen informiert, welche voraussichtlich erst im Januar 2009
erfolgen werden.
Was
geschieht mit den alten Mülltonnen? Diese stehen im Eigentum der Fa. SITA, die
aufgrund der Vertragslage verpflichtet sei, diese einzusammeln. Leider hätte
man bis zum Redaktionsschluss keine näheren Einzelheiten über die Planungen
hierfür in Erfahrung bringen können. Aber auch hierüber werde man rechtzeitig
informieren. Wahrscheinlich werde der überwiegende Anteil der alten, bis zu 20
Jahre alten Mülltonnen geschreddert und der stofflichen Verwertung zugeführt.
Als Müllgefäße seien sie zumindest im Landkreis Miltenberg wertlos, da
Müllgefäße ohne Chip ab 2009 nicht mehr entleert werden.
Des Weiteren teilte er mit, dass der Umweltausschuss
in seinen Sitzungen am 18.07.2007 und am 02.10.2007 die Grundsatzentscheidungen
für den Kauf der Müllgefäße und das Pflichtenheft zu den Randbedingungen der
Ausschreibungen für Müllabfuhr und Mülltonnenkauf gefällt habe.
Für die Sitzung im Juli sei die Vorstellung der
Grundzüge der neuen Gebührenkalkulation vorgesehen. Für die Sitzung am
30.09.2008 seien dann die Beratungen und Beschlussfassungen zu anstehenden
Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung geplant.
Anschließend informierte er darüber, dass die
Mülltonnen bisher bei der Fa. SITA angemietet gewesen und unterhalten worden
seien. Wenn man mit dem alten System in eine Neuausschreibung gegangen wäre,
hätte die Fa. SITA einen hohen finanziellen Vorteil gegenüber jedem Mitbewerber
gehabt. Dies wäre sehr kritisch gewesen, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit
hätte man eine Vergaberüge bekommen. Hinzu komme, dass man in Zukunft bei
Neuausschreibungen flexibler sein werde, wenn man selber Eigentümer der
Mülltonnen sei. Die alten Mülltonnen
hätte man nicht mit Chipsystem ausstatten können und größtenteils auch nicht
mit Schlössern. Die neuen Mülltonnen seien mit einem Ident-Chipsystem
ausgestattet, was bedeute, dass die dort vermerkte Nummer erfasst und
kontrolliert werde, ob sie auf der „schwarzen Liste“ stehe und ob eventuell an
diesem Tag schon einmal geleert worden sei. Herr Schäfer, Fa. OTTO,
demonstrierte sodann den Ausschussmitgliedern die Handhabe einer Mülltonne mit
Schloss und Chipsystem.
Landrat Schwing meinte, es handele sich hier um ein
Großprojekt; man werde mit den neuen Mülltonnen flexibler sein, zumal der Markt
sich weiter entwickele.
Kreisrat Fahn sagte, er finde das Chipsystem und auch
die Wiederverschließbarkeit der Mülltonne gut und fragte nach der Störanfälligkeit.
Herr Schäfer sagte, man müsse zwischen zwei Fällen
unterscheiden.
Fall 1: Es werde eine „schwarze Liste“ erzeugt mit den
Behältern, die nicht geleert werden sollen. In diesem Fall würde der Behälter
beim Schüttvorgang stehen bleiben und im Bordfahrzeug angezeigt, dass nicht
geleert werden dürfe. Hier müsse das Landratsamt regeln, wie vorgegangen werden
solle. In diesen Fällen handele es sich nicht um eine Störung.
Fall 2: Von Störanfälligkeit könne geredet werden,
wenn der Transponder nicht gelesen werde. Der Anteil dieser Störungen befinde
sich im 0,2 %-Bereich, schließlich sei der Transponder seit über 20 Jahren erprobt.
Kreisrätin Almritter fügte an, soweit sie sich
erinnere, sei die Hochsetzung der Müllmenge pro Kopf eine bereits beschlossene
Sache, was mit dem Einsatz größerer Müllgefäße einherginge. Dies führe nicht
gerade zur Müllvermeidung.
Regierungsamtmann Röcklein sagte dazu, das es sich
hierbei um eine Fehlinformation handele. Es sei beschlossen worden, die 90
l-Mülltonne abzuschaffen. Über die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung
des Mindestvolumens pro Kopf sei noch nicht entschieden worden, was in 4 Wochen
wahrscheinlich geschehen werde.
Auf die Frage von Kreisrat Fahn, wann Behälter nicht geleert werden,
antwortete Regierungsamtmann Röcklein, dass Behälter, die auf der „schwarzen
Liste“ verzeichnet seien, nicht geleert werden. Dies seien z. B. gestohlene,
verloren gegangene oder bereits abgemeldete Behälter oder auch Behälter, die
bereits entleert worden seien.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nahm sodann
von dieser Information einstimmig zustimmend Kenntnis.