Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Zuschussanträge für denkmalpflegerische Maßnahmen: Information über Zuschussbewilligungen gemäß den geltenden Richtlinien

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Sitzung:12.06.2008   BKS/001/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Rainer Müller, Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörde, führte aus, dass der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 19.07.2000 die Verwaltung ermächtigt habe, künftig im Rahmen der Denkmalpflege in eigener Zuständigkeit zu entscheiden und dem Kreisausschuss bzw. neu dem Ausschuss für Bildung, Kultur & Soziales jährlich eine Aufstellung über die gewährten Zuschüsse vorzulegen.

Landrat Schwing bat Herrn Müller, aufgrund der Zuständigkeit des neuen Ausschusses, einen  Überblick darüber zu geben, was überhaupt gefördert werde.  Dazu war von Herrn Müller eine Tischvorlage ausgeteilt worden.

Herr Müller führte sodann Folgendes der Richtlinien des Landkreises Miltenberg aus:

Der Landkreis Miltenberg fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Maßnahmen, durch die Bau- und Kunstdenkmäler in fachlich einwandfreier Weise erhalten werden. Auf Art. 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG), der die Voraussetzungen der Denkmaleigenschaft festlegt, wird ausdrücklich verwiesen. Gefördert wird der denkmalpflegerische Mehraufwand, den die Erhaltungsmaßnahme erfordert. Neben der Erhaltung der Denkmäler ist Ziel der Förderung die Pflege der historisch gewachsenen Ortsbilder und Ensembles. Zuschüsse können für folgende Maßnahmen gewährt werden:

 

I. Förderung der Denkmalpflege

 

1.    Freilegung und Sanierung von Sichtfachwerken; Konstruktionsfachwerke fallen nicht hierunter.

2.    Gestaltung der Fassaden, einschließlich der aus Buntsandstein gefertigten Türstöcke, Türbögen, Torsteine und Fenstergewände besonderes erhaltenswerter Baudenkmäler, die den Siedlungscharakter der Orte prägen und dokumentieren.

3.    Nicht durch Zuschuss abgedeckte Kosten der Befunduntersuchungen an denkmalgeschützten Objekten.

4.    Erhaltung ortsbildprägender historischer Einfriedungen und Bauwerke (z. B. Brücken, Mühlkanalmauern, Wasserräder, Quellfassungen, o. ä.).

5.    Denkmalpflegerischer Mehraufwand für Dacheindeckungen (Einzeldenkmäler, Gebäude im Ensemble).

6.    Meldung von zufällig gefundenen und vom Landesamt für Denkmalpflege anerkannten Bodendenkmälern.

7.    Renovierung erhaltenswerter Bildstöcke im Besitz von Privatpersonen.

8.    Renovierung von Gebäuden und Museen.

Seit der Kreisausschusssitzung am 19.07.2007 sind seitens der Verwaltung folgende Zuschüsse bewilligt worden:

1.    Becker, Elfriede, Freudenberger Straße 15, 63927 Bürgstadt

Fassadenrenovierung am Fachwerkhaus Freudenberger Straße 15

in Bürgstadt

(Kostenaufwand: -14.577,46 €; denkmalpflegerischer Mehraufwand: ca. 8.000,-- €)

Zuschuss gemäß Richtl. I.1: 640,-- € (Bewilligungsschreiben vom 15.05.2008)

 

2.    Farrenkopf, Alexander, Goethestraße 16, 63927 Bürgstadt

Dachneueindeckung mit Biberschwanzziegeln am Fachwerkhaus Freudenberger Straße 35

in Bürgstadt

(Kostenaufwand: -32.905,-- €; denkmalpflegerischer Mehraufwand: mehr als 7.500,-- €)

Zuschuss gemäß Richtl. I.5: 600,-- € (Bewilligungsschreiben vom 15.05.2008)

 

3.    Stolzenberger, Birgit, Hauptstraße 49, 63911 Klingenberg a. Main

Dachneueindeckung mit Biberschwanzziegeln am Anwesen Hauptstr. 49

in Klingenberg a. Main

(Kostenaufwand: -14.948,38 €; denkmalpflegerischer Mehraufwand: ca. 3.000,-- €)

Zuschuss gemäß Richtl. I.5: 240,-- € (Bewilligungsschreiben vom 15.05.2008)

 

4    Helmstetter, Günther, Wengertsberg 47, 63928 Eichenbühl

Gesamtinstandsetzung des ehem. Gasthofs zum Ritter, Hauptstraße 161

in Eichenbühl

(Kostenaufwand: -180.000,-- €; denkmalpflegerischer Mehraufwand: mehr als 12.500,-- €)

Zuschuss gemäß Richtl. I.2: 1.000,-- € (Bewilligungsschreiben vom 15.05.2008)

 

5.   Fürst-zu-Löwenstein Stiftung, Schlosspark 1, 63924 Kleinheubach

Befunduntersuchung in diversen Räumen des Fürstl. Löwensteinschen Schlosses

in Kleinheubach

(Kostenaufwand: -29.477,17 €; denkmalpflegerischer Mehraufwand: mehr als 12.500,-- €)

Zuschuss gemäß Richtl. I.3: 1.000,-- € (Bewilligungsschreiben vom 15.05.2008)

 

6.   Gemeinde Eichenbühl, Hauptstraße 97, 63928 Eichenbühl

Voruntersuchung an der kath. Kapelle St. Valentin, Hauptstraße 158, in Eichenbühl

(Kostenaufwand -7.389,90 €; denkmalpflegerischer Mehraufwand: -7.389,90 €)

Zuschuss gemäß Richtl. I.3: 591,-- € (Bewilligungsschreiben vom 15.05.2008)

 

Landrat Schwing sagte anschließend, dass man dieses Jahr einen Tiefpunkt mit nur 6 Anträgen erreicht habe; in den früheren Jahren habe man das 2- bzw. 3-fache vorweisen können. Grund hierfür sei sicherlich, dass der Wohnungsbau aufgrund der Reduzierung der Förderung zurückgegangen sei. Man solle sich überlegen, ob man nicht die Richtlinien überarbeiten wolle. Er stellte folgende Fragen in den Raum: Hängt es am Umfang oder an der Höhe der Förderung? Schränken wir die Dinge ein, die wir fördern oder schränken wir die Höhe der Förderung ein oder beides? Oder ist der Grund ein anderer? Das könne man nicht aus dem Stehgreif heraus entscheiden, deswegen schlage er vor, dass sich die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Experten der Denkmalpflege überlegen solle, ob man die Förderung entsprechend anpassen müsse. Die finanziellen Mittel hierfür seien vorhanden, sie werden nur nicht ausgeschöpft.

 

Kreisrat Dr. Linduschka wollte wissen, wo nachzulesen sei, dass die Förderung bei Dacheindeckungen seit 2004 von 10 % auf 8 % gesenkt worden wäre.

 

Herr Müller verwies auf III, Punkt 1, der Richtlinien und führte dazu Folgendes aus:

 

Die Zuschüsse betragen 10 v. H. der Kosten für den denkmalpflegerischen Mehraufwand, höchstens jedoch 1.250,-- € bei den aufgeführten Maßnahmen der Ziffern I 1-4. Für Ziffer 1.5 beträgt der Höchstzuschuss 750,-- €.

 

Lt. Kreistagsbeschluss vom 01.04.2004 sind die Zuschüsse um 20 % gekürzt worden, so dass von 10 % noch 8 % übrig geblieben sind.

 

Landrat Schwing bestätigte, dass dies die allgemeine Kürzung für freiwillige Leistungen gewesen sei. Man werde die Verwaltung beauftragen, in einer der nächsten Sitzungen Vorschläge zu unterbreiten, ob und wie man den einen oder anderen besser fördern könne. Er hob abschließend den seit vielen Jahren bestehenden Denkmalpreis der Sparkassen hervor. Hier sei Unterstützung gefragt.

 

Auf Vorschlag von Landrat Schwing wurde durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales sodann Folgendes beschlossen:

 

1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales nimmt von den unter Ziffern 1 bis 6  

    aufgeführten Zuschussbewilligungen einstimmig zustimmend Kenntnis.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien des Landkreises Miltenberg zur 

    Förderung der Denkmal- und Brauchtumspflege zu überarbeiten.

 

 

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