Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Zuschussanträge für denkmalpflegerische Maßnahmen: Information über Zuschussbewilligungen gemäß den geltenden Richtlinien
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.06.2008 BKS/001/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Rainer Müller, Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörde, führte
aus, dass der Kreisausschuss in seiner
Sitzung am 19.07.2000 die Verwaltung ermächtigt habe, künftig im Rahmen der
Denkmalpflege in eigener Zuständigkeit zu entscheiden und dem Kreisausschuss
bzw. neu dem Ausschuss für Bildung, Kultur & Soziales jährlich eine Aufstellung
über die gewährten Zuschüsse vorzulegen.
Landrat Schwing bat Herrn Müller, aufgrund der Zuständigkeit des
neuen Ausschusses, einen Überblick
darüber zu geben, was überhaupt gefördert werde. Dazu war von Herrn Müller eine Tischvorlage
ausgeteilt worden.
Herr Müller führte sodann Folgendes der Richtlinien des
Landkreises Miltenberg aus:
Der Landkreis Miltenberg fördert im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel Maßnahmen, durch die Bau- und Kunstdenkmäler in
fachlich einwandfreier Weise erhalten werden. Auf Art. 1 Denkmalschutzgesetz
(DSchG), der die Voraussetzungen der Denkmaleigenschaft festlegt, wird
ausdrücklich verwiesen. Gefördert wird der denkmalpflegerische Mehraufwand, den
die Erhaltungsmaßnahme erfordert. Neben der Erhaltung der Denkmäler ist Ziel
der Förderung die Pflege der historisch gewachsenen Ortsbilder und Ensembles.
Zuschüsse können für folgende Maßnahmen gewährt werden:
I. Förderung der Denkmalpflege
1.
Freilegung und Sanierung von Sichtfachwerken;
Konstruktionsfachwerke fallen nicht hierunter.
2.
Gestaltung der Fassaden, einschließlich der
aus Buntsandstein gefertigten Türstöcke, Türbögen, Torsteine und Fenstergewände
besonderes erhaltenswerter Baudenkmäler, die den Siedlungscharakter der Orte
prägen und dokumentieren.
3.
Nicht durch Zuschuss abgedeckte Kosten der
Befunduntersuchungen an denkmalgeschützten Objekten.
4.
Erhaltung ortsbildprägender historischer
Einfriedungen und Bauwerke (z. B. Brücken, Mühlkanalmauern, Wasserräder,
Quellfassungen, o. ä.).
5.
Denkmalpflegerischer Mehraufwand für
Dacheindeckungen (Einzeldenkmäler, Gebäude im Ensemble).
6.
Meldung von zufällig gefundenen und vom
Landesamt für Denkmalpflege anerkannten Bodendenkmälern.
7.
Renovierung erhaltenswerter Bildstöcke im
Besitz von Privatpersonen.
8.
Renovierung von Gebäuden und Museen.
Seit der Kreisausschusssitzung am 19.07.2007 sind seitens
der Verwaltung folgende Zuschüsse bewilligt worden:
1. Becker, Elfriede, Freudenberger Straße 15, 63927
Bürgstadt
Fassadenrenovierung am Fachwerkhaus Freudenberger
Straße 15
in Bürgstadt
(Kostenaufwand: -14.577,46 €; denkmalpflegerischer
Mehraufwand: ca. 8.000,-- €)
Zuschuss gemäß Richtl. I.1: 640,-- € (Bewilligungsschreiben vom 15.05.2008)
2. Farrenkopf, Alexander, Goethestraße 16, 63927
Bürgstadt
Dachneueindeckung mit Biberschwanzziegeln am
Fachwerkhaus Freudenberger Straße 35
in Bürgstadt
(Kostenaufwand: -32.905,-- €; denkmalpflegerischer
Mehraufwand: mehr als 7.500,-- €)
Zuschuss gemäß Richtl. I.5: 600,-- € (Bewilligungsschreiben vom 15.05.2008)
3. Stolzenberger, Birgit, Hauptstraße 49, 63911
Klingenberg a. Main
Dachneueindeckung mit Biberschwanzziegeln am Anwesen
Hauptstr. 49
in Klingenberg a. Main
(Kostenaufwand: -14.948,38 €; denkmalpflegerischer
Mehraufwand: ca. 3.000,-- €)
Zuschuss gemäß Richtl. I.5: 240,-- € (Bewilligungsschreiben vom 15.05.2008)
4 Helmstetter, Günther, Wengertsberg 47,
63928 Eichenbühl
Gesamtinstandsetzung des ehem. Gasthofs zum Ritter,
Hauptstraße 161
in Eichenbühl
(Kostenaufwand: -180.000,-- €; denkmalpflegerischer
Mehraufwand: mehr als 12.500,-- €)
Zuschuss gemäß Richtl. I.2: 1.000,-- € (Bewilligungsschreiben vom 15.05.2008)
5. Fürst-zu-Löwenstein Stiftung, Schlosspark 1,
63924 Kleinheubach
Befunduntersuchung in diversen Räumen des Fürstl.
Löwensteinschen Schlosses
in Kleinheubach
(Kostenaufwand: -29.477,17 €; denkmalpflegerischer
Mehraufwand: mehr als 12.500,-- €)
Zuschuss gemäß Richtl. I.3: 1.000,-- € (Bewilligungsschreiben vom 15.05.2008)
6. Gemeinde Eichenbühl, Hauptstraße 97, 63928
Eichenbühl
Voruntersuchung an der kath. Kapelle St. Valentin,
Hauptstraße 158, in Eichenbühl
(Kostenaufwand -7.389,90 €; denkmalpflegerischer
Mehraufwand: -7.389,90 €)
Zuschuss gemäß Richtl. I.3: 591,-- € (Bewilligungsschreiben vom 15.05.2008)
Landrat Schwing sagte anschließend, dass man dieses
Jahr einen Tiefpunkt mit nur 6 Anträgen erreicht habe; in den früheren Jahren
habe man das 2- bzw. 3-fache vorweisen können. Grund hierfür sei sicherlich,
dass der Wohnungsbau aufgrund der Reduzierung der Förderung zurückgegangen sei.
Man solle sich überlegen, ob man nicht die Richtlinien überarbeiten wolle. Er
stellte folgende Fragen in den Raum: Hängt es am Umfang oder an der Höhe der
Förderung? Schränken wir die Dinge ein, die wir fördern oder schränken wir die
Höhe der Förderung ein oder beides? Oder ist der Grund ein anderer? Das könne
man nicht aus dem Stehgreif heraus entscheiden, deswegen schlage er vor, dass
sich die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Experten der Denkmalpflege
überlegen solle, ob man die Förderung entsprechend anpassen müsse. Die
finanziellen Mittel hierfür seien vorhanden, sie werden nur nicht ausgeschöpft.
Kreisrat Dr. Linduschka wollte wissen, wo nachzulesen
sei, dass die Förderung bei Dacheindeckungen seit 2004 von 10 % auf 8 % gesenkt
worden wäre.
Herr
Müller verwies auf III, Punkt 1, der Richtlinien und führte dazu Folgendes aus:
Die Zuschüsse betragen 10 v. H. der Kosten für den
denkmalpflegerischen Mehraufwand, höchstens jedoch 1.250,-- € bei den
aufgeführten Maßnahmen der Ziffern I 1-4. Für Ziffer 1.5 beträgt der
Höchstzuschuss 750,-- €.
Lt. Kreistagsbeschluss vom 01.04.2004 sind die Zuschüsse
um 20 % gekürzt worden, so dass von 10 % noch 8 % übrig geblieben sind.
Landrat Schwing bestätigte, dass dies die allgemeine
Kürzung für freiwillige Leistungen gewesen sei. Man werde die Verwaltung
beauftragen, in einer der nächsten Sitzungen Vorschläge zu unterbreiten, ob und
wie man den einen oder anderen besser fördern könne. Er hob abschließend den seit
vielen Jahren bestehenden Denkmalpreis der Sparkassen hervor. Hier sei
Unterstützung gefragt.
Auf Vorschlag von Landrat Schwing wurde durch den
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales sodann Folgendes beschlossen:
1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und
Soziales nimmt von den unter Ziffern 1 bis 6
aufgeführten
Zuschussbewilligungen einstimmig zustimmend Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien des
Landkreises Miltenberg zur
Förderung
der Denkmal- und Brauchtumspflege zu überarbeiten.