Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Benennung der Mitglieder für die Schulkommission

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.06.2008   BKS/001/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Dietmar Fieger, Verwaltungsdirektor, führte zu TOP 5 aus, dass die Schulkommission bislang nicht in der Geschäftsordnung 2002 – 2008 enthalten gewesen sei, was sich in der neuen Amtsperiode nun geändert habe.

 

Er teilte weiterhin Folgendes mit:

 

Seit Beginn der neuen Amtsperiode und somit nach § 36 Abs. 2 und 4 GeschO werden die Mitglieder der Schulkommission vom Bauausschuss zusammen mit dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales bestellt.

 

Wie diese Bestellung erfolgen soll, ist in der Geschäftsordnung nicht näher bestimmt. Zur Klärung dieser Frage schlägt die Verwaltung folgende Lösung vor:

 

1. Die Schulkommission besteht aus 6 Mitgliedern, und zwar 1 Mitglied je Fraktion.

2. Bauausschuss und Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales entsenden aus ihrer Mitte je 3

    Mitglieder (keine stellvertretenden Mitglieder).

3. Die Mitgliedschaft in der Schulkommission ist eine "höchstpersönliche", d.h. für die Mitglieder

    der Schulkommission werden keine Vertreter bestellt.

4. Die Reihenfolge der Sitzvergabe erfolgt nach der Stärke der Fraktionen im Kreistag, bei

    gleicher Fraktionsstärke nach der Stimmenzahl, die bei der Kreistagswahl am 02.03.2008

    erzielt wurde. Daraus ergibt sich folgende Reihenfolge der Mitgliederbenennung: 1. CSU, 2.

    SPD, 3. FW, 4. Grüne, 5. Neue Mitte, 6. FDP.

 

Zur Vermeidung von Interessens- und auch Pflichtenkollisionen schlagen wir darüber hinaus vor, dass keine Mitglieder benannt werden sollten, die an kreiseigenen Schulen als Lehrkräfte beschäftigt sind.

 

Diese Auslegung und Klarstellung der Geschäftsordnung sollte sowohl im Bildungs- wie auch im Bauausschuss beschlossen werden.

 

Herr Fieger brachte vor, dass er die Fraktionen mit Bitte um Vorschläge angeschrieben habe und Rückmeldungen bei ihm eingegangen wären, jedoch viele stellvertretende Mitglieder benannt worden seien, was als nicht zufrieden stellend bezeichnet werden könne.

 

Landrat Schwing fügte hinzu, dass er nicht gedacht hätte, dass es so schwierig sein würde, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Die Kommission sei entstanden, da u. a. innerhalb des Bauausschusses Kritik vorgekommen sei darüber, wie Dinge von den Schulen gehandhabt werden. Die Grundidee sei gewesen, dass man ein Gremium brauche, welches die Interessen der Kreisgremien gegenüber den Schulen vertrete. Er sollte kein in der Geschäftsordnung festgelegter Ausschuss sein, sondern ein flexibler. Das habe bislang hervorragend funktioniert, was es auch weiterhin hätte, wenn nicht der neue Ausschuss gebildet worden wäre und man nicht in die Geschäftsordnung mit aufgenommen hätte, dass die Schulkommission aus beiden Ausschüssen gebildet werden solle. Er betonte, dass man nichts gegen Lehrer habe, schließlich sei Frau Münzel das letzte Mal Ausschussmitglied gewesen; man wolle jedoch nicht, dass die Kollegen in Interessenskonflikte kommen. 

 

Kreisrat Dr. Linduschka meinte, dass Landrat Schwing inhaltlich falsch liege und dass  ein Misstrauen gegenüber den Kreisräten herrsche, wozu kein Anlass bestehe. Er und Kreisrat Dr. Schüren nehmen die Schulkommission sehr ernst, weswegen beide u. a. in einem Jahr früher aus der Schule austreten wollen. In anderen Gremien hätte man eher Interessenskonflikte z. B. im Bauausschuss. Warum sollte man die Schulkommission nicht mit Fachleuten besetzen?

 

Landrat Schwing erwiderte, dass er als derjenige, der die Schulkommission außerhalb der Geschäftsordnung ins Leben gerufen hatte, habe deutlich machen wollen, warum man das gemacht habe, mit welchem Erfolg und was dahinter stecke. Es gehe nicht um Misstrauen gegenüber den Schulen oder den Kreisräten, sondern um Fürsorgepflicht, schließlich wolle er niemanden in Gewissenskonflikte bringen. Wie oft hätten Kreisrat Dr. Schüren und er (Kreisrat Dr. Linduschka) gesagt, man trage auf zwei Schultern, wenn es um schulische Probleme ginge. Er fügte hinzu, dass man dies kritisch betrachten solle.

 

Herr Dietmar Fieger, Verwaltungsdirektor, schloss sich dieser Meinung an. Man wolle im Hinblick auf die Fürsorgepflicht niemanden in die Situation bringen, auf zwei Schultern tragen zu müssen. Er wies darauf hin, dass dies auch Niederschlag in Regelungen und Regelwerken finde.

 

Landrat Schwing ergänzte zum Thema Interessenskonflikt, dass persönlich Betroffene, z. B. im Bauausschuss, von der Beratung ausgeschlossen werden. Man wolle vermeiden, dass diese Situation in der Schulkommission auftrete.

 

Kreisrat Dr. Schüren, der als Nichtmitglied der Sitzung beiwohnte, bat um Rederecht.

 

Landrat Schwing lies sodann darüber abstimmen. Die Mehrheit stimmte bei 3 Gegenstimmen für das Rederecht.

 

Kreisrat Dr. Schüren sagte, er brauche keine Fürsorge, er könne für sich selbst sorgen. Er fühle sich sehr missverstanden, mit dem was man unterstelle. Seit 1996 sei er im Kreistag und auch parallel im Gemeinderat gewesen, es hätte keine einzige Situation gegeben, in der er hier als Gemeinderat und nicht als Kreisrat gesprochen habe. Er habe zwar ein besonderes Verhältnis zur Schulleitung, jedoch stehe er in keinem Interessenskonflikt; er weise den Vorwurf zurück. Sollte er der Schulkommission in Zukunft angehören, wäre es nicht so, dass er die Interessen seines Schulleiters oder seine persönlichen vertrete, sondern er vertrete alleine die Interessen, welche er als Kreisrat zu vertreten habe. Die Kommission hätte laut Landrat Schwing bislang gut funktioniert, weil keine Lehrer dabei gewesen wären. Er wolle wissen, was hinter der Verschwörungstheorie stecke. Aus seiner Sicht gebe es kein Problem.

 

Landrat Schwing wies den Vorwurf der Verschwörungstheorie zurück, man könne ihm die Fürsorgepflicht, die er für die Kreisräte habe, nicht abnehmen.

 

Kreisrat Schötterl meinte, dass jeweils die besten Kräfte in die Kommission und Ausschüsse gehören. Es handele sich bei der Schulkommission um ein beratendes Gremium, insofern sei der Vorwurf des Interessenskonfliktes nicht greifbar.  Es gebe hier nur gestandene Bürger, die genau wissen, wo ihre Grenzen liegen. Bei möglichem Auftreten von Interessenskonflikten solle man den Kreisräten bei ihrer Arbeit im Kreistag Vertrauen entgegenbringen können. Er bat darum, das Ganze emotionsloser zu sehen. Lehrer selbst wissen am Besten wie es in den Schulen zugehe. Er sprach sich für eine Teilnahmemöglichkeit der Lehrer aus und eine Streichung des Passus.

 

Landrat Schwing bestätigte die beratende Funktion der Schulkommission. Er betonte, dass die nun entfachte Diskussion nur stattfinde, weil der neue Ausschuss Bildung, Kultur und Soziales eingeführt worden sei. Es liege kein Misstrauen vor, man habe lediglich auf zwei Ausschüsse verteilen wollen.

 

Kreisrätin Follner sagte, sie halte die Schulkommission für eine gute Idee und sie wehre sich gegen die Ablehnung von Lehrern, schließlich seien dies Fachkräfte. Außerdem sei man durchaus als Lehrer/in in der Lage, manches auf zwei Schultern zu tragen, was zum Teil auch erforderlich sei.

 

Kreisrat Dr. Vorberg meinte, er sei als niedergelassener Arzt Mitglied im Krankenhausbeirat gewesen und damals habe man im Kreistag auch nicht diskutiert, ob ein Interessenskonflikt vorliegen könnte. Er stellte fest, dass man über zwei bestimmte Personen diskutiere und wollte wissen, ob nicht auch andere Personen der jeweiligen Fraktionen in Frage kämen, was eine Lösung des Problems bedeuten könnte.

 

Kreisrat Dr. Linduschka sagte dazu, man diskutiere nicht nur um Personen, man diskutiere ums Prinzip. Er finde es falsch, dass man Personen aus Prinzip fern halten wolle, die auf beiden Seiten Erfahrung vorweisen können. Er wollte bei dem Entscheidungspunkt Bildungspolitik wissen, warum man Kreisräte ausschließe, die zusätzlich als Lehrer gut Bescheid wissen. Dies komme  einem Schildbürgerstreich gleich. Er bemängelte, dass man zu diesem Punkt vorab keine Vorlage zur Verfügung gestellt bekommen habe. Kreisrat Dr. Schüren hätte dann die Möglichkeit gehabt, einen Antrag zu stellen.

 

Herr Dietmar Fieger, Verwaltungsdirektor, nahm Stellung zu Kreisrat Dr. Linduschkas Frage und begründete das Fehlen einer Vorlage damit, dass er in Urlaub gewesen und es aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen sei. Er habe rechtzeitig die Fraktionsvorsitzenden angeschrieben, mit der Bitte, die Benennungen einzureichen. Er habe einen Beschluss vorlegen wollen, der die Geschäftsordnung auslege, was in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich gewesen sei. Es stecke keine böse Absicht dahinter, er habe noch am Morgen den nun vorliegenden Beschlussvorschlag zur Diskussionsgrundlage verfasst.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste sodann auf Vorschlag des Landrates folgende

 

Beschlüsse:

 

1. Die Schulkommission besteht aus 6 Mitgliedern, und zwar 1 Mitglied je Fraktion.

 

    Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

 

2. Bauausschuss und Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales entsenden aus ihrer  

    Mitte je 3 Mitglieder (keine stellvertretenden Mitglieder).

 

    Der Beschlussvorschlag wurde mit Stimmenmehrheit bei 3 Gegenstimmen   

    angenommen.

 

3. Die Mitgliedschaft in der Schulkommission ist eine "höchstpersönliche", d.h. für die

    Mitglieder der Schulkommission werden keine Vertreter bestellt.

 

    Der Beschlussvorschlag wurde mit Stimmenmehrheit bei 2 Gegenstimmen

    angenommen.

 

4. Die Reihenfolge der Sitzvergabe erfolgt nach der Stärke der Fraktionen im Kreistag, bei

    gleicher Fraktionsstärke nach der Stimmenzahl, die bei der Kreistagswahl am

    02.03.2008 erzielt wurde. Daraus ergibt sich folgende Reihenfolge der

    Mitgliederbenennung: 1. CSU, 2. SPD, 3. FW, 4. Grüne, 5. Neue Mitte, 6. FDP.

 

    Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

 

5. Zur Vermeidung von Interessen- und auch Pflichtenkollisionen sollen keine Mitglieder   

    benannt werden, die an kreiseigenen Schulen als Lehrkräfte beschäftigt sind.

 

    Der Beschlussvorschlag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

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