Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Benennung der Mitglieder für die Schulkommission
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.06.2008 BKS/001/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr
Dietmar Fieger, Verwaltungsdirektor, führte zu TOP 5 aus, dass die
Schulkommission bislang nicht in der Geschäftsordnung 2002 – 2008 enthalten
gewesen sei, was sich in der neuen Amtsperiode nun geändert habe.
Er
teilte weiterhin Folgendes mit:
Seit
Beginn der neuen Amtsperiode und somit nach § 36 Abs. 2 und 4 GeschO werden die
Mitglieder der Schulkommission vom Bauausschuss zusammen mit dem Ausschuss für
Bildung, Kultur und Soziales bestellt.
Wie
diese Bestellung erfolgen soll, ist in der Geschäftsordnung nicht näher
bestimmt. Zur Klärung dieser Frage schlägt die Verwaltung folgende Lösung vor:
1.
Die Schulkommission besteht aus 6 Mitgliedern, und zwar 1 Mitglied je Fraktion.
2.
Bauausschuss und Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales entsenden aus ihrer
Mitte je 3
Mitglieder (keine stellvertretenden
Mitglieder).
3.
Die Mitgliedschaft in der Schulkommission ist eine
"höchstpersönliche", d.h. für die Mitglieder
der Schulkommission werden keine Vertreter
bestellt.
4.
Die Reihenfolge der Sitzvergabe erfolgt nach der Stärke der Fraktionen im
Kreistag, bei
gleicher Fraktionsstärke nach der
Stimmenzahl, die bei der Kreistagswahl am 02.03.2008
erzielt wurde. Daraus ergibt sich folgende
Reihenfolge der Mitgliederbenennung: 1. CSU, 2.
SPD, 3. FW, 4. Grüne, 5. Neue Mitte, 6.
FDP.
Zur
Vermeidung von Interessens- und auch Pflichtenkollisionen schlagen wir darüber
hinaus vor, dass keine Mitglieder benannt werden sollten, die an kreiseigenen
Schulen als Lehrkräfte beschäftigt sind.
Diese
Auslegung und Klarstellung der Geschäftsordnung sollte sowohl im Bildungs- wie
auch im Bauausschuss beschlossen werden.
Herr
Fieger brachte vor, dass er die Fraktionen mit Bitte um Vorschläge
angeschrieben habe und Rückmeldungen bei ihm eingegangen wären, jedoch viele
stellvertretende Mitglieder benannt worden seien, was als nicht zufrieden
stellend bezeichnet werden könne.
Landrat
Schwing fügte hinzu, dass er nicht gedacht hätte, dass es so schwierig sein
würde, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Die Kommission sei entstanden, da u.
a. innerhalb des Bauausschusses Kritik vorgekommen sei darüber, wie Dinge von
den Schulen gehandhabt werden. Die Grundidee sei gewesen, dass man ein Gremium
brauche, welches die Interessen der Kreisgremien gegenüber den Schulen
vertrete. Er sollte kein in der Geschäftsordnung festgelegter Ausschuss sein,
sondern ein flexibler. Das habe bislang hervorragend funktioniert, was es auch
weiterhin hätte, wenn nicht der neue Ausschuss gebildet worden wäre und man
nicht in die Geschäftsordnung mit aufgenommen hätte, dass die Schulkommission
aus beiden Ausschüssen gebildet werden solle. Er betonte, dass man nichts gegen
Lehrer habe, schließlich sei Frau Münzel das letzte Mal Ausschussmitglied
gewesen; man wolle jedoch nicht, dass die Kollegen in Interessenskonflikte kommen.
Kreisrat
Dr. Linduschka meinte, dass Landrat Schwing inhaltlich falsch liege und dass ein Misstrauen gegenüber den Kreisräten
herrsche, wozu kein Anlass bestehe. Er und Kreisrat Dr. Schüren nehmen die
Schulkommission sehr ernst, weswegen beide u. a. in einem Jahr früher aus der
Schule austreten wollen. In anderen Gremien hätte man eher Interessenskonflikte
z. B. im Bauausschuss. Warum sollte man die Schulkommission nicht mit
Fachleuten besetzen?
Landrat
Schwing erwiderte, dass er als derjenige, der die Schulkommission außerhalb der
Geschäftsordnung ins Leben gerufen hatte, habe deutlich machen wollen, warum
man das gemacht habe, mit welchem Erfolg und was dahinter stecke. Es gehe nicht
um Misstrauen gegenüber den Schulen oder den Kreisräten, sondern um
Fürsorgepflicht, schließlich wolle er niemanden in Gewissenskonflikte bringen.
Wie oft hätten Kreisrat Dr. Schüren und er (Kreisrat Dr. Linduschka) gesagt,
man trage auf zwei Schultern, wenn es um schulische Probleme ginge. Er fügte hinzu,
dass man dies kritisch betrachten solle.
Herr
Dietmar Fieger, Verwaltungsdirektor, schloss sich dieser Meinung an. Man wolle
im Hinblick auf die Fürsorgepflicht niemanden in die Situation bringen, auf
zwei Schultern tragen zu müssen. Er wies darauf hin, dass dies auch
Niederschlag in Regelungen und Regelwerken finde.
Landrat
Schwing ergänzte zum Thema Interessenskonflikt, dass persönlich Betroffene, z.
B. im Bauausschuss, von der Beratung ausgeschlossen werden. Man wolle
vermeiden, dass diese Situation in der Schulkommission auftrete.
Kreisrat
Dr. Schüren, der als Nichtmitglied der Sitzung beiwohnte, bat um Rederecht.
Landrat
Schwing lies sodann darüber abstimmen. Die Mehrheit stimmte bei 3 Gegenstimmen
für das Rederecht.
Kreisrat
Dr. Schüren sagte, er brauche keine Fürsorge, er könne für sich selbst sorgen.
Er fühle sich sehr missverstanden, mit dem was man unterstelle. Seit 1996 sei
er im Kreistag und auch parallel im Gemeinderat gewesen, es hätte keine einzige
Situation gegeben, in der er hier als Gemeinderat und nicht als Kreisrat
gesprochen habe. Er habe zwar ein besonderes Verhältnis zur Schulleitung,
jedoch stehe er in keinem Interessenskonflikt; er weise den Vorwurf zurück. Sollte
er der Schulkommission in Zukunft angehören, wäre es nicht so, dass er die
Interessen seines Schulleiters oder seine persönlichen vertrete, sondern er
vertrete alleine die Interessen, welche er als Kreisrat zu vertreten habe. Die
Kommission hätte laut Landrat Schwing bislang gut funktioniert, weil keine Lehrer
dabei gewesen wären. Er wolle wissen, was hinter der Verschwörungstheorie stecke.
Aus seiner Sicht gebe es kein Problem.
Landrat
Schwing wies den Vorwurf der Verschwörungstheorie zurück, man könne ihm die
Fürsorgepflicht, die er für die Kreisräte habe, nicht abnehmen.
Kreisrat
Schötterl meinte, dass jeweils die besten Kräfte in die Kommission und
Ausschüsse gehören. Es handele sich bei der Schulkommission um ein beratendes
Gremium, insofern sei der Vorwurf des Interessenskonfliktes nicht greifbar. Es gebe hier nur gestandene Bürger, die genau
wissen, wo ihre Grenzen liegen. Bei möglichem Auftreten von
Interessenskonflikten solle man den Kreisräten bei ihrer Arbeit im Kreistag
Vertrauen entgegenbringen können. Er bat darum, das Ganze emotionsloser zu sehen.
Lehrer selbst wissen am Besten wie es in den Schulen zugehe. Er sprach sich für
eine Teilnahmemöglichkeit der Lehrer aus und eine Streichung des Passus.
Landrat
Schwing bestätigte die beratende Funktion der Schulkommission. Er betonte, dass
die nun entfachte Diskussion nur stattfinde, weil der neue Ausschuss Bildung,
Kultur und Soziales eingeführt worden sei. Es liege kein Misstrauen vor, man
habe lediglich auf zwei Ausschüsse verteilen wollen.
Kreisrätin
Follner sagte, sie halte die Schulkommission für eine gute Idee und sie wehre
sich gegen die Ablehnung von Lehrern, schließlich seien dies Fachkräfte.
Außerdem sei man durchaus als Lehrer/in in der Lage, manches auf zwei Schultern
zu tragen, was zum Teil auch erforderlich sei.
Kreisrat
Dr. Vorberg meinte, er sei als niedergelassener Arzt Mitglied im
Krankenhausbeirat gewesen und damals habe man im Kreistag auch nicht
diskutiert, ob ein Interessenskonflikt vorliegen könnte. Er stellte fest, dass
man über zwei bestimmte Personen diskutiere und wollte wissen, ob nicht auch
andere Personen der jeweiligen Fraktionen in Frage kämen, was eine Lösung des
Problems bedeuten könnte.
Kreisrat
Dr. Linduschka sagte dazu, man diskutiere nicht nur um Personen, man diskutiere
ums Prinzip. Er finde es falsch, dass man Personen aus Prinzip fern halten
wolle, die auf beiden Seiten Erfahrung vorweisen können. Er wollte bei dem
Entscheidungspunkt Bildungspolitik wissen, warum man Kreisräte ausschließe, die
zusätzlich als Lehrer gut Bescheid wissen. Dies komme einem Schildbürgerstreich gleich. Er
bemängelte, dass man zu diesem Punkt vorab keine Vorlage zur Verfügung gestellt
bekommen habe. Kreisrat Dr. Schüren hätte dann die Möglichkeit gehabt, einen
Antrag zu stellen.
Herr
Dietmar Fieger, Verwaltungsdirektor, nahm Stellung zu Kreisrat Dr. Linduschkas
Frage und begründete das Fehlen einer Vorlage damit, dass er in Urlaub gewesen
und es aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen sei. Er habe
rechtzeitig die Fraktionsvorsitzenden angeschrieben, mit der Bitte, die Benennungen
einzureichen. Er habe einen Beschluss vorlegen wollen, der die Geschäftsordnung
auslege, was in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich gewesen sei. Es stecke
keine böse Absicht dahinter, er habe noch am Morgen den nun vorliegenden
Beschlussvorschlag zur Diskussionsgrundlage verfasst.
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste sodann auf Vorschlag des
Landrates folgende
Beschlüsse:
1. Die Schulkommission besteht aus 6 Mitgliedern, und zwar 1
Mitglied je Fraktion.
Der Beschlussvorschlag
wurde einstimmig angenommen.
2. Bauausschuss und Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
entsenden aus ihrer
Mitte je 3 Mitglieder
(keine stellvertretenden Mitglieder).
Der Beschlussvorschlag
wurde mit Stimmenmehrheit bei 3 Gegenstimmen
angenommen.
3. Die Mitgliedschaft in der Schulkommission ist eine
"höchstpersönliche", d.h. für die
Mitglieder der
Schulkommission werden keine Vertreter bestellt.
Der Beschlussvorschlag
wurde mit Stimmenmehrheit bei 2 Gegenstimmen
angenommen.
4. Die Reihenfolge der Sitzvergabe erfolgt nach der Stärke der
Fraktionen im Kreistag, bei
gleicher Fraktionsstärke
nach der Stimmenzahl, die bei der Kreistagswahl am
02.03.2008 erzielt
wurde. Daraus ergibt sich folgende Reihenfolge der
Mitgliederbenennung: 1.
CSU, 2. SPD, 3. FW, 4. Grüne, 5. Neue Mitte, 6. FDP.
Der Beschlussvorschlag
wurde einstimmig angenommen.
5. Zur Vermeidung von Interessen- und auch Pflichtenkollisionen
sollen keine Mitglieder
benannt werden, die an
kreiseigenen Schulen als Lehrkräfte beschäftigt sind.
Der Beschlussvorschlag
wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.