Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Antrag auf finanzielle Unterstützung des Ambulanten Kinderhospizdienstes Aschaffenburg/Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.06.2008   BKS/001/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Manfred Vill, Verwaltungsamtsrat, führte aus, dass der Deutsche Kinderhospizverein am 27.03.2008 einen Antrag auf finanzielle Unter­stützung eines ambulanten Kinderhospizdienstes im Raum Aschaffenburg/Miltenberg gestellt habe. In Bay­ern gebe es bisher 5 ambulante Kinderhospizdienste.

 

Vorgesehen sei der Beginn des Dienstes bereits zum 01. Mai 2008 gewesen. Aufgrund von Problemen bei der Stellenbesetzung hätte der Start bisher aber nicht erfolgen können. Insgesamt liege - bei Personal­kosten für eine Halbtagskraft - eine Kostenkalkulation von 53.500,-- Euro für 2008 und von 63.500,-- Euro für 2009 vor.

 

Bereits von November 2007 bis Februar 2008 seien vom Deutschen Kinderhospizverein Gespräche mit der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg sowie dem Landkreis Milten­berg geführt worden. Dabei sei dargestellt worden, dass man aufgrund der statistischen Daten von rund 85 Kindern in der Region ausgehe, bei denen ein Bedarf für eine Begleitung gesehen werde.

 

Im Gegensatz zum Hospizdienst im Erwachsenenbereich kümmere sich ein Kinderhospiz­dienst oft jahrelang um Kinder und Jugendliche, die an lang andauernden und langwieri­gen Erkrankungen litten. Großer Wert werde auch auf die Unterstützung und Einbeziehung der betroffenen Eltern gelegt.

 

Mit den bereits bestehenden lokalen und regionalen Hospizdiensten seien Gespräche geführt worden. Diese halten einen Kinderhospiz­dienst für eine wichtige Ergänzung zu den bereits vorhandenen Angeboten und wollen mit diesem auch zusammenarbeiten.

 

Räume werden noch gesucht. Eine Anmietung sei bislang noch nicht erfolgt. Die in der Kostenkal­kulation angegebene Raum­miete stütze sich auf Erfahrungswerte. Wichtig seien insbesondere eine gute Erreichbarkeit sowie ein behindertengerechter Zugang und eine behindertenge­rechte Ausstattung.

 

Für das Jahr 2008 sei bei den drei kommunalen Gebietskörperschaften der Region insgesamt ein Zuschuss in Höhe von 15.000,-- Euro und für Jahr 2009 in Höhe von 20.000,-- Euro beantragt worden.

 

Nach den Richtlinien der Krankenkassen sei eine Förderung erst ab dem dritten Tätigkeitsjahr möglich.

 

Zurzeit stehen für den Dienst rund 40.000,-- Euro an Spendenmitteln zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlage vor, dem Ambulanten Kinderhospizdienst Aschaffenburg/Miltenberg nach Be­ginn seiner Tätigkeit bis zu 5.000,-- Euro für das Jahr 2008 und bis zu 6.700,-- Euro für das Jahr 2009 als Zuschuss im Rahmen einer Anschubfinanzierung zur Verfügung zu stellen, sofern der Bedarf nach Abrech­nung nachgewiesen werde.

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Aschaffenburg habe in seiner Sitzung am 14. April 2008 bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst.

 

Die Stadt Aschaffenburg habe einen ebensolchen Beschluss im Hauptsenat des Stadtrats am 26. Mai 2008 gefasst.

 

Landrat Schwing sagte, das dies eine segensreiche Einrichtung für die Region Bayrischer Untermain sei, nicht nur für die betroffenen Kinder, sondern auch für die Eltern und Angehörigen und das mit relativ bescheidenen Beiträgen. Er finde es gut, dass es sich hier nicht um eine Organisation handele, die eine alleinige Kostenübernahme durch die öffentliche Hand fordere, sondern ein Großteil durch Spendengelder gedeckt werde und auch Krankenkassen sich an den Kosten beteiligen. Er hätte denn Beschluss zwar selbst fassen können, habe allerdings den zuständigen Ausschuss mit einbeziehen und informieren wollen.

 

Kreisrätin Fichtl sprach sich für das Projekt aus und wollte zum einen wissen, bis zu welchem Höchstalter eine Betreuung stattfinde und zum anderen, ob Familien, die nicht mobil seien, abgeholt werden können. Sie fügte an, dass sie stolz sei darauf, dass die Gebietskörperschaften ihren Zuschuss noch vor den Krankenkassen gewähren, welche sich erst im Jahr 2010 beteiligen werden.

 

Herr Manfred Vill, Verwaltungsamtsrat, sagte, er gehe davon aus, dass, soweit keine Mobilität gegeben wäre, die Mitarbeiter ins Haus kommen könnten. Des Weiteren teilte er mit, dass der Kindbegriff gesetzlich bis zum 14. Lebensjahr definiert sei. Wenn das Kind während der Krankheit erwachsen werde, erfolge weiterhin Betreuung.

 

Kreisrätin Weitz sprach sich im Namen der SPD-Fraktion für das Projekt aus. Es sei wichtig, dass Eltern in dieser schwierigen Situation unterstützt und entlastet werden. Sie gehe davon aus, dass es nicht allein um Begleitung, sondern auch um Beratung gehe und dass sich das Kinderhospiz mit anderen Diensten vernetze, um für Eltern bei Auftreten verschiedenartiger  Probleme Hilfe leisten zu können.

 

Herr Manfred Vill, Verwaltungsamtsrat, meinte, dass Vernetzung ein wichtiger Punkt sei. Es werde nicht nur Begleitung, sondern auch Beratung angeboten. Es gebe Flyer mit Angabe von Anlaufstellen und Kontaktvermittlungen zu anderen Betroffenen, es werden u. a.  Austauschmöglichkeiten für Familien in der Region und ambulante Unterstützung vor Ort organisiert, es gebe Seminarangebote und der Deutsche Kinderhospizverein gewähre finanzielle Unterstützung in Notlagen.

 

Kreisrat Schötterl stimmte im Namen der Freien Wähler inhaltlich zu. Er sagte, dass von angemieteten Räumen gesprochen werde und wollte dazu wissen, ob Kinder, soweit es deren gesundheitlicher Zustand noch zuließe, in  diesen Räumen betreut werden oder ob damit ein ambulanter Dienst im Hause der Kinder gemeint sei.

 

Herr Manfred Vill, Verwaltungsamtsrat, antwortete, dass in den angemieteten Räumen die Zentrale sitze, pro Familie 2 ehrenamtliche Personen zur Verfügung stehen, ansonsten dort Seminare abgehalten werden und es zudem die Möglichkeit zur Beratung gebe. Selbstverständlich werden die ehrenamtlichen Helfer auch bei den Kindern zuhause eingesetzt.

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasste sodann einstimmig folgenden

 

Beschluss:

 

Dem Ambulanten Kinderhospizdienst Aschaffenburg/Miltenberg werden nach Beginn seiner Tätigkeit für das Jahr 2008 ein Zuschuss bis zu 5.000 Euro und für das Jahr 2009 ein Zuschuss bis zu 6.700 Euro als Anschubfinanzierung für ungedeckte Kosten gewährt.

 

 

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