Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Erlass der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.05.2008   KT/041/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass den Mitgliedern des Kreistages mit der Einladung zur heutigen Sitzung der Entwurf einer neuen Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg (GeschO) für die Amtsperiode 2008 bis 2014 zugesandt worden sei. Die Änderungen gegenüber der Geschäftsordnung von 2002 bis 2008 seien durch Unterstreichen gekennzeichnet.

 

In einer Vorbesprechung mit den (künftigen) Fraktionsvorsitzenden am 01.04.2008 sei vereinbart worden, dass Änderungsvorschläge bis 25.04.2008 bei der Landkreisverwaltung einzureichen seien. Folgende Änderungsanträge seien eingegangen:

 

1.  Antrag der Verwaltung zu § 20 Abs. 6 Satz 2:

 

     Beschlussvorschlag:

     Ergänzung des Satzes 2: „Mitgeführte Mobiltelefone sind stumm- oder auszuschalten.“

 

     Begründung:

Die Änderung entspricht einer Anregung aus Vorbesprechung vom 01.04.2008. Bei der anschließenden Überarbeitung des Vorentwurfs der GeschO wurde übersehen, diese Änderung aufzunehmen.

 

Der Kreistag erklärte sich mit diesem Vorschlag der Verwaltung einstimmig einverstanden.

 

2.  Antrag der Verwaltung zu § 36 Abs. 2 und 4:

 

     Beschlussvorschlag: Ergänzung der Absätze 2 und 4.

 

Abs. 2 Satz 1: „Der Bauausschuss ist zuständig für die Vorberatung der Baumaßnahmen des Landkreises ab einer Wertgrenze von 150.001 € und für die Bestellung der Schulkommission zusammen mit dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales.

 

Abs. 4 Satz 1: „Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales ist zuständig für alle Angelegenheiten der kreiseigenen Schulen (ohne Baumaßnahmen) einschließlich der Bestellung der Schulkommission zusammen mit dem Bauausschuss, der …

 

     Begründung:

Eine gemeinsame Bestellung ist sinnvoll und notwendig, weil die Kommission sowohl bauliche (Landkreis als Sachaufwandsträger) als auch allgemeine schulische Themen (z.B. Ganztagsbetreuung) behandeln soll.

 

Der Kreistag stimmte auch diesem Antrag der Verwaltung einstimmig zu.

 

3 a)   Antrag der FDP vom 09.04.2008 zu § 29 Abs. 3 Satz 1:

 

„Wir beantragen, den Fraktionsstatus im Kreistag Miltenberg ab 02. Mai 2008 ab 3 Sitzen (in Worten: drei) festzuschreiben und die Geschäftsordnung dementsprechend zu ändern.“

 

3 b)   Antrag der Neuen Mitte vom 15.04.2008 zu § 29 Abs. 3 Satz 1:

 

„Wir, die Neue Mitte“ beantragen, den Fraktionsstatus im Kreistag Miltenberg ab 02. Mai 2008 auf 3 Sitze (in Worten: drei) festzulegen sowie festzuschreiben und somit die Geschäftsordnung dementsprechend zu ändern!“

 

          Beschlussvorschlag der Verwaltung: Modifizierte Antragsannahme.

„Die im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen bilden Fraktionen, sofern sie so stark sind, dass sie mindestens einen Sitz im Kreisausschuss erhalten.“

 

          Begründung: Wortlaut der Mustergeschäftsordnung.

 

Kreisrat Dr. Schüren erklärte, dass die SPD-Fraktion diesen Anträgen, unbeschadet dessen, dass damit eine Gruppierung den Fraktionsstatus erhalte, die der Mehrheitsfraktion nahe stehe, zustimmen werde. Er erinnere aber an die Diskussion und Entscheidung von vor sechs Jahren, als den drei Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen der Fraktionsstatus nicht zugebilligt worden sei.

 

Kreisrat Scherf bemerkte, dass die inhaltliche Argumentation der beiden vorliegenden Anträge absolut überzeugend sei. Die Argumentation der Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen sei im Jahr 2002 aber genau so überzeugend gewesen. Man frage sich heute, warum diese Argumentation Neue Mitte und FDP im Jahr 2002 nicht überzeugt habe. Damals sei es um politische Machtverhältnisse gegangen. Den Mitgliedern von Bündnis 90/Die Grünen jedoch sei es um die Beteiligung und das demokratische Recht der kleineren Gruppierungen gegangen.

 

Kreisrat Andre vertrat die Meinung, dass, nachdem heute zwei Gruppierungen den Fraktionsstatus beantragen, der Kreistag zustimmen sollte.

 

In der darauf erfolgten Abstimmung sagte der Kreistag den Mitgliedern der Neuen Mitte und den Mitgliedern der FDP jeweils den Fraktionsstatus zu. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde einstimmig zugestimmt.

 

4.  Antrag der SPD-Fraktion vom 07.04.2008 zu § 2 Abs. 1 Ziffer 5 und § 36:

 

„Der Kreistag des Landkreises Miltenberg bildet gemäß Art. 29 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern einen Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Tourismus und Verkehr.“

 

     Beschlussvorschlag der Verwaltung: Antragsablehnung.

 

     Begründung:

·         Der Antrag wurde bereits in 2002 gestellt (damals ohne „Energie“) und auch schon 1996.

·         Der Landkreis Miltenberg hat andere Strukturen aufgebaut (ZENTEC GmbH, Initiative Bayerischer Untermain, Wirtschaftsförderung Rhein-Main etc. + TAGs).

·         Die genannten Themen sind so wichtig, dass sie in den Kreisausschuss gehören.

 

Kreisrat Dr. Kaiser bemerkte, dass die SPD-Fraktion den heute vorliegenden Antrag zum dritten Mal stelle, diesmal mit dem Zusatz „Energie“. Er erinnerte daran, dass Landrat Schwing in seiner Eröffnungsrede gesagt habe, dass die Wirtschaftspolitik ein Schwerpunkt der Arbeit des Kreistages in den kommenden sechs Jahren sein werde und die Globalisierung und der damit einhergehende Wettbewerb der Regionen eine noch aktivere Rolle fordern werden. Weitere Punkte seien die Bewahrung der Identität des Landkreises Miltenberg, das große touristische Potential, der verstärkte Einsatz regenerativer Energien und das Projekt LEADER in ELER. Dies alles sei ein vorzügliches Plädoyer für die Bildung des von der SPD-Fraktion beantragten Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Tourismus und Verkehr. Mit diesem Ausschuss soll der Landkreis Miltenberg vorangebracht und die genannten Themen sollen gebündelt werden. So sei z.B. über den „schlafenden Riesen Tourismus“ sowie das Römermuseum in Obernburg a.Main bisher noch nicht im Kreistag diskutiert worden. Auch für die Clusterbildung habe der Landkreis Miltenberg aus München noch keinen Cent erhalten. Und über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Bankensystems habe es noch keine Aussprache gegeben.

 

Kreisrat Dr. Kaiser erinnerte weiter an die Diskussion bezüglich des Zukunftsatlas. Die SPD-Fraktion habe dazu beantragt, dass im Kreistag erklärt werde, warum der Landkreis Miltenberg so weit zurück gefallen sei. Die Argumentation der Verwaltung, dass man von diesem Atlas nicht viel halte, sei nicht in Ordnung gewesen, zumal der Bayerische Ministerpräsident kürzlich die gute Arbeit des Zukunftsatlas gelobt habe. Leider werde seitens der Verwaltung, abgesehen vom Thema „Energie“ oftmals argumentiert, wie es gerade passe. Es gebe aber eine Fülle von Themen, die im Kreistag bisher viel zu kurz gekommen seien. Die SPD-Fraktion bitte daher den Kreistag, der Bildung eines Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Tourismus und Verkehr zuzustimmen.

 

Landrat Schwing sagte, er wolle dem Eindruck entgegen treten, dass die von Kreisrat Dr. Kaiser angesprochenen Punkte „durch den Rost gefallen“ seien. Richtig sei, dass diese Punkte in verschiedenen Ausschüssen angesiedelt seien. Er halte es nicht für Ziel führend, nur wegen vier Themen einen neuen Ausschuss zu beschäftigen. Die für diese Themen bestehenden Ausschüssen seien ausreichend. Im Übrigen vermute er, dass die Informationspolitik innerhalb der SPD-Fraktion nicht optimal sei. Bezüglich des Römermuseums in Obernburg a.Main sei vereinbart worden, dass sich die Kreisgremien erst nach Vorliegen konkreter Zahlen damit befassen. Zur angesprochenen Clusterbildung werde darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Engelmann von der IHK Aschaffenburg und Herr Dr. Heimann von der ZENTEC GmbH schon mehrmals im Kreisausschuss bzw. Kreistag berichtet haben. Für das Bankensystem seien keine Kreisgremien zuständig. Und was den Zukunftsatlas betreffe, sei vereinbart worden, dass der neue Kreistag über die Entwicklung insgesamt diskutieren werde.

 

Kreisrat Dr. Fahn hielt alle genannten Themen für wichtig. Der Antrag der SPD-Fraktion erwecke den Anschein, als würden die genannten Themen nicht in den zuständigen Ausschüssen behandelt. Tatsache sei, dass die Themen Regionalmarketing und Tourismus schon mehrmals im Kreisausschuss behandelt worden sei. Auch mit dem Thema ÖPNV befasse sich der Kreisausschuss in regelmäßigen Zeitabständen. Und dem Thema Energie werde im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz sowie im Bauausschuss große Bedeutung beigemessen. Die Anliegen der SPD-Fraktion seien damit bereits in verschiedenen Ausschüssen angesiedelt, so dass für die genannten Themen kein neuer Ausschuss gebildet werden müsse.

 

In der anschließenden Abstimmung wurde der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion mit Stimmenmehrheit abgelehnt.  

 

5.  Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.04.2008:

 

     a) Gleichbehandlung der Geschlechter in der Geschäftsordnung

Zur Gleichbehandlung der Geschlechter werden in der Geschäftsordnung anstelle der rein männlichen Begriffe stets weibliche und männliche Begriffe (Kreisrätin oder Kreisrat) bzw. geschlechtsneutrale Begriffe (z.B. Kreistagsmitglied) verwendet.

 

          Beschlussvorschlag der Verwaltung: Antragsablehnung.

 

          Begründung:

·         Diskriminierung ist nicht beabsichtigt,

·         bessere Lesbarkeit,

·         der Gesetzestext der Landkreisordnung und der Text der Mustergeschäftsordnung verwenden ebenfalls nur die männlichen Formulierungen.

 

Kreisrat Scherf wies darauf hin, dass in der Geschäftsordnung für den Kreistag der Amtsperiode 2002 bis 2008 gleichgeschlechtliche Begriffe verwendet worden seien. Er sei der Meinung, dass aus Respekt vor den im Kreistag vertretenen Frauen weibliche und männliche oder geschlechtsneutrale Begriffe gewählt werden sollten. Außerdem verwende auch das Bayerische Gesetz für Erziehungs- und Unterrichtswesen beide Begriffe. Ein weiterer Vorschlag wäre, dass, nachdem in den vergangenen 100 Jahren nur die männliche Form üblich gewesen sei, jetzt der weiblichen Form der Vorzug gegeben werde.

 

Der Kreistag lehnte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sodann mit Stimmenmehrheit ab.

 

     b) Zu § 17 (5): Zeitnahe Behandlung von Anträgen

 

Neu soll Satz 5 lauten: „Aus organisatorischen Gründen kann der Landrat Anträge in die Tagesordnung der unmittelbar nachfolgenden Kreistagssitzung aufnehmen, um die nächste Kreistagssitzung nicht zu überfrachten.

 

          Beschlussvorschlag der Verwaltung: Antragsablehnung.

 

          Begründung:

·         Gemeint ist wohl Satz 3, nicht Satz 5.

·         Die Verwaltung ist immer bemüht, jeden Antrag zuverlässig und baldmöglichst auf die Tagesordnung zu setzen.

·         Entscheidendes Kriterium für die Behandlung eines Antrages ist seine Entscheidungsreife.

 

Landrat Schwing erklärte zu diesem Antrag, dass die Verwaltung bestrebt sei, alle Anträge möglichst schnell abzuarbeiten. Allerdings werde für manche Anträge eine längere Bearbeitungszeit benötigt, so dass sie nicht sofort auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung genommen werden können. Es wäre auch nicht gut, einen solchen Antrag auf die Tagesordnung einer Sitzung zu nehmen und sagen zu müssen, dass die Vorbereitung dafür noch nicht möglich gewesen sei. Die Verwaltung sehe es daher als Ziel führend an, es bei der bisherigen Form der Behandlung von Anträgen zu belassen.

 

Kreisrat Scherf stellte richtig, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht fordere, dass ein Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung erscheine, sondern in der nächsten oder unmittelbar darauf folgenden Sitzung behandelt werde. Der Kreistag tage fünfmal jährlich. Wenn ein Antrag dann erst in der dritten Sitzung behandelt werde, gehe zuviel Zeit verloren.

 

Auf Befragen von Kreisrat Dr. Fahn, inwieweit Beispiele genannt werden können, wonach die Verwaltung die Behandlung eines Antrages verzögert habe, nannte Kreisrätin Almritter den Prognos-Atlas.

 

Kreisrat Zöller bezeichnete den vorliegenden Antrag als „Schauantrag“. Es gebe keinen einzigen Fall von Antragsverzögerung oder –verhinderung durch die Verwaltung. 

 

Kreisrat Spinnler fragte Kreisrat Scherf, ob er der Meinung sei, dass der vorliegende Antrag um die Worte „oder in der übernächsten Sitzung“ ergänzt werden soll.

 

Dies wurde von Kreisrat Scherf bejaht.

 

Kreisrat Oettinger stellte klar, dass der Landrat entscheide, was auf die Tagesordnung einer Sitzung genommen werde. Würde dem vorliegenden Antrag zugestimmt, würde in die Landkreisordnung eingegriffen.

 

Kreisrat Dr. Kaiser bemerkte, dass nach der Landkreisordnung nicht der Landrat, sondern der Kreistag das höchste Organ eines Landkreises sei und Anträge zeitgerecht abzuarbeiten seien.

 

In der sodann erfolgten Abstimmung lehnte der Kreistag mit Stimmenmehrheit den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

     c)  Erstmalige Anstellung und Entlassung des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse

 

Gestrichen wird der unterstrichene Teil von § 31 (2) 10. „die erstmalige Anstellung  und Entlassung des Vorstandsvorsitzenden und der weiteren Vorstandsmitglieder der Sparkasse.“

          Neu aufgenommen wird in § 29 Zuständigkeit des Kreistags, Fraktionen:

          „22. die erstmalige Anstellung und Entlassung des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse.“

 

          Beschlussvorschlag der Verwaltung: Antragsablehnung.

 

          Begründung:

·         Empfehlung der Sparkasse.

·         Empfehlung des Bayerischen Innenministeriums in der Bekanntmachung zum Vollzug des Sparkassengesetzes: „Den Landkreisen wird empfohlen, die Behandlung von Sparkassenangelegenheiten, soweit gesetzlich zulässig, gemäß Art. 29 LKrO auf einen beschließenden Ausschuss (z.B. Kreisausschuss) zu übertragen, dem Vertreter von Konkurrenzunternehmen nicht angehören.“

 

Landrat Schwing bemerkte, dass die Empfehlung des Bayerischen Innenministeriums der Grund dafür sei, dass die Behandlung von Sparkassenangelegenheiten auf den Kreisausschuss übertragen werden soll.

 

Kreisrat Scherf erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die bisherige Regelung beibehalten und die erstmalige Anstellung des Vorstandsvorsitzenden wie in der Amtsperiode 2002 bis 2008 durch den Kreistag erfolgen soll. Schließlich tragen die Kreistagsmitglieder die Verantwortung für diese Entscheidung.

 

Kreisrat Dr. Linduschka unterstützte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Als Grund für die Entscheidung durch den Kreistag führte er an, dass hinter „unserer Sparkasse“ eine große Basis stehen und Interessenkonflikte vermieden werden sollten. Es gebe also keinen echten Grund für die Übertragung der Einstellung des Sparkassen-Vorstandsvorsitzenden auf den Kreisausschuss.

 

Landrat Schwing erklärte, dass die Entscheidung über die Einstellung des Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse dem Verwaltungsrat vorbehalten sei. Der Kreistag könne nur für oder gegen die Einstellung stimmen. Dies sei ein rein formeller Akt. Persönlich vorstellen werde sich im Kreistag auch nur der Bewerber, der vom Verwaltungsrat ausgewählt worden sei.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung lehnte der Kreistag den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Stimmenmehrheit ab.

 

Bei sechs Gegenstimmen fasste der Kreistag sodann folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Die als Anlage dieser Niederschrift beigefügte Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen genehmigt.

 

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