Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Erlass der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.05.2008 KT/041/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, dass den Mitgliedern
des Kreistages mit der Einladung zur heutigen Sitzung der Entwurf einer neuen
Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse
des Landkreises Miltenberg (GeschO) für die Amtsperiode 2008 bis 2014 zugesandt
worden sei. Die Änderungen gegenüber der Geschäftsordnung von 2002 bis 2008 seien
durch Unterstreichen gekennzeichnet.
In einer Vorbesprechung mit den (künftigen)
Fraktionsvorsitzenden am 01.04.2008 sei vereinbart worden, dass
Änderungsvorschläge bis 25.04.2008 bei der Landkreisverwaltung einzureichen
seien. Folgende Änderungsanträge seien eingegangen:
1. Antrag der
Verwaltung zu § 20 Abs. 6 Satz 2:
Beschlussvorschlag:
Ergänzung des Satzes 2: „Mitgeführte Mobiltelefone sind stumm- oder
auszuschalten.“
Begründung:
Die Änderung
entspricht einer Anregung aus
Vorbesprechung vom
01.04.2008. Bei der anschließenden Überarbeitung des
Vorentwurfs der GeschO wurde übersehen, diese Änderung
aufzunehmen.
Der Kreistag erklärte sich mit diesem Vorschlag der
Verwaltung einstimmig einverstanden.
2. Antrag der
Verwaltung zu § 36 Abs. 2 und 4:
Beschlussvorschlag: Ergänzung der Absätze 2 und 4.
Abs. 2 Satz
1: „Der Bauausschuss ist zuständig für die Vorberatung der Baumaßnahmen des
Landkreises ab einer Wertgrenze von 150.001 € und für die Bestellung der
Schulkommission zusammen mit dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales.“
Abs. 4 Satz
1: „Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales ist zuständig für alle
Angelegenheiten der kreiseigenen Schulen (ohne Baumaßnahmen) einschließlich der
Bestellung der Schulkommission zusammen mit dem Bauausschuss, der …… „
Begründung:
Eine
gemeinsame Bestellung ist sinnvoll und notwendig, weil die Kommission sowohl bauliche (Landkreis als
Sachaufwandsträger) als auch allgemeine schulische Themen (z.B.
Ganztagsbetreuung) behandeln soll.
Der Kreistag stimmte auch diesem Antrag der Verwaltung
einstimmig zu.
3
a) Antrag der FDP vom 09.04.2008 zu § 29 Abs. 3 Satz
1:
„Wir
beantragen, den Fraktionsstatus im Kreistag Miltenberg ab 02. Mai 2008 ab 3
Sitzen (in Worten: drei) festzuschreiben und die Geschäftsordnung
dementsprechend zu ändern.“
3
b) Antrag der
Neuen Mitte vom 15.04.2008 zu § 29 Abs. 3 Satz 1:
„Wir, die
Neue Mitte“ beantragen, den Fraktionsstatus im Kreistag Miltenberg ab 02. Mai
2008 auf 3 Sitze (in Worten: drei) festzulegen sowie festzuschreiben und somit
die Geschäftsordnung dementsprechend zu ändern!“
Beschlussvorschlag der Verwaltung: Modifizierte Antragsannahme.
„Die im
Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen bilden Fraktionen, sofern sie
so stark sind, dass sie mindestens einen Sitz im Kreisausschuss erhalten.“
Begründung: Wortlaut der
Mustergeschäftsordnung.
Kreisrat Dr. Schüren erklärte, dass die SPD-Fraktion
diesen Anträgen, unbeschadet dessen, dass damit eine Gruppierung den
Fraktionsstatus erhalte, die der Mehrheitsfraktion nahe stehe, zustimmen werde.
Er erinnere aber an die Diskussion und Entscheidung von vor sechs Jahren, als
den drei Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen der Fraktionsstatus nicht
zugebilligt worden sei.
Kreisrat Scherf bemerkte, dass die inhaltliche
Argumentation der beiden vorliegenden Anträge absolut überzeugend sei. Die
Argumentation der Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen sei im Jahr 2002 aber
genau so überzeugend gewesen. Man frage sich heute, warum diese Argumentation
Neue Mitte und FDP im Jahr 2002 nicht überzeugt habe. Damals sei es um
politische Machtverhältnisse gegangen. Den Mitgliedern von Bündnis 90/Die
Grünen jedoch sei es um die Beteiligung und das demokratische Recht der
kleineren Gruppierungen gegangen.
Kreisrat Andre vertrat die Meinung, dass, nachdem
heute zwei Gruppierungen den Fraktionsstatus beantragen, der Kreistag zustimmen
sollte.
In der darauf erfolgten Abstimmung sagte der Kreistag
den Mitgliedern der Neuen Mitte und den Mitgliedern der FDP jeweils den
Fraktionsstatus zu. Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde einstimmig
zugestimmt.
4. Antrag der
SPD-Fraktion vom 07.04.2008 zu § 2 Abs. 1 Ziffer 5 und § 36:
„Der
Kreistag des Landkreises Miltenberg bildet gemäß Art. 29 Landkreisordnung für
den Freistaat Bayern einen Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Tourismus und
Verkehr.“
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Antragsablehnung.
Begründung:
·
Der Antrag wurde bereits in 2002 gestellt (damals ohne
„Energie“) und auch schon 1996.
·
Der Landkreis Miltenberg hat andere Strukturen aufgebaut (ZENTEC
GmbH, Initiative Bayerischer Untermain, Wirtschaftsförderung Rhein-Main etc. +
TAGs).
·
Die genannten Themen sind so wichtig, dass sie in
den Kreisausschuss gehören.
Kreisrat Dr. Kaiser
bemerkte, dass die SPD-Fraktion den heute vorliegenden Antrag zum dritten Mal
stelle, diesmal mit dem Zusatz „Energie“. Er erinnerte daran, dass Landrat
Schwing in seiner Eröffnungsrede gesagt habe, dass die Wirtschaftspolitik ein
Schwerpunkt der Arbeit des Kreistages in den kommenden sechs Jahren sein werde
und die Globalisierung und der damit einhergehende Wettbewerb der Regionen eine
noch aktivere Rolle fordern werden. Weitere Punkte seien die Bewahrung der
Identität des Landkreises Miltenberg, das große touristische Potential, der
verstärkte Einsatz regenerativer Energien und das Projekt LEADER in ELER. Dies
alles sei ein vorzügliches Plädoyer für die Bildung des von der SPD-Fraktion
beantragten Ausschusses für
Wirtschaft, Energie, Tourismus und Verkehr. Mit diesem Ausschuss
soll der Landkreis Miltenberg vorangebracht und die genannten Themen sollen
gebündelt werden. So sei z.B. über den „schlafenden Riesen Tourismus“ sowie das
Römermuseum in Obernburg a.Main bisher noch nicht im Kreistag diskutiert
worden. Auch für die Clusterbildung habe der Landkreis Miltenberg aus München
noch keinen Cent erhalten. Und über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen
Bankensystems habe es noch keine Aussprache gegeben.
Kreisrat Dr. Kaiser
erinnerte weiter an die Diskussion bezüglich des Zukunftsatlas. Die
SPD-Fraktion habe dazu beantragt, dass im Kreistag erklärt werde, warum der
Landkreis Miltenberg so weit zurück gefallen sei. Die Argumentation der
Verwaltung, dass man von diesem Atlas nicht viel halte, sei nicht in Ordnung
gewesen, zumal der Bayerische Ministerpräsident kürzlich die gute Arbeit des
Zukunftsatlas gelobt habe. Leider werde seitens der Verwaltung, abgesehen vom
Thema „Energie“ oftmals argumentiert, wie es gerade passe. Es gebe aber eine
Fülle von Themen, die im Kreistag bisher viel zu kurz gekommen seien. Die
SPD-Fraktion bitte daher den Kreistag, der Bildung eines Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Tourismus und Verkehr
zuzustimmen.
Landrat Schwing sagte, er
wolle dem Eindruck entgegen treten, dass die von Kreisrat Dr. Kaiser
angesprochenen Punkte „durch den Rost gefallen“ seien. Richtig sei, dass diese
Punkte in verschiedenen Ausschüssen angesiedelt seien. Er halte es nicht für
Ziel führend, nur wegen vier Themen einen neuen Ausschuss zu beschäftigen. Die
für diese Themen bestehenden Ausschüssen seien ausreichend. Im Übrigen vermute
er, dass die Informationspolitik innerhalb der SPD-Fraktion nicht optimal sei.
Bezüglich des Römermuseums in Obernburg a.Main sei vereinbart worden, dass sich
die Kreisgremien erst nach Vorliegen konkreter Zahlen damit befassen. Zur
angesprochenen Clusterbildung werde darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Engelmann
von der IHK Aschaffenburg und Herr Dr. Heimann von der ZENTEC GmbH schon
mehrmals im Kreisausschuss bzw. Kreistag berichtet haben. Für das Bankensystem
seien keine Kreisgremien zuständig. Und was den Zukunftsatlas betreffe, sei
vereinbart worden, dass der neue Kreistag über die Entwicklung insgesamt
diskutieren werde.
Kreisrat Dr. Fahn hielt
alle genannten Themen für wichtig. Der Antrag der SPD-Fraktion erwecke den
Anschein, als würden die genannten Themen nicht in den zuständigen Ausschüssen
behandelt. Tatsache sei, dass die Themen Regionalmarketing und Tourismus schon
mehrmals im Kreisausschuss behandelt worden sei. Auch mit dem Thema ÖPNV
befasse sich der Kreisausschuss in regelmäßigen Zeitabständen. Und dem Thema
Energie werde im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz sowie im Bauausschuss
große Bedeutung beigemessen. Die Anliegen der SPD-Fraktion seien damit bereits
in verschiedenen Ausschüssen angesiedelt, so dass für die genannten Themen kein
neuer Ausschuss gebildet werden müsse.
In der anschließenden
Abstimmung wurde der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion mit Stimmenmehrheit
abgelehnt.
5. Anträge der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.04.2008:
a) Gleichbehandlung der Geschlechter in der Geschäftsordnung
Zur
Gleichbehandlung der Geschlechter werden in der Geschäftsordnung anstelle der
rein männlichen Begriffe stets weibliche und männliche Begriffe (Kreisrätin
oder Kreisrat) bzw. geschlechtsneutrale Begriffe (z.B. Kreistagsmitglied) verwendet.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Antragsablehnung.
Begründung:
·
Diskriminierung ist nicht beabsichtigt,
·
bessere Lesbarkeit,
·
der Gesetzestext der Landkreisordnung und der
Text der Mustergeschäftsordnung verwenden
ebenfalls nur die männlichen Formulierungen.
Kreisrat Scherf wies darauf hin, dass in der
Geschäftsordnung für den Kreistag der Amtsperiode 2002 bis 2008
gleichgeschlechtliche Begriffe verwendet worden seien. Er sei der Meinung, dass
aus Respekt vor den im Kreistag vertretenen Frauen weibliche und männliche oder
geschlechtsneutrale Begriffe gewählt werden sollten. Außerdem verwende auch das
Bayerische Gesetz für Erziehungs- und Unterrichtswesen beide Begriffe. Ein
weiterer Vorschlag wäre, dass, nachdem in den vergangenen 100 Jahren nur die
männliche Form üblich gewesen sei, jetzt der weiblichen Form der Vorzug gegeben
werde.
Der Kreistag lehnte den Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen sodann mit Stimmenmehrheit ab.
b) Zu § 17 (5): Zeitnahe Behandlung von Anträgen
Neu soll
Satz 5 lauten: „Aus organisatorischen Gründen kann der Landrat Anträge in die
Tagesordnung der unmittelbar nachfolgenden Kreistagssitzung aufnehmen,
um die nächste Kreistagssitzung nicht zu überfrachten.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Antragsablehnung.
Begründung:
·
Gemeint ist wohl Satz 3, nicht Satz 5.
·
Die Verwaltung
ist immer bemüht, jeden Antrag zuverlässig und
baldmöglichst auf die Tagesordnung
zu setzen.
·
Entscheidendes Kriterium für die Behandlung eines
Antrages ist seine Entscheidungsreife.
Landrat Schwing erklärte zu
diesem Antrag, dass die Verwaltung bestrebt sei, alle Anträge möglichst schnell
abzuarbeiten. Allerdings werde für manche Anträge eine längere Bearbeitungszeit
benötigt, so dass sie nicht sofort auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
genommen werden können. Es wäre auch nicht gut, einen solchen Antrag auf die
Tagesordnung einer Sitzung zu nehmen und sagen zu müssen, dass die Vorbereitung
dafür noch nicht möglich gewesen sei. Die Verwaltung sehe es daher als Ziel
führend an, es bei der bisherigen Form der Behandlung von Anträgen zu belassen.
Kreisrat Scherf stellte richtig,
dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht fordere, dass ein
Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung erscheine, sondern in der
nächsten oder unmittelbar darauf folgenden Sitzung behandelt werde. Der
Kreistag tage fünfmal jährlich. Wenn ein Antrag dann erst in der dritten
Sitzung behandelt werde, gehe zuviel Zeit verloren.
Auf Befragen von Kreisrat
Dr. Fahn, inwieweit Beispiele genannt werden können, wonach die Verwaltung die
Behandlung eines Antrages verzögert habe, nannte Kreisrätin Almritter den
Prognos-Atlas.
Kreisrat Zöller bezeichnete
den vorliegenden Antrag als „Schauantrag“. Es gebe keinen einzigen Fall von
Antragsverzögerung oder –verhinderung durch die Verwaltung.
Kreisrat Spinnler fragte Kreisrat Scherf, ob er der
Meinung sei, dass der vorliegende Antrag um die Worte „oder in der übernächsten
Sitzung“ ergänzt werden soll.
Dies wurde von Kreisrat Scherf bejaht.
Kreisrat Oettinger stellte klar, dass der Landrat
entscheide, was auf die Tagesordnung einer Sitzung genommen werde. Würde dem
vorliegenden Antrag zugestimmt, würde in die Landkreisordnung eingegriffen.
Kreisrat Dr. Kaiser bemerkte, dass nach der
Landkreisordnung nicht der Landrat, sondern der Kreistag das höchste Organ
eines Landkreises sei und Anträge zeitgerecht abzuarbeiten seien.
In der sodann erfolgten Abstimmung lehnte der Kreistag
mit Stimmenmehrheit den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
ab.
c) Erstmalige Anstellung und Entlassung des
Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse
Gestrichen
wird der unterstrichene Teil von § 31 (2) 10. „die erstmalige Anstellung und Entlassung des Vorstandsvorsitzenden
und der weiteren Vorstandsmitglieder der Sparkasse.“
Neu aufgenommen wird in § 29 Zuständigkeit des
Kreistags, Fraktionen:
„22. die erstmalige Anstellung und Entlassung des
Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse.“
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Antragsablehnung.
Begründung:
·
Empfehlung der Sparkasse.
·
Empfehlung des Bayerischen Innenministeriums in der Bekanntmachung zum Vollzug
des Sparkassengesetzes: „Den Landkreisen wird empfohlen,
die Behandlung von Sparkassenangelegenheiten, soweit gesetzlich zulässig, gemäß
Art. 29 LKrO auf einen beschließenden Ausschuss (z.B. Kreisausschuss) zu
übertragen, dem Vertreter von Konkurrenzunternehmen nicht angehören.“
Landrat Schwing bemerkte,
dass die Empfehlung des Bayerischen Innenministeriums der Grund dafür sei, dass
die Behandlung von Sparkassenangelegenheiten auf den Kreisausschuss übertragen
werden soll.
Kreisrat Scherf erklärte,
dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die bisherige Regelung beibehalten und
die erstmalige Anstellung des Vorstandsvorsitzenden wie in der Amtsperiode 2002
bis 2008 durch den Kreistag erfolgen soll. Schließlich tragen die
Kreistagsmitglieder die Verantwortung für diese Entscheidung.
Kreisrat Dr. Linduschka
unterstützte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Als Grund für die
Entscheidung durch den Kreistag führte er an, dass hinter „unserer Sparkasse“
eine große Basis stehen und Interessenkonflikte vermieden werden sollten. Es
gebe also keinen echten Grund für die Übertragung der Einstellung des
Sparkassen-Vorstandsvorsitzenden auf den Kreisausschuss.
Landrat Schwing erklärte,
dass die Entscheidung über die Einstellung des Vorstandsvorsitzenden der
Sparkasse dem Verwaltungsrat vorbehalten sei. Der Kreistag könne nur für oder
gegen die Einstellung stimmen. Dies sei ein rein formeller Akt. Persönlich
vorstellen werde sich im Kreistag auch nur der Bewerber, der vom Verwaltungsrat
ausgewählt worden sei.
In der daraufhin erfolgten
Abstimmung lehnte der Kreistag den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen mit Stimmenmehrheit ab.
Bei
sechs Gegenstimmen fasste der Kreistag sodann folgenden
B
e s c h l u s s :
Die als Anlage dieser Niederschrift beigefügte Geschäftsordnung
für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises
Miltenberg wird unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen genehmigt.