Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Beratung und Beschlussfassung über die Einführung eines "Windelsackes" für Kleinkinder und Pflegefälle
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 31.03.2008 NU/034/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing teilte mit, dass er mit dem
Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages, Bürgermeister Berninger, schon vor
der Wahlkampf über die Einführung eines Windelsackes für Kleinkinder gesprochen
habe. Bisher habe es eine solche Regelung nur für Pflegefälle gegeben. Die
Entscheidung darüber sei bis nach de Kommunalwahl zurückgestellt worden, weil
auch die Städte und Gemeinden mit ins Boot genommen werden sollten. Nachdem der
Marktgemeinderat Kleinwallstadt vorab einen entsprechenden Beschluss gefasst
hatte, sei allen Städten und Gemeinden der heute zur Beschlussfassung
anstehende Vorschlag mitgeteilt worden. Dieser Vorschlag sei
familienfreundlich, belaste aber nicht den Gebührenhaushalt. Nachdem der
Vorschlag noch nicht mit allen Städten und Gemeinden abgestimmt sei, soll
zusätzlich beschlossen werden, dass in der nächsten Bürgermeister-Dienstbesprechung
eine Abstimmung darüber erfolge.
Unter Hinweis auf den Antrag der Fraktion Freie Wähler
zum Haushalt 2008, dem jeweils 3. Kind einer Familie einmalig 200,00 € zu
gewähren, bemerkte Landrat Schwing, dass mit dem heute zu fassenden Beschluss
ein größeres Problem von Familien mit Kindern gelöst werde.
Regierungsamtmann Röcklein führte sodann aus, dass die
Landkreisverwaltung seit Jahren nach einer Lösung zur Entsorgung von Windeln
von Kleinkindern und Pflegefällen suche. 1994 habe eine Vergünstigungsregelung
für Familien mit drei und mehr Kindern auf Verlangen der Aufsichtsbehörde
widerrufen werden müssen, da soziale Vergünstigungen nicht über die
Benutzungsgebühren der Abfallgebührenzahler finanziert werden dürfen. Dies
hätten die Verwaltungsgerichte auch wiederholt bestätigt. Bisher gebe es im
Landkreis Miltenberg nur eine Sonderregelung für Pflegefälle mit Windelanfall.
Diese müsse mit einer Bestätigung des behandelnden Arztes oder der Sozialstation
nachgewiesen werden. Für diese Fälle werde ohne Mehrkosten die nächst größere
graue Restmülltonne zur Verfügung gestellt.
Die Landkreisverwaltung schlage heute ein neues und
weitergehendes Konzept vor, welches allerdings der Beteiligung der Städte und Gemeinden
des Landkreises Miltenberg sowie der
finanziellen Unterstützung aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Landkreises Miltenberg
bedürfe.
Die Landkreisverwaltung habe mit einem
Restmüllsack einen Test mit zwei Kleinkindern durchgeführt. Danach reiche ein
Restmüllsack für zwei Kleinkinder mindestens vier Wochen. Dabei sei auch ein
Gewicht von rd. 22 kg festgestellt worden. Allerdings werde eine Befülldauer
von mehr als vier Wochen für nicht akzeptabel gehalten. Deshalb werde vorgeschlagen,
Windelsäcke in rosa oder hellblau mit Zugband und einem Volumen von 40 l
einzuführen. Es werde davon ausgegangen, dass diese Windelsäcke mit maximal 15
kg befüllt werden. Sie liegen dann unter den vorgegebenen Grenzwerten der
Lastenhandhabungs-Verordnung.
Die Kosten können bisher nur geschätzt
werden, da noch Verhandlungen mit der Müllabfuhrfirma geführt werden müssen und
eine neue generelle Gebührenkalkulation für dieses Jahr im Raum stehe. Es werde
derzeit von einem Selbstkostenpreis von 2,70 €/Stück ausgegangen. Anhand der
Kleinkinder- und Pflegefallzahlen der letzten Jahre werde mit folgenden Kosten
gerechnet:
Kosten für Windelsack = 2,50 €/Stück,
Kinderzahl im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2007, Pflegefälle Stand 01/2008,
Kleinkinder: 13 x 2,70 € = 35,10
€/Kind/Jahr x 1.205 Kinder = 42.295,50 €/Jahr bzw. Jahrgang,
auf die Gemeinden entfallen somit
21.147,75 €/Jahr bzw. Jahrgang.
Bei Einbeziehung der Kleinkinder bis zum
Alter von zwei Jahren ergeben sich folgende Beträge:
13 x 2,70 € x 2 = 70,20 €/Kind x 1.250
Kinder = 84.591,00 €/Jahr.
Davon entfallen auf die Städte und Gemeinden
42.295,50 €/Jahr und auf den Landkreis Miltenberg ebenfalls 42.295,50 €/Jahr
(Anteil allgemeiner Kreishaushalt 21.147,75 €, Anteil Abfallwirtschaft
ebenfalls 21.147,75 €).
Für Pflegefälle ergeben sich folgende
Kosten: 700 Pflegefälle x 13 x 2,70 € = 24.570,00 €/Jahr, die der Landkreis Miltenberg
übernehme. Bisher seien für Pflegefälle jährlich 16.000,00 € inklusive des
Behältertauschdienstes veranschlagt. Hinzu kommen noch rd. 5.500,00 € für
Transport und thermische Behandlung.
Die Abwicklung übernehme die Kommunale
Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg. Diese beinhalte insbesondere die
Sackbeschaffung, die Vertragsangelegenheiten mit der Müllabfuhrfirma, die
Abrechnung mit den Städten und Gemeinden und die Entsorgung der Windelsäcke. In
Zweifelsfragen unterwerfen sich die Städte und Gemeinden der Entscheidung des
Landkreises Miltenberg, um eine einheitliche Abwicklung zu gewährleisten.
Für das Inkrafttreten dieses Konzeptes
schlage die Verwaltung den 01.01.2009 vor, weil
1. zu
diesem Zeitpunkt der neue Müllabfuhrvertrag in Kraft trete,
2. zu
diesem Zeitpunkt die neue Gebührenkalkulation und Abfallgebührensatzung
vorliegen
3. bis zu diesem Zeitpunkt alle Vereinbarungen
mit den 32 Landkreisgemeinden abgeschlossen seien und
4. im Herbst 2008 neue Mülltonnen verteilt
werden, was die Einführung bezüglich der Pflegefälle erleichtere.
Kreisrat Kern erklärte, dass die
SPD-Ausschussmitglieder die vorgeschlagene landkreisweite Lösung begrüßen. Es
werde gehofft, dass jede Stadt bzw. Gemeinde zustimme und somit junge Familien
fördere.
Nach der Zustimmung zur vorgeschlagenen
Lösung durch Kreisrat Dr. Fahn erklärte auch Kreisrat Dotzel, dass die
CSU-Ausschussmitglieder diese familenfreundliche Lösung begrüßen. Optimal wäre
es seiner Meinung nach, wenn der Landkreis Miltenberg die Gesamtkosten, nicht
nur die Kosten für die Pflegefälle übernehmen könnte.
Landrat Schwing widersprach diesem Wunsch
und sagte, wichtig sei, dass die Lösung für Kleinkinder auch von den Städten
und Gemeinden mitgetragen werde. Auch wegen der Kontrolle sei die Mitarbeit der
Städte und Gemeinden erforderlich.
Durch den Ausschuss für Natur- und
Umweltschutz wurde sodann einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Der Landkreis Miltenberg führt mit Beteiligung der Städte
und Gemeinden ab 01.01.2009 kostenlose Windelsäcke für Kleinkinder bis zum
Alter von zwei Jahren und für Pflegefälle ein. Die Vergünstigung für Kleinkinder
ist eine gemeinsame Aktion des Landkreises Miltenberg und der Gemeinden, die
sich daran beteiligen. Sie gilt daher nur in diesen Gemeinden. Die
Vergünstigung wird nur für nicht dauerhaft in Einrichtungen untergebrachte
Personen gewährt.
Für Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren und für
Pflegefälle wird für jeweils vier Wochen ein spezieller Windelsack ausgegeben. Die
Vergünstigung wird durch die Stadt/Gemeinde abgewickelt, in der das Kind bzw.
der Pflegefall seinen ersten Wohnsitz hat.
Die Kosten für die Windelsäcke für Kleinkinder teilen
sich der Landkreis Miltenberg und die Wohnortgemeinden jeweils zur Hälfte. Die
Kosten für die Pflegefälle übernimmt der Landkreis Miltenberg.
Die Ausgabe erfolgt durch Abholung der Windelsäcke bei
der Wohnortgemeinde für jeweils zwölf Monate (jeweils 13 Windelsäcke). Pflegefälle
müssen beim Landkreis Miltenberg entsprechend den bisher geltenden Regelungen
für zusätzliche Pflegefalltonnen anerkannt sein.
Im Einführungsjahr und bei Zuzug von außerhalb des
Landkreises Miltenberg erhalten Kleinkinder für die vollen Monate bis
einschließlich des Monats vor Vollendung des zweiten Lebensjahres die
Vergünstigung. Die maximale Anzahl der Windelsäcke ist auf 26 je Kleinkind
begrenzt. Bei Mehrlingsgeburten werden Windelsäcke für jedes Kind ausgegeben.
Die bisherige Pflegefalltonnenregelung entfällt am
01.01.2009.
Die Gebühr für den neuen Windelsack wird zusammen mit
der anstehenden neuen Gebührenkalkulation festgesetzt, sie dürfte sich
schätzungsweise auf 2,60 € bis 3,00 € je Windelsack belaufen.
Den Verwaltungsaufwand tragen die Städte und Gemeinden
und der Landkreis Miltenberg jeweils für ihren Bereich selbst.
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, mit der ab
01.01.2009 tätigen Müllabfuhrfirma die Einbeziehung der Windelsäcke in die
Restmüllabfuhr vertraglich zu regeln.
Die Hälfte der dem Landkreis Miltenberg für
Windelsäcke für Kleinkinder entstehenden Kosten werden der Kommunalen
Abfallwirtschaft aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Landkreises Miltenberg erstattet.
Die Abstimmung über den Beschluss des Ausschusses für
Natur- und Umweltschutz erfolgt in der nächsten
Bürgermeister-Dienstbesprechung.