Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Beratung und Beschlussfassung über die Einführung eines "Windelsackes" für Kleinkinder und Pflegefälle

BezeichnungInhalt
Sitzung:31.03.2008   NU/034/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing teilte mit, dass er mit dem Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages, Bürgermeister Berninger, schon vor der Wahlkampf über die Einführung eines Windelsackes für Kleinkinder gesprochen habe. Bisher habe es eine solche Regelung nur für Pflegefälle gegeben. Die Entscheidung darüber sei bis nach de Kommunalwahl zurückgestellt worden, weil auch die Städte und Gemeinden mit ins Boot genommen werden sollten. Nachdem der Marktgemeinderat Kleinwallstadt vorab einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte, sei allen Städten und Gemeinden der heute zur Beschlussfassung anstehende Vorschlag mitgeteilt worden. Dieser Vorschlag sei familienfreundlich, belaste aber nicht den Gebührenhaushalt. Nachdem der Vorschlag noch nicht mit allen Städten und Gemeinden abgestimmt sei, soll zusätzlich beschlossen werden, dass in der nächsten Bürgermeister-Dienstbesprechung eine Abstimmung darüber erfolge.

 

Unter Hinweis auf den Antrag der Fraktion Freie Wähler zum Haushalt 2008, dem jeweils 3. Kind einer Familie einmalig 200,00 € zu gewähren, bemerkte Landrat Schwing, dass mit dem heute zu fassenden Beschluss ein größeres Problem von Familien mit Kindern gelöst werde.

 

Regierungsamtmann Röcklein führte sodann aus, dass die Landkreisverwaltung seit Jahren nach einer Lösung zur Entsorgung von Windeln von Kleinkindern und Pflegefällen suche. 1994 habe eine Vergünstigungsregelung für Familien mit drei und mehr Kindern auf Verlangen der Aufsichtsbehörde widerrufen werden müssen, da soziale Vergünstigungen nicht über die Benutzungsgebühren der Abfallgebührenzahler finanziert werden dürfen. Dies hätten die Verwaltungsgerichte auch wiederholt bestätigt. Bisher gebe es im Landkreis Miltenberg nur eine Sonderregelung für Pflegefälle mit Windelanfall. Diese müsse mit einer Bestätigung des behandelnden Arztes oder der Sozialstation nachgewiesen werden. Für diese Fälle werde ohne Mehrkosten die nächst größere graue Restmülltonne zur Verfügung gestellt.

 

Die Landkreisverwaltung schlage heute ein neues und weitergehendes Konzept vor, welches allerdings der Beteiligung der Städte und Gemeinden des Landkreises Miltenberg sowie  der finanziellen Unterstützung aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Landkreises Miltenberg bedürfe.

 

Die Landkreisverwaltung habe mit einem Restmüllsack einen Test mit zwei Kleinkindern durchgeführt. Danach reiche ein Restmüllsack für zwei Kleinkinder mindestens vier Wochen. Dabei sei auch ein Gewicht von rd. 22 kg festgestellt worden. Allerdings werde eine Befülldauer von mehr als vier Wochen für nicht akzeptabel gehalten. Deshalb werde vorgeschlagen, Windelsäcke in rosa oder hellblau mit Zugband und einem Volumen von 40 l einzuführen. Es werde davon ausgegangen, dass diese Windelsäcke mit maximal 15 kg befüllt werden. Sie liegen dann unter den vorgegebenen Grenzwerten der Lastenhandhabungs-Verordnung.

 

Die Kosten können bisher nur geschätzt werden, da noch Verhandlungen mit der Müllabfuhrfirma geführt werden müssen und eine neue generelle Gebührenkalkulation für dieses Jahr im Raum stehe. Es werde derzeit von einem Selbstkostenpreis von 2,70 €/Stück ausgegangen. Anhand der Kleinkinder- und Pflegefallzahlen der letzten Jahre werde mit folgenden Kosten gerechnet:

 

Kosten für Windelsack = 2,50 €/Stück, Kinderzahl im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2007, Pflegefälle Stand 01/2008,

 

Kleinkinder: 13 x 2,70 € = 35,10 €/Kind/Jahr x 1.205 Kinder = 42.295,50 €/Jahr bzw. Jahrgang,

auf die Gemeinden entfallen somit 21.147,75 €/Jahr bzw. Jahrgang.

 

Bei Einbeziehung der Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren ergeben sich folgende Beträge:

13 x 2,70 € x 2 = 70,20 €/Kind x 1.250 Kinder = 84.591,00 €/Jahr.

 

Davon entfallen auf die Städte und Gemeinden 42.295,50 €/Jahr und auf den Landkreis Miltenberg ebenfalls 42.295,50 €/Jahr (Anteil allgemeiner Kreishaushalt 21.147,75 €, Anteil Abfallwirtschaft ebenfalls 21.147,75 €).

 

Für Pflegefälle ergeben sich folgende Kosten: 700 Pflegefälle x 13 x 2,70 € = 24.570,00 €/Jahr, die der Landkreis Miltenberg übernehme. Bisher seien für Pflegefälle jährlich 16.000,00 € inklusive des Behältertauschdienstes veranschlagt. Hinzu kommen noch rd. 5.500,00 € für Transport und thermische Behandlung.

 

Die Abwicklung übernehme die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg. Diese beinhalte insbesondere die Sackbeschaffung, die Vertragsangelegenheiten mit der Müllabfuhrfirma, die Abrechnung mit den Städten und Gemeinden und die Entsorgung der Windelsäcke. In Zweifelsfragen unterwerfen sich die Städte und Gemeinden der Entscheidung des Landkreises Miltenberg, um eine einheitliche Abwicklung zu gewährleisten.

 

Für das Inkrafttreten dieses Konzeptes schlage die Verwaltung den 01.01.2009 vor, weil

1.  zu diesem Zeitpunkt der neue Müllabfuhrvertrag in Kraft trete,

2.  zu diesem Zeitpunkt die neue Gebührenkalkulation und Abfallgebührensatzung vorliegen

3.  bis zu diesem Zeitpunkt alle Vereinbarungen mit den 32 Landkreisgemeinden abgeschlossen seien und

4.  im Herbst 2008 neue Mülltonnen verteilt werden, was die Einführung bezüglich der Pflegefälle erleichtere.

 

Kreisrat Kern erklärte, dass die SPD-Ausschussmitglieder die vorgeschlagene landkreisweite Lösung begrüßen. Es werde gehofft, dass jede Stadt bzw. Gemeinde zustimme und somit junge Familien fördere.

 

Nach der Zustimmung zur vorgeschlagenen Lösung durch Kreisrat Dr. Fahn erklärte auch Kreisrat Dotzel, dass die CSU-Ausschussmitglieder diese familenfreundliche Lösung begrüßen. Optimal wäre es seiner Meinung nach, wenn der Landkreis Miltenberg die Gesamtkosten, nicht nur die Kosten für die Pflegefälle übernehmen könnte.

 

Landrat Schwing widersprach diesem Wunsch und sagte, wichtig sei, dass die Lösung für Kleinkinder auch von den Städten und Gemeinden mitgetragen werde. Auch wegen der Kontrolle sei die Mitarbeit der Städte und Gemeinden erforderlich.

 

Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde sodann einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Der Landkreis Miltenberg führt mit Beteiligung der Städte und Gemeinden ab 01.01.2009 kostenlose Windelsäcke für Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren und für Pflegefälle ein. Die Vergünstigung für Kleinkinder ist eine gemeinsame Aktion des Landkreises Miltenberg und der Gemeinden, die sich daran beteiligen. Sie gilt daher nur in diesen Gemeinden. Die Vergünstigung wird nur für nicht dauerhaft in Einrichtungen untergebrachte Personen gewährt.

 

Für Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren und für Pflegefälle wird für jeweils vier Wochen ein spezieller Windelsack ausgegeben. Die Vergünstigung wird durch die Stadt/Gemeinde abgewickelt, in der das Kind bzw. der Pflegefall seinen ersten Wohnsitz hat.

 

Die Kosten für die Windelsäcke für Kleinkinder teilen sich der Landkreis Miltenberg und die Wohnortgemeinden jeweils zur Hälfte. Die Kosten für die Pflegefälle übernimmt der Landkreis Miltenberg.

 

Die Ausgabe erfolgt durch Abholung der Windelsäcke bei der Wohnortgemeinde für jeweils zwölf Monate (jeweils 13 Windelsäcke). Pflegefälle müssen beim Landkreis Miltenberg entsprechend den bisher geltenden Regelungen für zusätzliche Pflegefalltonnen anerkannt sein.

 

Im Einführungsjahr und bei Zuzug von außerhalb des Landkreises Miltenberg erhalten Kleinkinder für die vollen Monate bis einschließlich des Monats vor Vollendung des zweiten Lebensjahres die Vergünstigung. Die maximale Anzahl der Windelsäcke ist auf 26 je Kleinkind begrenzt. Bei Mehrlingsgeburten werden Windelsäcke für jedes Kind ausgegeben.

 

Die bisherige Pflegefalltonnenregelung entfällt am 01.01.2009.

 

Die Gebühr für den neuen Windelsack wird zusammen mit der anstehenden neuen Gebührenkalkulation festgesetzt, sie dürfte sich schätzungsweise auf 2,60 € bis 3,00 € je Windelsack belaufen.

 

Den Verwaltungsaufwand tragen die Städte und Gemeinden und der Landkreis Miltenberg jeweils für ihren Bereich selbst.

 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, mit der ab 01.01.2009 tätigen Müllabfuhrfirma die Einbeziehung der Windelsäcke in die Restmüllabfuhr vertraglich zu regeln.

 

Die Hälfte der dem Landkreis Miltenberg für Windelsäcke für Kleinkinder entstehenden Kosten werden der Kommunalen Abfallwirtschaft aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Landkreises Miltenberg erstattet.

 

Die Abstimmung über den Beschluss des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz erfolgt in der nächsten Bürgermeister-Dienstbesprechung.

 

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