Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Freiwillige Leistungen des Landkreises Miltenberg als Planungsbeitrag und zur Erhaltung von grenzüberschreitenden regionalen und überregionalen Fern-Radweg-Routen
Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 04.03.2008 Nummer 8 |
Sitzung: | 19.03.2008 KT/036/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, dass der
Bauausschuss am 13.02.2008 beschlossen habe, dass der Landkreis Miltenberg für
den Bau von grenzüberschreitenden Radwegen und Lückenschlüssen für überregional
bedeutsame Radwege zusätzlich zu den Zuschüssen aus GVFG-Mitteln einen Zuschuss
von 15 % je Maßnahme gewähre. Sofern der GVFG-Zuschuss unter 55 % sinke, werde
die Landkreisleistung für allgemeine Planungsleistungen und die Erhaltung des
überregionalen Radwegnetzes von 15 % um maximal 5 % auf maximal 20 %
aufgestockt.
Kreisrat Großkinsky äußerte sich erfreut über diesen
Beschlussvorschlag, denn aufgrund dieses Beschlusses sei der weitere Ausbau des
Radweges Eichenbühl – Pfohlbach – Riedern über die Landkreisgrenze hinaus
möglich.
Kreisrat Ritter begrüßte den Beschlussvorschlag
ebenfalls, denn Gästen, die in den Landkreis Miltenberg kommen, sollten gut
ausgebaute Straßen und Radwege einen guten Eindruck vermitteln. Der Bedarf für
Radwege über die Landkreisgrenzen hinaus sei auf jeden Fall vorhanden.
Kreisrat Scheurich dankte dem Bauausschuss und dem
Kreistag für die beabsichtigte Aufstockung der Landkreisleistung und erinnerte daran,
dass der Beschlussvorschlag auf einen Antrag des Marktes Kirchzell zurückgehe.
Der Radweg Kirchzell – Buch – Mudau sei nicht nur landkreis-, sondern auch
länderübergreifend.
Der Kreistag fasste sodann auf Empfehlung des
Bauausschusses vom 13.02.2008 einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Der Landkreis Miltenberg gewährt für den Bau von
grenzüberschreitenden Radwegen und Lückenschlüssen für überregional bedeutsame
Radwege zusätzlich zu den Zuschüssen aus GVFG-Mitteln einen Zuschuss von 15 %
je Maßnahme. Sofern der GVFG-Zuschuss unter 55 % sinkt, wird die
Landkreisleistung für allgemeine Planungsleistungen und die Erhaltung des
überregionalen Radwegnetzes von 15 % um maximal 5 % auf maximal 20 %
aufgestockt.