Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Freiwillige Leistungen des Landkreises Miltenberg als Planungsbeitrag und zur Erhaltung von grenzüberschreitenden regionalen und überregionalen Fern-Radweg-Routen

BezeichnungInhalt
Nachtrag:04.03.2008 Nummer 8
Sitzung:19.03.2008   KT/036/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, dass der Bauausschuss am 13.02.2008 beschlossen habe, dass der Landkreis Miltenberg für den Bau von grenzüberschreitenden Radwegen und Lückenschlüssen für überregional bedeutsame Radwege zusätzlich zu den Zuschüssen aus GVFG-Mitteln einen Zuschuss von 15 % je Maßnahme gewähre. Sofern der GVFG-Zuschuss unter 55 % sinke, werde die Landkreisleistung für allgemeine Planungsleistungen und die Erhaltung des überregionalen Radwegnetzes von 15 % um maximal 5 % auf maximal 20 % aufgestockt.

 

Kreisrat Großkinsky äußerte sich erfreut über diesen Beschlussvorschlag, denn aufgrund dieses Beschlusses sei der weitere Ausbau des Radweges Eichenbühl – Pfohlbach – Riedern über die Landkreisgrenze hinaus möglich.

 

Kreisrat Ritter begrüßte den Beschlussvorschlag ebenfalls, denn Gästen, die in den Landkreis Miltenberg kommen, sollten gut ausgebaute Straßen und Radwege einen guten Eindruck vermitteln. Der Bedarf für Radwege über die Landkreisgrenzen hinaus sei auf jeden Fall vorhanden.

 

Kreisrat Scheurich dankte dem Bauausschuss und dem Kreistag für die beabsichtigte Aufstockung der Landkreisleistung und erinnerte daran, dass der Beschlussvorschlag auf einen Antrag des Marktes Kirchzell zurückgehe. Der Radweg Kirchzell – Buch – Mudau sei nicht nur landkreis-, sondern auch länderübergreifend.

 

Der Kreistag fasste sodann auf Empfehlung des Bauausschusses vom 13.02.2008 einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Landkreis Miltenberg gewährt für den Bau von grenzüberschreitenden Radwegen und Lückenschlüssen für überregional bedeutsame Radwege zusätzlich zu den Zuschüssen aus GVFG-Mitteln einen Zuschuss von 15 % je Maßnahme. Sofern der GVFG-Zuschuss unter 55 % sinkt, wird die Landkreisleistung für allgemeine Planungsleistungen und die Erhaltung des überregionalen Radwegnetzes von 15 % um maximal 5 % auf maximal 20 % aufgestockt.

 

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