Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Anerkennung folgender Sitzungsniederschriften wegen Ende der Wahlperiode zum 30.04.2008: - Jugendhilfeausschuss vom 08.11.2007 - Bauausschuss vom 13.02.2008 - Kreisausschuss vom 13.03.2008 - Kreistag vom 19.03.2008 - Bauausschuss vom 20.03.2008 - Ausschuss für Natur- und Umweltschutz vom 31.03.2008

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.03.2008   KT/036/2008 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass wegen Ende der Legislaturperiode 2002 bis 2008 zum 30.04.2008 eine Beschlussfassung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung erforderlich sei.

 

Durch den Kreistag wurde daraufhin einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

1.  Die Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.11.2007 gilt als anerkannt, weil innerhalb der 14-tägigen Frist keine Einwendungen erhoben wurden.

 

2.  Wenn gegen folgende Sitzungsniederschriften innerhalb der 14-tägigen Frist keine Einwendungen erhoben werden, gelten diese ebenfalls als anerkannt:

     - Bauausschuss vom 13.02.2008

     - Kreisausschuss vom 13.03.2008

     - Kreistag vom 19.03.2008

     - Bauausschuss vom 20.03.2008

     - Ausschuss für Natur- und Umweltschutz vom 31.03.2008.

Sollten gegen die vorgenannten Sitzungsniederschriften Einwendungen erhoben werden, wird die Verwaltung mit der Abklärung beauftragt. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, werden die Einwendungen der jeweiligen Sitzungsniederschrift beigeheftet.

 

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