Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Anerkennung folgender Sitzungsniederschriften wegen Ende der Wahlperiode zum 30.04.2008: - Jugendhilfeausschuss vom 08.11.2007 - Bauausschuss vom 13.02.2008 - Kreisausschuss vom 13.03.2008 - Kreistag vom 19.03.2008 - Bauausschuss vom 20.03.2008 - Ausschuss für Natur- und Umweltschutz vom 31.03.2008
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.03.2008 KT/036/2008 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, dass wegen Ende der
Legislaturperiode 2002 bis 2008 zum 30.04.2008 eine Beschlussfassung
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung erforderlich sei.
Durch
den Kreistag wurde daraufhin einstimmig folgendes
b
e s c h l o s s e n :
1. Die Niederschrift über die Sitzung des
Jugendhilfeausschusses vom 08.11.2007 gilt als anerkannt, weil innerhalb der
14-tägigen Frist keine Einwendungen erhoben wurden.
2. Wenn gegen folgende Sitzungsniederschriften
innerhalb der 14-tägigen Frist keine Einwendungen erhoben werden, gelten diese
ebenfalls als anerkannt:
- Bauausschuss vom 13.02.2008
-
Kreisausschuss vom 13.03.2008
-
Kreistag vom 19.03.2008
-
Bauausschuss vom 20.03.2008
-
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz vom 31.03.2008.
Sollten gegen die
vorgenannten Sitzungsniederschriften Einwendungen erhoben werden, wird die
Verwaltung mit der Abklärung beauftragt. Für den Fall, dass dies nicht möglich
ist, werden die Einwendungen der jeweiligen Sitzungsniederschrift beigeheftet.