Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Erhöhung des Zuschusses an den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. für die Schuldnerberatung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.12.2007 KA/038/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtsrat
Vill führte folgendes aus:
Aktuelle
Situation
Die
Finanzierung von Schuldnerberatungsstellen sei eine Pflichtaufgabe der
Sozialhilfeträger (§ 11 Abs. 5 SGB XII). Lt. Kreisausschussbeschluss vom
13.12.2001 und gemäß der derzeitigen Vereinbarung mit dem Caritasverband für
den Landkreis Miltenberg e.V. vom 22.02.2002 führe der Caritasverband die
Schuldnerberatung im Landkreis Miltenberg mit gegenwärtig 1,5 Fachkräften
zuzüglich Verwaltungskraftanteil sowie ehrenamtlicher Unterstützung durch. Der
Landkreis Miltenberg zahle dafür eine jährliche Pauschale, die den
Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst angepasst werde. Für 2007 sei der Betrag
von 73.473,60 € (= 55,50 € je 100 Landkreiseinwohner) errechnet worden. Der
Eigenanteil des Caritasverbandes an den Gesamtkosten der Schuldnerberatung in
Höhe von 117.434,00 € belaufe sich z.Z. auf 37 %. (Zum Vergleich: Der Landkreis
Aschaffenburg fördere 90 % der Gesamtkosten der Schuldnerberatung.).
Die
bestehende Vereinbarung sehe eine Zuschussaufstockung vor, wenn diese durch
eine wesentliche Erhöhung der Beratungszahlen sowie im Vergleich mit den
Aufwendungen anderer Kommunen begründet werden könne. Die Fallzahlen in der
Schuldnerberatung des Caritasverbandes seien von 2002 bis 2006 von 404 auf 472
Beratungsfälle (17 %) angestiegen. Die Zahlen für 2007 liegen noch nicht vor,
der Caritasverband gehe jedoch von einem weiteren Anstieg aus. Angesichts der
gestiegenen Beratungszahlen habe der Caritasverband daher im Mai 2007 eine
Aufstockung des Zuschusses beantragt.
Umfrage
des Bayerischen Landkreistages
Zufällig
zeitgleich mit der Antragstellung habe der Bayerische Landkreistag eine Umfrage
unter den bayerischen Landkreisen zur Situation der Schuldnerberatung
durchgeführt. Verwertbare Angaben zur Förderhöhe liegen bayernweit von 62
Landkreisen, in Unterfranken von 8 von 9 vor. Die Auswertung habe folgendes ergeben:
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Bayern (n=62) |
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Unterfranken (n=8) |
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Platz |
Landkreis |
Betrag je 100 EW |
|
Platz |
Landkreis |
Betrag je 100 EW |
|
1 |
Kitzingen |
117,84 € |
|
1 |
Kitzingen |
117,84 € |
|
19 |
Miltenberg |
55,50 € |
|
7 |
Miltenberg |
55,50 € |
|
62 |
Regen |
1,56 € |
|
8 |
Würzburg |
37,48 € |
|
Durchschnitt Bayern |
44,03 € |
|
Durchschnitt Unterfranken |
75,52 € |
Im
bayernweiten Vergleich werden in Unterfranken also relativ hohe Zuschüsse zur
Schuldnerberatung gezahlt. Der Landkreis Miltenberg liege mit seiner
gegenwärtigen Förderung an 19. Stelle in Bayern, in Unterfranken jedoch nur an
vorletzter Stelle. Der Beschlussvorschlag sehe eine Erhöhung um 15.000,00 € (20
%) ab dem Jahr 2008 vor, dies entspreche bei einer nur geringen weiteren
Steigerung bis 2008 (17 % + 3 % in zwei Jahren) der Fallzahlenerhöhung. Dadurch
würde sich der Eigenanteil des Caritasverbandes auf 25 % reduzieren. Der
Landkreis Miltenberg läge dann mit 67,28 € je 100 Landkreiseinwohner bayernweit
an 11. Stelle, unterfrankenweit an 6. Stelle.
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Bayern (n=62) |
|
Unterfranken (n=8) |
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|
Platz |
Landkreis |
Betrag je 100 EW |
|
Platz |
Landkreis |
Betrag je 100 EW |
|
1 |
Kitzingen |
117,84 € |
|
1 |
Kitzingen |
117,84 € |
|
11 |
Miltenberg |
67,28 € |
|
6 |
Miltenberg |
67,28 € |
|
62 |
Regen |
1,56 € |
|
8 |
Würzburg |
37,48 € |
|
Durchschnitt Bayern |
44,22 € |
|
Durchschnitt Unterfranken |
76,99 € |
Dieses
Ergebnis erscheine angesichts der bestehenden und einzuhaltenden Vereinbarungsregelung,
eines höheren Förderlevels in Unterfranken sowie des immer noch relativ hohen
Eigenanteils vertretbar und angemessen.
Kooperationsvereinbarung
nach SGB II
Wenn
private Verschuldung ein Hemmnis bei der Arbeitsvermittlung für
Langzeitarbeitslose sei, gehöre die Schuldnerberatung auch zu den „flankierenden“
Eingliederungshilfen, die die Kommune nach SGB II („Hartz IV“) erbringen müsse
(§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II). Obwohl sich nach Aussage des
Caritasverbandes eine größere Anzahl von AlG II- Leistungsempfängern auch in
der Schuldnerberatung befinde, seien es z.Z. nur relativ wenige, die von den
Vermittlern der ARGE Landkreis Miltenberg an die Schuldnerberatung verwiesen
werden, weil die Verschuldung der Eingliederung entgegen stehe.
Hiervon
unabhängig fordere das Bayerische Sozialministerium die Landkreise als
kommunale Leistungsträger nach SGB II aber auf,
- dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit
zur Schuldnerberatung in hinreichendem Umfang zur Verfügung stehe und
- entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit
den Trägern der Schuldnerberatung abzuschließen.
Dem
werde im vorliegenden Vereinbarungsentwurf ebenfalls Rechnung getragen.
Anwendung
der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
Die
seitherige Vereinbarung habe die jährliche Anpassung der Förderung nach den Tariferhöhungen
gemäß BAT vorgesehen. Dies sei insoweit nicht ganz sachgerecht gewesen, weil
der Caritasverband seine Mitarbeiter nach einem eigenen Tarifrecht, den AVR
vergüte, die nach Bestätigung der Personalstelle des Landratsamtes Miltenberg
allerdings im Ergebnis weitgehend den Regelungen für den öffentlichen Dienst
entsprechen. Der Caritasverband habe um diesbezügliche Berücksichtigung bei der
Vereinbarungsformulierung gebeten.
Durch
den Kreisausschuss wurde einstimmig folgendes
b
e s c h l o s s e n :
Der
Neufassung der Vereinbarung mit dem Caritasverband für den Landkreis Miltenberg
e.V. bezüglich der Schuldnerberatung im Landkreis Miltenberg wird gemäß dem
vorliegenden Vereinbarungsentwurf zugestimmt.