Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Erhöhung des Zuschusses an den Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. für die Schuldnerberatung

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.12.2007   KA/038/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtsrat Vill führte folgendes aus:

 

Aktuelle Situation

 

Die Finanzierung von Schuldnerberatungsstellen sei eine Pflichtaufgabe der Sozialhilfeträger (§ 11 Abs. 5 SGB XII). Lt. Kreisausschussbeschluss vom 13.12.2001 und gemäß der derzeitigen Vereinbarung mit dem Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. vom 22.02.2002 führe der Caritasverband die Schuldnerberatung im Landkreis Miltenberg mit gegenwärtig 1,5 Fachkräften zuzüglich Verwaltungskraftanteil sowie ehrenamtlicher Unterstützung durch. Der Landkreis Miltenberg zahle dafür eine jährliche Pauschale, die den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst angepasst werde. Für 2007 sei der Betrag von 73.473,60 € (= 55,50 € je 100 Landkreiseinwohner) errechnet worden. Der Eigenanteil des Caritasverbandes an den Gesamtkosten der Schuldnerberatung in Höhe von 117.434,00 € belaufe sich z.Z. auf 37 %. (Zum Vergleich: Der Landkreis Aschaffenburg fördere 90 % der Gesamtkosten der Schuldnerberatung.).

 

Die bestehende Vereinbarung sehe eine Zuschussaufstockung vor, wenn diese durch eine wesentliche Erhöhung der Beratungszahlen sowie im Vergleich mit den Aufwendungen anderer Kommunen begründet werden könne. Die Fallzahlen in der Schuldnerberatung des Caritasverbandes seien von 2002 bis 2006 von 404 auf 472 Beratungsfälle (17 %) angestiegen. Die Zahlen für 2007 liegen noch nicht vor, der Caritasverband gehe jedoch von einem weiteren Anstieg aus. Angesichts der gestiegenen Beratungszahlen habe der Caritasverband daher im Mai 2007 eine Aufstockung des Zuschusses beantragt.

 

Umfrage des Bayerischen Landkreistages

 

Zufällig zeitgleich mit der Antragstellung habe der Bayerische Landkreistag eine Umfrage unter den bayerischen Landkreisen zur Situation der Schuldnerberatung durchgeführt. Verwertbare Angaben zur Förderhöhe liegen bayernweit von 62 Landkreisen, in Unterfranken von 8 von 9 vor. Die Auswertung habe folgendes ergeben:

 

 

Bayern (n=62)

 

Unterfranken (n=8)

 

Platz

Landkreis

Betrag je 100 EW

 

Platz

Landkreis

Betrag je 100 EW

 

1

Kitzingen

            117,84 €

 

1

Kitzingen

            117,84 €

 

19

  Miltenberg

              55,50 €

 

7

  Miltenberg

              55,50 €

 

62

    Regen

                1,56 €

 

8

 Würzburg

              37,48 €

 

Durchschnitt Bayern

              44,03 €

 

Durchschnitt Unterfranken

              75,52 €

 

Im bayernweiten Vergleich werden in Unterfranken also relativ hohe Zuschüsse zur Schuldnerberatung gezahlt. Der Landkreis Miltenberg liege mit seiner gegenwärtigen Förderung an 19. Stelle in Bayern, in Unterfranken jedoch nur an vorletzter Stelle. Der Beschlussvorschlag sehe eine Erhöhung um 15.000,00 € (20 %) ab dem Jahr 2008 vor, dies entspreche bei einer nur geringen weiteren Steigerung bis 2008 (17 % + 3 % in zwei Jahren) der Fallzahlenerhöhung. Dadurch würde sich der Eigenanteil des Caritasverbandes auf 25 % reduzieren. Der Landkreis Miltenberg läge dann mit 67,28 € je 100 Landkreiseinwohner bayernweit an 11. Stelle, unterfrankenweit an 6. Stelle.

 

 

Bayern (n=62)

 

Unterfranken (n=8)

 

Platz

Landkreis

Betrag je 100 EW

 

Platz

Landkreis

Betrag je 100 EW

 

1

Kitzingen

            117,84 €

 

1

Kitzingen

            117,84 €

 

11

  Miltenberg

              67,28 €

 

6

  Miltenberg

              67,28 €

 

62

    Regen

                1,56 €

 

8

 Würzburg

              37,48 €

 

Durchschnitt Bayern

              44,22 €

 

Durchschnitt Unterfranken

              76,99 €

 

Dieses Ergebnis erscheine angesichts der bestehenden und einzuhaltenden Vereinbarungsregelung, eines höheren Förderlevels in Unterfranken sowie des immer noch relativ hohen Eigenanteils vertretbar und angemessen.

 

Kooperationsvereinbarung nach SGB II

 

Wenn private Verschuldung ein Hemmnis bei der Arbeitsvermittlung für Langzeitarbeitslose sei, gehöre die Schuldnerberatung auch zu den „flankierenden“ Eingliederungshilfen, die die Kommune nach SGB II („Hartz IV“) erbringen müsse (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II). Obwohl sich nach Aussage des Caritasverbandes eine größere Anzahl von AlG II- Leistungsempfängern auch in der Schuldnerberatung befinde, seien es z.Z. nur relativ wenige, die von den Vermittlern der ARGE Landkreis Miltenberg an die Schuldnerberatung verwiesen werden, weil die Verschuldung der Eingliederung entgegen stehe.

 

Hiervon unabhängig fordere das Bayerische Sozialministerium die Landkreise als kommunale Leistungsträger nach SGB II aber auf,

-    dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit zur Schuldnerberatung in hinreichendem Umfang zur Verfügung stehe und

-    entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern der Schuldnerberatung abzuschließen.

Dem werde im vorliegenden Vereinbarungsentwurf ebenfalls Rechnung getragen.

 

Anwendung der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

 

Die seitherige Vereinbarung habe die jährliche Anpassung der Förderung nach den Tariferhöhungen gemäß BAT vorgesehen. Dies sei insoweit nicht ganz sachgerecht gewesen, weil der Caritasverband seine Mitarbeiter nach einem eigenen Tarifrecht, den AVR vergüte, die nach Bestätigung der Personalstelle des Landratsamtes Miltenberg allerdings im Ergebnis weitgehend den Regelungen für den öffentlichen Dienst entsprechen. Der Caritasverband habe um diesbezügliche Berücksichtigung bei der Vereinbarungsformulierung gebeten.

 

Durch den Kreisausschuss wurde einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Der Neufassung der Vereinbarung mit dem Caritasverband für den Landkreis Miltenberg e.V. bezüglich der Schuldnerberatung im Landkreis Miltenberg wird gemäß dem vorliegenden Vereinbarungsentwurf zugestimmt.

 

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