Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Entlastung der Jahresrechnungen 1995 bis 2005 des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.12.2007 KA/038/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsoberamtsrat Wöber teilte mit, dass der
Bayerische Kommunale Prüfungsverband die Jahresrechnungen 1995 bis 2002 des
Landkreises Miltenberg überörtlich geprüft habe. Die Jahresrechnungen 2002 bis
2005 seien bereits örtlich geprüft. Die Prüfungserinnerungen aus den
überörtlichen und örtlichen Prüfungen seien weitestgehend bereinigt. Für die
Jahresrechnungen 1995 bis 2005 sei bereits die Feststellung nach Art. 88 der
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erfolgt.
Aufgrund einer Änderung von Art. 88 LKrO Abs. 3 sei
nach Durchführung der örtlichen Prüfung nunmehr über die Feststellung und
unmittelbar daran anschließend über die Entlastung der Jahresrechnung zu
beschließen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss habe am 24.10.2007 dem
Kreisausschuss bzw. dem Kreistag empfohlen, für die Jahresrechnungen 1995 bis
2005 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 LKrO zu beschließen.
Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag daraufhin
einstimmig, folgenden
B
e s c h l u s s
zu fassen:
Für die Jahresrechnungen 1995 bis 2005 des Landkreises
Miltenberg wird die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 LKrO ausgesprochen.