Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Entlastung der Jahresrechnungen 1995 bis 2005 des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.12.2007   KA/038/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsoberamtsrat Wöber teilte mit, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die Jahresrechnungen 1995 bis 2002 des Landkreises Miltenberg überörtlich geprüft habe. Die Jahresrechnungen 2002 bis 2005 seien bereits örtlich geprüft. Die Prüfungserinnerungen aus den überörtlichen und örtlichen Prüfungen seien weitestgehend bereinigt. Für die Jahresrechnungen 1995 bis 2005 sei bereits die Feststellung nach Art. 88 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erfolgt.

 

Aufgrund einer Änderung von Art. 88 LKrO Abs. 3 sei nach Durchführung der örtlichen Prüfung nunmehr über die Feststellung und unmittelbar daran anschließend über die Entlastung der Jahresrechnung zu beschließen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss habe am 24.10.2007 dem Kreisausschuss bzw. dem Kreistag empfohlen, für die Jahresrechnungen 1995 bis 2005 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 LKrO zu beschließen.

 

Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag daraufhin einstimmig, folgenden

 

B e s c h l u s s

zu fassen:

 

Für die Jahresrechnungen 1995 bis 2005 des Landkreises Miltenberg wird die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 LKrO ausgesprochen.

 

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