Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Annahme von Teilplan 1 der Jugendhilfeplanung "Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit"

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.12.2007   KT/032/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler wies darauf hin, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Planungsverantwortung dafür haben, dass die Aufgaben des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erfüllt werden. Sie sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (§ 79 Abs. 2 SGB VIII). Konkrete Aufgaben und Ziele der Jugendhilfeplanung ergeben sich aus § 80 SGB VIII:

 

(1)  Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung

       1.   den Bestand an Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe festzustellen,

       2.   den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und

       3.   die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Dabei ist auch Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.

 

(2) Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere

       1.   Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können,

       2.   ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,

    3.   junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden,

       4.   Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander verbinden können.

 

(3)  Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen. Zu diesem Zweck sind sie vom Jugendhilfeausschuss, soweit sie überörtlich tätig sind, im Rahmen der Jugendhilfeplanung des überörtlichen Trägers vom Landesjugendhilfeausschuss zu hören. Näheres regelt das Landesrecht.

 

(4)  Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.

 

Der Kreistag habe den Jugendhilfeplan des Landkreises Miltenberg am 14.11.1999 ohne den heute zur Beschlussfassung vorliegenden Teilplan 1 Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit verabschiedet. Wegen geringer Erfahrungen mit der Thematik im Kreisjugendamt Miltenberg sei zu Beginn der hiesigen Jugendhilfeplanung im Jahr 1995 beschlossen worden, den Teilplan 1 Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit zu einem späteren Zeitpunkt zu erstellen.

 

Mit dem Auftrag zur Erstellung des Teilplanes 1 Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit durch den Ausschuss zur Beratung und Begleitung der örtlichen Jugendhilfeplanung habe sich am 17.07.2002 eine interdisziplinäre Planungsgruppe unter Beteiligung verschiedener Verbände und Institutionen konstituiert. Die Planungsgruppe habe den Entwurf des Teilplanes 1 erarbeitet. Zur Bestands- und die Bedarfserhebung seien von Mai bis Juni 2003 eine Fragebogenumfrage bei den 32 Kommunen, 40 Trägern der Jugendhilfe und Jugendberufshilfe, 49 allgemein bildenden Schulen/Förderschulen/beruflichen Schulen und weiteren 104 freien Trägern der Jugendarbeit (Vereine, Kirchengemeiden etc.) des Landkreises Miltenberg sowie am 19.10.2005 eine Expertenanhörung mit 27 institutionellen Teilnehmern aus dem Bereich Jugendberufshilfe/berufsbezogene Sozialarbeit/Jugendarbeit/Migrationshilfe/Schulsozialarbeit durchgeführt worden. Darüber hinaus habe sich das Kreisjugendamt am Arbeitskreis „Kooperation Arbeitsverwaltung, Jugendhilfe und Schule“ der Jugendkonferenz in der Region 1 Bayerischer Untermain beteiligt.

 

Wegen der Änderungen in den Bereichen Sozialhilfe und Arbeitsverwaltung und wegen der Einführung des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (BayKiBiG) und daraus resultierender vordringlicherer Projekte der Jugendhilfeplanung hätten die Planungsarbeiten in der Zeit vom 10.11.2003 bis 15.06.2005 geruht.

 

Auf Befragen von Kreisrätin Münzel, wer die Schulsozialarbeit finanziere, teilte Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler mit, dass die Handlungsempfehlungen noch nicht die Finanzierung berühren. Diese Frage müsse im Zusammenhang mit den erst noch zu entwickelnden Maßnahmen geklärt werden.

 

Kreisrätin Almritter äußerte sich erfreut darüber, dass nun auch der Teilplan 1 fertig gestellt sei und dankte Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler für seinen Einsatz. Sie wies darauf hin, dass die Verabschiedung von Handlungsempfehlungen wichtig sei, denn bei den vorausgegangenen Teilplänen habe sich mittlerweile herausgestellt, dass sich Prävention für den Landkreis Miltenberg und insbesondere für die Betroffenen lohne. Handlungsempfehlungen dürfen aber nicht nur Empfehlungen bleiben, sondern müssen bei entsprechender Kassenlage nach und nach umgesetzt werden. Besonders wichtig sei es auch, Jugendlichen mit Migrationshintergrund Hilfe zu gewähren.

 

Kreisrat Oberle begrüßte namens der CSU-Fraktion die vorgeschlagenen Initiativen sprach sich dafür aus, den Schwerpunkt der weiteren Arbeit beim Kreistag zu belassen. Insbesondere Jugendlichen aus sozial schwachen Verhältnissen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund müsse eine Chance geboten werden. Mittel die hierfür investiert werden, könne der Landkreis Miltenberg später einsparen. Der Markt Elsenfeld könne bezüglich Mittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, offene Ganztagsschule usw. bereits von guten Erfahrungen berichten. Wichtig sei auch, dass eine Abstimmung und Vernetzung mit den Trägern der Jugendhilfe und dem Kreisjugendamt wie in den Handlungsempfehlungen vorgesehen erfolge.

 

Kreisrätin Hotz erstattete den Dank der Fraktion Freie Wähler und regte an, nach Ablauf von zwei/drei Jahren eine Bilanz nicht nur bezüglich der Kosten, sondern hauptsächlich bezüglich der Erfolge zu ziehen.

 

Kreisrätin Münzel bezeichnete Schulsozialarbeit als eine wichtige Angelegenheit und bat Landrat Schwing und Kreiskämmerer Straub, im Haushalt 2008 Mittel dafür bereitzustellen. Sie sei der Meinung, dass der Landkreis Miltenberg, wenn er Handlungsempfehlungen beschließe, auch überlegen müsse, inwieweit er diese finanzieren wolle.

 

Landrat Schwing erklärte dazu, dass weder der Landrat noch der Kreiskämmerer zu entscheiden hätten, sondern der Jugendhilfeausschuss. Für das Haushaltsjahr 2008 sei der Jugendhilfeetat bereits beschlossen.

 

Der Kreistag nahm den vorliegenden Teilplan 1 Jugendarbeit – Jugendsozialarbeit zur Kenntnis und fasste auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 08.11.2007 mit der Maßgabe, dass in die Entscheidungsautonomie Dritter, insbesondere der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden sowie der freien Träger nicht eingegriffen wird, einstimmig folgende

 

B e s c h l ü s s e :

 

1.  Von den in Teilplan 1 Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit enthaltenen Handlungsempfehlungen sollen unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel des Landkreises Miltenberg die nachstehend aufgeführten Maßnahmen umgesetzt bzw. an den für die Umsetzung verantwortlichen Träger herangetragen werden:

 

Handlungsempfehlung 1 an die Agentur für Arbeit und das Kreisjugendamt

Für junge Menschen, für die die bereits angebotenen Maßnahmen der Träger der Hilfen nach SGB II, SGB III und SGB VIII nicht ausreichen, sollen zeitlich unbefristete Beschäftigungsmaßnahmen des 2. Arbeitsmarktes mit sozialpädagogischer Begleitung bereitgestellt werden mit dem Ziel der späteren Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt.

 

Handlungsempfehlung 2 an das Kreisjugendamt und die Beratungsstellen der Freien Träger

Die Beschulung junger Menschen mit ungünstiger schulischer Prognose im Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich durch das Konzept der Praxisklasse an den Hauptschulen soll auch im Rahmen der allgemeinen Erziehungsberatung der freien Träger und des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes bei entsprechender Indikation als freiwilliges Beschulungsangebot empfohlen werden.

 

Handlungsempfehlung 3 an die Freien Träger, die Agentur für Arbeit und das Kreisjugendamt

Im Landkreis Miltenberg muss dauerhaft ein niedrigschwelliges sozialpädagogisches Angebot mit dem Schwerpunkt Jugendsozialarbeit bestehen, das junge Menschen, die von anderen Angeboten nicht erreicht werden können, beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf individuell berät, unterstützt und begleitet.

 

     Handlungsempfehlung 4 an das Kreisjugendamt

Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen sollen in enger Abstimmung mit der Schulverwaltung, den Sachaufwandsträgern und der Jugendhilfe für ausgewählte Hauptschulen im nördlichen und südlichen Teil des Landkreises Miltenberg zunächst gemeinsam entwickelt und mit bestehenden weiteren Angeboten aufeinander abgestimmt werden. Diese Schulen sollen Aufgaben übernehmen oder übernommen haben, die über ihren eigentlichen regionalen Einzugsbereich hinausgehen, z.B. die Einrichtung und Durchführung sog. Praxisklassen. Diese Maßnahmen sollen bei Bedarf auch über den Einzugsbereich der Schule hinaus für benachbarte Schulsprengel in angemessenem Umfang angeboten werden.

 

Handlungsempfehlung 5 an das Kreisjugendamt

Die bereits bestehenden Maßnahmen der Schulsozialarbeit und die weiteren bestehenden und künftigen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit sollen abgestimmt und vernetzt werden. Dazu soll der fachliche Austausch zwischen den Maßnahmeträgern angeregt, gefördert und unterstützt werden.

 

     Handlungsempfehlung 6 an das Kreisjugendamt

Es sollen spezielle Maßnahmen und Angebote der Integrations- und Migrationshilfe für junge Menschen mit Migrationshintergrund zur Auseinandersetzung mit der eigenen Kultur und der Lebenswelt im Landkreis Miltenberg auf der Grundlage des § 13 SGB VIII geschaffen werden. Dabei sollen bereits bestehende Angebote der offenen Jugendarbeit, der Verbände und Vereine im außerschulischen und im Freizeitbereich als niedrigschwelliger Zugang für diese Zielgruppe genutzt und ausgebaut werden.

 

2.  Die Koordination zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgt durch das Kreisjugendamt, jetzt Sachgebiet 22: Kinder, Jugend und Familie.

 

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