Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Annahme von Teilplan 1 der Jugendhilfeplanung "Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 17.12.2007 KT/032/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler wies darauf hin,
dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Planungsverantwortung dafür haben,
dass die Aufgaben des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erfüllt werden.
Sie sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch
erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den
verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und
ausreichend zur Verfügung stehen (§ 79 Abs. 2 SGB VIII). Konkrete Aufgaben und
Ziele der Jugendhilfeplanung ergeben sich aus § 80 SGB VIII:
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben
im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe
festzustellen,
2. den Bedarf unter
Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen
und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu
ermitteln und
3. die zur Befriedigung
des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Dabei
ist auch Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt
werden kann.
(2)
Einrichtungen und Dienste sollen so
geplant werden, dass insbesondere
1. Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und
gepflegt werden können,
2. ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes
Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
3. junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und
Wohnbereichen besonders gefördert werden,
4. Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit
besser miteinander verbinden können.
(3) Die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen
der Planung frühzeitig zu beteiligen. Zu diesem Zweck sind sie vom
Jugendhilfeausschuss, soweit sie überörtlich tätig sind, im Rahmen der
Jugendhilfeplanung des überörtlichen Trägers vom Landesjugendhilfeausschuss zu
hören. Näheres regelt das Landesrecht.
(4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen
darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und
überörtliche Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen
Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.
Der
Kreistag habe den Jugendhilfeplan des Landkreises Miltenberg am 14.11.1999 ohne
den heute zur Beschlussfassung vorliegenden Teilplan 1 Jugendarbeit -
Jugendsozialarbeit verabschiedet. Wegen geringer Erfahrungen mit der Thematik
im Kreisjugendamt Miltenberg sei zu Beginn der hiesigen Jugendhilfeplanung im
Jahr 1995 beschlossen worden, den Teilplan 1 Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit
zu einem späteren Zeitpunkt zu erstellen.
Mit dem Auftrag zur Erstellung des Teilplanes 1
Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit durch den Ausschuss zur Beratung und
Begleitung der örtlichen Jugendhilfeplanung habe sich am 17.07.2002 eine
interdisziplinäre Planungsgruppe unter Beteiligung verschiedener Verbände und
Institutionen konstituiert. Die Planungsgruppe habe den Entwurf des Teilplanes
1 erarbeitet. Zur Bestands- und die Bedarfserhebung seien von Mai bis Juni 2003
eine Fragebogenumfrage bei den 32 Kommunen, 40 Trägern der Jugendhilfe und
Jugendberufshilfe, 49 allgemein bildenden Schulen/Förderschulen/beruflichen
Schulen und weiteren 104 freien Trägern der Jugendarbeit (Vereine,
Kirchengemeiden etc.) des Landkreises Miltenberg sowie am 19.10.2005 eine
Expertenanhörung mit 27 institutionellen Teilnehmern aus dem Bereich
Jugendberufshilfe/berufsbezogene Sozialarbeit/Jugendarbeit/Migrationshilfe/Schulsozialarbeit
durchgeführt worden. Darüber hinaus habe sich das Kreisjugendamt am
Arbeitskreis „Kooperation Arbeitsverwaltung, Jugendhilfe und Schule“ der Jugendkonferenz
in der Region 1 Bayerischer Untermain beteiligt.
Wegen der Änderungen in den Bereichen Sozialhilfe und Arbeitsverwaltung
und wegen der Einführung des Bayerischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (BayKiBiG) und daraus
resultierender vordringlicherer Projekte der Jugendhilfeplanung hätten die
Planungsarbeiten in der Zeit vom 10.11.2003 bis 15.06.2005 geruht.
Auf Befragen von Kreisrätin Münzel, wer die Schulsozialarbeit
finanziere, teilte Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler mit, dass die Handlungsempfehlungen
noch nicht die Finanzierung berühren. Diese Frage müsse im Zusammenhang mit den
erst noch zu entwickelnden Maßnahmen geklärt werden.
Kreisrätin Almritter äußerte sich erfreut darüber,
dass nun auch der Teilplan 1 fertig gestellt sei und dankte
Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler für seinen Einsatz. Sie wies darauf hin,
dass die Verabschiedung von Handlungsempfehlungen wichtig sei, denn bei den
vorausgegangenen Teilplänen habe sich mittlerweile herausgestellt, dass sich
Prävention für den Landkreis Miltenberg und insbesondere für die Betroffenen
lohne. Handlungsempfehlungen dürfen aber nicht nur Empfehlungen bleiben,
sondern müssen bei entsprechender Kassenlage nach und nach umgesetzt werden.
Besonders wichtig sei es auch, Jugendlichen mit Migrationshintergrund Hilfe zu
gewähren.
Kreisrat Oberle begrüßte namens der CSU-Fraktion die
vorgeschlagenen Initiativen sprach sich dafür aus, den Schwerpunkt der weiteren
Arbeit beim Kreistag zu belassen. Insbesondere Jugendlichen aus sozial
schwachen Verhältnissen und Jugendlichen mit Migrationshintergrund müsse eine
Chance geboten werden. Mittel die hierfür investiert werden, könne der Landkreis
Miltenberg später einsparen. Der Markt Elsenfeld könne bezüglich
Mittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, offene Ganztagsschule usw. bereits von
guten Erfahrungen berichten. Wichtig sei auch, dass eine Abstimmung und
Vernetzung mit den Trägern der Jugendhilfe und dem Kreisjugendamt wie in den
Handlungsempfehlungen vorgesehen erfolge.
Kreisrätin Hotz erstattete den Dank der Fraktion Freie
Wähler und regte an, nach Ablauf von zwei/drei Jahren eine Bilanz nicht nur
bezüglich der Kosten, sondern hauptsächlich bezüglich der Erfolge zu ziehen.
Kreisrätin Münzel bezeichnete Schulsozialarbeit als
eine wichtige Angelegenheit und bat Landrat Schwing und Kreiskämmerer Straub,
im Haushalt 2008 Mittel dafür bereitzustellen. Sie sei der Meinung, dass der
Landkreis Miltenberg, wenn er Handlungsempfehlungen beschließe, auch überlegen
müsse, inwieweit er diese finanzieren wolle.
Landrat Schwing erklärte dazu, dass weder der Landrat
noch der Kreiskämmerer zu entscheiden hätten, sondern der Jugendhilfeausschuss.
Für das Haushaltsjahr 2008 sei der Jugendhilfeetat bereits beschlossen.
Der Kreistag nahm den vorliegenden Teilplan 1
Jugendarbeit – Jugendsozialarbeit zur Kenntnis und fasste auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses vom 08.11.2007 mit der Maßgabe, dass in die
Entscheidungsautonomie Dritter, insbesondere der kreisangehörigen Städte,
Märkte und Gemeinden sowie der freien Träger nicht eingegriffen wird,
einstimmig folgende
B e s c h l ü s s e
:
1. Von den in Teilplan 1 Jugendarbeit -
Jugendsozialarbeit enthaltenen Handlungsempfehlungen sollen unter dem Vorbehalt
zur Verfügung stehender Haushaltsmittel des Landkreises Miltenberg die
nachstehend aufgeführten Maßnahmen umgesetzt bzw. an den für die Umsetzung
verantwortlichen Träger herangetragen werden:
Handlungsempfehlung 1 an die Agentur
für Arbeit und das Kreisjugendamt
Für junge Menschen, für die die bereits
angebotenen Maßnahmen der Träger der Hilfen nach SGB II, SGB III und SGB VIII
nicht ausreichen, sollen zeitlich unbefristete Beschäftigungsmaßnahmen des 2.
Arbeitsmarktes mit sozialpädagogischer Begleitung bereitgestellt werden mit dem
Ziel der späteren Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Handlungsempfehlung 2 an das Kreisjugendamt
und die Beratungsstellen der Freien Träger
Die Beschulung junger Menschen mit
ungünstiger schulischer Prognose im Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich
durch das Konzept der Praxisklasse an den Hauptschulen soll auch im Rahmen der
allgemeinen Erziehungsberatung der freien Träger und des Allgemeinen Sozialen
Dienstes des Kreisjugendamtes bei entsprechender Indikation als freiwilliges
Beschulungsangebot empfohlen werden.
Handlungsempfehlung 3 an die Freien
Träger, die Agentur für Arbeit und das Kreisjugendamt
Im Landkreis Miltenberg muss dauerhaft ein
niedrigschwelliges sozialpädagogisches Angebot mit dem Schwerpunkt
Jugendsozialarbeit bestehen, das junge Menschen, die von anderen Angeboten
nicht erreicht werden können, beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf
individuell berät, unterstützt und begleitet.
Handlungsempfehlung 4 an das Kreisjugendamt
Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an
Schulen sollen in enger Abstimmung mit der Schulverwaltung, den
Sachaufwandsträgern und der Jugendhilfe für ausgewählte Hauptschulen im
nördlichen und südlichen Teil des Landkreises Miltenberg zunächst gemeinsam
entwickelt und mit bestehenden weiteren Angeboten aufeinander abgestimmt
werden. Diese Schulen sollen Aufgaben übernehmen oder übernommen haben, die
über ihren eigentlichen regionalen Einzugsbereich hinausgehen, z.B. die
Einrichtung und Durchführung sog. Praxisklassen. Diese Maßnahmen sollen bei
Bedarf auch über den Einzugsbereich der Schule hinaus für benachbarte
Schulsprengel in angemessenem Umfang angeboten werden.
Handlungsempfehlung 5 an das Kreisjugendamt
Die bereits bestehenden Maßnahmen der
Schulsozialarbeit und die weiteren bestehenden und künftigen Maßnahmen der
Jugendsozialarbeit sollen abgestimmt und vernetzt werden. Dazu soll der
fachliche Austausch zwischen den Maßnahmeträgern angeregt, gefördert und
unterstützt werden.
Handlungsempfehlung 6 an das Kreisjugendamt
Es sollen spezielle Maßnahmen und Angebote
der Integrations- und Migrationshilfe für junge Menschen mit
Migrationshintergrund zur Auseinandersetzung mit der eigenen Kultur und der Lebenswelt
im Landkreis Miltenberg auf der Grundlage des § 13 SGB VIII geschaffen werden.
Dabei sollen bereits bestehende Angebote der offenen Jugendarbeit, der Verbände
und Vereine im außerschulischen und im Freizeitbereich als niedrigschwelliger
Zugang für diese Zielgruppe genutzt und ausgebaut werden.
2. Die Koordination zur Umsetzung der
Handlungsempfehlungen erfolgt durch das Kreisjugendamt, jetzt Sachgebiet 22:
Kinder, Jugend und Familie.