Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Abstufung der Kreisstraße MIL 40 zwischen Wörth a.Main und Obernburg a.Main

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Sitzung:17.12.2007   KT/032/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Diplom-Ingenieur (FH) Thiry trug vor, dass seit Inbetriebnahme der Bundesstraße 469 zwischen Wörth a.Main und Obernburg a.Main als Kraftstraße die parallel verlaufende Kreisstraße MIL 40 zunehmend von Kraftfahrzeugen, landwirtschaftlichem Verkehr, Mofas sowie Radfahrverkehr (Maintalradweg) und auch Skatern benutzt werde. Mit der Verkehrsfreigabe seien die Kreisstraße MIL 41 und der neue Streckenabschnitt zur Kreisstraße MIL 40 gewidmet worden. Diese Kreisstraße befinde sich in Sonderbaulast des Landkreises Miltenberg und besitze eine Fahrbahnbreite von nur 4,50 m. Der Kreistag habe am 25.07.1984 beschlossen, dass die Ersatzstraße als Kreisstraße eingeteilt werde. Die Städte Wörth a.Main und Obernburg a.Main hätten zuvor eine Übernahme abgelehnt.

 

Somit stehe die Kreisstraße dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung. Aus diesem Grund und wegen der unterschiedlichen Nutzung sei die maximale Fahrgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt. Zwar werde mit einem Ergänzungsschild auf "Vorsicht Radfahrer" hingewiesen, aber nach Auskunft der Städte werde die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h nicht eingehalten. Diese für die Verkehrsteilnehmer gefährliche Situation könne nur gelöst werden, wenn die Kreisstraße MIL 40 in kommunales Eigentum übergehe und somit eine Abstufung zur Ortsstraße bzw. zum "beschränkt öffentlichen Weg" nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) vorgenommen werde.

 

Von Bündnis 90/Die Grünen sei hierzu am 20.11.2007 folgender Antrag gestellt worden: „Der Kreistag möge beschließen: „Die parallel zur vierspurigen B 469 verlaufende Kreisstraße MIL 41 wird mit Ausnahme des für die Bundesstraße nicht zugelassenen Verkehrs (z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge) für den motorisierten Verkehr gesperrt, damit diese Straße von Fußgängern und Radfahrern gefahrlos benutzt werden kann.“

 

Darüber hinaus hätten die Stadt Wörth a.Main und die Stadt Obernburg a.Main jeweils mit Schreiben vom 22.11.2007 die Abstufung der Kreisstraße MIL 41 auf die Kommunen beantragt.

 

Dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Sperrung der Kreisstraße für den motorisierten Verkehr könne nicht entsprochen werden, da das BayStrWG dies nicht zulasse. Eine Kreisstraße sei grundsätzlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet und könne somit nicht für bestimmte Verkehrsteilnehmer gesperrt werden. Die Abstufung der Kreisstraße MIL 41 zu einer Ortsstraße bzw. zum "beschränkt öffentlichen Weg" wie von den Städten Wörth a.Main und Obernburg a.Main beantragt, könne jedoch durchgeführt werden.

 

Die nachfolgend aufgeführten Änderungen seien bereits mit den Städten Wörth a.Main und Obernburg a.Main besprochen worden. Die Zustimmung des Stadtrates Wörth a.Main liege bereits vor, der Stadtrat Obernburg a.Main werde heute den entsprechenden Beschluss fassen.

 

Unter Zugrundelegung des BayStrWG schlage die Landkreisverwaltung folgende Festlegung vor:

1.  Die Kreisstraße MIL 40 zwischen der Auffahrt zur B 469 und dem Bereich Friedhof/Einmündung Kreisstraße (ca. 295 m) wird zur Ortsstraße abgestuft. Baulast, Winterdienst und Verkehrssicherungspflicht übernimmt die Stadt Wörth a.Main.

2.  Die Kreisstraße MIL 40 zwischen dem Bereich Friedhof/Einmündung Kreisstraße bis zum Anschluss an die B 426 bei Obernburg a.Main (ca. 4,1 km) wird zum "beschränkt öffentlichen Weg" (Feld- und Waldweg, Rad- und Gehweg) abgestuft. Die Baulast, Winterdienst und Verkehrssicherungspflicht übernehmen die Städte Wörth a.Main und Obernburg a.Main. Hiervon ausgenommen ist der allgemeine Bauunterhalt, den der Landkreis Miltenberg leistungs- und kostenmäßig trägt.

3.  Die Beschilderung und Eingliederung in das Verkehrsnetz obliegt den beiden Städten. Die Wegverbindung zwischen Wörth a.Main und Obernburg a.Main wird ab dem Auweg bis nach Obernburg a.Main für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt. Lediglich der landwirtschaftliche Verkehr, Fahrräder, Fußgänger, Mofas dürfen den Weg benutzen. Die beiden Städte werden die erforderliche Beschilderung ggf. gemeinsam mit der Polizei und der Verkehrsbehörde durchführen.

4.  Eine Vereinbarung über die Bauunterhaltung wird getrennt mit den beiden Städten Wörth a.Main und Obernburg a.Main abgeschlossen. Nach Vorliegen aller Beschlüsse wird das Abstufungsverfahren beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg beantragt. Es ist vorgesehen, die rechtliche Widmung nach einer zweimonatigen Offenlegung zum 01.03.2008 durchzuführen.

 

Der Kreistag fasste auf Empfehlung des Bauausschusses vom 06.12.2007 einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Abstufung der Kreisstraße MIL 40 zwischen Wörth a.Main und Obernburg a.Main zur Ortsstraße/zum „beschränkt öffentlichen Weg“ im Zuge der Verkehrssicherungspflicht des Landkreises Miltenberg und der angrenzenden Städte Wörth a.Main und Obernburg a.Main wird zugestimmt. Die Widmung erfolgt nach zweimonatiger Offenlegung zum 01.03.2008. Damit ist der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 20.11.2007 erledigt.

 

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