Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 25.10.2007: Ausschreibung einer reinen Erdaushubdeponie im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.12.2007   NU/031/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Dem Ausschuss wurde folgender Antrag der Fraktion Freie Wähler 25.10.2007 bekannt gegeben: „Die Freien Wähler beantragen, dass der Landkreis Miltenberg eine Ausschreibung für eine reine Erdaushubdeponie im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg durchführt, die aber privatwirtschaftlich geführt wird, wobei der künftige Betreiber das volle betriebswirtschaftliche Risiko trägt. Bei der Suche bzw. Bereitstellung der Deponiefläche ist der Landkreis behilflich bzw. wird selbst aktiv.“

 

Landrat Schwing erklärte, dass er diesen Antrag gar nicht auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung hätte nehmen dürfen, weil der Kreistag am 08.10.2007 bei zwei Gegenstimmen den einstimmig gefassten Empfehlungsbeschlusses des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 02.10.2007 angenommen habe. Zwischenzeitlich hätten sich keine Argumente ergeben, die eine nochmalige Behandlung der Angelegenheit rechtfertigen. Weil aber in der Öffentlichkeit über die Errichtung einer Erdaushubdeponie im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg diskutiert werde, habe Regierungsamtmann Röcklein für zwei fiktive Standorte fiktive Kostenberechnungen durchgeführt. Das Ergebnis werde er heute bekannt geben.

 

Regierungsamtmann Röcklein wies darauf hin, dass das Ingenieurbüro IBU und die Verwaltung auf Antrag von Kreisrätin Münzel die Möglichkeit eines fiktiven Alternativstandortes für eine DK 0-Deponie geprüft und das Ergebnis dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz am 02.10.2007 vorgestellt haben. Danach seien je nach zugrunde liegendem Mengengerüst für eine zweite Deponie Mehrkosten zwischen 26 % und 51 % für alle Gebührenzahler zu erwarten.

 

Die Verwaltung gehe davon aus, dass zu diesen Mehrkosten eine Verteuerung bei der Deponie Guggenberg komme, da diese eine geringere Auslastung haben werde. Diese Kosten seien deshalb sehr schwer zu berechnen, weil in Guggenberg die Synergieeffekte zwischen beiden Deponien und den zusätzlichen Einrichtungen Wertstoffhof und Kompostwerk vorhanden seien.

 

Bei Beauftragung eines privaten Deponiebetreibers würden Mehrkosten aufgrund der erforderlichen Sicherheitsleistung nach § 32 Krw-/AbfG und durch Versicherungskosten nach dem Umwelthaftpflichtgesetz und dem Umweltschadensgesetz entstehen. Einsparungen bei einem privaten Betreiber seien nicht vorstellbar.

 

Interessant sei, dass die Freien Wähler mit ihrem Antrag ganz offensichtlich von völlig falschen Voraussetzungen ausgehen. Unter Zugrundelegung der vom Büro IBU errechneten Baukosten für einen DK 0-Deponie und den von der Verwaltung eingeholten Transportpreisen sei es für die Bürgerinnen und Bürger günstiger, ihren Erdaushub auf der zentralen DK 0-Deponie Guggenberg anzuliefern. Eine Ausnahme gelte allein für die Abfallerzeuger der Standortgemeinde dieser fiktiven Nord-Deponie.

 

Die Verwaltung habe dazu von zwei namhaften Firmen im Landkreises Miltenberg Preisangebote für Transporte zwischen Sulzbach a.Main – Mömlingen und Sulzbach a.Main – Guggenberg und zwischen Mömlingen – Leidersbach und Mömlingen – Guggenberg eingeholt. Bei allen Varianten würde eine zusätzliche Deponie die Entsorgung von Erdaushub für die Bürgerinnen und Bürger verteuern. Außerdem werde darauf hingewiesen, dass die Freien Wähler in der Kreistagssitzung am 08.10.2007 dem beschlossenen Konzept mehrheitlich zugestimmt haben.

 

Aus all diesen Gründen werde dem Ausschuss vorgeschlagen, den vorliegenden Antrag der Fraktion Freie Wähler abzulehnen.

 

Kreisrat Dr. Fahn stellte grundsätzlich fest, dass die Bürger im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg dadurch benachteiligt seien, dass der Landkreis Miltenberg künftig nur noch in Guggenberg eine Erdaushubdeponie unterhalte. Sie müssen, sofern sie keine Möglichkeit hätten, auf einer gemeindeeigenen Deponie (wie z.B. in Sulzbach a.Main) anliefern zu können, ihren Erdaushub durch den gesamten Landkreis transportieren. Dies sei teuer und belaste die Umwelt in erheblichem Maße.

 

Im Vorfeld der Kreistagssitzung am 08.10.2007 sei von mehreren Bürgermeistern (u.a. Schüßler, Hausen, Reinhard, Niedernberg, und Sauer, Leidersbach) gefordert worden, auch den Bürgern im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg eine kostengünstige Alternative zur Deponierung von reinem Erdaushub zu bieten. Auch die Kreisräte Ritter und Trützler hätten dies gefordert. Landrat Roland Schwing habe eine solche Alternative aber immer wieder mit dem Hinweis auf Mehrkosten abgelehnt. Er verkenne dabei jedoch, dass diese Kosten nur dann anfallen, wenn der Landkreis Miltenberg selbst als Errichter und Betreiber einer solchen Deponie auftreten würde.

 

Warum überlasse  man eine solche Möglichkeit aber nicht der privaten Wirtschaft? Was würde dagegen sprechen, wenn im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg ein Unternehmer eine Kiesgrube, die er ohnehin mit gewissen Auflagen abschließen müsse, mit unbelastetem reinem Erdaushub verfüllen würde? Natürlich müsste dieser Unternehmer sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und entsprechende Sicherheiten leisten bzw. Kontrollen zulassen. Und wenn es Firmen gegeben habe, die gegen gewisse Vorschriften verstoßen haben und jetzt in Konkurs gegangen seien, dürfe dies heute nicht als „Totschlagargument“ herangezogen werden, jegliche privatwirtschaftliche Initiative für die Zukunft abzulehnen. Für die Freien Wähler sei es kein Widerspruch, in der letzten Kreistagssitzung einer Erweiterung der Deponie in Guggenberg zugestimmt zu haben und jetzt diesen neuen Antrag zu stellen.

 

Durch die Annahme des Antrages würde sich der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nichts vergeben. Im Gegenteil: Man würde zusätzliche Informationen darüber erhalten, ob es eine kostengünstige und umweltfreundliche Ergänzung zum bisherigen Entsorgungskonzept des Landkreises Miltenberg gebe. Es könne nicht nur von Klimaschutz gesprochen, es müsse auch gehandelt werden.

 

Landrat Schwing bemerkte, dass der Antrag der Fraktion Freie Wähler nicht neu sei. Es sei alles schon einmal diskutiert worden und die Abstimmung im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz sowie im Kreistag sei eindeutig ausgefallen. Er bitte daher, die Diskussion nicht noch einmal zu führen. Es sei nicht bekannt, woher die in Bezug auf Leidersbach genannten Zahlen stammen. Die von der Verwaltung ermittelten Zahlen seien durch Anfragen bei Privatfirmen belegt.

 

Kreisrat Reinhard wies darauf hin, dass sich auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main zusätzlich zur Deponie Guggenberg eine Kleinlösung für Erdaushub ergeben habe. Schließlich gehe es nach wie vor darum, Erdaushub zu verwerten. Des Weiteren sei es fraglich, ob von einer Stadt bzw. Gemeinde im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg ein Standort für eine Erdaushubdeponie angeboten werde. Nach Meinung von Kreisrat Reinhard sei der heute vorliegende Antrag der Fraktion Freie Wähler bereits erledigt.

 

Kreisrätin Münzel erinnerte daran, dass sie sich in der Ausschusssitzung am 18.07.2007 auf der Deponie Guggenberg auch für die Errichtung einer zweiten Erdaushubdeponie im nördlichen Landkreisteil ausgesprochen habe. Kreisrat Dr. Fahn habe neben ihr gesessen, aber kein Wort zur Unterstützung gesagt. Letztendlich sei auf ihren Antrag hin eine Kostenschätzung für einen weiteren DK 0-Deponiestandort erarbeitet worden. Weil die Kosten dafür zu hoch wären, sei entschieden worden, dass auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main künftig größere Mengen Erdaushub angenommen werden, als geplant. Weil Politik auch aus Kompromissen bestehe, stehe sie dazu, dass sie im Kreistag am 08.10.2007 dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz zugestimmt habe. Sie sehe ein, dass, würde eine Privatfirma beauftragt, die Bürgerinnen und Bürger mit höheren Gebühren belastet werden müssten.

 

Kreisrat Dotzel bezeichnete den vorliegenden Antrag der Fraktion Freie Wähler als „Schaufensterantrag“. Welche Kommune im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg würde denn einen Standort für eine reine Erdaushubdeponie anbieten? Würde doch ein Standort gefunden, würde nur wieder über Verkehrsbelastung und Risiken geklagt werden. Und ein privater Betreiber würde nur einsteigen, wenn er Gewinne erarbeiten könnte. Fakt sei, dass der Landkreis Miltenberg bereits ein gutes Konzept habe. Der vorliegende Antrag sollte daher abgelehnt werden.

 

Kreisrat Fischer vertrat die Meinung, dass, wenn z.B. in Leidersbach Erdaushub anfalle, dieser auch dort deponiert werden sollte. Wenn ein privater Betreiber gefunden werde, sollte ihm die Möglichkeit dazu geboten werden.

 

Regierungsamtmann Röcklein teilte daraufhin mit, dass der Vorschlag eine Kies- oder Sandgrube als Erdaushubdeponie zu nutzen, äußerst bedenklich sei und daher sofort gestrichen werden müsse. Des Weiteren sei es rechtlich unzulässig, zur Kostenermittlung eine Ausschreibung durchzuführen.

 

Kreisrat Kern widersprach der Aussage von Kreisrat Dotzel, dass der Antrag der Fraktion Freie Wähler ein „Schaufensterantrag“ sei. Es handele sich hier vielmehr um ein Thema, das die Bevölkerung im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg bewege. Allerdings sehe er auch ein, dass zuerst die Kommunen in der Pflicht seien, einen Standort anzubieten. Dazu werde vermutlich keine Kommune bereit sein.

 

Landrat Schwing betonte, dass die von der Verwaltung ermittelten Zahlen durch Anfragen belegt seien. Selbst wenn eine Kommune im nördlichen Landkreisteil einen Standort anbieten würde, müssten alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Miltenberg mit höheren Gebühren belastet werden.

 

Kreisrat Dr. Fahn verteidigte den vorliegenden Antrag der Freien Wähler, weil die Fraktion sehr genau über eine zweite Deponie für Erdaushub nachgedacht habe. Wenn der Antrag als „Schaufensterantrag“ bezeichnet werde, könnte auch von „Schaufensterantworten“ gesprochen werden. Die Argumente der Verwaltung halte er nicht für belegt. Warum gebe es in Sulzbach a.Main die Möglichkeit mit der Fa. Schuck GmbH? Der Antrag werde daher aufrechterhalten, er hätte allerdings schon in der Juli-Sitzung gestellt werden sollen.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung lehnte der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz den Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 25.10.2007 auf Ausschreibung einer reinen Erdaushubdeponie im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg bei zwei Gegenstimmen ab.

 

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