Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 25.10.2007: Ausschreibung einer reinen Erdaushubdeponie im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 10.12.2007 NU/031/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Dem Ausschuss wurde folgender Antrag der Fraktion
Freie Wähler 25.10.2007 bekannt gegeben: „Die Freien Wähler beantragen, dass
der Landkreis Miltenberg eine Ausschreibung für eine reine Erdaushubdeponie im
nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg durchführt, die aber privatwirtschaftlich
geführt wird, wobei der künftige Betreiber das volle betriebswirtschaftliche
Risiko trägt. Bei der Suche bzw. Bereitstellung der Deponiefläche ist der
Landkreis behilflich bzw. wird selbst aktiv.“
Landrat Schwing erklärte, dass er diesen Antrag gar
nicht auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung hätte nehmen dürfen, weil der
Kreistag am 08.10.2007 bei zwei Gegenstimmen den einstimmig gefassten Empfehlungsbeschlusses
des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 02.10.2007 angenommen habe.
Zwischenzeitlich hätten sich keine Argumente ergeben, die eine nochmalige
Behandlung der Angelegenheit rechtfertigen. Weil aber in der Öffentlichkeit
über die Errichtung einer Erdaushubdeponie im nördlichen Teil des Landkreises
Miltenberg diskutiert werde, habe Regierungsamtmann Röcklein für zwei fiktive
Standorte fiktive Kostenberechnungen durchgeführt. Das Ergebnis werde er heute
bekannt geben.
Regierungsamtmann Röcklein wies darauf hin, dass das
Ingenieurbüro IBU und die Verwaltung auf Antrag von Kreisrätin Münzel die
Möglichkeit eines fiktiven Alternativstandortes für eine DK 0-Deponie geprüft
und das Ergebnis dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz am 02.10.2007
vorgestellt haben. Danach seien je nach zugrunde liegendem Mengengerüst für
eine zweite Deponie Mehrkosten zwischen 26 % und 51 % für alle Gebührenzahler zu
erwarten.
Die Verwaltung gehe davon aus, dass zu diesen
Mehrkosten eine Verteuerung bei der Deponie Guggenberg komme, da diese eine
geringere Auslastung haben werde. Diese Kosten seien deshalb sehr schwer zu
berechnen, weil in Guggenberg die Synergieeffekte zwischen beiden Deponien und
den zusätzlichen Einrichtungen Wertstoffhof und Kompostwerk vorhanden seien.
Bei Beauftragung eines privaten Deponiebetreibers
würden Mehrkosten aufgrund der erforderlichen Sicherheitsleistung nach § 32
Krw-/AbfG und durch Versicherungskosten nach dem Umwelthaftpflichtgesetz und
dem Umweltschadensgesetz entstehen. Einsparungen bei einem privaten Betreiber
seien nicht vorstellbar.
Interessant sei, dass die Freien Wähler mit ihrem
Antrag ganz offensichtlich von völlig falschen Voraussetzungen ausgehen. Unter
Zugrundelegung der vom Büro IBU errechneten Baukosten für einen DK 0-Deponie
und den von der Verwaltung eingeholten Transportpreisen sei es für die
Bürgerinnen und Bürger günstiger, ihren Erdaushub auf der zentralen DK
0-Deponie Guggenberg anzuliefern. Eine Ausnahme gelte allein für die
Abfallerzeuger der Standortgemeinde dieser fiktiven Nord-Deponie.
Die Verwaltung habe dazu von zwei namhaften Firmen im
Landkreises Miltenberg Preisangebote für Transporte zwischen Sulzbach a.Main –
Mömlingen und Sulzbach a.Main – Guggenberg und zwischen Mömlingen – Leidersbach
und Mömlingen – Guggenberg eingeholt. Bei allen Varianten würde eine
zusätzliche Deponie die Entsorgung von Erdaushub für die Bürgerinnen und Bürger
verteuern. Außerdem werde darauf hingewiesen, dass die Freien Wähler in der
Kreistagssitzung am 08.10.2007 dem beschlossenen Konzept mehrheitlich
zugestimmt haben.
Aus all diesen Gründen werde dem Ausschuss
vorgeschlagen, den vorliegenden Antrag der Fraktion Freie Wähler abzulehnen.
Kreisrat Dr. Fahn stellte grundsätzlich fest, dass die
Bürger im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg dadurch benachteiligt
seien, dass der Landkreis Miltenberg künftig nur noch in Guggenberg eine
Erdaushubdeponie unterhalte. Sie müssen, sofern sie keine Möglichkeit hätten,
auf einer gemeindeeigenen Deponie (wie z.B. in Sulzbach a.Main) anliefern zu können,
ihren Erdaushub durch den gesamten Landkreis transportieren. Dies sei teuer und
belaste die Umwelt in erheblichem Maße.
Im Vorfeld der Kreistagssitzung am
08.10.2007 sei von mehreren Bürgermeistern (u.a. Schüßler, Hausen, Reinhard,
Niedernberg, und Sauer, Leidersbach) gefordert worden, auch den Bürgern im nördlichen
Teil des Landkreises Miltenberg eine kostengünstige Alternative zur Deponierung
von reinem Erdaushub zu bieten. Auch die Kreisräte Ritter und Trützler hätten dies
gefordert. Landrat Roland Schwing habe eine solche Alternative aber immer
wieder mit dem Hinweis auf Mehrkosten abgelehnt. Er verkenne dabei jedoch, dass
diese Kosten nur dann anfallen, wenn der Landkreis Miltenberg selbst als
Errichter und Betreiber einer solchen Deponie auftreten würde.
Warum überlasse man eine solche Möglichkeit aber nicht der
privaten Wirtschaft? Was würde dagegen sprechen, wenn im nördlichen Teil des
Landkreises Miltenberg ein Unternehmer eine Kiesgrube, die er ohnehin mit gewissen
Auflagen abschließen müsse, mit unbelastetem reinem Erdaushub verfüllen würde? Natürlich
müsste dieser Unternehmer sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und entsprechende
Sicherheiten leisten bzw. Kontrollen zulassen. Und wenn es Firmen gegeben habe,
die gegen gewisse Vorschriften verstoßen haben und jetzt in Konkurs gegangen
seien, dürfe dies heute nicht als „Totschlagargument“ herangezogen werden,
jegliche privatwirtschaftliche Initiative für die Zukunft abzulehnen. Für die
Freien Wähler sei es kein Widerspruch, in der letzten Kreistagssitzung einer
Erweiterung der Deponie in Guggenberg zugestimmt zu haben und jetzt diesen
neuen Antrag zu stellen.
Durch die Annahme des Antrages würde
sich der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nichts vergeben. Im Gegenteil:
Man würde zusätzliche Informationen darüber erhalten, ob es eine kostengünstige
und umweltfreundliche Ergänzung zum bisherigen Entsorgungskonzept des
Landkreises Miltenberg gebe. Es könne nicht nur von Klimaschutz gesprochen, es
müsse auch gehandelt werden.
Landrat Schwing bemerkte, dass der Antrag der Fraktion
Freie Wähler nicht neu sei. Es sei alles schon einmal diskutiert worden und die
Abstimmung im Ausschuss für Natur- und Umweltschutz sowie im Kreistag sei
eindeutig ausgefallen. Er bitte daher, die Diskussion nicht noch einmal zu
führen. Es sei nicht bekannt, woher die in Bezug auf Leidersbach genannten
Zahlen stammen. Die von der Verwaltung ermittelten Zahlen seien durch Anfragen
bei Privatfirmen belegt.
Kreisrat Reinhard wies darauf hin, dass sich auf der
Müllumladestation Erlenbach a.Main zusätzlich zur Deponie Guggenberg eine
Kleinlösung für Erdaushub ergeben habe. Schließlich gehe es nach wie vor darum,
Erdaushub zu verwerten. Des Weiteren sei es fraglich, ob von einer Stadt bzw.
Gemeinde im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg ein Standort für eine
Erdaushubdeponie angeboten werde. Nach Meinung von Kreisrat Reinhard sei der
heute vorliegende Antrag der Fraktion Freie Wähler bereits erledigt.
Kreisrätin Münzel erinnerte daran, dass sie sich in
der Ausschusssitzung am 18.07.2007 auf der Deponie Guggenberg auch für die
Errichtung einer zweiten Erdaushubdeponie im nördlichen Landkreisteil
ausgesprochen habe. Kreisrat Dr. Fahn habe neben ihr gesessen, aber kein Wort
zur Unterstützung gesagt. Letztendlich sei auf ihren Antrag hin eine
Kostenschätzung für einen weiteren DK 0-Deponiestandort erarbeitet worden. Weil
die Kosten dafür zu hoch wären, sei entschieden worden, dass auf der
Müllumladestation Erlenbach a.Main künftig größere Mengen Erdaushub angenommen
werden, als geplant. Weil Politik auch aus Kompromissen bestehe, stehe sie dazu,
dass sie im Kreistag am 08.10.2007 dem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für
Natur- und Umweltschutz zugestimmt habe. Sie sehe ein, dass, würde eine Privatfirma
beauftragt, die Bürgerinnen und Bürger mit höheren Gebühren belastet werden
müssten.
Kreisrat Dotzel bezeichnete den vorliegenden Antrag
der Fraktion Freie Wähler als „Schaufensterantrag“. Welche Kommune im
nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg würde denn einen Standort für eine
reine Erdaushubdeponie anbieten? Würde doch ein Standort gefunden, würde nur
wieder über Verkehrsbelastung und Risiken geklagt werden. Und ein privater
Betreiber würde nur einsteigen, wenn er Gewinne erarbeiten könnte. Fakt sei,
dass der Landkreis Miltenberg bereits ein gutes Konzept habe. Der vorliegende
Antrag sollte daher abgelehnt werden.
Kreisrat Fischer vertrat die Meinung, dass, wenn z.B.
in Leidersbach Erdaushub anfalle, dieser auch dort deponiert werden sollte.
Wenn ein privater Betreiber gefunden werde, sollte ihm die Möglichkeit dazu
geboten werden.
Regierungsamtmann Röcklein teilte daraufhin mit, dass
der Vorschlag eine Kies- oder Sandgrube als Erdaushubdeponie zu nutzen, äußerst
bedenklich sei und daher sofort gestrichen werden müsse. Des Weiteren sei es
rechtlich unzulässig, zur Kostenermittlung eine Ausschreibung durchzuführen.
Kreisrat Kern widersprach der Aussage von Kreisrat
Dotzel, dass der Antrag der Fraktion Freie Wähler ein „Schaufensterantrag“ sei.
Es handele sich hier vielmehr um ein Thema, das die Bevölkerung im nördlichen
Teil des Landkreises Miltenberg bewege. Allerdings sehe er auch ein, dass
zuerst die Kommunen in der Pflicht seien, einen Standort anzubieten. Dazu werde
vermutlich keine Kommune bereit sein.
Landrat Schwing betonte, dass die von der Verwaltung
ermittelten Zahlen durch Anfragen belegt seien. Selbst wenn eine Kommune im
nördlichen Landkreisteil einen Standort anbieten würde, müssten alle
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Miltenberg mit höheren Gebühren belastet
werden.
Kreisrat Dr. Fahn verteidigte den vorliegenden Antrag
der Freien Wähler, weil die Fraktion sehr genau über eine zweite Deponie für
Erdaushub nachgedacht habe. Wenn der Antrag als „Schaufensterantrag“ bezeichnet
werde, könnte auch von „Schaufensterantworten“ gesprochen werden. Die Argumente
der Verwaltung halte er nicht für belegt. Warum gebe es in Sulzbach a.Main die
Möglichkeit mit der Fa. Schuck GmbH? Der Antrag werde daher aufrechterhalten,
er hätte allerdings schon in der Juli-Sitzung gestellt werden sollen.
In der daraufhin erfolgten Abstimmung lehnte der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz den Antrag der Fraktion Freie Wähler vom
25.10.2007 auf Ausschreibung einer reinen Erdaushubdeponie im nördlichen Teil
des Landkreises Miltenberg bei zwei Gegenstimmen ab.