Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Abstufung der Kreisstraße MIL 40 zwischen Wörth a.Main und Obernburg a.Main
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.12.2007 BA/033/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Diplom-Ingenieur (FH) Thiry trug vor, dass seit
Inbetriebnahme der Bundesstraße 469 zwischen Wörth a.Main und Obernburg a.Main
als Kraftstraße die parallel verlaufende Kreisstraße MIL 40 zunehmend von
Kraftfahrzeugen, landwirtschaftlichem Verkehr, Mofas sowie Radfahrverkehr
(Maintalradweg) und auch Skatern benutzt werde. Mit der Verkehrsfreigabe seien
die Kreisstraße MIL 41 und der neue Streckenabschnitt zur Kreisstraße MIL 40
gewidmet worden. Diese Kreisstraße befinde sich in Sonderbaulast des
Landkreises Miltenberg und besitze eine Fahrbahnbreite von nur 4,50 m. Der
Kreistag habe am 25.07.1984 beschlossen, dass die Ersatzstraße als Kreisstraße
eingeteilt werde. Die Städte Wörth a.Main und Obernburg a.Main hätten zuvor
eine Übernahme abgelehnt.
Somit stehe die Kreisstraße dem öffentlichen Verkehr
zur Verfügung. Aus diesem Grund und wegen der unterschiedlichen Nutzung sei die
maximale Fahrgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt. Zwar werde mit einem
Ergänzungsschild auf "Vorsicht Radfahrer" hingewiesen, aber nach
Auskunft der Städte werde die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h nicht
eingehalten. Diese für die Verkehrsteilnehmer gefährliche Situation könne nur
gelöst werden, wenn die Kreisstraße MIL 40 in kommunales Eigentum übergehe und
somit eine Abstufung zur Ortsstraße bzw. zum "beschränkt öffentlichen
Weg" nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) vorgenommen
werde.
Von Bündnis 90/Die Grünen sei hierzu am 20.11.2007
folgender Antrag gestellt worden: „Der Kreistag möge beschließen: „Die parallel
zur vierspurigen B 469 verlaufende Kreisstraße MIL 41 wird mit Ausnahme des für
die Bundesstraße nicht zugelassenen Verkehrs (z.B. landwirtschaftliche
Fahrzeuge) für den motorisierten Verkehr gesperrt, damit diese Straße von
Fußgängern und Radfahrern gefahrlos benutzt werden kann.“
Darüber hinaus hätten die Stadt Wörth a.Main und die
Stadt Obernburg a.Main jeweils mit Schreiben vom 22.11.2007 die Abstufung der
Kreisstraße MIL 41 auf die Kommunen beantragt.
Dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Sperrung der
Kreisstraße für den motorisierten Verkehr könne nicht entsprochen werden, da
das BayStrWG dies nicht zulasse. Eine Kreisstraße sei grundsätzlich dem
öffentlichen Verkehr gewidmet und könne somit nicht für bestimmte
Verkehrsteilnehmer gesperrt werden. Eine Abstufung der Kreisstraße MIL 41 zu
einer Ortsstraße bzw. zum "beschränkt öffentlichen Weg" wie von den
Städten Wörth a.Main und Obernburg a.Main beantragt, könne jedoch durchgeführt
werden.
Die nachfolgend aufgeführten Änderungen seien bereits
mit den Städten Wörth a.Main und Obernburg a.Main besprochen worden. Die
Zustimmung werde bis Mitte Dezember 2007 durch entsprechende Stadtratsbeschlüsse
erfolgen.
Unter Zugrundelegung des BayStrWG schlage die
Landkreisverwaltung folgende Festlegung vor:
1. Die Kreisstraße MIL 40 zwischen der Auffahrt
zur B 469 und Bereich Friedhof/Einmündung Kreisstraße (ca. 295 m) wird zur
Ortsstraße abgestuft. Baulast, Winterdienst und Verkehrssicherungspflicht
übernimmt die Stadt Wörth a.Main.
2. Die Kreisstraße MIL 40 zwischen dem Bereich
Friedhof/Einmündung Kreisstraße bis zum Anschluss an die B 426 bei Obernburg
a.Main (ca. 4,1 km) wird zum "beschränkt öffentlichen Weg" (Feld- und
Waldweg, Rad- und Gehweg) abgestuft. Die Baulast, Winterdienst und
Verkehrssicherungspflicht übernehmen die Städte Wörth a.Main und Obernburg
a.Main. Hiervon ausgenommen ist der allgemeine Bauunterhalt, den der Landkreis
Miltenberg leistungs- und kostenmäßig trägt.
3. Die Beschilderung und Eingliederung in das
Verkehrsnetz obliegt den beiden Städten. Die Wegverbindung zwischen Wörth
a.Main und Obernburg a.Main wird ab dem Auweg bis nach Obernburg a.Main für
Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt. Lediglich der landwirtschaftliche Verkehr,
Fahrräder, Fußgänger, Mofas dürfen den Weg benutzen. Die beiden Städte werden
die erforderliche Beschilderung ggf. gemeinsam mit der Polizei und der Verkehrsbehörde
durchführen.
4. Eine Vereinbarung über die Bauunterhaltung
wird getrennt mit den beiden Städten Wörth a.Main und Obernburg a.Main
abgeschlossen. Nach Vorliegen aller Beschlüsse wird das Abstufungsverfahren
beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg beantragt. Es ist vorgesehen, die
rechtliche Widmung nach einer zweimonatigen Offenlegung zum 01.03.2008
durchzuführen.
Kreisrat
Fischer bat um Zustimmung zu diesem Vorschlag, weil es unverantwortlich wäre,
die Kreisstraße MIL 40 von Kraftfahrzeugen befahren zu lassen.
Der
Bauausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, folgenden
B
e s c h l u s s
zu
fassen:
Der Abstufung der Kreisstraße MIL 40 zwischen Wörth a.Main
und Obernburg a.Main zur Ortsstraße/zum „beschränkt öffentlichen Weg“ im Zuge
der Verkehrssicherungspflicht des Landkreises Miltenberg und der angrenzenden
Städte Wörth a.Main und Obernburg a.Main wird zugestimmt. Die Widmung erfolgt
nach zweimonatiger Offenlegung zum 01.03.2008. Damit ist der vorliegende Antrag
von Bündnis 90/Die Grünen vom 20.11.2007 erledigt.