Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: a) Information über den Aufstufungsantrag für die Kreisstraße MIL 39 und Teile der Kreisstraßen MIL 38/MIL 22 zur Staatsstraße b) Zustimmung zur Deckenerneuerung im Teilbereich der Kreisstraße MIL 38 im Zuge der Aufstufung

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.12.2007   BA/033/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Diplom-Ingenieur (FH) Thiry berichtete, dass der Landkreis Miltenberg beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg die Aufstufung von Teilen des Kreisstraßennetzes beantragt habe. Grundlage sei die Besprechung vom 26.06.2001 bei der Obersten Baubehörde bezüglich des Ausbaues der Staatsstraße 523 Kirchzell – Landesgrenze bzw. Übernahme als Kreisstraße gewesen. Von der Aufstufung betroffen seien die Kreisstraße MIL 39 mit der Mainbrücke Sulzbach a.Main - Niedernberg und den Vorlandbereichen sowie die beidseitigen Kreisel an der Kreisstraße MIL 38 und der Staatsstraße 2309. Die Länge betrage ca. 1,13 km, weiterhin Teile der Kreisstraße MIL 38 zwischen dem Kreisel der Kreisstraße MIL 39 und dem Kreisel der Kreisstraßen MIL 38/MIL 22 bei Niedernberg. Die Länge des nördlichen Teilabschnittes betrage ca. 2,31 km. Bis zur Anbindung an die Bundesstraße 469 werde noch ein Teilbereich der Kreisstraße MIL 22 einschließlich der Anschlussstellen mit eingebunden. Die Länge dieses Teilstückes betrage ca. 0,80 km. Im Zuge des Widmungsverfahren werden nach dem BayStrWG (Art. 7 Umstufung) ca. 4,24 km Kreisstraße zur Staatsstraße aufgestuft.

 

Bis zu diesem Termin seien auch die zuwendungsmäßigen Belange über den Bau der Mainbrücke abgelaufen, so dass das Verfahren ohne Behinderungen durchgeführt werden könne. Die entsprechenden Unterlagen liegen dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg vor. Es sei beabsichtigt, das Verfahren im Jahr 2008 durchzuführen und die Aufstufung zur Staatsstraße zum 01.01.2009 umzusetzen. Hierzu müssen jedoch die zu übergebenden Straßenteile in baulich und verkehrsrechtlich ordentlichem Zustand sein. Im Zuge des Verfahrensablaufes werde im Frühjahr 2008 eine Begehung der Straßenabschnitte durchgeführt. Hierbei werde der bauliche Zustand der derzeitigen Kreisstraßen MIL 39, MIL 38 und MIL 22 begutachtet.

 

Seitens der Technischen Verwaltung könne schon heute gesagt werden, dass die Fahrbahndecke aufgrund der sehr hohen Verkehrsbelastung verschlissen sei und Längsspurrillen besitze, sowie unregelmäßige Absenkungen an den Rändern aufweise. Im Vorfeld seien keine Unterhaltungsmaßnahmen durch den Landkreis Miltenberg vorgesehen. Die entsprechenden Maßnahmen seien erst aufgrund der Bauzustandbegehung zu veranlassen. Evtl. Auflagen durch das Staatl. Bauamt Aschaffenburg müssten dann im Jahre 2008 durchgeführt werden.

 

Mit der Kreiskämmerei sei festgelegt, dass im Haushalt 2008 keine Ansätze vorgesehen werden, bei Bedarf jedoch die Mittel für eine Deckenerneuerung im Bereich der Kreisstraße MIL 38 bereitgestellt werden. Die Kosten dürften sich auf ca. 350.000,00 € belaufen. Der Bauausschuss werde gebeten, sofern vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg gefordert, die Zustimmung zu einer evtl. Deckenerneuerung im Bereich der Kreisstraße MIL 38 im Zuge der Aufstufung zu erteilen.

 

Der Bauausschuss nahm diese Ausführungen einstimmig zustimmend zur Kenntnis und stimmte einer evtl. Deckenerneuerung im Bereich der Kreisstraße MIL 38 zu.

 

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