Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Julius-Echter-Gymnasium/Staatl. Realschule im Schulzentrum Elsenfeld: Bekanntgabe des Förderbescheids zur Generalsanierung und Sachstandsbericht zur Baumaßnahme

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.12.2007   BA/033/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz berichtete folgendes:

 

Förderbescheid zur Generalsanierung

 

Am 09.11.2007 wurde nunmehr auch der Förderbescheid durch die Regierung Unterfranken für die Generalsanierung von Julius-Echter-Gymnasium/Staatl. Realschule im Schulzentrum Elsenfeld erteilt; der FAG-Antrag wurde bereits Anfang 2005 gestellt. Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn vom 08.03.2006 waren förderfähige Kosten in Höhe von 16 Mio. € angekündigt. Mit dem aktuellen Förderbescheid erhöhen sich diese jedoch auf 17,776 Mio. €. In dem Zuwendungsbescheid nach Art. 10 FAG vom 09.11.2007 werden für die Förderung folgende Kosten (ohne Mehrwertsteuererhöhung und Baupreis-Indexsteigerung) festgelegt:

 

Umbau und Generalsanierung (Bauabschnitte II bis V) einschließlich der zusätzlichen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung:

 

Gesamtmaßnahme Generalsanierung:                         24,104.000 € (inkl. Lüftung)

Zuwendungsfähige Kosten:                                            17,776.000 €

Fördersatz nach FAG Art. 10 (40,60 %)                          7,220.000 €

Eigenmittel Landkreis Miltenberg                                   16,884.000 €

 

Allein 600.000,00 € zuwendungsfähige Kosten resultieren aus dem Wegfall des bisherigen pauschalen Abzugs von Bauunterhaltsmaßnahmen bei Generalsanierung von Schulen mit einem Alter von mehr als 25 Jahren. Der zweite wesentliche Kostenansatz beinhaltet den nachträglichen Einbau der Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für die Bauabschnitte III und IV, der seitens der Regierung in Höhe von rund 1,176 Mio. € als voll förderfähig anerkannt wurde.

 

Kostenentwicklung der Generalsanierung aufgrund der Fortschreibung gegenüber den Werten des FAG-Antrages:

 

In der Kostenhochrechnung sind die Baupreissteigerungen, Mehrwertsteuererhöhung und zusätzlichen Kosten, die zum Zeitpunkt der Ausführung des I. Bauabschnitts bereits für die weiteren Bauabschnitte II bis V angefallen sind, anteilmäßig nach HNF-Schlüssel mit berücksichtigt.

                                                                            FAG                               Kostenhochrechnung

 II. Bauabschnitt:                                                   7,244.000,00 €              7,767.000,00 €

III. Bauabschnitt:                                                   4,176.000,00 €              5,372.000,00 €

IV. Bauabschnitt:                                                  6,103.000,00 €              7,722.000,00 €

Lüftungsanlage:                                                    1,176.000,00 €

V. Bauabschnitt:                                                   5,505.000,00 €              6,245.000,00 €

Summen:                                                            24,104.000,00 €            27,106.000,00 €

Förderung:                                                            7,220.000,00 €              7,220.000,00 €

Eigenanteil Landkreis Miltenberg:                       16,884.000,00 €            19,886.000,00 €

 

I. Bauabschnitt Erweiterungsbau (baulich in 2006 abgeschlossen):

Zuwendungsbescheid vom 18.08.2004:            11,625.000,00 € (FAG Antrag)

- Pauschalförderung nach HNF:                          3,265.000,00 €

- Eigenmittel Landkreis Miltenberg:                      8,360.000,00 €

- Verwendungsbestätigung vom 05.10.2007:    11,138.112,89 € (tatsächliche Kosten)

- Eigenmittel Landkreis Miltenberg:                      7,873.112,89 €

 

In den Haushaltsjahren 2008 bis 2012 sind für die Bauabschnitte III, IV und V folgende Mittel einzuplanen:

 

Haushaltsjahr 2008:

III. Bauabschnitt:                     2,500.000,00 €

IV. Bauabschnitt:                       300.000,00 €                                               2,800.000,00 €

 

Haushaltsjahr 2009:

III. Bauabschnitt:                     2,400.000,00 €

IV. Bauabschnitt:                    3,500.000,00 €                                               5,900.000,00 €

 

Haushaltsjahr 2010:

III. Bauabschnitt:                        130.000,00 €

IV. Bauabschnitt:                    3,300.000,00 €              3,430.000,00 €

 V. Bauabschnitt:                       900.000,00 €                                               4,330.000,00 €

 

Haushaltsjahr 2011:

IV. Bauabschnitt:                       400.000,00 €

 V. Bauabschnitt:                    3,500.000,00 €                                               3,900.000,00 €

 

Restabwicklung inkl. Außenanlagen in 2012:                                               2,000.000,00 €

 

Die Umsetzung der zusätzlichen Lüftungsanlage erfolgt mit Beginn des III. Bauabschnitts, hier werden bereits die notwendigen Leitungsführungen für die spätere Nutzung installiert. Die eigentliche Lüftungszentrale ist im Erdgeschoss in einer Lagerraumzone geplant und wird im Zuge des IV. Bauabschnitts eingebaut, so dass die Anlage mit Fertigstellung des IV. Bauabschnitts in Betrieb genommen werden kann.

 

Am 02.07.2007 hat der Bauausschuss einen Nachtrag zum laufenden FAG-Antrag für den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung im III. und IV. Bauabschnitt beschlossen. Dafür wurden von den Planern Baukosten in Höhe von 735.897,00 € ermittelt  Diese Kostenzusammenstellung hatte als Bemessungsgrundlage zunächst einen notwendigen Luftwechsel von 20 cbm/Person. Im Zuge der Nachtragserstellung forderte die Fachdienststelle der Regierung Unterfranken jedoch eine Erhöhung des Luftwechsels auf 30 cbm/Person als Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit. Die Baukosten für die beantragte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erhöhen sich daher auf 1,079.235,00 €. Hinzu kommen Nebenkosten (18,5 %) von ca. 199.658,00 €. Davon sind aufgrund der pauschalen NK-Förderung von 9 % nur 97.131,00 € zuwendungsfähig. Der Kostenansatz für den FAG-Antrag beträgt daher nur 1,176.000,00 Mio. €.

 

Die Prüfung des Nachtrages für die zusätzliche Lüftungsanlage ist von der Regierung von Unterfranken sehr zügig und ohne Beanstandungen erfolgt. Die Notwendigkeit der Maßnahme wurde mit der Regierung vorab ausführlich besprochen und in einem ausführlichen Erläuterungsbericht dargelegt, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist eingehalten und wurde bestätigt. Dies bescheinigt dem Kreisbauamt, dass sich das intensive Engagement - unter der Prämisse von Wirtschaftlichkeit und dem Gesichtspunkt von Energieeinsparung –, eine weitere Verbesserung für den Schulbetrieb in Angriff genommen zu haben gelohnt hat.

 

Die Kostenansätze liegen lt. Regierung von Unterfranken im durchschnittlichen Bereich und sind angemessen. Der rein bauliche Kostenanteil hat sich gegenüber dem Hauptantrag vergleichsweise geringfügig erhöht, da das Kreisbauamt die Projektanten aufgefordert hatte, mehrere Varianten auszuarbeiten und die wirtschaftlichste Lösung weiterverfolgt wurde. Auch die hier veranschlagten Kosten wurden von der Regierung von Unterfranken als angemessen bestätigt.

 

Die Kosten beziehen sich auf die Bauabschnitte III und IV, die Lüftungsanlage des V. Bauabschnitts in der Aula und in der Verwaltung ist bereits im Hauptantrag enthalten. Mit dem Nachtrag wurde auch die Einzelraumregelung für die Bauabschnitte II bis V aufgenommen, die bereits vom Bauausschuss beschlossen wurde. Diese Kosten sind ebenso voll als zuwendungsfähige Kosten anerkannt.

 

Sachstandsbericht zur Baumaßnahme

 

Im September 2007 haben das Julius-Echter-Gymnasium die Räume des II. Bauabschnittes und Gymnasium und Staatl. Realschulen gemeinsam die Räumlichkeiten der IZBB-Baumaßnahmen in Betrieb genommen. Auch die Mittagsverpflegung ist mit großer Nachfrage angelaufen. Die Bauleitungen, die Büros Knop, Wüst & Partner und Ries, sind mit der intensiven Abwicklung der ausstehenden Restarbeiten und der Mängelbehebung befasst. Diese kann mit Rücksicht auf den Schulbetrieb nur in der unterrichtsfreien Zeit erfolgen. Die Firmen arbeiten nicht durchgehend und nur sehr schleppend, selbst nach häufiger Aufforderung reagieren sie oftmals nicht. Nur durch den intensiven Einsatz des Kreisbauamtes mit nachdrücklicher Forderung auf den notwendigen Personaleinsatz und Präsenz vor Ort kann die Dringlichkeit der Erledigung der Arbeiten auch den örtlichen Bauleitungen verdeutlicht werden.

 

Kostenkontrolle II. Bauabschnitt:

 

FAG-Anteil II. Bauabschnitt:                                7,244.300,00 €

Kostenhochrechnung Stand 30.11.2007:          7,696.000,00 €

 

Kostenkontrolle IZBB:

 

FAG-Antrag vom 25.01.2005:                             2,551.000,00 €

Zuwendungsbescheid vom 30.06.2005:            2,326.398,00 €

- Förderung:                                                        1,796.856,00 €

- Eigenmittel Landkreis Miltenberg:                       529.542,00 €

Kostenhochrechnung Stand 30.11.2007:          2,596.500,00 €

- Eigenmittel Landkreis Miltenberg:                       799.644,00 €

 

Parallel hierzu laufen die Werkplanung und die Vorbereitungen für die ersten Ausschreibungspakete der Bauabschnitte III und IV mit den Veröffentlichungen und die LV-Erstellung.

 

Die Demontagearbeiten und die Schadstoffsanierung für den III. Bauabschnitt werden national ausgeschrieben, da diese Leistungen kostenmäßig nicht so erheblich sind und bereits Anfang März 2008 begonnen werden sollen. Die Auftragserteilung muss daher im Februar 2008 erfolgen. Die weiteren Ausschreibungen wie z.B. Rohbauarbeiten, Fassade und sämtliche haustechnischen Gewerke müssen wegen ihres Umfangs EU-weit ausgeschrieben werden. Hierfür sind die Vergaben im März 2008 notwendig, weil der Arbeitsbeginn für Anfang April 2008 vorgesehen ist.

 

Der Bauausschuss nahm die Ausführungen einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

Landrat Schwing bat, bei den kommenden Haushaltsberatungen an den Beschluss des Kreistages, keine Netto-Neuverschuldung vorzunehmen, zu denken. Damit die Kreisumlage nicht erhöht werden müsse, müsse unbedingt darauf geachtet werden, dass für die geplanten Baumaßnahmen die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen. Dies könne geschafft werden, wenn die erforderlichen Mittel zwei Jahre zuvor vernünftig eingeplant werden.

 

Unter Hinweis darauf, dass sich die Kosten für die Lüftungsanlage aufgrund der Forderung der Regierung von Unterfranken erhöht hätten, fragte Kreisrat Meyerer, inwieweit dafür eine erhöhte Förderung gewährt werde.

 

Kreisbaumeisterin Schulz teilte daraufhin mit, dass diese Kosten voll zuwendungsfähig seien und die Förderung 40 % betrage.

 

Kreisrätin Becker brachte vor, dass sie von Lehrkräften erfahren habe, dass die Heizung Steuerungsprobleme habe und fragte, was die Ursache dafür sei.

 

Kreisbaumeisterin Schulz gab dazu bekannt, dass es Probleme mit der Firma, die die Steuerungstechnik ausgeführt habe, gebe. Das Kreisbauamt bemühe sich intensiv um die Lösung des Problems.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung