Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Annahme von Teilplan 1 der Jugendhilfeplanung "Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit"

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.11.2007   JHA/017/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass bis auf den Teilplan 1 alle Teilpläne der Jugendhilfeplanung nicht nur beschlossen, sondern zum größten Teil schon umgesetzt seien. Der Teilplan 1 sei zurückgestellt worden und soll heute dem Kreistag zur Annahme empfohlen werden. Die Präventsionsmaßnahmen zeigen bereits Wirkung und hinterlassen Spuren im Haushalt.

 

Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler wies darauf hin, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Planungsverantwortung dafür haben, dass die Aufgaben des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erfüllt werden. Sie sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (§ 79 Abs. 2 SGB VIII). Konkrete Aufgaben und Ziele der Jugendhilfeplanung ergeben sich aus § 80 SGB VIII:

 

(1)  Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung

       1.   den Bestand an Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe festzustellen,

       2.   den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und

       3.   die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Dabei ist auch Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.

 

(2) Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere

       1.   Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können,

       2.   ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,

    3.   junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden,

       4.   Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander verbinden können.

 

(3)  Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen. Zu diesem Zweck sind sie vom Jugendhilfeausschuss, soweit sie überörtlich tätig sind, im Rahmen der Jugendhilfeplanung des überörtlichen Trägers vom Landesjugendhilfeausschuss zu hören. Näheres regelt das Landesrecht.

 

(4)     Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.

 

Der Kreistag habe den Jugendhilfeplan des Landkreises Miltenberg am 14.11.1999 ohne den heute zur Beschlussfassung vorliegenden Teilplan 1 Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit verabschiedet. Wegen geringer Erfahrungen mit der Thematik im Kreisjugendamt Miltenberg sei zu Beginn der hiesigen Jugendhilfeplanung im Jahr 1995 beschlossen worden, den Teilplan 1 Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit zu einem späteren Zeitpunkt zu erstellen.

 

Mit dem Auftrag zur Erstellung des Teilplanes 1 Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit durch den Ausschuss zur Beratung und Begleitung der örtlichen Jugendhilfeplanung habe sich am 17.07.2002 eine interdisziplinäre Planungsgruppe unter Beteiligung folgender Verbände und Institutionen konstituiert:

 

- Amtsgericht Obernburg-Miltenberg:

  Herr Direktor Andreas Burghardt (bis 07.04.2003), jetzt Herr Direktor Peter Meiler

- ARGE Landkreis Miltenberg: Herr Geschäftsführer Alfons Opolka (ab 15.06.2005)

- Agentur für Arbeit Obernburg: Herr Karl-Heinz Dührig

- Caritas Sozialdienst für ausländische Flüchtlinge: Herr Wolfgang Härtel

- Jugendhilfeausschuss: Frau Kreisrätin Gabriele Almritter

- Kreisjugendamt Miltenberg: Herr Jürgen Wachtler, Jugendhilfeplanung

- Kreisjugendamt Miltenberg: Herr Peter Winkler, Sachgebietsleiter

- Kreisjugendamt Miltenberg: Frau Irina Zink, Kommunale und Präventive Jugendarbeit

- Staatliches Schulamt: Herr Schulamtsdirektor Klaus-Dieter Kolb

 

Die Planungsgruppe habe den übersandten Entwurf des Teilplanes 1 erarbeitet. Zur Bestands- und die Bedarfserhebung seien von Mai bis Juni 2003 eine Fragebogenumfrage bei den 32 Kommunen, 40 Trägern der Jugendhilfe und Jugendberufshilfe, 49 allgemein bildenden Schulen/Förderschulen/beruflichen Schulen und weiteren 104 freien Trägern der Jugendarbeit (Vereine, Kirchengemeiden etc.) des Landkreises Miltenberg sowie am 19.10.2005 eine Expertenanhörung mit 27 institutionellen Teilnehmern aus dem Bereich Jugendberufshilfe/berufsbezogene Sozialarbeit/ Jugendarbeit/Migrationshilfe/Schulsozialarbeit durchgeführt worden. Darüber hinaus habe sich das Kreisjugendamt am Arbeitskreis „Kooperation Arbeitsverwaltung, Jugendhilfe und Schule“ der ständigen Jugendkonferenz in der Region 1 Bayerischer Untermain beteiligt.

 

Wegen der Änderungen im Bereich der Sozialhilfe und der Arbeitsverwaltung und wegen der Einführung des BayKiBiG und daraus resultierender vordringlicherer Projekte der Jugendhilfeplanung hätten die Planungsarbeiten in der Zeit vom 10.11.2003 bis 15.06.2005 geruht.

 

Den Mitgliedern der Planungsgruppe werde für die intensive, zeitaufwändige, gründliche und gute Arbeit herzlich gedankt.

 

Landrat Schwing dankte ebenfalls den Mitgliedern der Planungsgruppe für ihre zeitaufwändige und engagiert Mitarbeit und schloss in diesen Dank Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler ein. Darüber hinaus dankte er allen, die sich an den Umfragen, die die Grundlage für die Arbeit der Planungsgruppe gewesen seien, beteiligt haben. Das gute Ergebnis habe nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten erreicht werden können. Da die zur Verfügung stehenden Mittel auch zukünftig beschränkt sein werden, müssen sie effektiv eingesetzt werden.

 

Frau Harres-Nowag bat um Gleichbehandlung der südlichen und nördlichen Teile des Landkreises Miltenberg.

 

Bezüglich Handlungsempfehlung 4 fragte Frau Harres-Nowag, ob sich diese nur auf Hauptschulen beschränke und wer die Hauptschulen aussuche.

 

Jugendamtsleiter Winkler wies darauf hin, dass alle Handlungsempfehlungen mit dem Kreisjugendring abgestimmt worden seien. Der Landkreis Miltenberg sei in das Programm des Ministeriums einbezogen und erhalte eine Bezuschussung von 40 %. Die Arbeitsgruppe sehe zwar auch Bedarf für die Grund- und weiterführenden Schulen, aber nach der bestehenden Gesetzeslage gebe es nur für Hauptschulen Unterstützung.

 

Landrat Schwing versicherte, dass es keine Benachteiligungen geben werde. Die beiden Landkreisteile werden angemessen berücksichtigt, denn alle Aussagen der Jugendhilfeplanung beziehen sich auf den gesamten Landkreis Miltenberg.

 

Kreisrätin Weitz dankte der Planungsgruppe und Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler namens der SPD-Fraktion und stellte fest, dass der Teilplan 1 der Jugendhilfeplanung viel Arbeit beinhalte.

 

Auf die Frage von Kreisrätin Weitz zur Handlungsempfehlungen 4 erklärte Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler, dass Maßnahmen der Praxisklassen keine Maßnahmen der Jugendhilfe, sondern schulische Maßnahmen seien, die vom Staatl. Schulamt angeboten werden.

 

Landrat Schwing teilte ergänzend mit, dass die Kommunalen Spitzenverbände in der Diskussion mit dem Freistaat Bayern die Meinung vertreten hätten, dass für alles, was sich im schulischen Bereich abspiele, der Freistaat Bayern zuständig sei. Schließlich könne es nicht angehen, dass die Landkreise Schulsozialarbeit leisten, wenn der Staat dafür zuständig sei.

 

Die Frage von Kreisrätin Weitz bezüglich Handlungsempfehlung 5 beantworte Landrat Schwing dahingehend, dass entsprechend der Vorstellung der Verwaltung ein Arbeitskreis eingerichtet werde sollte, in welchem die Fachkräfte die einzelnen Maßnahmen aufeinander abstimmen.

 

Herr Reißmann stellte klar, dass die Praxisklasse in Erlenbach a.Main von der Schule angeboten, aber die Sozialarbeit von der Stadt Erlenbach a.Main durchgeführt werde. Diese Unterscheidung erscheine ihm spitzfindig. Er sei davon ausgegangen, dass gleiche Tätigkeit den gleichen Paragraphen betreffe.

 

Jugendamtsleiter Winkler wies darauf hin, dass jetzt verschiedene Dinge durcheinander gebracht werden. Über die Schulsozialarbeit in Erlenbach a.Main sei im Jugendhilfeausschuss mehrmals diskutiert worden. Als seinerzeit der Antrag der Stadt Erlenbach a.Main vorgelegt worden sei, sei darauf verwiesen worden, dass der Teilplan 1 noch nicht beschlossen sei und keine Förderung zugesagt werden könne. Die Förderung in Erlenbach a.Main erfolge deshalb vom Freistaat Bayern, weil für Jugendsozialarbeit an Schulen der Jugendhilfeträger eintrete. Gleichzeitig könne nicht gewährleistet werden, dass Jugendsozialarbeit eingeführt werden. Im Freistaat Bayern gebe es 96 Jugendämter. Es könne davon ausgegangen werden, dass maximal 1 bis 1 ½ Stellen gefördert werden. Für das Kreisjugendamt Miltenberg sei es wichtig, dass der nördliche und südliche Landkreis vernetzt werden. Nachdem bereits ein grobes Rahmennetz vorliege, gehe es jetzt darum, Konzepte auszuarbeiten.

 

Bei einer Gegenstimme empfahl der Jugendhilfeausschuss sodann dem Kreistag, folgendes zu

 

b e s c h l i e ß e n :

 

1.  Der vorliegenden Teilplan 1 Jugendarbeit – Jugendsozialarbeit wird zur Kenntnis genommen.

 

2.  Mit der Maßgabe, dass in die Entscheidungsautonomie Dritter, insbesondere der kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden sowie der freien Träger nicht eingegriffen wird, werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

2.1

Von den im Teilplan 1 Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit enthaltenen Handlungsempfehlungen sollen unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel des Landkreises Miltenberg nachfolgende Maßnahmen umgesetzt bzw. an den für die Umsetzung verantwortlichen Träger herangetragen werden:

 

2.1.1

Handlungsempfehlung 1 an Agentur für Arbeit - ARGE Landkreis Miltenberg, Kreisjugendamt

Für junge Menschen, für die die bereits angebotenen Maßnahmen der Träger der Hilfen nach SGB II, SGB III und SGB VIII nicht ausreichen, sollen zeitlich unbefristete Beschäftigungsmaßnahmen des 2. Arbeitsmarktes mit sozialpädagogischer Begleitung bereitgestellt werden mit dem Ziel der späteren Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt.

 

2.1.2

Handlungsempfehlung 2 an Kreisjugendamt, Beratungsstellen der Freien Träger

Die Beschulung junger Menschen mit ungünstiger schulischer Prognose im Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich durch das Konzept der Praxisklasse an den Hauptschulen soll auch im Rahmen der allgemeinen Erziehungsberatung der freien Träger und des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes bei entsprechender Indikation als freiwilliges Beschulungsangebot empfohlen werden.

 

2.1.3

Handlungsempfehlung 3 an Freie Träger, Agentur für Arbeit - ARGE Landkreis Miltenberg, Kreisjugendamt

Im Landkreis Miltenberg muss dauerhaft ein niedrigschwelliges sozialpädagogisches Angebot mit dem Schwerpunkt Jugendsozialarbeit bestehen, das junge Menschen, die von anderen Angeboten nicht erreicht werden können, beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf individuell berät, unterstützt und begleitet.

 

2.1.4

     Handlungsempfehlung 4 an Kreisjugendamt

Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen sollen in enger Abstimmung mit der Schulverwaltung, den Sachaufwandsträgern und der Jugendhilfe für ausgewählte Hauptschulen im nördlichen und südlichen Teil des Landkreises Miltenberg zunächst gemeinsam entwickelt und mit bestehenden weiteren Angeboten aufeinander abgestimmt werden. Diese Schulen sollen Aufgaben übernehmen oder übernommen haben, die über ihren eigentlichen regionalen Einzugsbereich hinausgehen, z.B. die Einrichtung und Durchführung sog. Praxisklassen. Diese Maßnahmen sollen bei Bedarf auch über den Einzugsbereich der Schule hinaus für benachbarte Schulsprengel im angemessenen Umfang angeboten werden.

 

2.1.5

Handlungsempfehlung 5 an Kreisjugendamt

Die bereits bestehenden Maßnahmen der Schulsozialarbeit und die weiteren bestehenden und künftigen Maßnahmen der Jugendsozialarbeit sollen abgestimmt und vernetzt werden. Dazu soll der fachliche Austausch zwischen den Maßnahmenträgern angeregt, gefördert und unterstützt werden.

 

     2.1.6

     Handlungsempfehlung 6 an Kreisjugendamt

Es sollen spezielle Maßnahmen und Angebote der Integrations- und Migrationshilfe für junge Menschen mit Migrationshintergrund zur Auseinandersetzung mit der eigenen Kultur und der Lebenswelt im Landkreis Miltenberg auf der Grundlage des § 13 SGB VIII geschaffen werden. Dabei sollen bereits bestehende Angebote der offenen Jugendarbeit, der Verbände und Vereine im außerschulischen und im Freizeitbereich als niedrigschwelliger Zugang für die Zielgruppe genutzt und ausgebaut werden.

 

3.  Die Koordination zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgt durch das Kreisjugendamt.

 

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