Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Annahme von Teilplan 1 der Jugendhilfeplanung "Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit"
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.11.2007 JHA/017/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, dass bis auf den
Teilplan 1 alle Teilpläne der Jugendhilfeplanung nicht nur beschlossen, sondern
zum größten Teil schon umgesetzt seien. Der Teilplan 1 sei zurückgestellt
worden und soll heute dem Kreistag zur Annahme empfohlen werden. Die
Präventsionsmaßnahmen zeigen bereits Wirkung und hinterlassen Spuren im
Haushalt.
Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler wies darauf hin,
dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Planungsverantwortung dafür haben,
dass die Aufgaben des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erfüllt werden.
Sie sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch
erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den
verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend
zur Verfügung stehen (§ 79 Abs. 2 SGB VIII). Konkrete Aufgaben und Ziele der
Jugendhilfeplanung ergeben sich aus § 80 SGB VIII:
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben
im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe festzustellen,
2. den Bedarf unter
Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen
und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu
ermitteln und
3. die zur Befriedigung
des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Dabei
ist auch Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt
werden kann.
(2)
Einrichtungen und Dienste sollen so
geplant werden, dass insbesondere
1. Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und
gepflegt werden können,
2. ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes
Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
3. junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und
Wohnbereichen besonders gefördert werden,
4. Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit
besser miteinander verbinden können.
(3) Die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen
der Planung frühzeitig zu beteiligen. Zu diesem Zweck sind sie vom
Jugendhilfeausschuss, soweit sie überörtlich tätig sind, im Rahmen der
Jugendhilfeplanung des überörtlichen Trägers vom Landesjugendhilfeausschuss zu
hören. Näheres regelt das Landesrecht.
(4) Die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung
und andere örtliche und überörtliche Planungen insgesamt den Bedürfnissen und
Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.
Der
Kreistag habe den Jugendhilfeplan des Landkreises Miltenberg am 14.11.1999 ohne
den heute zur Beschlussfassung vorliegenden Teilplan 1 Jugendarbeit -
Jugendsozialarbeit verabschiedet. Wegen geringer Erfahrungen mit der Thematik
im Kreisjugendamt Miltenberg sei zu Beginn der hiesigen Jugendhilfeplanung im
Jahr 1995 beschlossen worden, den Teilplan 1 Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit
zu einem späteren Zeitpunkt zu erstellen.
Mit dem Auftrag zur Erstellung des Teilplanes 1
Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit durch den Ausschuss zur Beratung und
Begleitung der örtlichen Jugendhilfeplanung habe sich am 17.07.2002 eine
interdisziplinäre Planungsgruppe unter Beteiligung folgender Verbände und
Institutionen konstituiert:
- Amtsgericht Obernburg-Miltenberg:
Herr Direktor Andreas
Burghardt (bis 07.04.2003), jetzt Herr Direktor Peter Meiler
- ARGE Landkreis Miltenberg: Herr Geschäftsführer
Alfons Opolka (ab 15.06.2005)
- Agentur für Arbeit Obernburg: Herr Karl-Heinz Dührig
- Caritas Sozialdienst für ausländische Flüchtlinge:
Herr Wolfgang Härtel
- Jugendhilfeausschuss: Frau Kreisrätin Gabriele
Almritter
- Kreisjugendamt Miltenberg: Herr Jürgen Wachtler,
Jugendhilfeplanung
- Kreisjugendamt Miltenberg: Herr Peter Winkler,
Sachgebietsleiter
- Kreisjugendamt Miltenberg: Frau Irina Zink,
Kommunale und Präventive Jugendarbeit
- Staatliches Schulamt: Herr Schulamtsdirektor
Klaus-Dieter Kolb
Die Planungsgruppe habe den übersandten Entwurf des
Teilplanes 1 erarbeitet. Zur Bestands- und die Bedarfserhebung seien von Mai
bis Juni 2003 eine Fragebogenumfrage bei den 32 Kommunen, 40 Trägern der
Jugendhilfe und Jugendberufshilfe, 49 allgemein bildenden Schulen/Förderschulen/beruflichen
Schulen und weiteren 104 freien Trägern der Jugendarbeit (Vereine,
Kirchengemeiden etc.) des Landkreises Miltenberg sowie am 19.10.2005 eine
Expertenanhörung mit 27 institutionellen Teilnehmern aus dem Bereich
Jugendberufshilfe/berufsbezogene Sozialarbeit/ Jugendarbeit/Migrationshilfe/Schulsozialarbeit
durchgeführt worden. Darüber hinaus habe sich das Kreisjugendamt am
Arbeitskreis „Kooperation Arbeitsverwaltung, Jugendhilfe und Schule“ der
ständigen Jugendkonferenz in der Region 1 Bayerischer Untermain beteiligt.
Wegen der Änderungen im Bereich der Sozialhilfe und der
Arbeitsverwaltung und wegen der Einführung des BayKiBiG und daraus
resultierender vordringlicherer Projekte der Jugendhilfeplanung hätten die
Planungsarbeiten in der Zeit vom 10.11.2003 bis 15.06.2005 geruht.
Den Mitgliedern der Planungsgruppe
werde für die intensive, zeitaufwändige, gründliche und gute Arbeit herzlich
gedankt.
Landrat Schwing dankte
ebenfalls den Mitgliedern der Planungsgruppe für ihre zeitaufwändige und
engagiert Mitarbeit und schloss in diesen Dank Diplom-Sozialpädagoge (FH)
Wachtler ein. Darüber hinaus dankte er allen, die sich an den Umfragen, die die
Grundlage für die Arbeit der Planungsgruppe gewesen seien, beteiligt haben. Das
gute Ergebnis habe nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten erreicht
werden können. Da die zur Verfügung stehenden Mittel auch zukünftig beschränkt
sein werden, müssen sie effektiv eingesetzt werden.
Frau Harres-Nowag bat um
Gleichbehandlung der südlichen und nördlichen Teile des Landkreises Miltenberg.
Bezüglich Handlungsempfehlung 4
fragte Frau Harres-Nowag, ob sich diese nur auf Hauptschulen beschränke und wer
die Hauptschulen aussuche.
Jugendamtsleiter Winkler wies
darauf hin, dass alle Handlungsempfehlungen mit dem Kreisjugendring abgestimmt
worden seien. Der Landkreis Miltenberg sei in das Programm des Ministeriums
einbezogen und erhalte eine Bezuschussung von 40 %. Die Arbeitsgruppe sehe zwar
auch Bedarf für die Grund- und weiterführenden Schulen, aber nach der
bestehenden Gesetzeslage gebe es nur für Hauptschulen Unterstützung.
Landrat Schwing versicherte,
dass es keine Benachteiligungen geben werde. Die beiden Landkreisteile werden
angemessen berücksichtigt, denn alle Aussagen der Jugendhilfeplanung beziehen
sich auf den gesamten Landkreis Miltenberg.
Kreisrätin Weitz dankte der
Planungsgruppe und Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler namens der SPD-Fraktion
und stellte fest, dass der Teilplan 1 der Jugendhilfeplanung viel Arbeit
beinhalte.
Auf die Frage von Kreisrätin
Weitz zur Handlungsempfehlungen 4 erklärte Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler,
dass Maßnahmen der Praxisklassen keine Maßnahmen der Jugendhilfe, sondern
schulische Maßnahmen seien, die vom Staatl. Schulamt angeboten werden.
Landrat Schwing teilte
ergänzend mit, dass die Kommunalen Spitzenverbände in der Diskussion mit dem
Freistaat Bayern die Meinung vertreten hätten, dass für alles, was sich im
schulischen Bereich abspiele, der Freistaat Bayern zuständig sei. Schließlich
könne es nicht angehen, dass die Landkreise Schulsozialarbeit leisten, wenn der
Staat dafür zuständig sei.
Die Frage von Kreisrätin Weitz
bezüglich Handlungsempfehlung 5 beantworte Landrat Schwing dahingehend, dass
entsprechend der Vorstellung der Verwaltung ein Arbeitskreis eingerichtet werde
sollte, in welchem die Fachkräfte die einzelnen Maßnahmen aufeinander
abstimmen.
Herr Reißmann stellte klar,
dass die Praxisklasse in Erlenbach a.Main von der Schule angeboten, aber die
Sozialarbeit von der Stadt Erlenbach a.Main durchgeführt werde. Diese
Unterscheidung erscheine ihm spitzfindig. Er sei davon ausgegangen, dass
gleiche Tätigkeit den gleichen Paragraphen betreffe.
Jugendamtsleiter Winkler wies
darauf hin, dass jetzt verschiedene Dinge durcheinander gebracht werden. Über
die Schulsozialarbeit in Erlenbach a.Main sei im Jugendhilfeausschuss mehrmals
diskutiert worden. Als seinerzeit der Antrag der Stadt Erlenbach a.Main
vorgelegt worden sei, sei darauf verwiesen worden, dass der Teilplan 1 noch
nicht beschlossen sei und keine Förderung zugesagt werden könne. Die Förderung
in Erlenbach a.Main erfolge deshalb vom Freistaat Bayern, weil für
Jugendsozialarbeit an Schulen der Jugendhilfeträger eintrete. Gleichzeitig
könne nicht gewährleistet werden, dass Jugendsozialarbeit eingeführt werden. Im
Freistaat Bayern gebe es 96 Jugendämter. Es könne davon ausgegangen werden,
dass maximal 1 bis 1 ½ Stellen gefördert werden. Für das Kreisjugendamt
Miltenberg sei es wichtig, dass der nördliche und südliche Landkreis vernetzt
werden. Nachdem bereits ein grobes Rahmennetz vorliege, gehe es jetzt darum,
Konzepte auszuarbeiten.
Bei einer Gegenstimme empfahl der
Jugendhilfeausschuss sodann dem Kreistag, folgendes zu
b e s c h l i e ß e n :
1. Der vorliegenden Teilplan 1 Jugendarbeit –
Jugendsozialarbeit wird zur Kenntnis genommen.
2. Mit der Maßgabe, dass in die
Entscheidungsautonomie Dritter, insbesondere der kreisangehörigen Städte,
Märkte und Gemeinden sowie der freien Träger nicht eingegriffen wird, werden folgende
Beschlüsse gefasst:
2.1
Von den im Teilplan 1
Jugendarbeit - Jugendsozialarbeit enthaltenen Handlungsempfehlungen sollen
unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel des Landkreises Miltenberg
nachfolgende Maßnahmen umgesetzt bzw. an den für die Umsetzung verantwortlichen
Träger herangetragen werden:
2.1.1
Handlungsempfehlung 1 an Agentur für
Arbeit - ARGE Landkreis Miltenberg, Kreisjugendamt
Für junge Menschen, für die die bereits
angebotenen Maßnahmen der Träger der Hilfen nach SGB II, SGB III und SGB VIII
nicht ausreichen, sollen zeitlich unbefristete Beschäftigungsmaßnahmen des 2.
Arbeitsmarktes mit sozialpädagogischer Begleitung bereitgestellt werden mit dem
Ziel der späteren Integration auf dem 1. Arbeitsmarkt.
2.1.2
Handlungsempfehlung 2 an Kreisjugendamt,
Beratungsstellen der Freien Träger
Die Beschulung junger Menschen mit
ungünstiger schulischer Prognose im Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich
durch das Konzept der Praxisklasse an den Hauptschulen soll auch im Rahmen der
allgemeinen Erziehungsberatung der freien Träger und des Allgemeinen Sozialen
Dienstes des Kreisjugendamtes bei entsprechender Indikation als freiwilliges
Beschulungsangebot empfohlen werden.
2.1.3
Handlungsempfehlung 3 an Freie Träger,
Agentur für Arbeit - ARGE Landkreis Miltenberg, Kreisjugendamt
Im Landkreis Miltenberg muss dauerhaft ein
niedrigschwelliges sozialpädagogisches Angebot mit dem Schwerpunkt
Jugendsozialarbeit bestehen, das junge Menschen, die von anderen Angeboten
nicht erreicht werden können, beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf
individuell berät, unterstützt und begleitet.
2.1.4
Handlungsempfehlung
4 an Kreisjugendamt
Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an
Schulen sollen in enger Abstimmung mit der Schulverwaltung, den
Sachaufwandsträgern und der Jugendhilfe für ausgewählte Hauptschulen im
nördlichen und südlichen Teil des Landkreises Miltenberg zunächst gemeinsam
entwickelt und mit bestehenden weiteren Angeboten aufeinander abgestimmt
werden. Diese Schulen sollen Aufgaben übernehmen oder übernommen haben, die
über ihren eigentlichen regionalen Einzugsbereich hinausgehen, z.B. die
Einrichtung und Durchführung sog. Praxisklassen. Diese Maßnahmen sollen bei
Bedarf auch über den Einzugsbereich der Schule hinaus für benachbarte
Schulsprengel im angemessenen Umfang angeboten werden.
2.1.5
Handlungsempfehlung 5 an Kreisjugendamt
Die bereits bestehenden Maßnahmen der
Schulsozialarbeit und die weiteren bestehenden und künftigen Maßnahmen der
Jugendsozialarbeit sollen abgestimmt und vernetzt werden. Dazu soll der
fachliche Austausch zwischen den Maßnahmenträgern angeregt, gefördert und
unterstützt werden.
2.1.6
Handlungsempfehlung
6 an Kreisjugendamt
Es sollen spezielle Maßnahmen und Angebote
der Integrations- und Migrationshilfe für junge Menschen mit
Migrationshintergrund zur Auseinandersetzung mit der eigenen Kultur und der
Lebenswelt im Landkreis Miltenberg auf der Grundlage des § 13 SGB VIII
geschaffen werden. Dabei sollen bereits bestehende Angebote der offenen
Jugendarbeit, der Verbände und Vereine im außerschulischen und im
Freizeitbereich als niedrigschwelliger Zugang für die Zielgruppe genutzt und
ausgebaut werden.
3. Die Koordination zur Umsetzung der
Handlungsempfehlungen erfolgt durch das Kreisjugendamt.