Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.11.2007 JHA/017/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler wies darauf hin, dass die
Förderung der Erziehung in der Familie entsprechend dem SDG VIII die ureigenste
Aufgabe der Jugendhilfe sei. Auch wenn sich der Familienbegriff durch den
gesellschaftlichen Wandel geändert habe und in einem weiteren Rahmen zu sehen
sei, bleibe die Bedeutung der Familie als Keimzelle von Staat und Gesellschaft
in vollem Umfang bestehen. Sie sei der Ort, an dem Kinder Sicherheit und
Geborgenheit, Betreuung und Förderung erfahren können und sollen. Damit die
Familie dies leisten könne, sei es unabdingbar, sie ihrer Bedeutung
entsprechend zu beachten und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie sich
entfalten könne.
Nach § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes
durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes
wahrgenommen. Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses seien entsprechend der Geschäftsordnung
für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises
Miltenberg auf die Sport- und Kulturförderung junger Menschen ausgeweitet
worden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Jugendhilfe sei die Familie zu
Recht wieder mehr in das Zentrum des Interesses gerückt. Mit der vorgeschlagenen
Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag soll diesem Umstand Rechnung
getragen und die Zuständigkeit für Familienangelegenheiten über die Regelungen
des SGB VIII hinaus im Jugendamt, künftig „Sachgebiet 22 - Kinder, Jugend und
Familie“ verankert werden.
Der Jugendhilfeausschuss empfahl dem Kreistag
einstimmig, anlässlich der Neufassung im Mai 2008 folgenden
B
e s c h l u s s :
zu fassen:
Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den
Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg wird wie folgt
geändert.
§ 35 Jugendhilfeausschuss
……
(4) Der Jugendhilfeausschuss ist auch
zuständig für allgemeine Familienangelegenheiten sowie Angelegenheiten der
Sport- und Kulturförderung junger Menschen.