Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.11.2007   JHA/017/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler wies darauf hin, dass die Förderung der Erziehung in der Familie entsprechend dem SDG VIII die ureigenste Aufgabe der Jugendhilfe sei. Auch wenn sich der Familienbegriff durch den gesellschaftlichen Wandel geändert habe und in einem weiteren Rahmen zu sehen sei, bleibe die Bedeutung der Familie als Keimzelle von Staat und Gesellschaft in vollem Umfang bestehen. Sie sei der Ort, an dem Kinder Sicherheit und Geborgenheit, Betreuung und Förderung erfahren können und sollen. Damit die Familie dies leisten könne, sei es unabdingbar, sie ihrer Bedeutung entsprechend zu beachten und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie sich entfalten könne.

 

Nach § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses seien entsprechend der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg auf die Sport- und Kulturförderung junger Menschen ausgeweitet worden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Jugendhilfe sei die Familie zu Recht wieder mehr in das Zentrum des Interesses gerückt. Mit der vorgeschlagenen Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag soll diesem Umstand Rechnung getragen und die Zuständigkeit für Familienangelegenheiten über die Regelungen des SGB VIII hinaus im Jugendamt, künftig „Sachgebiet 22 - Kinder, Jugend und Familie“ verankert werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, anlässlich der Neufassung im Mai 2008 folgenden

 

B e s c h l u s s :

zu fassen:

 

Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg wird wie folgt geändert.

 

§ 35 Jugendhilfeausschuss

 

……

 

(4)        Der Jugendhilfeausschuss ist auch zuständig für allgemeine Familienangelegenheiten sowie Angelegenheiten der Sport- und Kulturförderung junger Menschen.

 

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