Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Vereidigung von Frau Ruth Schöyen als Nachfolgerin der ausgeschiedenen Kreisrätin Heidi Wright

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2007   KT/031/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass das Kreistagsmitglied, Frau Heidi Wright, Elsenfeld, zum 01.08.2007 aufgrund eines Wohnortwechsels gemäß Art. 48 Abs. 1 Ziff. 1 GLKrWG aus dem Kreistag Miltenberg ausgeschieden sei. In den Kreistag nachrücken werde die Kandidatin mit der nächst höchsten Stimmenzahl aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Frau Ruth Schöyen, Miltenberg.

 

Nachdem die SPD-Fraktion im Kreistag Miltenberg gebeten habe, bei der Berufung von Frau Ruth Schöyen das beschleunigte Verfahren anzuwenden, sei Frau Schöyen mit Schreiben des Landratsamtes Miltenberg vom 09.08.2007 vorgeschlagen worden, an der heute stattfindenden Kreistagssitzung zunächst als Gast auf der Galerie teilzunehmen. Weiter sei Frau Schöyen mitgeteilt worden, dass sie nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kreistag unter Verzicht auf die achttägige Erklärungsfrist ihre Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklären und sofort vereidigt werden könne.

 

Nachdem Frau Ruth Schöyen dieser formlosen Einladung gefolgt ist, wurde durch den Kreistag einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

1.  Der Kreistag stellt fest, dass Kreisrätin Heidi Wright durch ihre Wohnsitznahme im Landkreis Main-Spessart zum 01.08.2007 gemäß Art. 48 Abs. 1 Ziff. 1 GLKrWG ihr Amt als Kreisrätin verloren hat.

 

2.  Der Kreistag stellt weiter fest, dass Kandidatin mit der nächst höchsten Stimmenzahl und damit Listennachfolgerin von Frau Heidi Wright aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Frau Ruth Schöyen ist.

 

3.  Der Kreistag erklärt sich damit einverstanden, dass das verkürzte Verfahren angewandt wird.

 

Frau Ruth Schöyen wurde sodann gebeten, in den Sitzungssaal zu kommen.

 

Nachdem Frau Ruth Schöyen die Erklärung unterschrieben hatte, wonach sie

-    auf die achttägige Erklärungsfrist verzichtet und

-    bereit ist, das Ehrenamt der Kreisrätin zu übernehmen und den Diensteid zu leisten

wurde sie durch Nachsprechen der Eidesformel (Art. 24 Abs. 4 der LkrO i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998) und Verpflichtung durch Handschlag in das Ehrenamt der Kreisrätin eingeführt.

 

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