Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Vereidigung von Frau Ruth Schöyen als Nachfolgerin der ausgeschiedenen Kreisrätin Heidi Wright
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.10.2007 KT/031/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing wies darauf hin, dass
das Kreistagsmitglied, Frau Heidi Wright, Elsenfeld, zum 01.08.2007 aufgrund
eines Wohnortwechsels gemäß Art. 48 Abs. 1 Ziff. 1 GLKrWG aus dem Kreistag
Miltenberg ausgeschieden sei. In den Kreistag nachrücken werde die Kandidatin
mit der nächst höchsten Stimmenzahl aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands, Frau Ruth Schöyen, Miltenberg.
Nachdem die SPD-Fraktion im Kreistag Miltenberg
gebeten habe, bei der Berufung von Frau Ruth Schöyen das beschleunigte
Verfahren anzuwenden, sei Frau Schöyen mit Schreiben des Landratsamtes
Miltenberg vom 09.08.2007 vorgeschlagen worden, an der heute stattfindenden
Kreistagssitzung zunächst als Gast auf der Galerie teilzunehmen. Weiter sei
Frau Schöyen mitgeteilt worden, dass sie nach entsprechender Beschlussfassung
durch den Kreistag unter Verzicht auf die achttägige Erklärungsfrist ihre
Bereitschaft zur Annahme des Ehrenamtes erklären und sofort vereidigt werden
könne.
Nachdem Frau Ruth Schöyen dieser formlosen Einladung
gefolgt ist, wurde durch den Kreistag einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
1. Der Kreistag stellt fest, dass Kreisrätin
Heidi Wright durch ihre Wohnsitznahme im Landkreis Main-Spessart zum 01.08.2007
gemäß Art. 48 Abs. 1 Ziff. 1 GLKrWG ihr Amt als Kreisrätin verloren hat.
2. Der Kreistag stellt weiter fest, dass
Kandidatin mit der nächst höchsten Stimmenzahl und damit Listennachfolgerin von
Frau Heidi Wright aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei
Deutschlands Frau Ruth Schöyen ist.
3. Der
Kreistag erklärt sich damit einverstanden, dass das verkürzte Verfahren
angewandt wird.
Frau Ruth Schöyen wurde sodann gebeten,
in den Sitzungssaal zu kommen.
Nachdem Frau Ruth Schöyen die Erklärung
unterschrieben hatte, wonach sie
- auf
die achttägige Erklärungsfrist verzichtet und
- bereit
ist, das Ehrenamt der Kreisrätin zu übernehmen und den Diensteid zu leisten
wurde sie durch Nachsprechen der
Eidesformel (Art. 24 Abs. 4 der LkrO i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998)
und Verpflichtung durch Handschlag in das Ehrenamt der Kreisrätin eingeführt.