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TOP Ö 9: Vollzug des § 25 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung: Anlieferung von Bauschutt über die Müllumladestation Erlenbach a.Main und zur Kreismülldeponie Guggenberg - Mengenbegrenzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.10.2007   NU/030/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtmann Röcklein gab bekannt, dass vom Baugewerbe sowie von Containerdiensten auf dem Wertstoffhof Erlenbach a.Main zunehmend größere Mengen Bauabfall angeliefert werden. Diese Mengen sprengen die Möglichkeiten des Wertstoffhofes und verursachen dem Landkreis Miltenberg erheblich Verlade- und Transportkosten.

 

Sofern die Menge je Anlieferung die haushaltsübliche „Renovierungsmenge“ überschreite, schlage die Verwaltung vor, von der Möglichkeit des § 25 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung Gebrauch zu machen und größere Anlieferungen unmittelbar zur Kreismülldeponie Guggenberg zu verweisen. Die Menge von 0,5 t entspreche der Zuladung eines durchschnittlichen PKW-Anhängers und sei eine sinnvolle Grenze.

 

Da die Kreismülldeponie Guggenberg eingeschränkte Öffnungszeiten habe, müsse den Kundinnen und Kunden auch an den Tagen, an denen diese Deponie geschlossen sei, eine Entsorgungsmöglichkeit geboten werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung sei dann jedoch ein Zuschlag für die eingesparten Transportkosten erforderlich. Dieser Zuschlag sei anhand der entstehenden Verlade- und Transportkosten berechnet worden und soll nur solange gelten, bis die geplante DK 0-Deponie am Standort Guggenberg mit anderen Öffnungszeiten zur Verfügung stehe.

 

Kreisrätin Münzel sagte, wenn die Kreismülldeponie Guggenberg künftig täglich geöffnet sein soll, sehe sie das positiv im Hinblick auf einen zweiten Wertestoffhof im südlichen Teil des Landkreises Miltenberg.

 

Auf Befragen von Kreisrätin Münzel, welche Öffnungszeiten auf der Kreismülldeponie Guggenberg geplant seien, teilte Regierungsamtmann Röcklein mit, dass, wenn die DK 0-Deponie zur Verfügung stehe, voraussichtlich von Montag bis Samstag geöffnet sein werde. Wie die Öffnungszeiten organisiert werden, sei noch nicht entschieden; Detailfragen müssen noch geklärt wrden.

 

Kreisrat Kern vertrat die Meinung, dass erhöhte Gebühren richtig seien, um Missbrauch zu beheben.

 

Die Frage von Kreisrat Kern, ob es eine Mengen-Obergrenze gebe, wurde von Regierungsamtmann Röcklein dahingehend beantwortet, dass nach Kilogramm abgerechnet werden soll. Wegen großer Mengen Bauabfälle werde noch mit den Baufirmen gesprochen.

 

Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde sodann einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Im Vollzug des § 25 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung bestimmt der Landkreis Miltenberg die Kreismülldeponie Guggenberg als Entsorgungsanlage für Bauabfälle für alle Anlieferungen von über 0,5 t. Werden auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main ausnahmsweise Bauabfälle von mehr als 0,5 t angeliefert, wird ein Transportzuschlag von 25,00 €/t erhoben.

 

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