Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Vollzug des § 25 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung: Anlieferung von Bauschutt über die Müllumladestation Erlenbach a.Main und zur Kreismülldeponie Guggenberg - Mengenbegrenzung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.10.2007 NU/030/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann
Röcklein gab bekannt, dass vom Baugewerbe sowie von Containerdiensten auf dem
Wertstoffhof Erlenbach a.Main zunehmend größere Mengen Bauabfall angeliefert werden.
Diese Mengen sprengen die Möglichkeiten des Wertstoffhofes und verursachen dem
Landkreis Miltenberg erheblich Verlade- und Transportkosten.
Sofern
die Menge je Anlieferung die haushaltsübliche „Renovierungsmenge“ überschreite,
schlage die Verwaltung vor, von der Möglichkeit des § 25 Abs. 1
Abfallwirtschaftssatzung Gebrauch zu machen und größere Anlieferungen
unmittelbar zur Kreismülldeponie Guggenberg zu verweisen. Die Menge von 0,5 t
entspreche der Zuladung eines durchschnittlichen PKW-Anhängers und sei eine
sinnvolle Grenze.
Da
die Kreismülldeponie Guggenberg eingeschränkte Öffnungszeiten habe, müsse den Kundinnen
und Kunden auch an den Tagen, an denen diese Deponie geschlossen sei, eine
Entsorgungsmöglichkeit geboten werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung sei dann
jedoch ein Zuschlag für die eingesparten Transportkosten erforderlich. Dieser
Zuschlag sei anhand der entstehenden Verlade- und Transportkosten berechnet
worden und soll nur solange gelten, bis die geplante DK 0-Deponie am Standort
Guggenberg mit anderen Öffnungszeiten zur Verfügung stehe.
Kreisrätin Münzel sagte, wenn die Kreismülldeponie
Guggenberg künftig täglich geöffnet sein soll, sehe sie das positiv im Hinblick
auf einen zweiten Wertestoffhof im südlichen Teil des Landkreises Miltenberg.
Auf Befragen von Kreisrätin Münzel, welche
Öffnungszeiten auf der Kreismülldeponie Guggenberg geplant seien, teilte
Regierungsamtmann Röcklein mit, dass, wenn die DK 0-Deponie zur Verfügung
stehe, voraussichtlich von Montag bis Samstag geöffnet sein werde. Wie die
Öffnungszeiten organisiert werden, sei noch nicht entschieden; Detailfragen
müssen noch geklärt wrden.
Kreisrat Kern vertrat die Meinung, dass erhöhte
Gebühren richtig seien, um Missbrauch zu beheben.
Die Frage von Kreisrat Kern, ob es eine
Mengen-Obergrenze gebe, wurde von Regierungsamtmann Röcklein dahingehend
beantwortet, dass nach Kilogramm abgerechnet werden soll. Wegen großer Mengen
Bauabfälle werde noch mit den Baufirmen gesprochen.
Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde sodann
einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Im Vollzug des § 25 Abs. 1 Abfallwirtschaftssatzung
bestimmt der Landkreis Miltenberg die Kreismülldeponie Guggenberg als
Entsorgungsanlage für Bauabfälle für alle Anlieferungen von über 0,5 t. Werden auf
der Müllumladestation Erlenbach a.Main ausnahmsweise Bauabfälle von mehr als
0,5 t angeliefert, wird ein Transportzuschlag von 25,00 €/t erhoben.